Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Einkünfte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG oder (auf Antrag) nach § 34 Abs 3 EStG kommt in Betracht, wenn die Veräußerungstatbestände der §§ 14, 14a Abs 1 EStG (luf Betrieb), § 16 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs 3 EStG (Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient) erfüllt sind. Im Einzelnen sind folgende Veräußerungsvorgänge bzw gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veräußerungsgewinne iSd § 18 Abs 3 EStG

Rn. 77 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die folgenden Vorgänge fallen unter § 18 Abs 3 EStG und gelten als außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG: Veräußerung/Aufgabe eines (ganzen) Vermögens, das der selbstständigen Tätigkeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Teilvermögens, das der selbstständigen Arbeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Anteils an einer PersGes mit Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veräußerungsgewinne iSd §§ 14, 14a Abs 1 EStG

Rn. 76 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Begünstigt sind nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 14 EStG Gewinne aus der Veräußerung eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV. Gleiches gilt für einen Betriebsaufgabegewinn, s § 14 Rn 245 (Mitterpleininger). Gewinne aus der Veräußerung/Aufgabe kleinerer luf Betriebe waren bis einschließlich VZ 2000 durch die Gewährun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Rn. 70 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Enthält der Veräußerungsgewinn einen dem Halb-/Teileinkünfteverfahren unterliegenden Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen, stellt sich die Frage, wie der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG zu ermitteln ist und ob eine Verteilung auf den steuerbegünstigten Teil einerseits und den nicht steuerbegünstigten Teil andererseits zu erfolgen hat. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Realteilung

Rn. 62 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft sind ab VZ 2001 durch die Neufassung des § 16 neu Abs 3 S 2 EStG gemäß UntStFG (BGBl I 2001, 3858) die Buchwerte zwingend fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist und – bei Übertragung einzelner WG – die Missbrauchsvorschriften nach § 16 Abs 3 S 3 und 4 EStG nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einbringungsvorgänge nach UmwStG

Rn. 72 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 EStG ist grds bei folgenden Umwandlungsvorgängen nach dem UmwStG 2006 idF SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2007, 2782/2791) anwendbar: Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine KapGes oder Genossenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 20 Abs 4 S 2 UmwStG) Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rn. 130 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ab VZ 1999 eingeführte sog Fünftelregelung gewährt anders als die vorhergehende Bestimmung (§ 34 Abs 1 EStG aF: halber durchschnittlicher Steuersatz) keinen besonderen Steuersatz für die außerordentlichen Einkünfte, sondern führt zu einer Progressionsglättung, indem die außerordentlichen Einkünfte im Jahr des Zuflusses rechnerisch auf f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 58 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Veräußerung eines ganzen Betriebes (nach hM auch Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, 100 %ige Beteiligung an einer KapGes, s § 16 neu Rn 525) hat der StPfl ein Wahlrecht zwischen der nach §§ 16 und 34 EStG begünstigten sofortigen Besteuerung und der (nicht begünstigten) nachträglichen Versteuerung als Einkünfte gemäß § 15 EStG iVm § 24 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Anteile

Rn. 67 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist zum einen der auf die Anteile entfallende Kaufpreis zu bestimmen, denn § 3 Nr 40 Buchst b EStG stellt die Hälfte/40 % des "Veräußerungspreises" frei. Zum anderen sind gemäß § 3c Abs 2 EStG die anteiligen, der Anteilsveräußerung zuzurechnenden Veräußerungskosten zu bestimmen. Rn. 68 Stand: EL 164 – ET...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Erfassung in einem VZ

Rn. 82 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach st Rspr des BFH (vgl BFH v 14.08.2001, BStBl II 2002, 108; BFH BStBl II 2004, 264; BFH/NV 2005, 1252; 2009, 558; 2011, 1056; 2011, 1682; 2015, 1354; BStBl II 2016, 214) und Auffassung der FinVerw (vgl BMF v 04.03.2016, BStBl I 2016, 277; BMF v 01.11.2013, BStBl I 2013, 1326) setzt die Begünstigung nach § 34 Abs 1 EStG grds voraus, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfahrensfragen

Rn. 197 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die in einem VZ nicht verrechneten negativen Einkünfte sind zum Schluss des VZ gesondert festzustellen (§ 2a Abs 1 S 5 EStG). Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um stpfl oder nur dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte handelt. Fallen in einem Folgejahr positive außerordentliche Einkünfte iSd §§ 34, 34b EStG derselben Art a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vergütungen "für" mehrjährige Tätigkeiten

Rn. 104 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Vergütungen werden "für" eine mehrjährige Tätigkeit geleistet, wenn mit ihnen eine solche Tätigkeit abgegolten werden soll, vgl BFH v 03.07.1987, BStBl II 1987, 820; 1997, 222. Der Verwendungszweck ergibt sich im Regelfall bereits aus der zu Grunde liegenden Vereinbarung, in der Anlass bzw sonstige Umstände der Zahlung geregelt sind. Ein maßg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Rn. 61 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Mitunternehmeranteil umfasst nach st Rspr und hM sowohl die (dinglichen) Anteile an den WG des Gesamthandsvermögen als auch WG des Sonder-BV (Sonder-BV I und Sonder-BV II), vgl zB BFH v 24.11.2005, BFH/NV 2006, 717; BFH v 06.12.2000, BStBl II 2003, 194; Wacker in Schmidt § 16 EStG Rz 407 (41. Aufl); aA Storg, DStR 2002, 1384; Sieker in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung von Anteilen an KapGes

Rn. 63 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bis zum In-Kraft-Treten des StSenkG v 23.10.2000 (BStBl I 2000, 1428) waren auch Veräußerungsgewinne von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes im Katalog des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG enthalten und somit tarifbegünstigt, s Rn 21. Das StSenkG hat das sog Halbeinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 EStG iVm § 3c Abs 2 EStG) und das UntStRefG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich

Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Dieser Ausnahmetatbestand betrifft den Fall, dass Anteile an KapGes im BV gehalten werden, die im Zuge der Betriebsveräußerung (mit-)veräußert oder bei der Betriebsaufgabe in das PV überführt werden. Der Veräußerungsgewinn iSd §§ 14, 14a, 16, 18 Abs 3 EStG enthält somit den Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung der Anteile. Mit Einführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsaufgabe

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Aufgabe eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes erfolgt im Regelfall nicht in einem einheitlichen Vorgang, sondern erstreckt sich über einen gewissen Zeitraum durch Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber und/oder Überführung in das PV. Die der Betriebsveräußerung gleichgestellte begünstigte Betriebsaufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatbestandsmerkmale

Rn. 57 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 Nr 1 EStG verweist auf die §§ 14, 14a Abs 1 EStG, §§ 16 und 18 Abs 3 EStG. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 18 (November 2016)), dh, die Begünstigung nach § 34 EStG setzt voraus, dass die jeweiligen Veräußerungstatbestände erfüllt sind. Die Tatbestandsmerkmale der Einzelvorschriften ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik und Gesetzesaufbau

Rn. 1 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift und stellt eine Ausnahmevorschrift zur allgemeinen Tarifvorschrift des § 32a EStG (vgl § 32a Abs 1 S 1 EStG: "vorbehaltlich") dar. Ausgenommen vom allgemeinen Steuertarif werden bestimmte, in Abs 2 definierte außerordentliche Einkünfte, für die (in den Abs 1 und 3) besondere Berechnungsmethoden vorgesehen sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berechnung der ESt bei einem negativen verbleibenden zvE (§ 34 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ist das gesamte zvE positiv, aber nach Abzug der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte negativ, so betrifft das gesamte zvE nur die außerordentlichen Einkünfte. Die ESt beträgt dann das Fünffache der sich für ein Fünftel des zvE ergebenden ESt nach dem Regeltarif, § 34 Abs 1 S 3 EStG. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zusammentreffen der Fünftelregelung mit §§ 34 Abs 3 und 34b EStG

Rn. 136 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Erzielt der StPfl außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 Abs 1 EStG begünstigungsfähig sind, und Veräußerungsgewinne, für die der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs 3 EStG (§ 34b EStG) Anwendung findet, beeinflussen sich die Steuerermäßigungen gegenseitig. Die Steuerermäßigungen sind unter Berücksichtigung der jeweils anderen Steuerermäßig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht

Rn. 120 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 1 EStG in der jetzigen Fassung – die sog Fünftelregelung – wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab VZ 1999 eingeführt, s Rn 20. Der bis VZ 1998 geltende § 34 Abs 1 EStG aF regelte den halben durchschnittlichen Steuersatz für außerordentliche Einkünfte bis 15 Mio DM. Die nachfolgende Kommentierung beschränkt sich auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerberechnung

Rn. 150 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für VZ 2001 – VZ 2003 beträgt der ermäßigte Steuersatz die Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten zvE zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre. Ab VZ 2004 wurde der durchschnittliche Steuersatz auf 56 % angehoben, s Rn 24. Der ermäßigte St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 41 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Regelungen, ob die Ermäßigung des § 34 EStG nur auf Antrag zu gewähren ist oder von Amts wegen berücksichtigt wird, wurden vom Gesetzgeber mehrfach geändert. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, s Rn 20, wurden außerordentliche Einkünfte durch Neufassung des § 34 Abs 1 EStG nicht mehr von Amts wegen begünstigt, sondern nur bei V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 2)

5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34 Außerordentliche Einkünfte

1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Ermittlung der begünstigten Einkünfte

Rz. 62 Tarifbegünstigte Einkünfte werden bei ihrer Ermittlung wie eine selbstständige Einkunftsart behandelt. Dahinter steht das Prinzip, dem Stpfl. so viel wie möglich an ermäßigt zu besteuernden Einkünften zu belassen. Die Tarifermäßigung soll, soweit möglich, dem Stpfl. zugute kommen.[1] Daher sind zunächst einmal mit den jeweiligen außerordentlichen Einnahmen zusammenhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Anwendungsbereich

4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Systematischer Zusammenhang

Rz. 13 § 34 EStG ist eine spezielle Tarifvorschrift gegenüber der allgemeinen Tarifvorschrift des § 32a EStG (§ 32a S. 2 EStG). Vorschaltnormen zu § 34 EStG sind die in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Vorschriften über außerordentliche Einkünfte. Nur wenn außerordentliche Einkünfte i. S. d. Vorschaltnormen gegeben sind, kommt die Tarifermäßigung des § 34 EStG in Betracht. Sie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 und dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3

Rz. 80 § 34 Abs. 3 S. 1 EStG eröffnet dem Stpfl. die Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG und dem ermäßigten Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG, sofern er außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG hat und die in § 34 Abs. 3 S. 4 und 5 EStG aufgeführten personen- und betriebsbezogenen Bedingungen erfüllt sind. Veräußert z. B. ein Handelsvertret...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.5 Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 (§ 34 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 44 Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen für solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit einer solchen Inanspruchnahme von Grundstücken zusammenhängen, gehören nach § 24 Nr. 3 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu den außerordentlichen Einkünften, soweit diese für einen Zeitraum von mehr als 3 J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 11 Gestaltungen zur Optimierung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1

Rz. 82 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG wirkt sich für einen Stpfl. am günstigsten aus, wenn das zu versteuernde Einkommen nur aus außerordentlichen Einkünften besteht.[1] Hingegen schwindet ein Vorteil aus der Fünftel-Regelung, je höher das verbleibende zu versteuernde Einkommen – also ohne die außerordentlichen Einkünfte – ist. Die Fünftel-Regelung bietet überhaup...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 66 Hat ein Stpfl. einen entsprechenden Antrag auf Anwendung der Fünftel-Regelung gestellt, so wird die ESt unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG in vier Schritten berechnet[1]: In einem ersten Schritt wird die ESt für das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eines etwaigen Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG errechnet, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 § 34 Abs. 1 S. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nach § 52 Abs. 47 S. 1 EStG a. F. erstmals für Vz 1999 anzuwenden. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt, zu dem die außerordentlichen Einkünfte bezogen worden sind. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zur Erfassung von Einkünften....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außerordentliche Einkünfte

A. Einführung I. Allgemeine Grundsätze für ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr