Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 111 In zutreffender Anwendung der Senatsrechtsprechung geht das Berufungsgericht davon aus, dass der Eigentümer eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einer Laufleistung von nicht mehr als 1.000 km im Falle dessen – hier mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zugunsten der Revision zu unterstellender – erheblicher Beschädigung (nur dann) berechtigt ist, Ersatz der Kosten ...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 190 Die Revision war unbegründet. Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Gegenstandswert, der der Bemessung der Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, unter Berücksichtigung des von dem Kläger hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises der Beklagten auf eine günstigere Fachwerkstatt bestimmt. Rz. 191 Der dem Geschädigten zustehen...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 180 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Gegenstandswert, der der Bemessung der Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, unter Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs bestimmt. Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der ...mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 5. Vergütung und Auslagenersatz

Die Vorschrift § 2221 BGB besagt nur, dass die Testamentsvollstreckung kein Ehrenamt ist, nicht, wer Schuldner der Vergütung ist. Wenn der Erblasser verfügt hat, dass der Testamentsvollstrecker keine Vergütung erhält, sondern nur einen Ersatz der Auslagen, dann gilt das (dann kann der vorgesehene Testamentsvollstrecker die Annahme des Amts ablehnen oder kündigen oder mit den...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 1 Was zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen?

Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),[1] Aufmerksamkeiten sowie Zuwendungen aus persönli...mehr

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ZAP 4/2026, Vergütungsvereinbarung: Textform, Hinweispflicht und Anerkenntnisklauseln

(BGH, Urt. v. 19.2.2026 – IX ZR 226/22) • Die Vergütungsvereinbarung muss in der Textform genügender Weise (§ 3a Abs. 1 S. 1 RVG, § 126b BGB) auch den Anwendungsbereich der Honorarabrede erkennen lassen. Für die Auslegung der Vergütungsvereinbarung dürfen jedoch auch außerhalb der Textform liegende Umstände herangezogen werden. Die Klausel „Das vereinbarte Honorar kann über ...mehr

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ZAP 4/2026, Anwaltsmagazin / 8 Aufklärungspflicht bei Vergütungsvereinbarungen

In § 3a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben für eine Vergütungsvereinbarung mit Mandanten formuliert. So bedarf diese u.a. der Textform, muss klar von Auftragserteilung und Vollmacht abgesetzt sein und hat den Mandanten auch darüber aufzuklären, dass er im Falle des Obsiegens lediglich die RVG-Gebühren vom Gegner bzw. der Staatskasse e...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 2.2.2 Auslagenersatz durch den Arbeitgeber

Durch den Auslagenersatz werden solche Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten, die dieser in der Vergangenheit für den Arbeitgeber ausgegeben hat. Dabei müssen die Zwecke des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Besteht auch ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Aufwendungen, handelt es sich nicht um steuerfreien Auslagenersatz. Vom Auslagenersatz zu unterscheide...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 2.2.3 Pauschaler Auslagenersatz

Pauschaler Auslagenersatz führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Die Finanzverwaltung lässt jedoch zu, dass auch pauschaler Auslagenersatz steuerfrei gezahlt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass er regelmäßig geleistet wird und der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachweist.[1] Bei den Aufwendungen für Tele...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Für den Abzug dieser Telekommunikationsaufwendungen als Werbungskosten genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachweist. Der für diesen Zeitraum ermittelte berufliche Anteil der Aufwendungen kann dann für den gesamten Veranlagungszeitraum zugru...mehr

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Privater und betrieblicher ... / 2.2.5 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat den Auslagenersatz entweder im Lohnkonto oder in anderer Weise nachprüfbar aufzuzeichnen.[1] Vom Arbeitnehmer vorgelegte Einzelverbindungsnachweise und Monatsrechnungen und andere Nachweise über die der Berechnung des steuerfreien Auslagenersatzes zugrunde liegenden Aufwendungen sind als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.mehr

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Privater und betrieblicher ... / 1.2 Private Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Seit 2000 sind jedoch alle Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von be...mehr

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Privater und betrieblicher ... / Zusammenfassung

Überblick Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2.1 Arbeitgebereigener Telefon- und Internetanschluss im Betrieb

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber lediglich zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" sollte das betriebliche Interesse unterstrichen und der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Wichtig Verhä...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Steuerfreier Auslagenersatz bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragenen hat, einen steuerfreien Auslagenersatz dar.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter bzw. die Ehrenamtspauschale gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Steuerfreie Entschädigungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge sind bei der Beurteilung eines Minijobs insgesamt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu b...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien...mehr

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Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.8.1 Umfang der Versicherung

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 15 Abs. 1 MaBV muss die Versicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Nach § 15 Abs. 2 MaBV muss die Mindestversicherungssumme 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. Nach § 15 Abs. 3 MaBV muss die Ver...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er w...mehr

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Haftung des Verwalters / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.1.2 Gleichartigkeit der Ansprüche

Rz. 8 Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen gleichartig sind. Durch die Regelung im § 51 SGB I, dass es sich um Geldforderungen (und nicht um Sachleistungen) handeln muss, wird diese Tatbestandsforderung erfüllt. Im Hinblick auf Kostenersatzansprüchen wegen nicht erfüllter Sach- oder Dienstleistungen i. S. v. § 13 Abs. 3 SGB V ist ein...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 6 Bei Entlastungssummen von mehr als 25 Mio. EUR: Vergütungsbeschränkungen für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat

Erhalten Unternehmen Entlastungen von mehr als 25 Mio. EUR, greift ein abgestuftes Boniverbot für Mitglieder der Geschäftsleitung und von Aufsichtsorganen. Das Verbot betrifft Vergütungen, die vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 gewährt wurden, soweit sie nicht schon vor dem 1.12.2022 vereinbart oder beschlossen wurden. Gemeint sind Vergütungen, die für das Jahr 2023 gezahlt wurden....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Keine Gewährung einer Aufwandsentschädigung, die den Aufwand übersteigt

gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Ausweis im Haushaltsplan als Aufwandsentschädigung

fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF) Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 7.2 Aufwandsentschädigung

Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen seitens der Versicherungsunternehmen ist dagegen zulässig, denn den Krankenkassen entstehen durch die Vermittlungstätigkeit Aufwendungen (Personal- und sonstiger organisatorischer Aufwand). Die Höhe der Aufwandsentschädigung muss zum tatsächlich eingetretenen Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen und darf sich nicht als verde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Keine Gewährung der Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust

Rn. 449 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Stpfl sind dagegen Aufwandsentschädigungen, soweit sie gewährt werden (zB an ehrenamtlich tätige Personen im kommunalen Bereich, H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 2 S 7 LStR 2023) für Verdienstausfall (so ausdrücklich der Gesetzeswortlaut, s dazu FG Nbg EFG 1981, 89 rkr; OFD Ffm vom 14.11.2006, DB 2006, 2718), etwa nach § 18 JVEG (BFH vom 31.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Aufwendungen zur Erzielung steuerfreier Aufwandsentschädigungen

ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 S 2 EStG

ga) Allgemeines Rn. 440 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG nicht vor, ist S 2 zu prüfen (so zB die Prüfungsreihenfolge in BFH BStBl II 1971, 518; 1992, 140). Es kann sich dann unter den dort genannten Voraussetzungen um steuerfreie "andere" (als die in S 1 genannten) Bezüge handeln. Rn. 440a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei knüpft § 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 S 1 EStG

fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aF (Rechtslage bis einschließlich VZ 2022)

Rn. 1066 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vormunden entstehen aus ihrer Tätigkeit Aufwendungen. Nach § 1835 BGB aF konnte der Vormund solche Aufwendungen zum Zweck der Führung der Vormundschaft ersetzt verlangen. § 1835a BGB aF sah eine pauschale Aufwandsentschädigung dafür vor, die der Vormund wahlweise verlangen konnte (Palandt-Götz, § 1835a BGB 80. Aufl 2021 Rz 2). Aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Begriff "Aufwandsentschädigung" nach § 3 Nr 12 S 1 und 2 EStG

Rn. 430 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl III 1965, 144 versteht darunter, dass der Empfänger für einen "Aufwand", den er im Interesse seines Dienstherrn gemacht hat, "entschädigt" wird. Daraus ergibt sich, dass sie in aller Regel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bedeutsam ist. Denkbar sind aber auch andere Einkunftsarten. Eine "Aufwandsentschädi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Begünstigte Tätigkeiten (Übersicht)

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten können bis zu einer Höhe von 3 300 EUR pro Jahr steuerfrei an einen bestimmten Personenkreis ausgezahlt werden (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; auch s. R 3.26 LStR, Anhang 8a). Tz. 5 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die nachfolgenden nebenberuflichen Tätigkeiten sind folglich begünstig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Anwendung auch auf Vergütungen, die keine Aufwandsentschädigungen sind

Rn. 1031 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass eine Vergütung keine Aufwandsentschädigung ist, steht § 3 Nr 26 EStG nicht entgegen (BFH BStBl II 1986, 401; BFH/NV 1988, 150; BStBl II 1989, 288; 1990, 686; 1990, 854).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Schriftliche Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 48 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird die nebenberufliche Tätigkeit in einem Dienstverhältnis ausgeübt, hat der Verband/Verein als Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, aus der sich ergibt, dass der Freibetrag i. H. v. 3 300 EUR nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis ausgeschöpft wurde.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entsprechende Anwendung des S 1 für Bezieher von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 EStG (§ 3 Nr 45 S 2 EStG – ab VZ 2015)

Rn. 1694a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417 fügte mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen S 2 bei § 3 Nr 45 EStG an. Rn. 1694b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht s Rn 1673. Rn. 1694c Stand: EL 170 – ET:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höhe der Aufwandsentschädigungen

6.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 300 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 26b. Aufwandsentschädigungen für Vormunde (§ 3 Nr 26b EStG)

Schrifttum: Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 114, FR 2007, 94; Waldhoff, Die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, FR 2007, 225; Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 308, FR 2007, 499; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Drysch, Die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete – ein verfassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Kreis der nebenberuflichen Tätigkeiten des Empfängers der Aufwandsentschädigung

ea) Allgemeines Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 198...mehr