Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschreibung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 1 Anwerbeverfahren

Der Einstellungsprozess wird eingeleitet durch ein Anwerbeverfahren, regelmäßig initiiert durch den Arbeitgeber auf Grundlage der bestehenden Personalplanung.[1] Bereits in dieser frühen Phase hat der Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG ein Vorschlagsrecht zur internen Ausschreibung frei werdender bzw. neu zu schaffender Stellen.[2] Neben den "klassischen" Kanälen der Stellenaussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 2.2 Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

Besondere AGG-rechtliche Probleme stellen sich im Hinblick auf das verfassungs- und arbeitsrechtliche Privileg der Kirchen, die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes bei Fragen der Einstellung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigen zu dürfen. § 9 AGG enthält einen besonderen Rechtfertigungsgrund für Differenzierungen, die im Zusammenhang mit der in Art. 4...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.3 Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (Elektro-Mobil)

Mit dem Förderprogramm "Elektro-Mobil" unterstützt das BMWK aktuell 58 Forschungs- und Entwicklungsprojektverbünde mit 321 Partnern, die die energie- und klimapolitischen Ziele der Elektromobilität erschließen sowie die Wettbewerbsposition deutscher Schlüsselindustrien mit Blick auf die Verkehrs- und Energiewende stärken. Die geförderten Projekte tragen dazu bei, die Gesamtsy...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.3 Wegfall sektoraler ESRS: Weniger Vorgaben, mehr Eigenverantwortung

Ursprünglich war vorgesehen, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ab 2026 zusätzlich zu den allgemeinen ESRS auch sektorspezifische Standards entwickelt – also branchenscharfe Offenlegungspflichten für besonders emissionsintensive oder risikobehaftete Sektoren wie etwa Chemie, Textil, Landwirtschaft oder Transport. Mit dem Omnibus-Paket schlägt die Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 6 Handlungsempfehlungen für den Einkauf

Das Omnibus-Paket der EU-Kommission markiert eine wichtige Etappe hin zu mehr Umsetzbarkeit und Klarheit im Geflecht der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Für den Einkauf bedeutet dies: Die strukturellen Anforderungen bleiben hoch, doch der gewonnene Handlungsspielraum kann gezielt für den Auf- und Umbau zukunftsfähiger Prozesse genutzt werden. Die folgenden Handlungs...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 2.1.1 Berichtspflichten werden auf große Unternehmen begrenzt und zeitlich gestreckt

Mit dem Omnibus-Paket schlägt die Europäische Kommission eine grundlegende Anpassung des Adressatenkreises der CSRD vor – mit dem erklärten Ziel, eine bessere Abstimmung mit der geplanten CSDDD zu erreichen. Beide Regulierungen sollen künftig auf dieselbe Unternehmensgruppe zielen und damit konsistenter anwendbar sein. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass nur noch Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 5 VSME-Standard: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine Unternehmen

Ein zentrales Element des Omnibus-Pakets ist die Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für kleine und Kleinstunternehmen, angelegt an den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Dieser Standard richtet sich an Unternehmen, die selbst nicht unter die formellen Pflichten der CSRD oder der CSDDD fallen, aber dennoch zunehmend Nachhaltig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 3.2.2 Maßnahmen zur Umsetzung

Zur Umsetzung des ESRS S2 sollte der Einkauf insbesondere auf folgende Strategien setzen: Integration sozialer Kriterien in Ausschreibungen und Verträge: Sozialstandards müssen verbindlicher Bestandteil von Lieferantenverträgen sein. Dies umfasst etwa Anforderungen an Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerrechte, Vereinigungsfreiheit oder angemessene Entlohnung. Durchführung von Lie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 3.1.2 Maßnahmen zur Umsetzung

Um die Anforderungen des ESRS E1 zu erfüllen, sollte der Einkauf explizit folgende Maßnahmen ergreifen: Lieferantenbewertung nach CO 2 -Emissionen: Ein zentraler Hebel zur Reduzierung von Scope-3-Emissionen ist die gezielte Integration von CO2-Kriterien in Lieferantenverträgen und Ausschreibungen. Unternehmen sollten ihre Lieferanten dazu verpflichten, ihre Emissionswerte trans...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Al... / 3.3 ESRS G1 – Unternehmenspolitik

Der ESRS G1 konzentriert sich auf die Unternehmenspolitik und legt fest, wie Unternehmen über ihre Governance-Praktiken berichten sollen. Dieser Standard zielt darauf ab, Transparenz in den Bereichen Unternehmensethik, Beziehungen zu Lieferanten, Korruptionsprävention und politische Einflussnahme zu schaffen. Der Einkauf spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er maßgeblich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Veruntreuung durch Arbeitnehmer

Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-Entrichtungsschuld ist unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbesche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Generative Künstliche Intel... / 4 Einsatzmöglichkeiten im Bereich Textgenerierung

Content-Erstellung & SEO-Optimierung: Automatische Erstellung von Webseiten, Artikeln, Blogposts und Social-Media-Inhalten, die Suchmaschinen-optimiert sind. E-Mail-Automatisierung: Generierung von personalisierten E-Mails für Marketingkampagnen. Ebenso können Eingangsmails geprüft und mit Lösungsvorschlägen für die nachgelagerte Weiterbearbeitung durch Mitarbeitende ergänzt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.10.1 Abs. 5 in der Fassung bis zum 19.6.2021

Rz. 51 Das BSG hatte mit Urteil v. 28.2.2008 (B 1 KR 16/07 R – Lorenzos Öl) klargestellt, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in Abs. 1 Satz 2 abschließend die 4 Produktgruppen diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, nämlich Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung die medizinisch notwendigen Fallgruppen festgelegt hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 116 Pauscha... / 2.2 Gemeinsame Leistungserbringung

Rz. 17 Mit Abs. 2 wird die verbreitete Praxis der Leistungserbringer zur gemeinsamen Leistungserbringung gesetzlich verankert. Damit wird diese Form der Leistungserbringung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und der Kritik an der Gesetzlosigkeit einer solchen Leistungsgewährung der Boden entzogen. Die Vorschrift ist auch Grundlage für besondere Wohnformen, bei denen die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirksames Controlling von P... / 2 Vorgehensmodell

Wirksames Controlling von Projekten erfolgt in verschiedenen Abschnitten eines Projektlebenszyklus. In der Vor-Projektphase entstehen Erwartungen an den Nutzen aus einem Projekt. Diesen gilt es weiter abzustimmen und zu dokumentieren, inkl. relevanter Rahmenbedingungen und getroffener Annahmen. Die Erwartungen des potenziellen Projektauftraggebers und der späteren Nutzer des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat wird die Doppelbesteuerung g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Die sachlichen Voraussetzungen für die Begünstigung ergeben sich aus Abschnitt I des Erlasses. Begünstigt ist danach die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftragnehmer oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Mode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1.5 Scheinselbstständige/unabhängige Subunternehmer und Dienstleister

Ebenfalls streitanfällig ist die Abgrenzung "Scheinselbstständige, unabhängige Subunternehmer und Dienstleister". Die Bedeutung der Frage ergibt sich aus der unterschiedlichen Zuweisung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmer (Tätigkeitsortprinzip) und der Wohnsitzbesteuerung (keine Tätigkeitsbesteuerung/Betriebsstättenbesteuerung für Selbstständige bzw. Gewerbetreibende im ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6 Ordnungsgemäße Rechnung

Rechnungen gemäß §§ 14 und 14a UStG Was ist eine Rechnung? Der Vorsteuerabzug kann nur dann beansprucht werden, wenn der abzugsberechtigte Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14 und 14a UStG erhalten hat. Rechnung ist insoweit jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird – es ist gleichgültig, wie dieses Dokument im...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten

Leistungen an andere Unternehmer Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person aus, die nicht Unternehmer ist, so ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 UStG [1] enthalten. Die Pflic...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze

1 Allgemeines Rz. 1 § 7 TzBfG dient u. a. der Umsetzung von § 5 Abs. 3 lit. c und lit. e der Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und von Art. 12 der Arbeitsbedingungsrichtlinie[2] in nationales Recht. Ziel der Regelung des § 7 Abs. 1 TzBfG ist eine Erweiterung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen.[3] Rz. 2 § 7 Abs. 2 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.1 Fehlende unmittelbare Sanktionen

