Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Kanada um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Kanada kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in China um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in China kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 1.9.2005 in das SGB eingeführt. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 2 des Gesetzes für ein verlässliches System bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt v. 24...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Erstattungsfähig sind im Grundsatz alle Kosten, die innerhalb oder außerhalb des Frauenhauses anfallen, wenn der kommunale Träger sie dem Gesetz nach entsprechend,...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuflucht im Frauenhaus, Abs. 1 Rz. 3 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist nur bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus gegeben. Bei Frauenhäusern handelt es sich um Zufluchtsstätten für Frauen (und evtl. ihre Kinder), die von ihren Partnern physisch oder psychisch misshandelt wurden und sich dementsprechend in einer Gefährdungssituation befinden (König, in: BeckOK, SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.1 Zuflucht im Frauenhaus, Abs. 1

Rz. 3 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist nur bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus gegeben. Bei Frauenhäusern handelt es sich um Zufluchtsstätten für Frauen (und evtl. ihre Kinder), die von ihren Partnern physisch oder psychisch misshandelt wurden und sich dementsprechend in einer Gefährdungssituation befinden (König, in: BeckOK, SGB II, § 36a Rz. 6; Paulenz, in: Mün...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.4 Erstattungsfähigkeit ab 1.1.2032, Abs. 2

Rz. 19 Nach Abs. 2 sind bei Zeiträumen ab dem 1.1.2032 Kosten für die Zeit des Aufenthalts im Frauenhaus nach Abs. 1 nicht mehr unter den kommunalen Trägern erstattungsfähig. Nach der Gesetzesbegründung wird durch Abs. 2 klargestellt, dass bei Zeiträumen ab dem 1.1.2032 (Inkrafttreten des § 4 Abs. 5 des Gewalthilfegesetzes) Aufwendungen für Bedarfe der Unterkunft in Frauenhä...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Zur Frage der Legitimation gemeinsamer Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II für Ansprüche nach § 36a SGB II, NDV 2013, 92. ders., Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung von Frauenhäusern – Empfehlungen und Stellungnahmen, NDV 2010, 369. ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistungen an...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 20 Die auf Erstattung gerichtete Klage des kommunalen Trägers ist eine echte Leistungsklage i. S. v. § 54 Abs. 5 SGG (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.7.2011, L 12 AS 2155/10). Der Rechtsweg ist zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG eröffnet (Hlava, in: BeckOGK, SGB II, § 36a Rz. 12). In einem Erstattungsverfahren zwischen Sozialleistungsträgern, in dem...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 1.9.2005 in das SGB eingeführt. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 2 des Gesetzes für ein verlässliches System bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt v. 24.2.2025 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.3 Erstattungspflichtige/-berechtige Kommune

Rz. 15 Die Erstattungspflicht trifft den kommunalen Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Frau. Kommunaler Träger ist der kommunale Grundsicherungsträger, nicht hingegen die Bundesagentur für Arbeit als Grundsicherungsträger (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 36a Rz. 26). Auch die nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger fallen unter § 36a (Böttiger, a. a. ...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.1 Krankheit

Rz. 73 Als Krankheitskosten gelten sämtliche Aufwendungen, die getätigt werden, um eine Erkrankung zu lindern oder zu heilen.[1] Hierzu zählen nicht lediglich Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversorgung, sondern auch der eigentliche Sachaufwand für eine Krankenversorgung, d. h. z. B. auch Zuzahlungen.[2] Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurbl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Belgien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Bulgarien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Zypern / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Ungarn / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Dänemark / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.4 Interessen des Vermieters

Konservierungsinteresse Auf Seiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, o...mehr

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Montenegro / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Slowenien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Estland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Tschechien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Spanien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Kroatien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Slowakei / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Türkei / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Australien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Philippinen / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Uruguay / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Albanien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Philippinen / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung auf den Philippinen um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung auf den Philippinen kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Uruguay / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Uruguay um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Uruguay kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Australien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Australien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Australien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offen...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.8 Abladung

Das Recht zur Einladung beinhaltet auch die Befugnis, eine einberufene Versammlung abzusagen oder zu verlegen.[1] Haben allerdings im wenig praxisrelevanten Fall sämtliche Wohnungseigentümer die Versammlung einberufen, kann auch die Absage oder Verlegung nur durch alle Eigentümer einvernehmlich erfolgen.[2] Gründe für die Verlegung/Absage einer Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / 3. Darlegungs- und Beweislast bei Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen

Rz. 35 BGH, Urt. v. 15.10.2013 – VI ZR 528/12, VersR 2013, 1590 Zitat BGB §§ 249 Abs. 2 S. 1, 823 Abs. 1; FStrG § 7 Abs. 3; StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / 2. Erstattung von Kosten zur Beseitigung von Ölspuren

Rz. 12 BGH, Urt. v. 28.6.2011 – VI ZR 184/10, VersR 2011, 1070 Zitat StVG § 7; BGB § 249; FSHG NW § 41 Abs. 2 Die Möglichkeit des Kostenersatzes nach § 41 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 FSHG NW schließt nicht von vornherein zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 7 StVG aus. a) Der Fall Rz. 13 Die Klägerin verlangte aus abgetretenem Recht der Gemeinde B. Ersatz der Kosten für die Besei...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / a) Der Fall

Rz. 36 Im September 2009 verursachte ein bei der Beklagten haftpflichtversicherter Lkw einen Verkehrsunfall auf der B 303, wobei der Unfall zumindest auf Fahrlässigkeit des Fahrers des Lkw beruhte. Infolge des Unfalls kam es zu einer Verschmutzung der Straße (insbesondere durch Dieselkraftstoff und Kühlflüssigkeit). Die Verschmutzung wurde noch am selben Tag von der Firma B....mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 39 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in vollem Umfang stand. Das Berufungsgericht ging allerdings zutreffend davon aus, dass der Klägerin aufgrund wirksamer Abtretungen dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zus...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 62 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht ging zunächst zutreffend davon aus, dass der Klägerin aus eigenem Recht dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG zustanden. Aufgrund de...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 96 Die Revision hatte keinen Erfolg. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Klägerin gegen die Beklagte kein Schadensersatzanspruch zusteht, hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Der Klägerin war kein Vermögensschaden entstanden. Rz. 97 Zwar hat die Beklagte durch ihr Verhalten rechtswidrig und schuldhaft das Eigentum der Klägerin an dem Pkw Porsche u...mehr