Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Einkünfte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ii) Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum (= ein Jahr)

Rz. 216 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Voraussetzung ist, dass die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ) zu erfassen seien und durch diese Zusammenballung erhöhte steuerliche Belastungen entstünden, die insoweit abgemildert würden. Zusammenballung bedeu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XV. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 323 Haben die Vertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis vereinbart, verfolgte dies ursprünglich bei dem Abschluss des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Zweck, eine definierte Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit auszuschließen (s. zum ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 6. Gutscheine und Geldkarten

Rz. 339 Gutscheine und Geldkarten, die in Anerkennung der Leistung an Arbeitnehmer oder zum Zweck der Arbeitnehmerbindung eingesetzt werden, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, wie (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10a) ZAG) Closed-Loop-Karten (z.B. auf...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.2 Fünftelregelung

Mit der sog. Fünftelregelung[1] soll die verschärfte Progressionswirkung durch die Zusammenballung von Einkünften mittels einer rechnerischen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre verhindert werden. Die komplexe Berechnung sieht wie folgt aus: Praxis-Beispiel Fünftelregelung Der verheiratete A hat im Jahr 2022 laufende Einkünfte i. H. v. 40.000 EUR und außerordentliche Einkünf...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.1 56 % Durchschnittssteuersatz

Die Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes gilt nur einmal im Leben (wobei jedoch die vor 2001 entstandenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht berücksichtigt werden) und auf Antrag, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, sowie nur für Gewinne bis 5 Mio. EUR. Unterschreitet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 3.1.5 Einbringung

Als eine Veräußerung gilt auch die Einbringung von einzelnen Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft ­gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.[1] Gleiches würde prinzipiell auch für die Einbringung einzelner Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft gelten. Allerdings bestimmt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ausdrücklich, dass die Einbringung zum Buchwert zu erfolgen hat, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungszweck

Rn. 401 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 2 EStG dient dazu, den begünstigten Veräußerungsgewinn und – über den Verweis in § 16 Abs 3 EStG – auch den begünstigten Aufgabegewinn vom laufenden Gewinn abzugrenzen, s § 16 Rn 88 (Hörger/Rapp). Genau genommen sieht bereits § 16 Abs 1 EStG diese Unterscheidung vor, Abs 2 enthält dann die "technische" Umsetzung dieser Vorgabe. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stetigkeitsprämien

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden an ArbN nach mehr als 5, 10 usw Jahren Beschäftigung im Betrieb Stetigkeitsprämien (Treueprämien) gezahlt, handelt es sich um > Arbeitslohn (RFH, RStBl 1931, 320), der als > Sonstige Bezüge Rz 8 dem LSt-Abzug unterliegt. Im Übrigen handelt es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, sodass die Tarifvergünstigung nach § 34 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vervielfältigungsregelung

Rz. 262 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden die oben bezeichneten Leistungen für die Zukunftssicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses für einen ArbN erbracht, der für die Anwendung von § 40b EStG qualifiziert ist, vervielfältigt sich der Grenzbetrag von 1 752 EUR um die Anzahl der Beschäftigungsjahre (§ 40b Abs 2 Satz 3 EStG). Rz. 263 Stand: EL 134 – ET: 06/2...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine ermäßigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Leitsatz Bei Corona - Finanzhilfen für Einschränkungen und Schließungen von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen in einem Veranlagungszeitraum scheidet eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG für außerordentliche Einkünfte aus, da es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt. Sachverhalt Streitig war die vom Ste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Außerordentliche Einkünfte

A. Allgemeines 1. Abschließende Aufzählung Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

Schrifttum: Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten

fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der begünstigten Einkünfte

Rn. 53 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung der Tarifermäßigung setzt voraus, dass die begünstigten (außerordentlichen) Einkünfte von den lfd Einkünften derselben Einkunftsart abgegrenzt und auch getrennt ermittelt werden, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Die außerordentlichen Einkünfte bilden nach herrschender Kommentarmeinung und st Rspr eine "besondere Gruppe"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Andere Einkunftsarten

Rn. 112 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die bisherige ältere Rspr zu Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Diese Beschränkung dürfte aber – insbesondere durch Verwendung des Begriffs "Vergütung" anstelle von "Entlohnung" – nicht mehr zulässig sein, s Rn 103, mit der Folge, dass grds auch Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 108 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Begünstigung nach § 34 Abs 2 Nr 4 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG gilt grds auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Allerdings ist es bei dieser Einkunftsart nicht ungewöhnlich – zB bei einem RA oder Schriftsteller – dass zwar eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, aber dennoch lfd Einkünfte vorliegen. Deshalb hat die Rspr zur Abg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rn. 51 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung des § 34 Abs 1 und 3 EStG gilt nur für außerordentliche Einkünfte. Da weder § 34 Abs 1 EStG noch § 34 Abs 2 EStG den Begriff "außerordentliche Einkünfte" definieren, liegt ein unbestimmter Rechtsbegriff vor, der nach Wortsinn und Gesetzeszweck auszulegen ist, vgl hierzu auch BFH v 26.01.2011, BFH/NV 2011, 1056; BFH v 14.04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Rn. 119 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Tatbestand wird seit dem EStG 1920 tarifbegünstigt. Im Zeitraum von 1954–1998 war die Tarifermäßigung in § 34b EStG geregelt. Das StEntlG 1999/2000/2002, s Rn 20, hat die Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (wieder) in den Katalog des § 34 Abs 2 EStG (als Nr 5) aufgenommen. IRd StVereinfG v 01.11.2011 (BStBl I 2011, 986) wur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist allein, ob für eine Zusammenballung von Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Außerordentlichkeit von Entschädigungen

Rn. 81 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG sind nach § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG begünstigt, wenn als zusätzliches Kriterium die Außerordentlichkeit der Einkünfte erfüllt ist. Außerordentliche Einkünfte sind im Gesetz nicht definiert, der Begriff ist aus dem Wortsinn und dem Gesetzeszweck abzuleiten, s Rn 51. Dabei sind nach st Rspr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrjährigkeit

Rn. 102 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 (BStBl I 2007, 28) wurde in § 34 Abs 2 Nr 4 EStG eine Legaldefinition der "Mehrjährigkeit" eingeführt. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei VZ erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Ein Vergütungszeitraum von 13 Monaten sollte genügen, vgl Wacker in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vergütungen

Rn. 101 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen sind Geldleistungen wie zB nachzuzahlende Arbeitslöhne, auf die der ArbN einen Rechtsanspruch hat (vgl BFH v 14.10.2004, BStBl II 2005, 289 mwN), oder vom ArbG freiwillig erbrachte Leistungen, vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802. Auch geldwerte Vorteile, die der ArbG unbewusst und ungewollt zuwendet, sind begünstigungsfähig,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustausgleich

Rn. 125 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Grds unterliegen auch außerordentliche Einkünfte dem Verlustausgleich, mit der Folge, dass insoweit die Begünstigung nach § 34 EStG "verloren" geht, vgl BFH v 12.04.2006, BFH/NV 2006, 1463; BFH BFH/NV 1997, 223. Hat der StPfl neben dem Verlust aus einer Einkunftsart lediglich außerordentliche Einkünfte (aus derselben oder einer anderen Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tätigkeiten

Rn. 103 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als Tätigkeit wird jedes zur Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG dienende Verhalten verstanden, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 62 (August 2019) mwH zur Rspr; es muss sich also um eine steuerlich relevante Tätigkeit handeln, vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 115 (November 2016). Auch die FinVerw umschreibt den Begriff als ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berücksichtigung der weggefallenen Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Frage, ob die Steuerermäßigung nur für Entschädigungen als Ausgleich von entgangenen/entgehenden Einnahmen mehrerer Jahre zu gewähren ist oder auch dann, wenn lediglich entgehende Einnahmen eines Jahres abgegolten werden, ist seit langer Zeit in Diskussion. Bei Analyse der anderen Tatbestände des § 34 Abs 2 EStG ist festzustellen, dass es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlagung

Rn. 43 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Über die Gewährung der Tarifermäßigung des § 34 EStG wird grds im ESt-Veranlagungsverfahren entschieden. Werden die Einkünfte nach §§ 179, 180 AO gesondert und einheitlich festgestellt, so ist im Feststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe außerordentliche (begünstigte) Einkünfte vorhanden sind und wem diese Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütung". Zu den Auswirkungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsgewinne iSd § 16 EStG

a) Tatbestandsmerkmale Rn. 57 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 Nr 1 EStG verweist auf die §§ 14, 14a Abs 1 EStG, §§ 16 und 18 Abs 3 EStG. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 18 (November 2016)), dh, die Begünstigung nach § 34 EStG setzt voraus, dass die jeweiligen Veräußerungstatbestände erfüllt sind. Die Tatbestandsmerkmale d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entschädigungen

1. Überblick Rn. 80 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Als außerordentliche Einkünfte kommen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 EStG Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG in Betracht. Nach § 24 Nr 1 EStG gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (Buchst a) oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

1. Entstehungsgeschichte Rn. 100 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die mit dem REStG 1920 eingeführte Tarifermäßigung umfasste bereits damals "Einnahmen, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen". Im Laufe der Jahre wurde der Wortlaut an die jetzige Fassung angepasst; das StRefG 1990, s Rn 18, ersetzte zB die "Entlohnung" durch "Vergütu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsmerkmale

a) Vergütungen Rn. 101 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen sind Geldleistungen wie zB nachzuzahlende Arbeitslöhne, auf die der ArbN einen Rechtsanspruch hat (vgl BFH v 14.10.2004, BStBl II 2005, 289 mwN), oder vom ArbG freiwillig erbrachte Leistungen, vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802. Auch geldwerte Vorteile, die der ArbG unbewusst und ungewollt zuwendet, sind begün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausnahme: Stpfl Teil der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr 40 Buchst b EStG iVm § 3c Abs 2 EStG teilweise steuerfrei sind

a) Anwendungsbereich Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Abschließende Aufzählung Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Begünstigt sind i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs 2 Nr 1 EStG)

1. Anwendungsbereich Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG oder (auf Antrag) nach § 34 Abs 3 EStG kommt in Betracht, wenn die Veräußerungstatbestände der §§ 14, 14a Abs 1 EStG (luf Betrieb), § 16 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs 3 EStG (Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient) erfüllt sind. Im Einzelnen sind folgende Veräußerungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nutzungsvergütungen und Zinsen iSd § 24 Nr 3 EStG

Rn. 96 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören gemäß § 24 Nr 3 EStG auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke, Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen, Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Im Regelfall wird es sich um Einkünfte aus VuV ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abzug von BA/WK

Rn. 89 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Regelungen der §§ 24 Nr 1 und 34 Abs 2 EStG sprechen von Einkünften und nicht von Einnahmen, dh, der Tarifvergünstigung unterliegen Entschädigungen nach Abzug der sachlich unmittelbar mit ihnen im Zusammenhang stehenden WK/BA. Sowohl § 24 EStG als auch § 34 EStG enthalten hierfür keine Regelungen, es gelten somit die allgemeinen Grundsätz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abschließende Aufzählung

Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Begünstigt sind im Einzelnen: Veräußerungsgew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Auswirkung des StEntlG 1999/2000/2002

Rn. 113 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StEntlG, s Rn 20, wurde die bisherige gesonderte Regelung in § 34 Abs 3 EStG aF gestrichen und die "Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten" als Nr 4 in den Katalog des § 34 Abs 2 EStG aufgenommen. Damit ist es zu einer Gleichstellung mit den übrigen außerordentlichen Einkünften gekommen, mit der Folge, dass die allgemeinen Ausleg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG oder (auf Antrag) nach § 34 Abs 3 EStG kommt in Betracht, wenn die Veräußerungstatbestände der §§ 14, 14a Abs 1 EStG (luf Betrieb), § 16 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs 3 EStG (Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient) erfüllt sind. Im Einzelnen sind folgende Veräußerungsvorgänge bzw gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veräußerungsgewinne iSd § 18 Abs 3 EStG

Rn. 77 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die folgenden Vorgänge fallen unter § 18 Abs 3 EStG und gelten als außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG: Veräußerung/Aufgabe eines (ganzen) Vermögens, das der selbstständigen Tätigkeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Teilvermögens, das der selbstständigen Arbeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Anteils an einer PersGes mit Einkünf...mehr