Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Einkünfte

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht

Leitsatz Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten). Normenkette § 34 Abs. 2 Nr. 4, § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Klägerin hatte 2005 mit ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen ­Altersversorgung (§ 1b Abs. 2 BetrAVG§ 3 Nr. 63 EStGmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insassen-Unfallversicherung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Haftpflichtversicherungsprämien, > Unfallversicherung, ferner > Außerordentliche Einkünfte Rz 71.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Interessenausgleich

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem BetrAVG. Ziel des Interessenausgleichs ist, den wirtschaftlichen Nachteilen, die für > Arbeitnehmer infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen, angemessen durch einen > Sozialplan zu begegnen. Dabei sind sowohl die sozialen Belange der betroffenen ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausgleichsgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Ausgleichsgeld nach § 9 FELEG > Landwirtschaftliche Alterskasse Rz 4. Ergänzend > Geringfügige Beschäftigung Rz 79, > Progressionsvorbehalt Rz 10/1. Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Gibt ein > Arbeitgeber dem ausscheidenden > Arbeitnehmer zur Überbrückung der > Arbeitslosigkeit noch eine monatliche Ausgleichszahlung, so steht das einer tar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Von der > Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.2 Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges Sonder-BV I und/oder II vorhanden und umfasst dieses funktional wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), führt der Formwechsel der Pers-Ges für sich gesehen, bezogen auf denjenigen MU, dem das (wes) Sonder-BV zuzurechnen ist, grds nicht zur Anwendung der §§ 25 S 1 iVm 20 UmwStG (Folge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.7 Zeilen 35–36

In die Zeilen 35-36 sind außerordentliche Kapitalerträge einzutragen, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist. Hierbei kann es sich z. B. um Zahlungen handeln, die eine Bausparkasse im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung für entgangene Zinsen leistet.[1] Die ermäßigte Besteuerung kommt nur im Rahmen der Güns...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 11 Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt

Die Steuerberechnung kann sich bei Zusammentreffen von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt als sehr komplex darstellen. Der BFH hat sich in 2 Entscheidungen[1] hierzu geäußert. Beim negativen Progressionsvorbehalt ist eine integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip vorzunehmen. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu ...mehr

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Außerplanmäßige Abschreibun... / 1.2 Außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung

Ist ein erheblicher Wertverlust eines Gebäudes ganz überwiegend durch dessen Vermietung veranlasst, ist eine AfaA nach § 9 Abs. 1 EStG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG zu berücksichtigen.[1] Eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass durch ein aus dem Rahmen des üblichen fallendes Ereignis ein außergewöhnlicher "Abnutzungseffekt" herbeigeführt wird, de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fusion

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Entschädigungen, die > Arbeitnehmer wegen der Beeinträchtigung ihrer Stellung anlässlich der Fusion von KapGes erhalten, sind > Arbeitslohn (RFH, RStBl 1934, 827). Es kann eine Tarifermäßigung in Betracht kommen (> Außerordentliche Einkünfte). Zur Fusion zweier Genossenschaften vgl > Außerordentliche Einkünfte Rz 42.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fünftel-Regelung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Außerordentliche Einkünfte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Tarifbegünstigte Bezüge

Rz. 31 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerdem sind besonders aufzuzeichnen > Außerordentliche Einkünfte, und zwar Entschädigungen iSd § 34 Abs 1, Abs 2 Nr 2 EStG sowie eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs 1, Abs 2 Nr 4 EStG) und die davon nach § 39b Abs 3 Satz 9 EStG einbehaltenen Steuerabzüge (§ 4 Abs 2 Nr 6 LStDV).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Werbetätigkeit

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Einnahmen eines Mannschaftssportlers aus einer Werbetätigkeit sind > Arbeitslohn, wenn er gegenüber dem Verein oder ggf einer mit diesem zusammen arbeitenden selbständigen Vermarktungsgesellschaft zur Teilnahme an Werbemaßnahmen verpflichtet ist; der Verein hat idR den LSt-Abzug vorzunehmen. Das gilt auch dann, wenn einem herausragenden Sp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei einem Betriebsübergang an einen anderen Inhaber durch Rechtsgeschäft tritt der neue > Arbeitgeber arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein (vgl § 613a BGB). Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen

... einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ... Rz. 1167 [Autor/Stand] Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen als konstitutive Voraussetzung der Funktionsverlagerung. Eine Funktionsverlagerung setzt voraus, dass mit der Funktion auf das ausländische verbundene...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Einzelfälle der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 61 Für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die – in der Praxis deutlich häufigere – außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Die häufigsten Fälle beruhen auf Vertragsverletzungen des Arbeitgebers. Hinweis Wer durch ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung vera...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, DB 1988, 108...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.5 Veranlagung bei außerordentlichen Einkünften (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. d)

Rz. 130c Durch G. v. 27.3.2024[1] wurde in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 der Buchst. d) mit Wirkung ab 1.1.2025 angefügt. Die Ergänzung steht im Zusammenhang mit der Streichung des § 39b Abs. 3 S. 9, 10 EStG. Nach dieser Vorschrift konnte die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte bereits im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt werden. Dies machte jedoch komplizierte Berechnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. Es kann sich um Arbeitsloh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tarifermäßigung

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Außerordentliche Einkünfte.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treueprämien

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Erhalten > Arbeitnehmer von ihrem > Arbeitgeber nach gleichbleibenden Zeiträumen der Betriebszugehörigkeit bemessene Treueprämien, unterliegen diese dem LSt-Abzug. Es handelt sich regelmäßig um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit iSv § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte). Zu Einzelheiten der Berechnung > Sonstige Bezüge Rz 20 f.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuerliche Behandlung der Tantiemen

Rz. 3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Über den Zeitpunkt der Besteuerung von Tantiemen > Zufluss von Arbeitslohn Rz 5 ff. Bei einer KapGes fließen Gewinntantiemen idR erst zu, wenn die Organe der Gesellschaft den Gewinn festgestellt haben (EFG 1961, 398), sofern nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vereinbart wurde (BFH/NV 2022, 9 = HFR 2022, 136; B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Ausschüttende Fonds

Rn. 263 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ausschüttende Fonds sind Fonds, die sämtliche zugeflossenen ordentlichen Erträge (Dividenden und/oder Zinsen) und ggf außerordentliche Erträge (vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) am Ende eines Geschäftsjahres an den Anleger ausschütten. Fondsebene: Die ausgeschütteten Erträge auf Investmentanteile gehören beim Anleger nach w...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1 Veräußerungsprivilegien im Überblick

Wird bei einer Praxisveräußerung ein Verlust erzielt, wird dieser mit anderen Einkünften im Rahmen des Verlustausgleichs verrechnet. Normalerweise ergibt sich jedoch aus dem Verkauf einer freiberuflichen Praxis ein Gewinn, weil freiberufliche Praxen i. d. R. einen erheblichen Wert haben. Ein durch die Vollrealisierung der stillen Reserven realisierter Veräußerungsgewinn zähl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7 Eignung für Rechtsformwechsel

Rz. 48 Die GmbH & Co. zeichnet sich durch eine außerordentliche Flexibilität aus. Sie bietet als Personengesellschaft zunächst den unkomplizierten Weg einer Kapitalerhöhung oder eines Gesellschafterwechsels. Weiterhin wird der Weg in eine vergrößerte Personengesellschaft durch § 24 UmwStG und der Weg in eine Kapitalgesellschaft durch § 20 UmwStG über steuerliche Gestaltungsm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Allgemeines

Tz. 273 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der Tarifvergünstigung des Einbringungsgewinns nach § 34 EStG und der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG stellt sich nur bei natürlichen Pers als Einbringende und bei Pers-Ges als Einbringende, wenn und soweit natürliche Pers als (unmittelbare oder mittelbare) MU beteiligt sind. § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift des E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.1 Betriebliche Veräußerungsgewinne (§ 16 EStG)

Rz. 15 Entsprechend seinem Zweck, bei einer Veräußerung realisierte Vermögensmehrungen zu erfassen, die im privaten Bereich anfallen (vgl. Rz. 1), ist § 17 EStG nur anwendbar, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Wurden die Anteile in einem Betriebsvermögen gehalten, wird der durch die Veräußerung realisierte Vermögenszuwachs schon im Rahmen der normalen Gewin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte

Rz. 60 Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind die ausl. Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, ausgenommen die in den ausl. Einkünften enthaltenen außerordentlichen Einkünfte, einzubeziehen.[1] Der Begriff der Einkünfte richtet sich nach § 2 EStG; § 32b EStG enthält keinen eigenständigen Einkünftebegriff.[2] Das bedeutet, dass z. B. nach D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8 Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 88 Für die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind nicht nur die positiven ausl. Einkünfte einzubeziehen, sondern auch negative ausl. Einkünfte, die sich wegen des DBA im Inland selbst nicht durch Verlustausgleich auswirken dürfen ("negativer Progressionsvorbehalt"). Damit wird der besondere, durchschnittliche Steuersatz, der auf die stpfl. Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen. 1. Zum einen geht es um die Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Der BGH verneint mit knapper, auf die Einzelfa...mehr