Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ungleichbehandlung Abgeordneter und Nichtabgeordneter?

Rn. 424 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Entscheidungsfall BFH BStBl II 2008, 928 mit Anm Bode, FR 2008, 1174; Balke, NWB Nr 47/2008, 4371 konnte der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr 12 S 1 EStG offenlassen. Er hielt es für unbedenklich, dass sich ein StPfl, der kein Abgeordneter ist, sich nicht auf eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonstiges

Rn. 1040 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unterhaltsfreibetrag: Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 26 EStG sind keine anrechenbare Bezüge iSd § 33a Abs 1 S 5 EStG für den Unterhaltsfreibetrag (H 33a.1 EStH 2021 "Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge" iVm Umkehrschluss aus R 33a.1 Abs 3 S 4 Nr 5 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebf) Gemeinsamkeiten dieser Tätigkeiten

Rn. 1018g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Tätigkeiten haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 1 S 1 LStR 2023). Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung (H 3.26 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Gleiche Auslegung von § 3 Nr 12, 13 und 16 EStG

Rn. 425 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStBl II 1972, 137;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG befreit von der ESt: Rn. 1850a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist deklaratorisch, es handelt sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Werkzeuge iSd § 3 Nr 30 EStG

Rn. 1152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG und § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG (s § 9 Rn 83 ff (teller)) sprechen von Werkzeugen, ohne den Begriff zu definieren. Beide Vorschriften sind insoweit einheitlich auszulegen. R 3.30 S 2 LStR 2023 versteht darunter nur solche Hilfsmittel, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstands verwendet wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hopfner, Der neue Telefonkostenerlass, BB 2000, 2131; Kanzler, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, FR 2002, 1129; Mit, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, DStR 2002, 1569; Grote/Kellersmann, Die steuerliche Behandlung der Outplacementberatung, DStR 2002, 741; Dahl, Unscharfe Konturen beim ausufernden lohnsteuerfreien Auslagenersatz – zum jüngsten Instrumentenrepa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Abgrenzung nach Geschäftskreisen

Rn. 1859 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Ansicht ist darauf abzustellen, wessen Geschäft der ArbN geführt hat. Führt er ein Geschäft seines ArbG aus, so handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG (dh, der ArbN hat kein eigenes unmittelbares Interesse an diesem Geschäft; ob er als offener oder verdeckter Stellvertreter tätig wird, is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Übernachtungs- und Reisenebenkosten

Rn. 697 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übernachtungskosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstanden. Rn. 697a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Benutzte der ArbN ein Mehrbettzimmer, so waren, wenn nur er zu seinem ArbG in einem Dienstverhältnis stand, die bei Inanspruchnahme eines Einzelzimmers ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Abgrenzung nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Rn. 1860 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Theorie soll es darauf ankommen, ob dem ArbN nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen – also ohne Berücksichtigung spezieller, ggf steuergestaltender vertraglicher Absprachen – ein Aufwendungsersatz zusteht (dann Auslagenersatz) oder nicht (dann WK-Ersatz) (Drenseck, FR 1989, 261). BFH BStBl II 2006, 473 neigt zu dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchlaufende Gelder (§ 3 Nr 50 EStG Fall 1)

Rn. 1866 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die erste Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit durchlaufende Gelder von der ESt. Das Gesetz enthält eine Legaldefinition der durchlaufenden Gelder: Zitat "Beträge, die der ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn (= den ArbG) auszugeben". Im Gegensatz zur Variante 2 (Auslagenersatz) erhält der ArbN das Geld im Voraus (§ 669 BGB, ebenso BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ersatz von Lebensführungskosten?

Rn. 1870 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231 lehnt eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 50 EStG ab, wenn im Auslagenersatz Beträge enthalten sind, die Lebensführungskosten des ArbN (§ 12 Nr 1 EStG) abgelten (ebenso im Ergebnis Offerhaus, BB 1990, 2017, 2020). Auch s Rn 1852.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Trennung von einer hauptberuflichen Tätigkeit

Rn. 1010 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es darf keine hauptberufliche Tätigkeit sein ("nebenberuflichen Tätigkeiten"). Übt der StPfl auch eine Haupttätigkeit aus, kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit Bestandteil dieser Haupttätigkeit ist oder ob es sich um eine gesonderte, aber nebenberufliche Tätigkeit handelt (BFH BStBl II 1987, 783). Eine Tätigkeit ist keine Nebentätigkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 963 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG will das ehrenamtliche Engagement von Bürgern würdigen und fördern und dafür erhaltene Aufwandsentschädigungen steuerfrei stellen (vgl BT-Drucks 8/3688, 16; BFH BStBl II 1987, 783; 1990, 854) und ist damit als Sozialzwecknorm anzusehen (FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Bender, DStR 2015, 2257). Die Erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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FF 04/2026, Verwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit dem 10.10.2008 verheiratet, leben aber getrennt. Sie sind die Eltern des 14.3.2010 geborenen Kindes […], welches sie als gemeinsames Kind adoptiert haben. Die Tochter lebt seit der Trennung im Haushalt des Vaters. Das Scheidungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 16 F 260/24 geführt. [2] Mit Schreiben vom 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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AGS 04/2026, (Weitere) Leit... / IV. Keine anderen Unwirksamkeitsgründe

Auch andere Gründe führten nach Auffassung des BGH nicht zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung. 1. Inhaltskontrolle Die Vergütungsvereinbarung halte der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand. Soweit die Vereinbarung ggf. intransparent sei, weil dem Mandanten vor Vertragsschluss nicht Informationen an die Hand gegeben worden seien, die es ihm ermöglichten, die Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1851 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 50 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbe) Abgrenzung zwischen Stellvertretung und Botenschaft

Rn. 1861 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es soll hier darauf ankommen, ob der ArbN als (offener oder verdeckter) Stellvertreter oder als Bote aufgetreten ist (von Bornhaupt, StuW 1990, 46, 54).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Abgrenzung zum WK-Ersatz

ca) Allgemeines Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abgrenzungstheorien

cba) Übersicht Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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AGS 04/2026, (Weitere) Leit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Leitlinien Mit der Entscheidung gibt der BGH weitere, für die Praxis wichtige, Leitlinien zur Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen, die man als Rechtsanwalt bei der Verwendung von Vergütungsvereinbarungen beachten sollte. a) Der BGH stellt nicht nur klar, dass Klauseln wie die hier verwendete Klausel: “Honorar kann über RVG liegen …" den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Die Ausnahme

Rn. 723 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wies der ArbN höhere Umzugskosten (betreffend Inlands- und Auslandsumzug) im Einzelnen nach, waren diese höheren Kosten steuerfrei ersetzbar; freilich wollte die FinVerw hier prüfen, ob darin nicht abziehbare Lebensführungskosten (§ 12 Nr 1 EStG) enthalten waren, zB bei der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (s dazu H 3.16 EStH 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jca) Allgemeines

Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit VZ 1991 befreit § 3 Nr 31 EStG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Übersicht

Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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AGS 04/2026, Die Vergütung ... / 1. Allgemeines

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ihrer Struktur nach ähnlich konzipiert wie die Vergütung des endgültigen Verwalters. Mit leichten Abweichungen ist die Berechnungsgrundlage zu errechnen. Die einschlägigen Regelungen finden sich im zweiten Abschnitt der InsVV in den §§ 10–13 InsVV, wobei jedoch auf die Vorschriften der §§ 1–9 InsVV verwiesen wird, soweit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Eigene Auffassung

Rn. 1862 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME kommt es darauf an, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht (s Rn 185 ff). Die Abgrenzung nach Geschäftskreisen (s Rn 1859) dürfte kaum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Abstellen auf arbeitsrechtliche Grundsätze dürfte ebenfalls kaum andere Ergebnisse hervorbringen; es hat aber den Nachteil, dass hier uU eine diffizi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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AGS 04/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff den bereits im vorherigen Heft angekündigten zweiten Teil der Rechtssprechungsübersicht zu den Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen, diesmal zu den Teilen 4 bis 7 VV (S. 145 ff.). In einem weiteren Beitrag befasst sich Lissner (S. 152 ff.) mit der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere mit dem Problem der Zuschläge im Einzel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Das Verhältnis von § 3 Nr 16 EStG aF zum WK-Abzug

Rn. 741 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Drei Fälle konnten unterschieden werden. Beispiel: Dem ArbN entstanden WK iHv EUR 100: Rn. 741a Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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AGS 04/2026, (Weitere) Leit... / Leitsatz

Die Vergütungsvereinbarung muss in einer der Textform genügenden Weise auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden. Die Klausel “Das vereinbarte Honorar kann über den Gebühren des RVG liegen (= Grundlage für evtl. Erstattungsansprüche gegen di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Leistungen nach dem Beruflichen RehabilitierungsG

Rn. 905 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 01.07.1997, BGBl I 1997, 1625, bezeichnet als "Berufliches Rehabilitierungsgesetz" = BerRehaG) sieht als Leistungen vor: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 6 Art 2 2. SED-UnrBerG); Kostenerstattungen nach § 7 Art 2 2. SED-UnrBerG; Ausgleichsleistungen nach §§ 8, 9 Ar...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / Leitsatz

1. Die Verwendung einer Abtretungsklausel, nach der der Mandant seinen etwaigen Kostenerstattungsanspruch an den Rechtsanwalt abtritt und dieser die Abtretung annimmt, in einer von dem Anwalt vorformulierten und für eine Vielzahl von Fällen vorgesehenen Vollmachtsurkunde unterliegt der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, da es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung...mehr