Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abgrenzungstheorien

cba) Übersicht Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1851 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 50 EStG bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbe) Abgrenzung zwischen Stellvertretung und Botenschaft

Rn. 1861 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es soll hier darauf ankommen, ob der ArbN als (offener oder verdeckter) Stellvertreter oder als Bote aufgetreten ist (von Bornhaupt, StuW 1990, 46, 54).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Die Ausnahme

Rn. 723 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wies der ArbN höhere Umzugskosten (betreffend Inlands- und Auslandsumzug) im Einzelnen nach, waren diese höheren Kosten steuerfrei ersetzbar; freilich wollte die FinVerw hier prüfen, ob darin nicht abziehbare Lebensführungskosten (§ 12 Nr 1 EStG) enthalten waren, zB bei der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (s dazu H 3.16 EStH 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jca) Allgemeines

Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Eigene Auffassung

Rn. 1862 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME kommt es darauf an, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht (s Rn 185 ff). Die Abgrenzung nach Geschäftskreisen (s Rn 1859) dürfte kaum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Abstellen auf arbeitsrechtliche Grundsätze dürfte ebenfalls kaum andere Ergebnisse hervorbringen; es hat aber den Nachteil, dass hier uU eine diffizi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit VZ 1991 befreit § 3 Nr 31 EStG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Übersicht

Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor Rn 18. Rn. 18c Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei der Zuordnung von WG einer PersGes mit Auslandsbezug spielt die Frage nach dem Umfang des "Unternehmens" der PersGes im abkommensrechtlichen Sinn eine wesentliche Rolle (Behrendt/Wulf, IStR 2021, 666). Maßgeblich ist nach Erachten des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550 Rz 19 eine abkommensautonome Auslegung des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Das Verhältnis von § 3 Nr 16 EStG aF zum WK-Abzug

Rn. 741 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Drei Fälle konnten unterschieden werden. Beispiel: Dem ArbN entstanden WK iHv EUR 100: Rn. 741a Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH am Vermögen der GmbH & Co KG und deshalb an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (Letzteres ist im Regelfall zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s Wacker in Schmidt, § 15 EStG, 43. Aufl 2024, Rn 723) erhält. Wird der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge steuerlich weiter gefördert. Lohnsteuerlich ist vor allem die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Bedeutung. Zudem ändern sich ab dem Jahr 2026 die lohnsteuerlichen Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Leistungen nach dem Beruflichen RehabilitierungsG

Rn. 905 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 01.07.1997, BGBl I 1997, 1625, bezeichnet als "Berufliches Rehabilitierungsgesetz" = BerRehaG) sieht als Leistungen vor: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 6 Art 2 2. SED-UnrBerG); Kostenerstattungen nach § 7 Art 2 2. SED-UnrBerG; Ausgleichsleistungen nach §§ 8, 9 Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Entwurf eines G... / 6. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 85a Absatz 3 AufenthG)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kosten von Abstammungsgutachten, die nach der Anforderung eines Abstammungsgutachtens gemäß § 85a Absatz 3 AufenthG aufgrund eines notwendigen Auslagenverzichts bei den Ausländerbehörden bzw. deren Rechtsträgern verbleiben, unbürokratisch und vollumfänglich zu erstatten. Begründung: Der Gesetzentwurf geht von der Annahme aus, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Rückstellungsbewertung

Rn. 1051 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchverpflichtung s Rn 1016 Abrechnungsverpflichtung im Baugewerbe s Rn 1009 Abschlussgebühr für Bausparvertrag s Rn 1021 Abzinsung s Rn 1021 ff, 986 Arbeitsbehörde Erstattungsanspruch s Rn 667 Arbeitsfreistellung bei Altersteilzeit s Rn 1021, 1034 Aufbewahrungspflicht s Rn 1033 Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.2 Führung der Lohnkonten

Eine besondere Form, wie das Lohnkonto zu führen ist, ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben durch den Gesetzgeber ist allerdings, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer am Ort der Betriebsstätte ein Lohnkonto zu führen hat. Das Lohnkonto ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres oder mit Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis während des Kalenderjahres einzurichten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.5 Betreuer

Zu unterscheiden sind berufsmäßige und ehrenamtliche Betreuer. Bei mehr als 10 Vormundschaften liegt eine berufsmäßige Ausübung vor. Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen selbstständigen Einkünften. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese stellen Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar, die nach § 3 Nr. 26b EStG bis zu 3.000 EUR (ab 2026: ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

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Norwegen / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Island / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Türkei / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Nordmazedonien / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Liechtenstein / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Montenegro / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Portugal / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Albanien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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San Marino / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Philippinen / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Kanada / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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USA / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Korea / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Malaysia / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr