Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen s Tz 23 ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.49 Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zerfizierungsgesetz (Nr. 34)

Rz. 58 Nach § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG werden Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrentenverträge) nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt, wenn die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet werden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überblick Nachhaltigkeitsbe... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG ; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch Art. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Enforcement

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Regelungsgegenstand

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Mitteilungspflicht gemäß § 261a AktG besteht, wenn für eine AG, KGaA bzw. SE als Emittentin von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG mit Ausnahme von Anteilen und Aktien an offenen Investmentvermögen i. S. d. § 1 Abs. 4 KAGB die BRD der Herkunftsstaat gemäß § 2 Abs. 13 WpHG ist. Dadurch wird ein Gleichlauf der aktienrechtlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Offenlegung des Jahresabschlusses bei Fehlerfeststellung im Rahmen des Enforcementverfahrens

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besondere Bedeutung erlangen nachträgliche Änderungen des JA im Zusammenhang mit der Prüfung von UN-Abschlüssen durch die BaFin, die für solche UN von Relevanz ist, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben. Zum Umfang der Prüfung durch die BaFin zählt nach § 107 Abs. 1 Satz 5 W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 05.12.2025). BaFin (2025), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 05.12.2025). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom 28.02.2025 (BGBl. I 2025, Nr. 69, S. 1ff.) wurden schließlich auch die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 nochmalig angepasst bzw. entsprechend erweitert. So soll in Gestalt des (neuen) § 335 Abs. 1d Satz 3 (i. d. F. vom 10.07.2026) gewährleis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Anwendbarkeit des WpÜG

Rn. 95 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit Schreiben vom 09.08.2006 hat die BaFin ihre frühere Verwaltungspraxis zur Frage der Anwendbarkeit des WpÜG auf den Rückerwerb eigener Aktien aufgegeben. Nunmehr findet das WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung mehr (vgl. BaFin (2017); ausführlich sodann zur früheren und neueren Verwaltungspraxis Plusk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Intention des Gesetzgebers

Rn. 41 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zusammenfassung der bilanzrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften im Dritten Buch des HGB soll die Spezialgesetze entlasten und Mehrfachregelungen vermeiden. Dass diese Intention der Gesetzgeber gelegentlich selbst konterkariert, zeigt die unzureichende Kompetenzabgrenzung bei der Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten nach de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Zuge des sog. Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) vom 27.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 438, S. 1ff.) erfuhren die Bußgeldvorschriften des § 334 sodann in Gestalt des Abs. 4 Nr. 1 eine weitere Anpassung bzw. Ergänzung. Konkret ist nunmehr auch bei KapG, die Institute nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KMAG sind, die BaFin zustä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch Art. 8 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2029ff.) wurde die Transparenz-R 2004/109/EG (ABl. EU, L 390/38ff. vom 31.12.2004) i. d. F. der Änderungs-R 2013/50/EU (ABL. EU, L 294/13ff. vom 06.11.2013) in nationales Recht umgesetzt. Intendiert war dabei eine "Vollh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Billigung des Konzernabschlusses

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der vom Vorstand aufgestellte KA wird durch den AR nur gebilligt, nicht aber festgestellt (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 172, Rn. 107; NK-AktG (2024), § 172, Rn. 5; des Weiteren auch § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG, sowie HdR-E, AktG § 173, Rn. 10). Da der KA (zumindest formell) nicht Grundlage für die Gewinnverwendung ist und "nur" informatorische...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb oder Verkauf eigener Aktien kann sich wegen des Umfangs oder der Marktenge zur erheblichen Kursbeeinflussung eignen (vgl. ausführlich MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 389ff. (zum Marktmissbrauch), sowie 406ff. (zum Insiderverbot)). Beim Aktienrückkauf können dabei folgende Handlungen insiderrelevant sein: (i) die Beschlüsse des L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenlegungspflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen einer (Fremd-)Währung

Rn. 139b Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Dem Währungsbegriff mangelt es formal an einer Definition nach HGB. Allerdings lässt sich anhand währungstypischer Merkmale in der Praxis prüfen, ob eine potenzielle Währung die relevanten Kriterien erfüllt. Bspw. muss eine Währung gesetzlich staatlich anerkannt sein, ungeachtet dessen, ob es sich – je nach Perspektive – um eine Fremdwährun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM: Gesundheitsmanagement ... / 5 Mit BGM in die Nachhaltigkeitsstrategie einzahlen

Der gesellschaftliche Diskurs um die Nachhaltigkeit unserer Ressourcen nimmt immer mehr an Fahrt auf. Dieser übergreifende Wandel hin zu mehr Bewusstsein für ökologisch und sozial verantwortungsbewusstes Handeln hat sich auch in der Finanzbranche als zentrale Ausrichtung etabliert. Neben dem erhöhten Kostendruck und der verschlechterten Ertragslage, sind erweiterte Regularie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 2.8.4 Initial Coin Offering (ICO)

Der Begriff des Initial Coin Offering (ICO) bzw. Initial Token Offering (ITO)[1] baut auf dem Begriff des Initial Public Offering (IPO) auf. Während jedoch bei einem IPO Aktien im Rahmen eines Börsengangs am Kapitalmarkt ausgegeben werden, versteht man unter einem ICO die Ausgabe von Token zum Kauf gegen Fiat oder andere Token. Die ausgegebenen Coins oder Token können jeglic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Hanke, Neue Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung – Der Entwurf des ISA [E-DE] 600 (Revised) – Ein Überblick, WP-Praxis 10/2024, S. 268; Anzinger, Finanzierung und Haftung der BaFin im Bilanzkontrollverfahren, BB 35/2024, S. 1962; Rohatschek, 10 Jahre Enforcement in Österreich, IRZ 9/2024, S. 371; Beyhs/Figlin, Schwerpunkte des Enforcements der Unternehmensberichtersta...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Müller/Reinke/Warnke, Berufsrecht und Haftung – Sanktionen bei Nicht- oder Falscherstellung von Nachhaltigkeitsberichten – Basierend auf dem Regierungsentwurf für die Umsetzung der CSRD ins HGB, NaRP 10/2024, S. 47; Prinz, Neues zum objektiven und subjektiven Fehlerbegriff im Bilanzsteuerrecht – Zugleich Folgen aus dem Urteil des FG Düsseldorf v. 15.1.2024, StuB 19/2024, S....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Zwirner/Vodermeier/Boecker, Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf die Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung nach HGB – Teil 2: Wertbegründende, wertaufhellende Einflüsse – Beurteilung der Unternehmensfortführung – erforderliche Angab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / d) Gebühren für Beschwerden gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Rz. 160 Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig und soll ein funktionsfähiges und stabiles Finanzsystem gewährleisten. Es kommt immer wieder vor, dass Versicherer sich gegenüber dem Geschädigten unfair verhalten, indem sie ein ganzes Repertoire an Verzögerungstaktiken zum Einsatz bringen, um sich so berechtigten Zahlungsansprüchen zu entziehen. In diesem Fall kann vers...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Pensionskasse

Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Die Versorgung in einer Pensionskasse ist wie die Direktversicherung eine versicherungsförmige Art der bAV. Pensionskassen unterliegen der Aufs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / g) Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Rn 34 Mit dem Gesetz, welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gab ein Urteil des BGH v. 09.06.2016, nach den Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen eine versicherungsförmige betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / I. Einleitung

Rz. 1 Gerade bei Personenschäden spielt der Abfindungsvergleich eine entscheidende Rolle, da rund 95 % der Personen(groß)schäden außergerichtlich abgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für den Verkehrsunfallbereich; im Arzthaftpflichtbereich sind es deutlich weniger Fälle, die außergerichtlich abgeschlossen werden. Vielfach haben sich die Gerichte dort bereits mit der Fra...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 Value chain cap aus Fi... / 4.1 Regulatorische Entwicklungen im Überblick

Rz. 15 Bereits seit mehreren Jahren entwickelt sich das regulatorische Umfeld rund um die Thematik Nachhaltigkeit recht dynamisch und fordert auch von Finanzinstituten kontinuierlich Anpassungen, insbes. in der Bewertung und Steuerung von ESG-Risiken. Nachfolgend werden die relevantesten regulatorischen Entwicklungen für ESG-Vorgaben in zeitlicher Reihenfolge beschrieben sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens[1] oder Teilübertragungen des Vermögens...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 10 Übertragung der Verpflichtung des PSVaG

Im Fall einer Arbeitgeberinsolvenz, die vor dem 1.1.2022 eintritt, kann der Pensionsfonds bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen, die gegen den PSVaG gerichteten Ansprüche selbst zu erfüllen.[1] Erteilt die BaFin die Genehmigung, überträgt der PSVaG die gegen ihn gerichteten Ansprüche auf den Pensionsfonds. Ansprüche der Versorgungsberecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 1 Einführung

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen des 21. Jahrhunderts und bestimmt seit Jahren den politischen Diskurs in Europa. In den ersten beiden Jahrzehnten dieses Jahrhunderts sahen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit neuen sozialen[1] und ökologischen Problemen konfrontiert, die Begleiterscheinungen einer immer komplexer werdenden internationalen Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / I. Rechtlicher Rahmen

Stiftungsrecht: Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Stiftung agiert, wird grundsätzlich vom Stiftungsrecht vorgegeben. Dieses fordert von den Organen die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 84a Abs. 2 S. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss die Stiftung sachgerecht leiten und das Geschehen, die Wir...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / IV. Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

In Ansehung der verschiedenen Modelle am Markt stellt sich die Frage nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz der Produkte. Von Seiten des Verbraucherschutzes wird, insbesondere in Bezug auf das Teilverkaufs-Modell, darauf hingewiesen, dass Produkte zur Immobilienverrentung sowohl teuer als auch kompliziert und daher mit hohen Risiken verbunden seien.[9] Bei neutralem B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Das Gesetz lässt damit offen, was unter ordnungsgemäßer Verwaltung zu verstehen ist. Die subjektiven Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers sind irrelevant. Vielmehr bestimmen sich Inhalt und Pflicht zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung durch die einzelnen übertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / a) §§ 33 ff. (früher §§ 21 ff.) WpHG

Rz. 131 Gegenüber §§ 20, 21 AktG sind die Mitteilungspflichten nach WpHG weitergehend, weil sie nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich jedermann, auch den Privataktionär, treffen; andererseits beziehen sich die Bestimmungen nur auf Beteiligungen an Emittenten i.S.v. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126). Mitteilungspflichtig ist das Erreichen, Überschrei...mehr