Rz. 10 Erfolgt eine Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes nicht auch als Teilzeitarbeitsplatz, obwohl dieser sich hierfür eignet, so sieht das Gesetz keine Rechtsfolge oder Sanktion vor.[1] Individualrechtliche Folgen, etwa ein Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Besetzung der Stelle mit seiner Person, bestehen nicht.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.3 Form der Erörterung

Rz. 22 Eine bestimmte Form der Erörterung (persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit, telefonisch, schriftlich, E-Mail) sieht das Gesetz nicht vor. Ein persönliches Gespräch dürfte zwar der Wortbedeutung von "Erörterung" am nächsten kommen, eine Festlegung enthält das Gesetz insoweit aber nicht.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 1 TzBfG

2.2.1 Fehlende unmittelbare Sanktionen Rz. 10 Erfolgt eine Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes nicht auch als Teilzeitarbeitsplatz, obwohl dieser sich hierfür eignet, so sieht das Gesetz keine Rechtsfolge oder Sanktion vor.[1] Individualrechtliche Folgen, etwa ein Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Besetzung der Stelle mit seiner Person, best...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.1 Voraussetzung der Informationspflicht: Arbeitnehmervertretung

Rz. 39 Erfasst werden sämtliche Unternehmen, bei denen eine Arbeitnehmervertretung gebildet ist, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmervertretungen i. S. d. § 7 Abs. 4 TzBfG sind Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich anzusehen.[1] Besteht im Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat, so kann auch dieser unter ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.2 Umfang der Erörterungspflicht

Rz. 21 Das Gesetz sieht hierzu keine Details vor. Aus der Gesetzesbegründung[1] geht hervor, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, letztlich eine Selbstverständlichkeit zu regeln, nämlich die Erörterung von Änderungswünschen, um möglicherweise bereits durch geringe Veränderungen von Dauer und/oder Lage der Arbeitszeit eine einvernehmlich und für beide Seiten tragfähige Lösung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.3 Form der Information

Rz. 41 Eine besondere Form für die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung sieht das Gesetz nicht vor, weshalb auch eine mündliche Information ausreichend ist. Allerdings muss der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmervertretung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 TzBfG derselben die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.[1] Damit sind Unterlagen gemeint, die die Arbeitneh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.1 Voraussetzung der Erörterungspflicht

Rz. 18 § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG stellt auf eine Veränderung von "Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage" der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Damit hat der Gesetzgeber die zu § 7 Abs. 2 TzBfG a. F. umstrittene Frage, ob die Veränderung die Dauer und Lage betreffen muss, dahin beantwortet, dass die Erörterungspflicht eingreift, wenn der Arbeitnehmer sowohl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Rz. 24 Eine Sanktion bei Verstoß gegen die Erörterungspflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber will mit § 7 Abs. 2 TzBfG freiwillige Lösungen fördern und hat keine Sanktionen vorgesehen. Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB scheint zwar gleichwohl grundsätzlich denkbar. Ein solcher Anspruch würde jedoch voraussetzen, dass der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5 Begründungspflicht (Abs. 3)

Rz. 37a Der neue § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG bestimmt, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und die ihrem Arbeitgeber in Textform ihren Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage ihrer vertraglichen Arbeitszeit anzeigen, Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige haben. § 7 Abs....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2 Ausschreibungspflicht (Abs. 1)

Rz. 6 Nach § 7 Abs. 1 TzBfG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.6 Verhältnis von Abs. 2 und Abs. 3

Rz. 37g Der Anspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG steht neben den Ansprüchen aus § 7 Abs. 2 TzBfG.[1] Sie schließen sich nicht gegenseitig aus. § 7 Abs. 3 Satz 2 TzBfG soll die Häufigkeit der in Textform zu beantwortenden Änderungswünsche begrenzen, nicht jedoch die Erörterung von Änderungswünschen.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 40 Die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers aus § 7 Abs. 4 Satz 1 TzBfG gegenüber der Arbeitnehmervertretung umfasst sämtliche Formen von Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen, einschließlich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Dabei bezieht sich der Informationsanspruch der Arbeitnehmervertretung auf Änderungswünsche nach Abs. 2 und damit auch auf Dauer ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.4 Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 43 Eine Streitigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Reichweite der Verpflichtung nach § 7 Abs. 4 TzBfG ist im Beschlussverfahren nach § 2a Nr. 1 ArbGG auszutragen, denn § 2a Nr. 1 ArbGG erfasst sämtliche Ansprüche aus der Betriebsverfassung und damit auch solche betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche außerhalb des BetrVG selbst.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.3 Form der Information

Rz. 33 Die Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG über den Arbeitsplatz hat seitens des Arbeitgebers gegenüber dem den Wunsch anmeldenden Arbeitnehmer persönlich zu erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.[1] Auch der Einsatz von E-Mail ist zulässig.[2] Eine – wie früher in § 3 Satz 2 BeschFG vorgesehene – allgemeine Unterrichtung im Wege des Aushangs am Schwarzen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 23 Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann der Arbeitnehmer ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Damit ist es in die Hand des Arbeitnehmers gelegt, ob und in welchem Umfang er ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen will. Ein eigenes Beteiligungsrecht der Arbeitnehmervertretung wi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.3 Anspruchsinhaber

Rz. 37d Den Anspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG hat jeder Arbeitnehmer des Arbeitgebers, unabhängig vom individuellen Umfang seiner vertraglichen Arbeitszeit, d. h. in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer ebenso wie Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer in Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG [1] und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.2 Erstmaliger Anspruch

Rz. 37c Der Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform entsteht erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Bei der Bestimmung der Dauer von 6 Monaten kann ausweislich der Gesetzesbegründung[1] auf die Rechtsprechung des BAG zu § 1 Abs. 1 KSchG [2] zurückgegriffen werden, mit der Folge, dass kurzfristige Unterbrechungen ggf. ohne Relevanz sind und die F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4 Informationspflicht (Abs. 2)

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. 4.1 Voraussetzung der Informationspflicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.1 Form der Anzeige

Rz. 37b Der die Begründungspflicht des Arbeitgebers auslösende Änderungswunsch des Arbeitnehmers muss von diesem in Textform i. S. v. § 126b BGB angebracht werden. Eine bloß mündliche Erklärung reicht dafür nicht aus. Die Voraussetzungen der Textform nach § 126b BGB erfüllen etwa Papier, USB-Sticks, CD-ROM, Speicherkarten, Festplatten, E-Mails, Computerfax oder Telegramm.[1]...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.5 Rechtsfolge bei Verstoß gegen § 7 Abs. 3 TzBfG

Rz. 37f Kommt der Arbeitgeber seiner Begründungspflicht nicht nach, so kann der Arbeitnehmer Klage auf Erfüllung der Verpflichtung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG erheben und so den Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren zu einer Antwort zwingen. Schadensersatzansprüche wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Beantwortung der Anzeige nach § 280 Abs. 1 BGB sind grundsätzlich denkbar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3 Erörterungspflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 31 Der Anspruch aus § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG regelt einen individualrechtlichen Informationsanspruch eines Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Information über solche Stellen im Betrieb oder Unternehmen, für die er aufgrund seiner persönlichen Eignung sowie seiner Arbeitszeitwünsche in Betracht kommt.[2] Aus diesem Informationsanspruch de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6 Informationspflicht gegenüber der Arbeitnehmervertretung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Abs. 2 sowie Teilzeitarbeitsplätze im Betrieb und Unternehmen zu informieren. Die Regelung des § 7 Abs. 4 TzBfG begründet eine eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 TzBfG dient u. a. der Umsetzung von § 5 Abs. 3 lit. c und lit. e der Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und von Art. 12 der Arbeitsbedingungsrichtlinie[2] in nationales Recht. Ziel der Regelung des § 7 Abs. 1 TzBfG ist eine Erweiterung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen.[3] Rz. 2 § 7 Abs. 2 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.4 Erfüllung des Informationsanspruchs

Rz. 34 § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG ist grundsätzlich auf eine einmalige Information gerichtet. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber unterrichtet, ob und welche Stellen, die für den Arbeitnehmer in Betracht kommen, derzeit vakant sind bzw. es in absehbarer Zeit werden, so ist der Anspruch erfüllt.[1] § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gewährt nach hier vertre...mehr