Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdc) Betriebe gewerblicher Art

Rn. 445 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Betriebe gewerblicher Art iSd § 4 Abs 3 KStG gehören (da Fiskalverwaltung, s Rn 444) nicht zu den "öffentlichen Diensten" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG (zB BFH BStBl II 1974, 631; 2014, 248; H 3.12 LStH 2023). So sind etwa öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen nicht ohne weiteres hoheitlich tätig (BFH BStBl II 2014, 248). Ausführlich zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Zu § 33a Abs 1 S 3 EStG

Rn. 475 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhält (§ 33a Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen sind nach § 3 Nr 12 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen (glA Loschelder in Schmidt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 3 Nr 12 EStG und WK-Ersatz

ba) Allgemeines Rn. 412c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes ist, ist wie folgt zu unterscheiden: bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Die künstlerische Tätigkeit

eca) Allgemeines Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Begünstigte Tätigkeiten

3.1.1 Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sonstiges

ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Abgrenzung nach der Veranlassung bzw danach, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht

Rn. 1856 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die ständige Rspr des BFH (BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231; BFH/NV 1994, 371 mwN) bejaht Auslagenersatz, wenn dem ArbN vom ArbG auf Nachweis Aufwendungen ersetzt werden, die ausschließlich oder überwiegend durch die Belange des ArbG bedingt und von diesem veranlasst oder (gegen diese Alternative Offerhaus, BB 1990, 2017, 2019) gebilligt s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Der Grundsatz

Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.2 Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten

Lädt der Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber überlassenen Elektro- oder Hybridelektrodienstwagen bei sich Zuhause oder bei einem Dritten (z. B. öffentliche Ladesäule) auf, kann ihm der Arbeitgeber diese Stromkosten als Auslagenersatz [1] steuerfrei erstatten. Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten nicht, mindern die vom Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 300 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben zu § 3 Nr 26...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1673 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insbesondere folgende verfassungsrechtliche Fragen stellen sich zu § 3 Nr 45 EStG: Vereinfachungsfunktion: Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Erfassung der sonst stpfl Vorteile mit vertretbarem Aufwand kaum möglich wäre, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch s Rn 5. Nutzerkreis: Die Vorschrift befreit nur die Privatnutzung bet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB Ministerialzulagen und oberstgerichtliche Zulagen keinen echten Dienstaufwand (= WK) ab, sondern sind Teil des Arbeitslohns, der stpfl ist (s Rn 435).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht

Rn. 964 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1994, 944 hielt es für verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG), dass der Gesetzgeber nur Aufwandsentschädigungen aus pädagogischen Einnahmen, nicht aber aus sonstigen karitativen Tätigkeiten steuerfrei stellte. Zu beachten ist allerdings, dass sich diese Entscheidung auf die VZ 1987–1989 bezog, also auf den Zeitraum vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Ross in Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Ausbilder" sind danach Personen, die die geistigen und leiblichen Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen entwickeln, zB durch eine unterrichtende Tätigkeit. Für die Frage der "Vergleichbarkeit" reichen die sozialen Ergebnisse der Tätigkeit nicht aus, es entscheidet die Art der Tätigkeit, hier der pädagogischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 426 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG befreit nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse. ME ist im Wege europarechtskonformer Auslegung der Vorschrift damit auch eine EU-/EWR-ausländische Kasse gemeint, sofern sie einer deutschen Bundes- oder Landeskasse vergleichbar ist. Auch s Rn 442 "Europaparlament". Rn. 427–429 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 114, FR 2007, 94; Waldhoff, Die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, FR 2007, 225; Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 308, FR 2007, 499; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Drysch, Die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete – ein verfassungswidriges Privileg,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Ein Fall aus der Rspr

Rn. 1015 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine Lehrerin, die statt der 28 Stunden einer Vollzeitkraft (mindestens) 12 Wochenstunden gibt, erteilt damit mehr als 1/3 der Zeit einer Vollzeitkraft Unterricht und kann § 3 Nr 26 EStG für die erhaltene Aufwandsentschädigung nicht geltend machen (BFH BFH/NV 1991, 811; 1993, 97).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 1986, 398) trennt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verweisungen

Rn. 1058 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende Ausführungen gelten entsprechend, soweit nicht schon in den Rn 1057–1057b behandelt: zur Funktion des Betrages s Rn 1029a der Betrag als Jahresbetrag s Rn 1030, 1030a der Betrag als Einmalbetrag s Rn 1030b, 1030c der Betrag als Freibetrag s Rn 1030d der Bezugspunkt des Freibetrags s Rn 1030e zu Aufwandsentschädigungen s Rn 1031. Rn. 105...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/202...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Allgemeines

Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Bsp für künstlerische Tätigkeiten

Rn. 1023 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s § 18 Rn 9 ff (Güro ff). Beispiele (positive Fälle, dh, eine künstlerische Tätigkeit iSd § 3 Nr 26 EStG ist gegeben): Kirchenmusiker, der nebenamtlich tätig ist (zB Organist, OFD Ffm vom 03.05.2000, DB 2000, 1258; OFD Ffm vom 09.07.2003, DStR 2003, 2116; LfSt Bayern, Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten iSd § 3 Nr 26/26a E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Funktion des Betrages

Rn. 1029a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In diesem Betrag steckt (BFH BStBl II 1988, 890; 1989, 288; 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 26) die unwiderlegliche Vermutung, dem StPfl sei ein entsprechender Aufwand entstanden. Selbst wenn er dafür keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung erhielte, sei diese bis zu den Grenzen lt s Rn 1029 steuerfrei. BFH BStBl II 2006, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Nebenberufliche Tätigkeit des Betreuers

Tz. 73 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Auch die Tätigkeit des nebenberuflichen Betreuers wurde in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen (s. § 3 Nr. 26 EStG , Anhang 10). Nicht begünstigt ist die Betreuungstätigkeit des gesetzlichen Betreuers nach § 1835a BGB, wenn durch einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönlichen Kontakt zu den betreuten Menschen ein Kernb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 412c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes ist, ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schulweghelfer

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zur Entschädigung für Schulweghelfer vgl BYLfSt vom 19.09.2019 – 29/25 St 36, HaufeIndex 13 539 999; OFD Frankfurt/M vom 02.09.2019 – S 2245 A – 002 – St 29, HaufeIndex 13 485 669. Diese bleibt im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR als > Aufwands...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fh) Die jährlichen Einnahmen liegen über dem Freibetrag (§ 3 Nr 26 S 2 EStG)

Rn. 1032 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übersteigt die jährliche Aufwandsentschädigung den Freibetrag lt s Rn 1029, so richtet sich die steuerliche Behandlung des überschießenden Betrags nach den allgemeinen Vorschriften über den Umfang der Besteuerung (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686), dh, es können stpfl Einkünfte zB nach §§ 18, 19 EStG sein. BA/WK können nur abge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1067 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Verbindung in § 3 Nr 26b EStG mit § 3 Nr 26 EStG ergibt sich, dass nur ehrenamtliche Betreuer begünstigt sind (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26b EStG Rz 2; auch s Rn 1066c).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1986, 398; 1992, 176 versteht unter "Übungsleitern" Personen, die Übungen leiten, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln und erproben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebd) Erzieher oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wikipedia.de versteht unter "Erziehung" die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhalte der Begriff sowohl den Prozess als auch das Resultat dieser Einflussnahme.mehr