Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfb) Das Prüfungsrecht des FA

Rn. 455 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines, Umfang des Prüfungsrechts des FA Ob die Aufwandsentschädigung tatsächlich zur Aufwandsbestreitung erforderlich ist, darf und muss (§ 85 AO) das FA nachprüfen (anders bei § 3 Nr 12 S 1 EStG; s Rn 436), so die einhellige Meinung (BVerfG BStBl II 1999, 502; BFH BStBl II 1971, 519; 1976, 418; 1983, 75; 1990, 121; 1990, 123; 1993...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Rechtslage ab VZ 2014 (= 3 Nr 12 S 1 EStG nF)

Rn. 433b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die Änderung des § 3 Nr 12 S 1 EStG ab VZ 2014 (s Rn 412b) konterkarierte der Gesetzgeber diese BFH-Entscheidung. Durch die Umformulierung der Vorschrift dahingehend, dass zunächst wie bisher die 6 Festsetzungs-Varianten genannt werden, dann aber durch die Formulierung "zum anderen jeweils auch als Aufwandsentschädigung im Haushaltsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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§ 9 Prozessuales / b) Kostenerstattung

Rz. 38 Es kommt insoweit darauf an, wer die Kosten der Mängelbeseitigung getragen hat. War dies der klagende Erwerber allein, kann er die Zahlung an sich verlangen. Falls die Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft getragen wurden, ist die Zahlung an diese zu fordern.mehr

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§ 9 Prozessuales / 6. Muster: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 36 Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau _________________________ – Kläger(in)– ge...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend

Rz. 32 Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft ( alternativ : Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 440 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG nicht vor, ist S 2 zu prüfen (so zB die Prüfungsreihenfolge in BFH BStBl II 1971, 518; 1992, 140). Es kann sich dann unter den dort genannten Voraussetzungen um steuerfreie "andere" (als die in S 1 genannten) Bezüge handeln. Rn. 440a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei knüpft § 3 Nr 12 S 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF)

Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln DStRE 2002, 1168 rkr). Rn. 433a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Formul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Übersicht über § 3 Nr 12 S 2 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Praktische Fälle (ABC)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Sonderregelung in § 22 Nr 4 S 2 EStG

Rn. 473 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Werden einem Abgeordneten zur Abgeltung des durch das Mandat veranlassten Aufwands Aufwandsentschädigungen gezahlt, so darf er die durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nicht als WK abziehen. Dazu s § 22 Rn 610ff (Mues)).mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Die Ausnahme

Rn. 1869 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1972, 137; 1976, 134; 1995, 906; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820) lässt den pauschalen Auslagenersatz ausnahmsweise steuerfrei, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß die Höhe des entstandenen Aufwands nicht übersteigen. Rn. 1869a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter diesen Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA

Rn. 436 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Aufwandsentschädigungen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG erfüllt sind, hat das FA nicht zu prüfen, ob im Einzelfall ein steuerlich abziehbarer Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist (anders aber bei § 3 Nr 12 S 2 EStG, s Rn 455 ff, Umkehrschluss aus § 3 Nr 12 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Die öffentlichen Kassen

gca) Definition der öffentlichen Kasse Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1064 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 4b JStG 2010 (vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) fügt ab VZ 2011 (Art 1 Nr 38a JStG) einen neuen § 3 Nr 26b EStG in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. Nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung enthalten (BT-Drucks 17/2249) kam die Vorschrift auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 17/3440, 10) in das Gesetz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Öffentliche Dienste leistende Personen

gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Gemischte Tätigkeit

Rn. 444c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemische Tätigkeit: Übt der StPfl teils hoheitliche, teils fiskalische Tätigkeit aus, entscheidet der Schwerpunkt seiner Tätigkeit (BFH BStBl III 1962, 466; BStBl II 1975, 563).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) § 3 Nr 12 S 2 EStG

Rn. 414 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dagegen ist S 2 des § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, zur Abgrenzung s Rn 1852ff). BFH BFH/NV 1994, 371 meint auch, die Vorschrift wirke eher wie eine WK-Pauschale als wie eine Steuerbefreiung. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sich seit VZ 1990 (durch StRefG 1990, BGBl I 1988, 1093, s dazu BT-Dru...mehr

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Meldung des Entgelts bei Re... / 2.2.1 Beitragsfreie Teile des Arbeitsentgelts

Beitragsfreie Teile des Arbeitsentgelts dürfen dagegen in der Sondermeldung nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. Aufstockungsbeträge im Sinne des Altersteilzeitgesetzes [1], steuerfreie Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz etc.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Zu § 33a Abs 1 S 3 EStG

Rn. 475 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhält (§ 33a Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen sind nach § 3 Nr 12 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen (glA Loschelder in Schmidt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Öffentliche Kasse – öffentliche Mittel

Rn. 441b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Begriff der "öffentlichen Mittel" (zB § 3 Nr 6, 11 EStG) nicht mit dem der "öffentlichen Kasse" identisch ist (FG Nds EFG 1980, 452 rkr); s Rn 374d.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdd) Haupt- und Nebentätigkeit

Rn. 446 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die öffentlichen Dienste können geleistet werden als (H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.12 LStH 2023 "Allgemeines zu § 3 Nr 12 S 2 EStG"): Haupttätigkeit oder als Nebentätigkeit (zB als Schöffe, Sachverständiger). Dabei darf eine Verwaltungsanweisung nicht danach differenzieren, ob die Dienstleistung als Beamter oder als Angestellter erfolgt (BVerfG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse

Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB solche der städtischen Sparkasse (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Hinweis auf § 3 Nr 45 S 2 EStG

Rn. 475a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 45 S 1 EStG stellt Vorteile von ArbN aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte ua unter den dortigen weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdc) Betriebe gewerblicher Art

Rn. 445 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Betriebe gewerblicher Art iSd § 4 Abs 3 KStG gehören (da Fiskalverwaltung, s Rn 444) nicht zu den "öffentlichen Diensten" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG (zB BFH BStBl II 1974, 631; 2014, 248; H 3.12 LStH 2023). So sind etwa öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen nicht ohne weiteres hoheitlich tätig (BFH BStBl II 2014, 248). Ausführlich zum ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 8 Laden von E-Dienstwagen

Sachverhalt Der Arbeitnehmer fährt ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause. Wie ist der geldwerte Vort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Der Grundsatz

Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sonstiges

ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Die künstlerische Tätigkeit

eca) Allgemeines Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 90ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1.1 Steuerfreie Übungsleiterpauschale

Sofern Übungsleiter nur Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung erhalten (seit 2021: 3.000 EUR jährlich), liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor.[1] Es tritt keine Versicherungspflicht ein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 3 Nr 12 EStG und WK-Ersatz

ba) Allgemeines Rn. 412c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes ist, ist wie folgt zu unterscheiden: bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB ...mehr