Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8 Vergütungsanspruch, § 17 Abs. 1 BBiG

Durch die Verweisung in § 26 BBiG findet auf das Praktikantenverhältnis auch § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG Anwendung. Daher hat auch ein Praktikant Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.[1] Soweit eine einschlägige tarifvertragliche Regelung existiert (w...mehr

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Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.[2]...mehr

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Praktikanten / 1.2.2.1 Verpflichtende Praktika

Unter einem Fachhochschul- bzw. Hochschulpraktikum ist allgemein ein Praktikum zu verstehen, welches in Verbindung mit einem Studium an einer Fachhochschule (FH) oder einer Universität absolviert wird. Die Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung und aus den einschlägigen landes- bzw. bundesrechtlichen Vorschriften. Soweit das...mehr

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Praktikanten / 1.1 Praktikumsbegriff

Das Praktikum ist in der Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Gleichwohl gibt es erst seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] am 16.8.2014 erstmals eine eindeutige gesetzliche Definition des Praktikanten. Nach § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG gilt: "Praktikantin oder ...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.1 Pflichtpraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG)

Praktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend geleistet werden, können im Grunde keine "anderen Vertragsverhältnisse" i. S. d. § 26 BBiG sein, da das Berufsbildungsgesetz die Berufsbildung insoweit nicht regelt und regeln kann, als diese wegen der abschließenden Gesetzgebungskompete...mehr

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Praktikanten / 1.2.4 Volontariat

Ein Volontariat ist die hauptsächlich im journalistischen Bereich gängige Bezeichnung für ein Ausbildungsverhältnis, das sich i. d. R. an ein Studium anschließt. Das Volontariat unterscheidet sich dabei vom Praktikum nur durch den Inhalt der Ausbildungsziele, nicht jedoch hinsichtlich der rechtlichen Einordnung nach § 26 BBiG. Das Volontärverhältnis wird i. d. R. weitergehen...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.2 Orientierungspraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG)

Das Mindestlohngesetz bestimmt in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, dass für ein Praktikum, welches höchstens 3 Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird, kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Festzustellen ist, dass das Gesetz keine klare Definition des Begriffs "Orientierungspraktikum" enthält und es auch ...mehr

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Praktikanten / 2.2 Geltungsbereich, § 1 TVPöD

Der TVPöD gilt nicht für alle denkbaren Praktika, sondern nur für bestimmte, klar definierte praktische Tätigkeiten nach bestimmten Berufsgesetzen oder nach Ausbildungsordnungen. Konkret erfasst der Geltungsbereich Praktikantinnen/Praktikanten, die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen und e...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Für Praktikanten, für die gem. § 26 BBiG u. a. § 10 Abs. 2 BBiG Anwendung findet, gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen können. Ob das KSchG überhaupt auf den Pra...mehr

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Praktikanten / 2.5.4 Haftung, § 5 Abs. 3 TVPöD

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. § 5 Abs. 3 TVPöD die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist die Schadenshaftung der Praktikantinnen und Praktikanten bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 3 Abs....mehr

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Praktikanten / 3.3 Urlaub

Eine Pflicht zur Urlaubsgewährung besteht grundsätzlich nur im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses, auf das über §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung finden. Bei einem solchen Praktikumsverhältnis handelt es sich in der Regel um ein freiwilliges Praktikum i. S. der Ziffer 1 Buchst. ...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.7 Zeugnis, § 16 BBiG

Der Praktikant hat nach § 16 BBiG einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der praktischen Tätigkeit sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Praktikantin/des Praktikanten enthalten. Nur auf Verlangen der Praktikantin/des Praktikanten sind nach Satz 2 auch Angaben über Verhalten ...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.1 Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktika

Für ein Praktikum, welches Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ist, findet § 26 BBiG keine Anwendung;[1] Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum i. S. v. Ziffer 1 Buchstabe a absolvieren, haben daher keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine Vergütung. Auch eine Pflicht zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung besteht nicht. Der Praktikumsbetrieb...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8.2 Mehrarbeit, § 17 Abs. 7 BBiG

Wird der Praktikant über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus beschäftigt, so sind die abgeleisteten Mehrarbeitsstunden gem. § 17 Abs. 7 BBiG besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Die Höhe der Vergütung ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Nach Auffassung des BAG[1] ist bei der Höhe der zu zahlenden Mehrarbeitsver...mehr

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Praktikanten / 2.13.2 Beendigung durch Kündigung

§ 15 Abs. 2 TVPöD gestattet auch die Beendigung des Praktikantenverhältnisses durch Kündigung. Dabei unterscheidet § 15 Abs. 2 zwischen der Kündigung während der Probezeit und der Kündigung nach Ablauf der Probezeit: Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis i. d. R. jederzeit analog § 22 Abs. 1 BBiG gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Arbeitg...mehr

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Mindestlohn / 2.6 Übergangsregelung abgeschafft

Lohnregelungen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen konnten bis zum 31.12.2017 den Mindestlohn unterschreiten.[1] Dies galt auch für Rechtsverordnungen i. S. d. § 11 AEntG und § 3a AÜG. Seit dem 1.1.2018 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die für Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017 vorgesehene Übergangsregelung verstieß nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Ar...mehr

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Praktikanten / 1.3.1 Anwendung der §§ 10 bis 23 und § 25 BBiG auf Praktikantenverhältnisse

§ 26 BBiG ordnet die Anwendbarkeit der für das Berufsausbildungsverhältnis geltenden Vorschriften der §§ 10 bis 16 und § 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie der §§ 18 bis § 23 und § 25 BBiG für Rechtsverhältnisse an, die nicht als Arbeitsverhältnisse ausgestaltet sind und die Personen betreffen, "die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflich...mehr

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Mindestlohn / 2.3 Höhe des Mindestlohns

Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 EUR brutto je Stunde. Ab dem 1.1.2027 steigt der Mindestlohn dann auf 14,60 EUR brutto. Es handelt sich um den Bruttolohnanspruch. Trotz seines Zeitbezugs will das Mindestlohngesetz andere Vergütungsformen wie z. B. einen Leistungslohn nicht verbieten; vielmehr muss das gezahlte Entgelt auf die tatsächlich geleisteten Stunden ...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.2.1 Höhe der Vergütung für freiwillige Praktika

Bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung können z. B. branchenübliche Sätze oder auch Tarifverträge, die nicht einschlägig sind, ein Anhaltspunkt und eine Orientierungshilfe sein.[1] Insofern ist es z. B. denkbar, sich an dem monatlichen Ausbildungsentgelt in § 8 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – bzw. in § 8 Abs. 1 bzw. Abs. 2 TVAöD – Besonderer Teil Pflege – zu ori...mehr

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Praktikanten / 1.2.1.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln, Einblick in d...mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11 TVPöD

§ 11 Abs. 1 TVPöD sieht vor, dass Praktikantinnen/Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen[1] das Entgelt (§ 8 Abs. 1) i...mehr

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Mindestlohn / 2.1 Grundsätze

Das MiLoG schreibt einen verbindlichen gesetzlichen Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn vor. Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber von im Inland beschäftigten Arbeitnehmern.[1] Gesetzliche Anspruchsgrundlage ist § 1 Abs. 1 MiLoG. Als gesetzlicher Anspruch unterlieg...mehr

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Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.3 Ausbildungsbegleitende Praktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG)

Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG auch Praktika ausgenommen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Praktika dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Ausbildungsgang bzw. Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.2 Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 58 Beispiel Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung, der Folgendes regelt: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Im Ein- und Austrittsjahr hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs Anspruch, als er Monate bei ihm gearbeite...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.7 Urlaubsübertragung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 63 Beispiel In einem Tarifvertrag ist folgende Regelung enthalten: "Der Urlaubsanspruch erlischt mit Ablauf des 31.3. des folgenden Kalenderjahres, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen eine abweichende Vereinbarung. Der Urlaubsanspruch ist dann bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu gewähren". Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren im Dezember 2023, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.4 Nachwirkungszeitraum (§ 4 Abs. 5 TVG)

Rz. 31 Endet die Laufzeit eines Tarifvertrags oder wird er gekündigt, wirkt er gem. § 4 Abs. 5 TVG nach: D. h., seine Rechtsnormen gelten – wenn auch nicht zwingend – weiter, bis der Tarifvertrag durch eine andere "Abmachung" ersetzt wird. Die Parteien eines Arbeitsvertrags können deshalb auch im Nachwirkungszeitraum die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Günstigkeitsvergleich im Verhältnis zum BUrlG

Rz. 11 Dürfen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen insoweit vom BUrlG abweichen, als jedenfalls keine für den Arbeitnehmer nachteiligen Vereinbarungen im Verhältnis zu den Mindestbedingungen des BUrlG getroffen werden, stellt sich die Frage, wie die Prüfung konkret zu erfolgen hat. Vor der Einführung des § 13 Abs. 1 BUrlG führte die Rechtsprechung einen Sachgruppenverg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6.1 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6.1 Buchstabe f mit Art....mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.1 Form der Ankündigung

Rz. 28 Wenn ein Beschäftigter Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss er dies in Textform (§ 126b BGB) ankündigen.[1] Ist die Form nicht gewahrt, ist die Inanspruchnahme unwirksam und eine Pflegezeit kommt nicht zustande (so für die gleich gelagerte Situation bei der Elternzeit).[2] Es bleibt dann bei der Arbeitspflicht. Auch der Sonderkündigungsschutz (§ 5 PflegeZG) tritt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.4 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs/Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsentgelt (§§ 1, 8, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 60 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: "Angestellte, die ohne Erlaubnis während des Urlaubs gegen Entgelt arbeiten, verlieren hierdurch den Anspruch auf die Urlaubsvergütung für die Tage der Erwerbstätigkeit." Lösung Die tarifliche Regelung kann nur insoweit angewendet werden, als sie Urlaub betrifft, der über den gesetzlichen Mindesturlaub der §§ 1, 3 Abs....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.4 Zeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 20 Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt zu prüfen ist, welche Regelung für den Arbeitnehmer die günstigste ist, können sich Unterschiede ergeben, die oftmals von Zufälligkeiten abhängen. Kühn[1] vertritt deshalb die Ansicht, dass als Ausgangszeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs auf den Beginn des Urlaubsjahres abzustellen sei[2].mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.2 Zweifelsfälle

Rz. 9 Treten bei der Anwendung tariflicher Regelungen, die Abweichungen zulasten der Arbeitnehmer vom BUrlG enthalten, Unklarheiten auf, verbleibt es bei der günstigeren gesetzlichen Regelung. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des BUrlG festhalten und diese nicht zulasten des Arbeitnehmers abändern wollen. Ein dahingehe...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.4 Ankündigung als einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 35 § 3 PflegeZG räumt dem Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht ein.[1] Durch die Erklärung, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, treten unmittelbar die gesetzlichen Rechtsfolgen der Pflegezeit ein, ohne dass es noch eines weiteren Handelns des Arbeitgebers bedürfte. Der Arbeitgeber kann einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Pflegezeit – wie b...mehr