Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Erwerb von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Rückdeckungsversicherung gem § 8 Abs 2 BetrAVG

Rn. 2853 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gegenstand des § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG ist der Erwerb von Ansprüchen durch den ArbN im Zusammenhang mit dem Eintritt nach § 8 Abs 2 BetrAVG in eine Rückdeckungsversicherung. Rn. 2854 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Rückdeckungsversicherungen werden in der Praxis zur Absicherung von Ansprüchen aus Versorgungszusagen in Gestalt einer Pensions-...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.4 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow)

Ausgangsgröße des operativen Cashflows ist bei indirekter Ermittlung das Periodenergebnis (i. e. S. handelsrechtlicher (Konzern-) Jahresüberschuss/-fehlbetrag, einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, DRS 21.40). Dieses Ergebnis ist folgendermaßen zu korrigieren: Bestimmten Aufwendungen stehen grundsätzlich keine zahlungswirksamen Vorgänge in der betrachteten Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.2 Finanzmittelfonds

Zur Abgrenzung des Finanzmittelfonds werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen.[1] Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten, z. B. Geldmarktpapiere. Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden müssen ebenfalls (als Negativposten) Kon...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Müller/Reinke/Warnke, Berufsrecht und Haftung – Sanktionen bei Nicht- oder Falscherstellung von Nachhaltigkeitsberichten – Basierend auf dem Regierungsentwurf für die Umsetzu...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Hanke, Neue Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung – Der Entwurf des ISA [E-DE] 600 (Revised) – Ein Überblick, WP-Praxis 10/2024, S. 268; Anzinger, Finanzierung und Haftung der BaFin im Bilanzkontrollverfahren, BB ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.76 Konzernlagebericht

Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Commentary“ – Einschätzung der Neufassung vor dem Hintergrund qualitativer Anforderungen an die Berichterstattung (Teil 2), PiR 12/2025, S. 377; Kirsch, IFRS Practice Statement „Management Co...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Währisch, Die Berichterstattung zur Auslastung im Lagebericht anlagenintensiver Unternehmen, WPg 21/2025, S. 1201; Zwirner/Vodermeier/Boecker, Aus...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.3 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat ihre Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung vom 19. August 2015[1] am 28. Juni 2024 überarbeitet.[2] Diese Leitlinien konkretisieren die Anforderungen zu Kreditverträgen aus Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive, MCD).[3] Die Kreditgeber werden darin aufgefordert, Zahlungsschwierigkeiten von Verbrauchern bei ihre...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans

Mit dem BRUBEG ist in § 25c Abs. 1b KWG klarer formuliert worden, dass eine Person, von der die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG statuierten Eignungskriterien nicht erfüllt werden, nicht zum Geschäftsleiter bestellt werden kann, von ihrer Position als Geschäftsleiter abberufen werden muss oder Maßnahmen zu ergreifen sind, damit die Person die Voraussetzungen erfüllt. Nach § 25c Abs...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.14.2 Aktualisierung des Gesamtrisikoberichtes

Die Risikocontrolling-Funktion hat nach BT 3.2 Tz. 1 MaRisk regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich, einen Gesamtrisikobericht über die als wesentlich eingestuften Risikoarten zu erstellen und der Geschäftsleitung vorzulegen. Gegebenenfalls kann auch eine monatliche, wöchentliche oder tägliche Berichterstattung über einzelne Risikoarten erforderlich sein. So müssen die b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.2 Nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat am 8. Januar 2025 ihre Leitlinien zum Management von ESG-Risiken[1] veröffentlicht, womit die am 18. Januar 2024 gestartete Konsultation[2] abgeschlossen wurde. Gemäß dem Mandat aus Art. 87a Abs. 5 CRD enthalten die Leitlinienmehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Umgang mit geopolitischen Risiken

Die gestiegene Bedeutung geopolitischer Risiken spiegelt sich bereits seit einigen Jahren in den Aufsichtsschwerpunkten der EZB und der BaFin sowie im Arbeitsprogramm der EBA wider. Zusammengefasst stellen die geopolitischen Risiken eine Unsicherheitsquelle und ein Abwärtsrisiko für den Wachstumsausblick in der EU dar. Potenzielle Schocks verschiedener Art können alle wesent...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.14.3 Inhalte des Gesamtrisikoberichtes

Der Gesamtrisikobericht hat gemäß BT 3.2 Tz. 2 MaRisk neben den wesentlichen Informationen zu den einzelnen als wesentlich eingestuften Risikoarten u. a. Angaben zur Angemessenheit der Kapitalausstattung, zum aufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kapital, zu den aktuellen Kapital- und Liquiditätskennzahlen, zu den Refinanzierungspositionen sowie zur Entwicklung der Kapital- ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.6 Sonderregelungen außerhalb der InsO

Rn 29 Bei Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen besteht nach § 46b Abs. 1 Satz 4 KWG, § 3 Abs. 1 BauSparkG sowie § 312 Abs. 1 Satz 1 VAG ein ausschließliches Antragsrecht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die vertretungsberechtigten Organe haben insoweit keine Befugnis, selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfa...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Sitzungsprotokolle

Die BaFin vereinheitlich derzeit die Praxis zu ihren Veröffentlichungsformaten. Zukünftig sollen nur noch Rundschreiben und Aufsichtsmitteilungen auf der BaFin-Homepage veröffentlicht werden. Das würde insbesondere dazu führen, dass die Sitzungen der verschiedenen Fachgremien nicht mehr offiziell protokolliert und auch keine Leitfäden mehr veröffentlicht werden. Lediglich di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung der Wesentlichkeit von Risiken

Im Rahmen der Risikoinventur müssen die Institute nach AT 2.2 Tz. 2 MaRisk prüfen, welche Risiken die Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Auf diese Weise wird die Wesentlichkeit von Risiken bestimmt. Nach den Vorstellungen der BaFin kann für die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesent...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Umgang mit Geschäften in Kryptowerten

Wir haben in der aktuellen Fassung des Kommentars darauf hingewiesen, dass § 1 Abs. 11 KWG mit dem Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG)[1] in der Weise geändert wurde, dass Kryptowerte nunmehr unter den Begriff der Derivate nach § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 lit. b KWG fallen würden, und insofern die aktuelle Formulierung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Weiterentwicklung der MaRisk

Die neunte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) besteht im Grunde aus drei Teilen: Den Auftakt hat die am 26. November 2024 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Aufsichtsmitteilung zu Erleichterungen im Risikomanagement für (sehr) kleine Institute gebildet.[1] Anschließend hat die deutsche Aufsicht in de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat im Jahr 2024 einen Peer Review über die Anwendung des Proportionalitätsprinzips im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) bei sechs Aufsichtsbehörden durchgeführt, die aus ihrer Sicht weitgehend repräsentativ für das Spektrum in der EU sind. Dazu gehörten neben der EZB die nationalen Aufsichtsbehörden aus Deutschland, Frankreich, L...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Umgang mit IKT-Risiken und Notfallplänen

Bei verschiedenen Vorgaben von DORA handelt es sich nicht um grundlegend neue Anforderungen. Allerdings beziehen sie sich zukünftig nicht mehr auf die im Gegenzug aufgehobenen BAIT. Die Aufsichtsbehörden haben gemeinsam mit den im Fachgremium IT vertretenen Instituten und Verbänden in mehreren Arbeitsgruppen die Vorgaben von DORA sowie der damit verbundenen technischen Regul...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Die EBA hat am 9. Juli 2025 ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung ihrer Leitlinien zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft eingeleitet.[1] Die Überarbeitung der Leitlinien zielt darauf ab, Greenwashing[2] zu verhindern und sicherzustellen, dass die Institute die höchsten Standards für das Geschäftsgebaren erfüllen, wenn sie Verbraucher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.3 Klarstellungen und Anpassungen durch die deutsche Aufsicht

Vor dem Hintergrund der noch in Überarbeitung befindlichen EBA-Leitlinien für ein solides Management von Drittparteirisiken werden die bisherigen Vorgaben zu Auslagerungen vermutlich in verallgemeinerter Form auf das Management von Drittparteirisiken umgestellt. Grundsätzlich können jene Anforderungen aus dem Modul AT 9 für die betreffenden Dienstleistungen auch nach den MaR...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.9 Nutzung von Vortaxe-Verfahren

Den Vorgaben der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zufolge sollte der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien "zum Zeitpunkt der Kreditvergabe" ("at the point of origination") durch einen internen oder externen Sachverständigen ermittelt werden, wobei zu diesem Zweck auch eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen hat.[1] Abweichungen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Anforderungen in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 4 MaRisk zum Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) sollen in einer Textziffer zusammengefasst werden, wobei einzelne Formulierungen angeglichen werden. In diesem Zusammenhang sollen bestimmte Vorgaben in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 3 MaRisk, die bereits in allgemeiner Form an ander...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.5 Geschäfts- und Risikostrategie

Mit dem BRUBEG sind die Anforderungen an die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der zugehörigen Prozesse in § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWG insofern konkretisiert worden, als diese von den SNCI alle 2 Jahre und von den übrigen Instituten in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit regelmäßig, mindestens aber alle 2 Jahr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.6 Kreditwürdigkeitsprüfung mittels vereinfachter Verfahren

Der Prozess der Kreditgewährung umfasst gemäß BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren und die Auswirkungen von ESG-Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.8 Nutzung des Marktschwankungskonzeptes

Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind nach BTO 1.2.2 Tz. 3 MaRisk im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu überwachen und ggf. zu überprüfen sowie – je nach Ergebnis dieser Überprüfung – neu zu bewerten. Ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze sind die Sicherheiten in angeme...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.4 Inhaber von Schlüsselfunktionen

Mit dem BRUBEG sind in § 25e Abs. 1 bis 3 KWG Anforderungen an die Inhaber von Schlüsselfunktionen formuliert worden, die sich aus Art. 91a CRD ergeben. Diese müssen fachlich geeignet und zuverlässig sein. Um die ordnungsgemäße Ausübung der Schlüsselfunktionen sicherzustellen, müssen die Institute und (gemischten) Finanzholding-Gesellschaften die erforderlichen Maßnahmen erg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.13.3 Revisionsprüfungen bei Auslagerungen

Die Auslagerungen auf die Cloud werden von den Instituten grundsätzlich als "wesentlich" eingestuft, so dass dazu auch Prüfungshandlungen erforderlich sind. Gemäß BT 2.1 Tz. 3 MaRisk ist es allerdings möglich, diese Prüfungen im Rahmen der "anderweitigen Durchführung der Revisionstätigkeit" gemeinsam mit anderen Instituten durchzuführen oder damit einen Dritten zu beauftrage...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.3 Berücksichtigung schwer quantifizierbarer Risiken

Dem "Säule-1-Plus-Risikotragfähigkeitsansatz" zufolge können die sehr kleinen Institute für die nicht (hinreichend) in der ersten Säule berücksichtigten wesentlichen Risikoarten als Annäherung an die ökonomische Perspektive zu den Risikowerten der ersten Säule nur vereinfacht quantifizierte Risikowerte oder Risikobeträge auf Basis einer Plausibilisierung nach AT 4.1 Tz. 5 Ma...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Aggregation unwesentlicher Risiken

Die Institute müssen gemäß AT 4.1 Tz. 1 MaRisk auf der Grundlage ihres Gesamtrisikoprofils sicherstellen, dass die wesentlichen Risiken des Institutes durch das Risikodeckungspotenzial (RDP), unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Werden mehrere Risiken jeweils als unwesentlich eingestuft, die z...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.2 Compliance-Funktion

Die neue Definition des "Rechtsrisikos" nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52a CRR ist im aktuellen Kommentar zwar bereits berücksichtigt worden. In der Praxis hat sie vereinzelt jedoch zu Diskussionen geführt, weil das Rechtsrisiko per Definition nun im Grunde das "Compliance-Risiko" einschließt, indem bei den potenziellen Verlustereignissen u. a. aufmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen s Tz 23 ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Validierungen

Zur Validierung enthalten die MaRisk verschiedene Vorgaben. Unter anderem ist die Angemessenheit der Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung laut AT 4.1 Tz. 9 MaRisk zumindest jährlich durch die fachlich zuständigen Mitarbeiter zu überprüfen. Für (sehr) kleine Institute könnte es zukünftig ggf. möglich sein, den Turnus für die in AT 4.1 Tz. 9 und AT 4.3.5 Tz. 5 MaRi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 8 Vorteil 8: Voraussetzung für den Zugang zum Kapitalmarkt

Ende 2019 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken. Das Merkblatt richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Der CFO der BaFin fordert darin: "Wir erwarten, dass die b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.3 Beleihung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 14 Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. wird nach Abs. 2 Satz 2 damit beliehen, für förderfähige private Pflege-Zusatzversicherungen brancheneinheitliche Vertragsmuster festzulegen. "Beleihung" i. S. der Vorschrift bedeutet, dass der PKV-Verband die ihm gesetzlich erteilten Aufträge in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben – und insoweit mit hoheitlichen Befugn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.49 Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zerfizierungsgesetz (Nr. 34)

Rz. 58 Nach § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG werden Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrentenverträge) nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt, wenn die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet werden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG ; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch Art. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Enforcement

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Regelungsgegenstand

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Mitteilungspflicht gemäß § 261a AktG besteht, wenn für eine AG, KGaA bzw. SE als Emittentin von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG mit Ausnahme von Anteilen und Aktien an offenen Investmentvermögen i. S. d. § 1 Abs. 4 KAGB die BRD der Herkunftsstaat gemäß § 2 Abs. 13 WpHG ist. Dadurch wird ein Gleichlauf der aktienrechtlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Offenlegung des Jahresabschlusses bei Fehlerfeststellung im Rahmen des Enforcementverfahrens

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besondere Bedeutung erlangen nachträgliche Änderungen des JA im Zusammenhang mit der Prüfung von UN-Abschlüssen durch die BaFin, die für solche UN von Relevanz ist, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben. Zum Umfang der Prüfung durch die BaFin zählt nach § 107 Abs. 1 Satz 5 W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr