Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschreibung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Allgemeines

Rz. 54 Der Arbeitgeber übt das Wahlrecht zur Pauschalierung in der LSt-Anmeldung aus; diese beinhaltet zugleich die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (§ 40 EStG Rz. 53). Die LSt-Anmeldung führt gem. § 168 S. 1 AO zu einer Festsetzung der pauschalen LSt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Pauschalierung kann auch nach Vornahme des individuellen LSt-Abzugs nachgeholt we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.2 Auftrags- und Umsatzrückgang

Rz. 781 Bei diesen Umständen handelt es sich um außerbetriebliche Gründe, die oftmals nur Motiv oder Anlass für eine unternehmerische Entscheidung sind, deren Umsetzung wiederum zu einem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führt. Beruft der Arbeitgeber sich allein auf die außerbetrieblichen Umstände, muss er darlegen, dass aufgrund der geänderten äußeren Umstände eine bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungsor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2.2 Einheiten in Planung

Rz. 166 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Registrierung von Einheiten und deren Anlagenbetreibern ist bereits vor der Inbetriebnahme der Einheit in der Planungs-, Entwurfs- oder Errichtungsphase möglich. Dies kann gegebenenfalls verpflichtend sein. Dies hängt davon ab, ob die Einheit bereits im Planungsstatus zu registrieren ist. Rz. 167 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG (§ 8 Abs 2 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 446 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 hat der Regelung in § 8 Abs 2 S 4 EStG den Hs 2 angefügt, wonach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG entsprechend gilt. Bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen iSd § 2 Nr 4 EmoG sind bei der Berechnung des Nu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachwuchskräftemangel in de... / Was können Steuerkanzleien tun, um die Generation Z für die Branche zu begeistern?

Am eigenen Image arbeiten Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Generation Z fast keine der genannten Kriterien, die bei ihrer Berufswahl entscheidend sind, mit der Steuerberatung verbindet. Das heißt im Umkehrschluss natürlich nicht, dass die Steuerberatung diese Kriterien nicht bieten kann, wohl aber, dass sie besser kommuniziert werden müssen. Vor allem sollten Faktor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 3 Innerbetriebliche Stellenausschreibung

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.[1] Der Betriebsrat kann auch die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind.[2] Einem solchen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 4 Externe Stellenanzeigen

Die Stelle kann auch durch Anzeigen in Tageszeitungen, Zeitschriften, Rundfunk usw. angeboten werden. Solche Anzeigen dürfen ebenso wie die Angaben in einer innerbetrieblichen Ausschreibung nicht irreführend sein. Sie dürfen keine Erwartungen wecken, die der Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Schließlich ist streng auf eine Fassung zu achten, die den Vorgaben des Allgemeinen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.2 Der Marktpreis – eine ›natürliche‹ Lösung?

Nicht alle Bedingen sind vom Unternehmen beeinflussbar. Ob den internen Abteilungen Zugang zum Markt eingeräumt wird, kann die Geschäftsführung entscheiden (Kriterium 1). Ob sie es tun sollte oder nicht, werden wir noch diskutieren. Der Absatz bzw. Zukauf der Leistung wird nur auf wenigen Märkten unbeschränkt möglich sein (Kriterium 2), aber die typischen Mengen, die dabei u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze

1 Allgemeines Rz. 1 § 7 TzBfG dient u. a. der Umsetzung von § 5 Abs. 3 lit. c und lit. e der Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und von Art. 12 der Arbeitsbedingungsrichtlinie[2] in nationales Recht. Ziel der Regelung des § 7 Abs. 1 TzBfG ist eine Erweiterung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen.[3] Rz. 2 § 7 Abs. 2 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.1 Fehlende unmittelbare Sanktionen

Rz. 10 Erfolgt eine Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes nicht auch als Teilzeitarbeitsplatz, obwohl dieser sich hierfür eignet, so sieht das Gesetz keine Rechtsfolge oder Sanktion vor.[1] Individualrechtliche Folgen, etwa ein Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Besetzung der Stelle mit seiner Person, bestehen nicht.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 1 TzBfG

2.2.1 Fehlende unmittelbare Sanktionen Rz. 10 Erfolgt eine Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes nicht auch als Teilzeitarbeitsplatz, obwohl dieser sich hierfür eignet, so sieht das Gesetz keine Rechtsfolge oder Sanktion vor.[1] Individualrechtliche Folgen, etwa ein Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Besetzung der Stelle mit seiner Person, best...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.3 Form der Erörterung

Rz. 22 Eine bestimmte Form der Erörterung (persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit, telefonisch, schriftlich, E-Mail) sieht das Gesetz nicht vor. Ein persönliches Gespräch dürfte zwar der Wortbedeutung von "Erörterung" am nächsten kommen, eine Festlegung enthält das Gesetz insoweit aber nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2 Ausschreibungspflicht (Abs. 1)

Rz. 6 Nach § 7 Abs. 1 TzBfG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.1 Voraussetzung der Erörterungspflicht

Rz. 18 § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG stellt auf eine Veränderung von "Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage" der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Damit hat der Gesetzgeber die zu § 7 Abs. 2 TzBfG a. F. umstrittene Frage, ob die Veränderung die Dauer und Lage betreffen muss, dahin beantwortet, dass die Erörterungspflicht eingreift, wenn der Arbeitnehmer sowohl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Rz. 24 Eine Sanktion bei Verstoß gegen die Erörterungspflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber will mit § 7 Abs. 2 TzBfG freiwillige Lösungen fördern und hat keine Sanktionen vorgesehen. Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB scheint zwar gleichwohl grundsätzlich denkbar. Ein solcher Anspruch würde jedoch voraussetzen, dass der Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5 Begründungspflicht (Abs. 3)

Rz. 37a Der neue § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG bestimmt, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und die ihrem Arbeitgeber in Textform ihren Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage ihrer vertraglichen Arbeitszeit anzeigen, Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige haben. § 7 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 40 Die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers aus § 7 Abs. 4 Satz 1 TzBfG gegenüber der Arbeitnehmervertretung umfasst sämtliche Formen von Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen, einschließlich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Dabei bezieht sich der Informationsanspruch der Arbeitnehmervertretung auf Änderungswünsche nach Abs. 2 und damit auch auf Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.2 Erstmaliger Anspruch

Rz. 37c Der Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform entsteht erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Bei der Bestimmung der Dauer von 6 Monaten kann ausweislich der Gesetzesbegründung[1] auf die Rechtsprechung des BAG zu § 1 Abs. 1 KSchG [2] zurückgegriffen werden, mit der Folge, dass kurzfristige Unterbrechungen ggf. ohne Relevanz sind und die F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.6 Verhältnis von Abs. 2 und Abs. 3

Rz. 37g Der Anspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG steht neben den Ansprüchen aus § 7 Abs. 2 TzBfG.[1] Sie schließen sich nicht gegenseitig aus. § 7 Abs. 3 Satz 2 TzBfG soll die Häufigkeit der in Textform zu beantwortenden Änderungswünsche begrenzen, nicht jedoch die Erörterung von Änderungswünschen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.4 Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 43 Eine Streitigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Reichweite der Verpflichtung nach § 7 Abs. 4 TzBfG ist im Beschlussverfahren nach § 2a Nr. 1 ArbGG auszutragen, denn § 2a Nr. 1 ArbGG erfasst sämtliche Ansprüche aus der Betriebsverfassung und damit auch solche betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche außerhalb des BetrVG selbst.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.3 Form der Information

Rz. 33 Die Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG über den Arbeitsplatz hat seitens des Arbeitgebers gegenüber dem den Wunsch anmeldenden Arbeitnehmer persönlich zu erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.[1] Auch der Einsatz von E-Mail ist zulässig.[2] Eine – wie früher in § 3 Satz 2 BeschFG vorgesehene – allgemeine Unterrichtung im Wege des Aushangs am Schwarzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3 Erörterungspflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 31 Der Anspruch aus § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG regelt einen individualrechtlichen Informationsanspruch eines Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Information über solche Stellen im Betrieb oder Unternehmen, für die er aufgrund seiner persönlichen Eignung sowie seiner Arbeitszeitwünsche in Betracht kommt.[2] Aus diesem Informationsanspruch de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6 Informationspflicht gegenüber der Arbeitnehmervertretung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Abs. 2 sowie Teilzeitarbeitsplätze im Betrieb und Unternehmen zu informieren. Die Regelung des § 7 Abs. 4 TzBfG begründet eine eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 23 Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann der Arbeitnehmer ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Damit ist es in die Hand des Arbeitnehmers gelegt, ob und in welchem Umfang er ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen will. Ein eigenes Beteiligungsrecht der Arbeitnehmervertretung wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.3 Anspruchsinhaber

Rz. 37d Den Anspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG hat jeder Arbeitnehmer des Arbeitgebers, unabhängig vom individuellen Umfang seiner vertraglichen Arbeitszeit, d. h. in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer ebenso wie Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer in Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG [1] und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.1 Voraussetzung der Informationspflicht: Arbeitnehmervertretung

Rz. 39 Erfasst werden sämtliche Unternehmen, bei denen eine Arbeitnehmervertretung gebildet ist, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmervertretungen i. S. d. § 7 Abs. 4 TzBfG sind Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich anzusehen.[1] Besteht im Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat, so kann auch dieser unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.2 Umfang der Erörterungspflicht

Rz. 21 Das Gesetz sieht hierzu keine Details vor. Aus der Gesetzesbegründung[1] geht hervor, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, letztlich eine Selbstverständlichkeit zu regeln, nämlich die Erörterung von Änderungswünschen, um möglicherweise bereits durch geringe Veränderungen von Dauer und/oder Lage der Arbeitszeit eine einvernehmlich und für beide Seiten tragfähige Lösung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4 Informationspflicht (Abs. 2)

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. 4.1 Voraussetzung der Informationspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.1 Form der Anzeige

Rz. 37b Der die Begründungspflicht des Arbeitgebers auslösende Änderungswunsch des Arbeitnehmers muss von diesem in Textform i. S. v. § 126b BGB angebracht werden. Eine bloß mündliche Erklärung reicht dafür nicht aus. Die Voraussetzungen der Textform nach § 126b BGB erfüllen etwa Papier, USB-Sticks, CD-ROM, Speicherkarten, Festplatten, E-Mails, Computerfax oder Telegramm.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.5 Rechtsfolge bei Verstoß gegen § 7 Abs. 3 TzBfG

Rz. 37f Kommt der Arbeitgeber seiner Begründungspflicht nicht nach, so kann der Arbeitnehmer Klage auf Erfüllung der Verpflichtung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG erheben und so den Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren zu einer Antwort zwingen. Schadensersatzansprüche wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Beantwortung der Anzeige nach § 280 Abs. 1 BGB sind grundsätzlich denkbar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.3 Form der Information

Rz. 41 Eine besondere Form für die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung sieht das Gesetz nicht vor, weshalb auch eine mündliche Information ausreichend ist. Allerdings muss der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmervertretung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 TzBfG derselben die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.[1] Damit sind Unterlagen gemeint, die die Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 TzBfG dient u. a. der Umsetzung von § 5 Abs. 3 lit. c und lit. e der Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und von Art. 12 der Arbeitsbedingungsrichtlinie[2] in nationales Recht. Ziel der Regelung des § 7 Abs. 1 TzBfG ist eine Erweiterung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen.[3] Rz. 2 § 7 Abs. 2 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.1 Voraussetzung der Informationspflicht

Rz. 26 Anders als die Vorläuferregelung des § 7 Abs. 2 TzBfG a. F., muss sich der Veränderungswunsch des Arbeitnehmers nicht mehr auf "Lage und Dauer" der Arbeitszeit beziehen, um die Verpflichtung nach § 7 Abs. 2 TzBfG auszulösen. Die Informationspflicht wird in jedem Fall auch bei einem nur auf die Dauer oder nur auf die Lage bezogenen Veränderungswunsch ausgelöst. Erfasste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.4 Antwortpflicht

Rz. 37e Der Anspruch richtet sich gegen den Vertragsarbeitgeber und verpflichtet diesen, innerhalb eines Monats nach dem Zugang des Änderungswunsches in Textform, ebenfalls in Textform eine begründete Antwort zu geben. Dies erfordert die Mitteilung des Arbeitgebers, ob und ggf. wie der Änderungswunsch des Arbeitnehmers erfüllt werden kann. Ist es dem Arbeitgeber möglich, den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 2 TzBfG

Rz. 36 Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht aus § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, so kann dies u. U. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber aus § 280 BGB nach sich ziehen.[1] Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers ist jedoch, dass sich der Arbeitnehmer bei erfolgter Information durch den Arbeitgeber auf die fre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.4 Erfüllung des Informationsanspruchs

Rz. 34 § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG ist grundsätzlich auf eine einmalige Information gerichtet. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber unterrichtet, ob und welche Stellen, die für den Arbeitnehmer in Betracht kommen, derzeit vakant sind bzw. es in absehbarer Zeit werden, so ist der Anspruch erfüllt.[1] § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gewährt nach hier vertre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1 Die Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung (s. auch unter 2.6.1) hat besondere Bedeutung dafür, welche Differenzierungsgründe in einem späteren gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.[1] So geht das Bundesverfassungsgericht sogar davon aus, es handele sich um ein Nachschieben von Rechtfertigungsgründen, wenn die Differenzierungsgründe nicht bereits in der Ausschreibung und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.1.3 Die Merkmale des § 1 AGG in der Stellenausschreibung

Praxis-Beispiel Vertriebsmitarbeiter gesucht! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Unterstützung für unser junges Vertriebsteam eine Verkaufskraft. Idealerweise sind Sie zwischen 25 und 35 Jahre alt und verfügen über eine kaufmännische Ausbildung sowie Verkaufserfahrung im Außendienst. Sie beherrschen die deutsche Sprache perfekt in Wort und Schrift. Sie sind in jeder ...mehr