Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Einkünfte

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außerordentliche Einkünfte

A. Einführung I. Allgemeine Grundsätze für ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.4 Steuerliche Aspekte

Berät ein Rechtsanwalt einen Bekannten hinsichtlich der Aussichten auf Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Amtshaftung und erhält er für die Übernahme eines Teils des Kostenrisikos der durchzuführenden Prozesse vereinbarungsgemäß einen Anteil am erstrittenen Betrag, kann dieser seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit – und nicht den sonstigen Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausgeschlossene luf Einkünfte

Rn. 40 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Entsprechend der Gesetzesintention sollen nur solche Einkünfte aus LuF eine Tarifermäßigung erfahren, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Begünstigung gewährt wird, wie außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 EStG, also Veräußerungs- und Aufgabegewinne iSd § 14 EStG, Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG sowie Nutzungsvergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2)

Rz. 58 Einkünfte können auch erzielt werden, nachdem die Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 EStG) aufgegeben oder das zugrunde liegende Rechtsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 5–7 EStG) beendet wurde. Die Vorschrift stellt die Steuerpflicht insoweit nur klar und ordnet diese Einkünfte der in der Vergangenheit verwirklichten Einkunftsart zu. Deshalb erzielt z. B. ein Erfinder durch Veräu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.4 Außerordentliche Holznutzungen

7.4.1 Allgemeines Rz. 23 Außerordentliche Holznutzungen liegen nur vor, wenn bei einer Holznutzung die in § 34b Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Dabei ist unerheblich, ob die außerordentlichen Holznutzungen in Nachhaltsbetrieben oder in aussetzenden Betrieben anfallen. Alle übrigen Holznutzungen sind ordentliche Holznutzungen, für die § 34b EStG keine Anwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Außerordentliche Holznutzungen (§ 34b Abs. 1 EStG)

7.1 Allgemeines Rz. 17 Außerordentliche Holznutzungen sind zum einen nach § 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind und zum anderen nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Holznutzungen aus volks- und staatswirtschaftlichen Gründen liegen nur insoweit vor, als sie dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ablösung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 23 Außerordentliche Holznutzungen liegen nur vor, wenn bei einer Holznutzung die in § 34b Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Dabei ist unerheblich, ob die außerordentlichen Holznutzungen in Nachhaltsbetrieben oder in aussetzenden Betrieben anfallen. Alle übrigen Holznutzungen sind ordentliche Holznutzungen, für die § 34b EStG keine Anwendung findet. Liegen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 20 Geltung hat die Tarifermäßigung nach § 32c EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Handeln muss es sich um Einkünfte i. S. d. § 13 EStG . Tätigkeitsbezogene Einschränkungen bestehen insoweit nicht. Von daher werden auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben i. S. d. § 13 Abs. 2 EStG von der Tarifermäßigung erfasst. Gleiches gilt für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.1 Allgemeines

Rz. 17 Außerordentliche Holznutzungen sind zum einen nach § 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG Holznutzungen, die aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen erfolgt sind und zum anderen nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Holznutzungen aus volks- und staatswirtschaftlichen Gründen liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Nicht begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Abs. 4 EStG)

Rz. 46 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bleiben zur Vermeidung einer doppelten tariflichen Begünstigung außer Betracht außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG, nach § 34a EStG begünstigte nicht entnommene Gewinne sowie Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i. S. d. § 34b Abs. 1, 2 EStG. Die g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.4.2 Holznutzungen aus volks- und staatswirtschaftlichen Gründen (§ 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 24 Zu den außerordentlichen Holznutzungen gehören nach § 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG Holznutzungen aus volks- und staatswirtschaftlichen Gründen. Holznutzungen dieser Art liegen nach § 34b Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang verursacht sind. Hierunter fallen insbesondere Holznutzungen infolge einer Enteignung oder einer d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.2 Holznutzungen

Rz. 19 Die für die Anwendung von § 34b EStG maßgebenden Einkünfte müssen zum einen auf Holznutzungen beruhen. Zum anderen muss es sich bei den Holznutzungen um außerordentliche Holznutzungen handeln. Zu verstehen ist unter dem Begriff "Holznutzung" der Abtrieb bzw. Einschlag des Holzbestands und seine anschließende Veräußerung.[1] Entsprechendes gilt, wenn Holz auf dem Stamm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz (§ 34b Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 47 Zum Zwecke der Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes ist zunächst für das gesamte z. v. E. zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte der Steuerbetrag nach den allgemeinen Tarifvorschriften zu ermitteln. Das z. v. E. beinhaltet dabei auch die Einkünfte aus den außerordentlichen Holznutzungen. Der durchschnittliche Steuersatz, der auf 4 Dezimalst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.3 Zeitpunkt der Holznutzung

Rz. 21 Ob und in welchem Umfang die Tarifermäßigung nach § 34b EStG in Betracht kommt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Holznutzung. Keine Bedeutung hat der Zeitpunkt der Holznutzung für die Ermittlung der Einkünfte. Maßgebend insoweit ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung. Hierfür gelten die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Damit können das Wirtschaftsjahr de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.4.3 Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) (§ 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 26 Ebenfalls zu den außerordentlichen Holznutzungen gehören nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Holznutzungen infolge höherer Gewalt sind nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Erdbeben, Bergrutsch, Insektenfraß, Brand oder durch Naturereignisse mit vergleichbaren Folgen verursa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überstundenentlohnung

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Teil des Arbeitslohns, der für über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Dienste gezahlt wird (Mehrarbeitsvergütung), zB für Überstunden (> Überstundenentgelt), Überschichten, aber auch Sonntags- oder Bereitschaftsdienst, gehört zum stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 6 LStDV). Besondere Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9.1 Allgemeines

Rz. 44 § 34b Abs. 3 EStG enthält die eigentliche Tarifermäßigung. Sie gilt für alle Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Grundsätzlich unterliegen nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus den ermittelten außerordentlichen Holznutzungen der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergeben würde, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten z. v. E. zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 32c EStG sieht eine Tarifermäßigung vor. Geltung hat sie nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Rz. 2 Die Tarifermäßigung erfolgt nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nach Ablauf von 3 Vz, die zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst werden. Maßgebende Betrachtungszeiträume – die Tarifglättung ist bis 2022 befristet – sind die Zeiträume 2014 b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 3 Begünstigt sind nach § 34b Abs. 1 EStG nur außerordentliche Holznutzungen. Hierzu gehören Holznutzungen aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen und Holznutzungen infolge höherer Gewalt. Holznutzungen aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen liegen nur insoweit vor, als sie durch gesetzlichen oder behördlichen Zwang veranlasst sind. Holznutzungen infolge hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Außerordentliche Einkünfte

Rz. 1031 Auch Freiberufler können außerordentliche Einkünfte beziehen, die nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden (→ Tz 1009). Einnahmen sind den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Vz. erhalten hat, eine sich über mehrere Jahre e...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 940 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Das Verhältnis von § 14 EStG zu anderen Vorschriften stellt sich wie folgt dar: Ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr nicht nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG aufzuteilen, sondern nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 EStG dem Gewinn des Kj. hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist. Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Übertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 32c EStG Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1) 1Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird nach Ablauf von drei Veranlagungszeiträumen (Betrachtungszeitraum) unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 eine Tarifermäßigung nach Satz 2 gewährt.[1] 2Ist die Summe der tariflichen Einkommensteuer, die innerhalb des Betrachtungszeitraums auf ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

Allgemeines (1) 1Von einem sonstigen Bezug ist die Lohnsteuer stets in dem Zeitpunkt einzubehalten, in dem er zufließt. 2Der Lohnsteuerermittlung sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde zu legen, die zum Ende des Kalendermonats des Zuflusses gelten. 3Der maßgebende Arbeitslohn (§ 39b Abs. 3 EStG) kann nach Abzug eines Freibetrags auch negativ sein. Voraussichtlicher Jahresa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Einkünfte ist kein spezifisch steuerrechtlicher Begriff. Er findet sich auch in anderen Gesetzen, zB im BGB (§§ 1088 Abs 1, 1374 Abs 2, 1420, 1442, 1462, 1464, 1478 Abs 2 Nr 2, 1605 Abs 1 BGB). Das EStG prägt ihn jedoch spezifisch steuerlich: Zu den Einkünften iSd EStG gehören nur Nettovermögenszuflüsse (s Rn 16a) aus den in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge. Beispiele: Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG Zulassung ...mehr