Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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Flucht- und Rettungswege im... / 1 Rettungswege aus baurechtlicher Sicht

Im Baurecht ist i. d. R. von Rettungswegen die Rede, um zu betonen, dass es hier darum geht, außer der Flucht der vom Brand betroffenen Personen auch den schnellen Rettungseinsatz und Löschangriff der Feuerwehr sicherzustellen. Werden die Rettungswege innerhalb eines Gebäudes betrachtet, muss von den sog. Aufenthaltsräumen ausgegangen werden. Es soll verhindert werden, dass P...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / 7 Kennzeichnung

Nach Anhang 2.3 Abs. 1c) ArbStättV müssen Fluchtwege "in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein". Im Baurecht wird das nicht generell, allerdings für ausgedehnte, unübersichtliche Gebäude und/oder solche mit erhöhtem Personenrisiko gefordert, was auf jeden Fall auf alle Sonderbauten zutrifft. Die Kennzeichnung erfolgt i. Allg. nach DIN ISO 7010 "Rettungs- und Br...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / 2 Fluchtwege aus Sicht der Arbeitsstättenverordnung

Nach ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind Fluchtwege die Verkehrswege in einem Gebäude, "an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen". Es wird dabei folgende Unterscheidung getroffen (Abschn. 3.1 ASR A2.3): Hauptfluchtwege (bisher erste Fluc...mehr

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Flucht- und Rettungswege im... / Zusammenfassung

Überblick Im Notfall, z. B. bei einem Brand, muss sichergestellt sein, dass Personen ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Ebenso müssen Rettungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang möglich sein. Dazu gibt es besondere Anforderungen an die Wege, mit denen ein Gebäude und seine einzelnen Bereiche erschlossen sind. Wie diese Anforderungen im Detail aussehen, hängt von...mehr

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Warum wird ein Brandschutzb... / 1 Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus dem Arbeitsschutzrecht, insbesondere aber aus dem Baurecht erforderlich sein. Folgende Vorgaben können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig machen: Bauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) Insbesondere bei folgenden Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gefordert: Industriebaut...mehr

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Abwehrender Brandschutz: Ei... / 4.1 Baurecht

Die Bundesländer haben zahlreiche Bauvorschriften erlassen, die Belange des Brandschutzes regeln. Danach muss die Entstehung eines Brands und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden. Im Brandfall müssen wirksame Löscharbeiten zur Rettung von Mensch und Tier durchgeführt werden. Für den Personenschutz müssen ausreichende Rettungswege in Gebäuden vorhanden sein. E...mehr

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Abwehrender Brandschutz: Ei... / 4 Rechtsgrundlagen zum betrieblich abwehrenden Brandschutz

Die Überwachung des Brandschutzes liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer und wird über das Baurecht umgesetzt. Dabei gilt der Grundsatz: Menschenleben geht vor Sachwertschutz. Durch die Brandschutzvorschriften im Bauordnungsrecht sollen in erster Linie Gefahren für Leib und Leben vermieden werden. Darüber hinaus muss der Unternehmer zahlreiche staatliche u...mehr

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Brandschutzkonzept / 1 Landesbauordnungen

Wichtig Überprüfung des aktuellen Standes der Landesbauordnung erforderlich Insbesondere bei Neu- oder Umplanungen ist immer der aktuelle Stand der zugehörigen Landesbauordnung zu beachten und heranzuziehen. Baurecht ist Ländersache und die Bauordnungen sind länderspezifisch. In der Musterbauordnung findet sich der Hinweis auf die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes in § 51 ...mehr

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Brandschutzkonzept / Zusammenfassung

Begriff Als Brandschutzkonzept wird die Gesamtheit aller brandschutztechnischen Maßnahmen für ein Objekt verstanden. Durch die steigenden Dimensionen und die größere Komplexität moderner Gebäude im Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereich werden die Anforderungen an solche Bauten immer höher und es kommt häufig zu einzelfallbezogenen Abweichungen von den grundsätzlich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Handlungs- und Zustandsstörereigenschaft

Rz. 496 Bei der Frage, ob ein Verwalter öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden kann, gilt es sowohl nach der Art der Inanspruchnahme als auch nach der jeweiligen Verantwortlichkeit des Verwalters zu differenzieren. Rz. 497 Grundsätzlich ist im gefahrenabwehrrechtlichen Bereich zwischen dem sog. Zustandsstörer und dem Handlungsstörer (oder Verhaltensstörer) zu differ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands

Rz. 55 Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst auch die erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.[242] Deshalb kann jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Abs. Nr. 1 von der GdWE grundsätzlich verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird.[243] Rz. 56 Der Vergleichsmaßstab für den plan...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Privatrechtliche Lasten

Rz. 46 Zu den privatrechtlichen Lasten gehören Grundschuld- und Hypothekenzinsen oder Renten. Soweit diese einzelne Wohnungseigentumsrechte betreffen, sind sie Sache des einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der GdWE. Inwieweit Tilgungsbeträge, die sich auf Gesamtgrundpfandrechte beziehen, zu den Lasten gehören, ist streitig.[170] Eine willkürliche Abweichung von bestehend...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfälle des Verstoßes gegen zwingendes Recht

Rz. 56 Regelungen, gegen die ein Beschluss nicht verstoßen darf, finden sich zum einen im Wohnungseigentumsrecht selbst. So kann die Eigentümerversammlung die Bestellung des Verwalters nicht ausschließen oder ihn umgekehrt auf zehn Jahre bestellen, da dies gegen § 26 Abs. 5 WEG verstieße. Ebenso wenig können zwei verschiedene Eigentümergemeinschaften ein gemeinsames Verwaltu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Verstoß gegen Zweckbestimmung (Rechtsprechungsbeispiele)

Rz. 52 Widerspricht der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch. Die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch.[142] Ob dies der Fall ist, wird anhand einer typisierend...mehr

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes namens und in Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Bauunternehmen und dem Architekten wird abgelehnt." Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Zugleich erhebt e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 4 Hat bei einem Mietverhältnis über Wohnraum der Mieter kraft entsprechender Vereinbarung dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit zu leisten – ohne Vereinbarung braucht er keine Kaution zu leisten –, so kommt es für die Art der Sicherheitsleistung in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung der Parteien an. Sind die möglichen Formen der Mi...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht

A. Bauaufsichtliche Verfahren I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffent...mehr

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§ 10 Privates Baurecht

A. Einleitung Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an eine...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / D. Klagemuster

I. Klage wegen Mängelansprüchen 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Mängelrechte entgegengehalten werden, ist die Klage wegen Mängelansprüchen des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / V. Akquisitionsleistung

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 64 Nicht jede Kontaktaufnahme mit einem Architekten führt zu einer entgeltlichen Tätigkeit. Die Parteien stehen vor einer längeren Zusammenarbeit. Der Bauherr will ggf. wissen, auf welchen Stil er sich einlässt; der Architekt tritt nicht selten unangesprochen an einen Bauherrn heran, um mit Plänen für ein bestimmtes Grund...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Sicherheiten

1. Bürgschaft a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VII. Schiedsgutachten

1. Rechtliche Grundlagen a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[76] Demgegenüber obliegt dem Sch...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemeines

Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffenen Gebiet (vgl....mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Das öffentliche Baurecht ist eines der wenigen Verwaltungsrechtsgebiete, in dem vertragliche Vereinbarungen nach §§ 54 ff. VwVfG zur täglichen Praxis gehören und wo sie zumindest teilweise zusätzlich einer gesetzlichen Kodifikation zugeführt wurden.[35] Dies ist zum einen der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB, in dem sich der Vorhabenträger für den Fall,[36] dass...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / d) Schranken

Rz. 38 § 11 BauGB sowie die zur bisherigen Rechtspraxis der städtebaulichen Verträge ergangene Rechtsprechung setzen dem Abschluss städtebaulicher Verträge Schranken in verschiedener Hinsicht. Dies sind:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / II. Verhandlungsprotokoll

1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _________________________ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _________________________ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG)...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 30 Zur Terminologie "Unwirksamkeit" der Satzung vgl. Kopp/Schenke, § 47 Rn 120.mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

a) Aufgaben des Schiedsgutachters Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[76] Demgegenüber obliegt dem Schiedsgutachter die Festst...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / C. Architekten- und Ingenieurverträge

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Die 1977 erlassene und seither mehrfach modifizierte HO...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Standard-Bauvertrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche P...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / IV. Leistungseinschränkungen

1. Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 61 Gelegentlich besteht das Bedürfnis, einen Architekten nur mit Teilaufgaben aus der Vollarchitektur oder gar Teilleistungen aus einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen. Zum Beispiel ist denkbar, statt einer Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Leistungsverzeichnis lediglich eine funktionale Leistungsbeschreibung v...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / B. Bauleitplanung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 15 Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, der mit den Interessen der davon Betroffenen nicht in Einklang steht. Hiergegen werden von den Betroffenen entweder im Bauleitplanverfahren[25] Anregungen erhoben oder der Bebauungsplan wird nach Rechtsverbindlichkeit[26] mit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim OVG/VGH angefochten. II. Rechtliche...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / III. Abnahmeprotokoll

1. Muster: Abnahmeprotokoll Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _________________________ (AG) und _________________________ (AN) vom _________________________mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

a) Typischer Sachverhalt Rz. 42 Der Unternehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen und – wie er meint – auch nicht zum ursprünglichen Vertragsumfang gehörende Arbeiten, für die er eine zusätzliche Vergütung beansprucht. Der Bauherr weigert sich, Nachtragsangebote zu beauftragen und kürzt zunehmend Abschlagsrechnungen mit der Begründung, es lägen umfangreiche Män...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeines Rz. 16 Aufgabe der Bauleitplanung ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) definiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) das konkrete Baurecht der Grundstückseigentümer in dem betroffene...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / A. Bauaufsichtliche Verfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften able...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Klage wegen Mängelansprüchen

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Mängelrechte entgegengehalten werden, ist die Klage wegen Mängelansprüchen des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas ei...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Verwaltungsverfahren Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgeb...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / III. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 86 Muster zum selbstständigen Beweisverfahren finden sich im Kapitel "Zivilprozessrecht".mehr

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§ 10 Privates Baurecht / B. Bauverträge

I. Standard-Bauvertrag 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

Rz. 63 Zu § 3: Bewertung in Anlehnung an die Steinfort-Tabelle.mehr

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§ 10 Privates Baurecht / Literaturtipps

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§ 9 Öffentliches Baurecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht ist zum einen regelmäßig, dass ein Bauherr einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Vorbescheid einreicht und die zuständige Baugenehmigungsbehörde dessen Genehmigung wegen bestehender oder angeblicher Verstöße gegen im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Rechtsvorschriften ablehnt. Zum anderen kommt e...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / II. Checkliste: Architekten- und Ingenieurvertrag

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Allgemein

Rz. 32 Neben den spezialgesetzlichen Grundlagen für Verträge im öffentlichen Baurecht, z.B. §§ 11, 12, 124 BauGB, richtet sich deren Zulässigkeit nach §§ 54 ff. LVwVfG. Bestehen insoweit keine Vorschriften, sind gem. § 62 LVwVfG die Vorschriften des BGB entsprechend anwendbar. Dies gilt vor allem für Leistungsstörungen. Insoweit sind die im Zivilrecht entwickelten und durch ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / c) Schranken

Rz. 43 Die vertraglich vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der Erschließung stehen (§ 11 Abs. 2 S. 1 und 2 BauGB). Der Aspekt des Zusammenhangs mit der Erschließung ist insoweit auch das relevante Abgrenzungskriterium zur Folgelastenübernahme nach § 11 BauGB i.V.m. § 56 LVwVfG. Der Zusammenhang mit dem...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Aufgaben des Schiedsgutachters

Rz. 45 Der Schiedsgutachter soll zwischen den Parteien verbindlich einen Sachverhalt feststellen. Insoweit ist er vom Schiedsrichter abzugrenzen. Der Schiedsrichter entscheidet einen Fall unter allen in Betracht kommenden Rechtsaspekten und unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.[76] Demgegenüber obliegt dem Schiedsgutachter die Feststellung von Leistungen und Element...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / a) Dreiteilung

Rz. 46 Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist grundsätzlich in drei Teilinstrumente aufgeteilt, nämlich den Vorhabenplan, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den Durchführungsvertrag. Während der Vorhabenplan im Wesentlichen der Beschreibung des zugrunde liegenden Vorhabens dient, schafft der vorhabenbezogene Bebauungsplan das eigentliche, nach § 30 Abs. 2 BauGB maßgebl...mehr