Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Auslagenersatz und § 3 Nr 12 EStG

Rn. 1871 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erhält der StPfl (hier: Gemeindedirektor) eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, ist ein zusätzlicher steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG idR nur dann anzuerkennen, wenn die Aufwendungen insgesamt die Aufwandsentschädigung nachweisbar übersteigen (FG D'dorf EFG 1996, 92 rkr). Rn. 1872–1889 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Definition des Auslagenersatzes

Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhinein (§ 670 BGB).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Schema Vergütungen und Auslagenersatz für Arbeitnehmer-Übungsleiter

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zur Problematik des pauschalen Auslagenersatzes

eba) Der Grundsatz Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023). ebb) Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG Fall 2)

ea) Definition des Auslagenersatzes Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Der Umfang des Kostenersatzes

ica) Der Grundsatz Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Hopfner, Der neue Telefonkostenerlass, BB 2000, 2131; Kanzler, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, FR 2002, 1129; Mit, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, DStR 2002, 1569; Grote/Kellersmann, Die steuerliche Behandlung der Outplacementberatung, DStR 2002, 741; Dahl, Unscharfe Konturen beim ausufernden lohnsteuerfreien Auslagenersatz – zum jüng...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Begrenzung des Kostenersatzes auf WK iSd § 9 EStG

Rn. 617 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Als WK-Ersatz-Vorschrift soll § 3 Nr 16 EStG (aF und nF) vereinfachend wirken; ohne die Vorschrift müsste der ArbN den Ersatz lohnversteuern, könnte dafür aber in gleicher Höhe WK abziehen (vgl BFH BStBl II 1980, 289). Dies bedeutet zugleich: Nur wenn und soweit WK (§ 9 EStG) vorliegen, können diese iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei ersetzt wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfb) Das Prüfungsrecht des FA

Rn. 455 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines, Umfang des Prüfungsrechts des FA Ob die Aufwandsentschädigung tatsächlich zur Aufwandsbestreitung erforderlich ist, darf und muss (§ 85 AO) das FA nachprüfen (anders bei § 3 Nr 12 S 1 EStG; s Rn 436), so die einhellige Meinung (BVerfG BStBl II 1999, 502; BFH BStBl II 1971, 519; 1976, 418; 1983, 75; 1990, 121; 1990, 123; 1993...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Rechtslage ab VZ 2014 (= 3 Nr 12 S 1 EStG nF)

Rn. 433b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die Änderung des § 3 Nr 12 S 1 EStG ab VZ 2014 (s Rn 412b) konterkarierte der Gesetzgeber diese BFH-Entscheidung. Durch die Umformulierung der Vorschrift dahingehend, dass zunächst wie bisher die 6 Festsetzungs-Varianten genannt werden, dann aber durch die Formulierung "zum anderen jeweils auch als Aufwandsentschädigung im Haushaltsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 440 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG nicht vor, ist S 2 zu prüfen (so zB die Prüfungsreihenfolge in BFH BStBl II 1971, 518; 1992, 140). Es kann sich dann unter den dort genannten Voraussetzungen um steuerfreie "andere" (als die in S 1 genannten) Bezüge handeln. Rn. 440a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei knüpft § 3 Nr 12 S 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF)

Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln DStRE 2002, 1168 rkr). Rn. 433a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Formul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Praktische Fälle (ABC)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Sonderregelung in § 22 Nr 4 S 2 EStG

Rn. 473 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Werden einem Abgeordneten zur Abgeltung des durch das Mandat veranlassten Aufwands Aufwandsentschädigungen gezahlt, so darf er die durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nicht als WK abziehen. Dazu s § 22 Rn 61 ff (Mues)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Übersicht über § 3 Nr 12 S 2 EStG

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. In welcher Höhe können Werbungskosten/Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen werden?

Tz. 68 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hat ein Steuerpflichtiger, der eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit ausübt, höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben als die nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannte Aufwandspauschale, können diese Aufwendungen nur berücksichtigt werden, soweit sie die nach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Die Ausnahme

Rn. 1869 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1972, 137; 1976, 134; 1995, 906; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820) lässt den pauschalen Auslagenersatz ausnahmsweise steuerfrei, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß die Höhe des entstandenen Aufwands nicht übersteigen. Rn. 1869a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter diesen Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA

Rn. 436 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Aufwandsentschädigungen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG erfüllt sind, hat das FA nicht zu prüfen, ob im Einzelfall ein steuerlich abziehbarer Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist (anders aber bei § 3 Nr 12 S 2 EStG, s Rn 455 ff, Umkehrschluss aus § 3 Nr 12 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Die öffentlichen Kassen

gca) Definition der öffentlichen Kasse Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Öffentliche Dienste leistende Personen

gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Gemischte Tätigkeit

Rn. 444c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemische Tätigkeit: Übt der StPfl teils hoheitliche, teils fiskalische Tätigkeit aus, entscheidet der Schwerpunkt seiner Tätigkeit (BFH BStBl III 1962, 466; BStBl II 1975, 563).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Eintragung eines Freibetrages

Tz. 69 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) für die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher oder eine vergleichbare Tätigkeit, i. H. v. 3 300 EUR kann nicht als Jahresfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers eingetragen bzw. als Lohnsteuerabzugsmerkmal erfasst werden. § 39a Abs. 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1064 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 4b JStG 2010 (vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) fügt ab VZ 2011 (Art 1 Nr 38a JStG) einen neuen § 3 Nr 26b EStG in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. Nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung enthalten (BT-Drucks 17/2249) kam die Vorschrift auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 17/3440, 10) in das Gesetz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) § 3 Nr 12 S 2 EStG

Rn. 414 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dagegen ist S 2 des § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, zur Abgrenzung s Rn 185 ff). BFH BFH/NV 1994, 371 meint auch, die Vorschrift wirke eher wie eine WK-Pauschale als wie eine Steuerbefreiung. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sich seit VZ 1990 (durch StRefG 1990, BGBl I 1988, 1093, s dazu BT-Dru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerfreie Vergütungen neben der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bestimmte Aufwendungen kann ein Verband/Verein seinen Arbeitnehmern steuerfrei vergüten. Voraussetzung ist, dass eine Abrechnung dieser Beträge gegenüber dem Verband/Verein erfolgt, damit das Finanzamt ggf. nachprüfen kann, ob dem Arbeitnehmer diese Beträge tatsächlich entstanden sind. Eine Einzelabrechnung (Nachweis) der zu erstattenden Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Öffentliche Kasse – öffentliche Mittel

Rn. 441b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Begriff der "öffentlichen Mittel" (zB § 3 Nr 6, 11 EStG) nicht mit dem der "öffentlichen Kasse" identisch ist (FG Nds EFG 1980, 452 rkr); s Rn 374d.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdd) Haupt- und Nebentätigkeit

Rn. 446 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die öffentlichen Dienste können geleistet werden als (H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.12 LStH 2023 "Allgemeines zu § 3 Nr 12 S 2 EStG"): Haupttätigkeit oder als Nebentätigkeit (zB als Schöffe, Sachverständiger). Dabei darf eine Verwaltungsanweisung nicht danach differenzieren, ob die Dienstleistung als Beamter oder als Angestellter erfolgt (BVerfG vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse

Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB solche der städtischen Sparkasse (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Hinweis auf § 3 Nr 45 S 2 EStG

Rn. 475a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 45 S 1 EStG stellt Vorteile von ArbN aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte ua unter den dortigen weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr