Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte an ihrem Sitz ihren Prozessbevollmächtigten beauftragt und zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins am Ort des Gerichts einen Terminsvertreter. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Klägerin die Kosten beider Anwälte zur Festsetzung angemeldet. Das LG hat die Einschaltung des Terminsvertreters als nicht notwendig angesehen, da die Anreise des Prozessbevollm...mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / II. Terminsgebühr gehört nicht zu den Mehrkosten

Zutreffend war die Annahme des LG, dass der Kläger die Obliegenheit gehabt hatte, den Prozessbevollmächtigten mit der Anreise zum Termin zu beauftragen, anstatt einen Terminsvertreter zu bestellen, da dies wesentlich günstiger gewesen wäre. In diesem Fall hätte allerdings der Prozessbevollmächtigte die Gebühr für den Termin verdient. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den 110 ...mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / Leitsatz

Die Mehrkosten eines Terminsvertreters sind nicht erstattungsfähig, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten wesentlich übersteigen. Zu diesen Mehrkosten zählt allerdings nicht die durch den Terminsvertreter ausgelöste Terminsgebühr. OLG München, Beschl. v. 9.7.2025 – 11 W 839/25 emehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Berechnung erstattungsfähiger Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters bereitet in der Praxis regelmäßig – wie auch hier – Schwierigkeiten. Zu berücksichtigen ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH: Hinweis Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Kosten für Früchte

Rz. 10 Nach § 102 BGB kann der Erbschaftsbesitzer Kostenersatz für die Gewinnung der nach § 2020 BGB herauszugebenden Früchte nur insoweit verlangen, als sie einer ordnungsgemäßen Wirtschaft entsprechen und den Wert der Früchte nicht übersteigen. Diese Voraussetzungen brauchen i.R.d. Geltendmachung des Verwendungsersatzes nach § 2022 BGB nicht erfüllt zu sein.[17] Der Erbsch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 117 Neben der Vergütung kann der berufsmäßige Nachlasspfleger gem. §§ 1885, 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 VBVG, § 1877 Abs. 1 BGB Ersatz seiner Aufwendungen (Kopien 0,15 EUR/Seite, Porto, Telefon, Fahrtkosten 0,42 EUR/km, Urkunden, Archiv- und Verwaltungsgebühren etc.) verlangen.[359] Während beim berufsmäßigen[360] Nachlasspfleger die Kosten für eine allgemeine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Aufwendungsersatz

Rz. 13 Nach den §§ 669, 670, 1877, 1888 BGB hat der Nachlassverwalter außerdem Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist von dem Vergütungsanspruch streng zu unterscheiden. Der Nachlassverwalter kann für die zwecks Führung der Verwaltung zu machenden Aufwendungen, einen Vorschuss und Ersatz verlangen, wenn er sie den Umständen nach für er...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 5 Nach § 2213 BGB kann der Untervermächtnisnehmer bei seiner Klage auf Erfüllung der Beschwerung die Klage sowohl gegen den Vermächtnisvollstrecker als auch gegen den Vermächtnisnehmer richten. Ansonsten kann ein der Verwaltung unterliegendes Recht wegen § 2212 BGB nur der Testamentsvollstrecker selbst geltend machen. In der Praxis führt es immer wieder zu Problemen, wen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 93 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder vermögend? Im Übrigen ist zwischen Vergütung und Auslagenersatz zu unterscheiden.[265] a) Vergütung Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Befriedigung bei dürftigem Nachlass

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen des § 1990 BGB vor, entfällt die Verpflichtung des Erben, Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Der Erbe hat nun bei der Befriedigung der Nachlassgläubiger die Ausnahmebestimmungen der Abs. 3 und 4 zu beachten.[33] Nach Abs. 3 wirkt die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Überarbeitung der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins (DNotV) 2025

Rz. 17 Knapp 25 Jahre nach der Veröffentlichung der ersten Gebührenempfehlung durch den Deutschen Notarverein (DNotV) im Jahre 2000[36] sind am 11.11.2024 die überarbeiteten Empfehlungen 2025 erschienen.[37] Nachfolgend werden tabellarisch die praxisrelevanten Klarstellungen und Änderungen dargestellt:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Kosten

Rz. 23 Das Verfahren über die Entlassung löst eine Gebühr von 0,5 aus nach KV Nr. 12420 GNotKG. Nach § 65 GNotKG beträgt der Geschäftswert für das Entlassungsverfahren 10 % des Wertes des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. Auch eine Kostenerstattung kann angeordnet werden. Ob der Testamentsvollstrecker die ihm entsta...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anspruchsgegner

Rz. 6 Der Anspruch richtet sich gegen den Erben – im Falle des Alleinerben gegen diesen allein und im Falle der Miterben gegen die einzelnen Miterben als Gesamtschuldner.[19] Auch der Nacherbe haftet für die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Für die Kosten der Beerdigung des Vorerben haftet nicht der Nacherbe als solcher, sondern die – mit diese u.U. allerdings identisch...mehr

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Gutscheine / 2.1 Vorliegen eines Sachbezugs

Die Frage, ob der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form einer Sachleistung erhält, bestimmt sich ausschließlich nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung. Entscheidend ist u. a., was der Arbeitnehmer aufgrund des Gutscheins arbeitsrechtlich beanspruchen kann.[1] Ein Sachbezug liegt bei Gutscheinen (Gutscheinkarten, digitalen Gutscheinen, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) weiterh...mehr

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Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Kostenerstattung – Prozesskostenhilfe

Rz. 10 Die Anwaltsgebühren und sonstigen notwendigen Auslagen[46] (Einzelheiten siehe in der Fußnote) sind dem Beschwerdeführer ganz oder teilweise zu erstatten, sofern eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begründet ist, § 34a Abs. 2 BVerfGG; ggf. auch aus Billigkeitsgründen (vgl. § 34a Abs. 3 BVerfGG), dies steht im Ermessen de...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren

1. Typischer Sachverhalt Rz. 40 B ist schwerbehindert. Mit Bescheid vom 25.5.2020 hatte das Versorgungsamt verschiedene Behinderungen festgestellt, darunter eine schwere Arthrose beider Daumen. Der GdB wurde auf 70 festgesetzt. Auf einen Verschlimmerungsantrag des B wurde mit Bescheid vom 20.5.2025 als weitere Behinderung anerkannt: Gonarthrose beidseitig. Der Gesamt-GdB wurd...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Auslagenersatz und sonstige Schadenpositionen

Rz. 331 Für den Ersatz der Auslagen kommen pauschal ein Betrag von ca. 25 EUR,[413] je nach Tatgericht auch nur 20 EUR[414] oder aber bis zu 30 EUR[415] in Betracht. Zu den sonstigen in Betracht kommenden Schadenpositionen, die zu erstatten sind, wird verwiesen auf Tietgens/Nugel [416] – insbesondere zu den Stichwortenmehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Form

Rz. 8 Der Maklervertrag ist grundsätzlich formfrei. Ausnahmen bestehen wie folgt:mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 111 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners.[110] Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbe...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bahn...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Schiedsrichtervertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 36.18: Schiedsrichtervertrag Zwischen der Firma A. _________________________ – Schiedskläger(in) – vertreten durch RA _________________________ und der Firma B. _________________________ – Schiedsbeklagte(n) – vertreten durch RA _________________________ einerseits und dem Schiedsgericht, bestehend aus Herrn/Frau Vors. ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Muster: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter alle für den Raum _________________________ (ggf. Verteilungsbezirk konkretisieren) bestimmten Güter und erteilt dem Lagerhalter rechtzeitig alle für ihre sachgerechte Lagerung und Behan...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste Schadenpositionen

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§ 42 Transportrecht / a) Vergütung

Rz. 70 Nach § 453 Abs. 2 HGB hat der Spediteur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die frühere Abrechnungsmöglichkeit zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber, wonach der Spediteur gem. §§ 408, 409 HGB aF Auslagenersatz plus allgemeine Versendungsprovision verlangen konnte, ist im Gesetz nicht mehr ausdrücklich geregelt. Ergänzend gilt jedoch § 354 HGB. Die zweite ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 57 Der Schiedsrichtervertrag sollte mindestens die Parteien, die Schiedsrichter und den Streitgegenstand genau bezeichnen und angeben, wer die Schiedsrichter berufen hat und dass die Schiedsrichter ihr Amt angenommen haben. Empfehlenswert ist auch eine Vereinbarung über die Neubestellung eines Schiedsrichters für den Fall, dass ein Schiedsrichter wegfällt. Mit der Einbezi...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen.[142] Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit de...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 77 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[81] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Kostenantrag nach § 63 SGB X

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.13: Kostenantrag nach § 63 SGB X An das Versorgungsamt _________________________ betr. Az. _________________________ Nach § 63 SGB X beantragen wir festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und Kosten zu erstatten sind. Unsere Gebühren errechnen sich wie folgt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Muster: Anforderung der Krankenblattdokumentation

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Anforderung der Krankenblattdokumentation Anforderung der Krankenblattdokumentation Herausgabe der Krankenunterlagen betreffend die Behandlung _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr(e) im Betreff näher bezeichnete(r) Patient(in) hat uns in einer Arzthaftpflichtangelegenheit mit der Vertre...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 161 Die A GmbH hatte die B GmbH im Wege der Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Abmahnung war die Kostennote des anwaltlichen Vertreters der A GmbH beigefügt. Diese enthält eine 1,3 Gebühr basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR. Die B GmbH, die die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, eine Verpflichtung zur Kostene...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Muster: Herausgabeklage

Rz. 114 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.5: Herausgabeklage An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn/Frau Dr. _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse des Arztes) – Beklagte – wegen: Herausgabe von Fotokopi...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegung der Berufung einen beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Die bisher strittige Frage, ob der Berufungsbeklagte Kostenerstattung hierfür erlangen kann, wenn die Berufung erklärter...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten _________________________ und _________________________mehr