Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / e) 90 %-Test, 20 %-Test, Hauptzweckansatz

Der zweite Prüfungsschritt besteht darin, ob bei der zu beratenden Übertragung der sog. 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestanden wird (s. Abb. 2). Die Unternehmensverschonung ist nur dann zu gewähren, wenn das Verwaltungsvermögen – bestehend aus dem (jungen) sonstigen Verwaltungsvermögen und den (jungen) Finanzmitteln – keinen Anteil am Unternehmenswert von 90 % o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / f) Sonstiges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel

Liegt eine Begünstigungsfähigkeit vor, ist im nächsten Schritt zu prüfen, in welchem Umfang der Unternehmenswert tatsächlich begünstigtes Vermögen darstellt (s. Abb. 1). Das begünstigte Vermögen setzt sich dabei aus dem Produktivvermögen und dem unschädlichen Verwaltungsvermögen zusammen. Das Produktivvermögen ist eine Differenzgröße aus dem Abzug des (jungen) Verwaltungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zugunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicherun...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

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A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben bzw. darauf verzichtet, dies den nicht täuschenden Versicherten entgegenzuhalten. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Anga...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Überblick und Adressat der Obliegenheiten

Rz. 1 In B3-3 AVB D&O werden dem Versicherungsnehmer umfangreiche Obliegenheiten auferlegt. Die AVB D&O nehmen hierbei die "übliche" Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor, die "vor" und solchen die "bei" oder "nach" dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. So sind vor Eintritt des Versicherungsfalls gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (siehe dazu unten bei II). Nach od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3.2 In welcher Reihenfolge verhindert § 36 Abs 6 S 3 KStG eine Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen?

Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 2 KStG sind negative belastete Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der die Belastung zunimmt (s Tz 19). Diese Verrechnung unterbleibt iHd (ggf verbleibenden) "Sperrbetrags" an EK 04. Dieser Sperrbetrag ist uE von dem zu verrechnenden Negativbetrag an belasteten Teilbeträgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3 Einbeziehung eines positiven EK 04 in die Verrechnung negativer mit positiven belasteten Teilbeträgen

Tz. 20 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 3 KStG unterbleibt die Verrechnung nach S 2 (also die Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen; s Tz 19) bis zur Höhe eines positiven Bestands des Teilbetrags des EK 04 nach Anwendung des Abs 2 abz des Betrags, um den sich der Verrechnungsbetrag in den Fällen des § 36 Abs 4 S 2 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Zusammenfassende Beispiele zur Verrechnung nach § 36 KStG idF des JStG 2024

Tz. 44 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In den nachfolgenden Bsp werden die (bei einer Vollausschüttung) mögliche KSt-Minderung und -Erhöhung nach dem Anrechnungsverfahren, nach der Rechtslage idF des JStG 2010 und nach der durch das JStG 2024 geänderten Rechtslage ggü gestellt Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Beispiel (negatives EK 40 und negatives EK 02; rechnerische Einbeziehu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven unbelasteten Teilbeträgen (§ 36 Abs 6 S 1 KStG)

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 36 Abs 6 S 1 KStG bestimmt daher, dass dann, wenn einer der belasteten Teilbeträge negativ ist, dieser vorrangig den nach Anwendung des Abs 5 verbleibenden positiven Teilbetrag an EK 02 mindert; ein darüberhinausgehender Negativbetrag mindert den positiven zusammengefassten Teilbetrag EK 01/EK 03. Dies gilt natürlich auch, wenn mehr als ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.2 Verrechnung negativer und positiver belasteter Teilbeträge untereinander (§ 36 Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 2 KStG ist ein nach Anwendung des S 1 (hierzu s Tz 18) verbleibender negativer belasteter Teilbetrag (vorbehaltlich des S 3; hierzu s Tz 20ff) mit den positiven belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der ihre Belastung zunimmt. Im Falle eines Negativbestandes beim EK 40 und Positivbeständen beim EK 45 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 § 36 Abs 6 in der Fassung des Regierungsentwurfs zum JStG 2024

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Regierungsentw zum JStG 2024 sollte die in Tz 13 widergegebene Reihenfolge der Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge (vorrangige – wenn auch modifizierte – Verrechnung der belasteten positiven und negativen Teilbeträge untereinander; danach ggf Verrechnung mit dem EK 02 und EK 01/03) beibehalten werden (s BT-Drs 20/12780, 16). Eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3.1 Der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag in den Fällen des § 36 Abs 4 S 3 KStG vermindert hat

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der in § 36 Abs 6 S 3 KStG verwendete Begriff "Verrechnungsbetrag" ist uE mit dem "EK 04 nach Anwendung des § 36 Abs 2 KStG" gleichzusetzen; dies ergibt sich durch die Bezugnahme auf § 36 Abs 4 S 2 KStG. Die Größe "der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag vermindert hat" bezieht sich uE auf die negative Summe des EK 01 bis 03, soweit di...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Änderung des § 36 Abs 4 KStG durch das JStG 2024

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden, die verlangten, auch das EK 04 in die Verrechnung positiver und negativer unbelasteter Teilbeträge einzubeziehen und dadurch die Vernichtung von KSt-Minderungspotenzial zu vermeiden (s Tz 2ff), ist der Ges-Geber des JStG 2024 jedoch einen systematisch anderen Weg gegangen als den vom BVerfG v...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / III. (Ein)Fordern

Unter "Fordern" fällt jede Form des Geltendmachens des Anspruchs;[17] daran hat sich durch die Änderung der Formulierung nichts geändert,[18] sodass die Rspr. zur früheren Fassung des § 10 RVG anwendbar bleibt. "Fordern" ist schon die Aufforderung zur Zahlung, ebenso die Mahnung, ferner die Aufrechnung[19] oder die Zurückbehaltung gegenüber einem Geldanspruch und schließlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs 4 KStG

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit Beschl v 24.11.2022 (Az: 2 BvR 1424/15) hat das BVerfG – entgegen der vorhergehenden Entsch des BFH (s Urt v 25.02.2015, Az: I R 86/12) – auch die Übergangsregelung des § 36 Abs 4 KStG idF des JStG 2010 als mit dem GG unvereinbar befunden, soweit die Vorschrift zu einem Verlust von KSt-Minderungspotenzial führt, weil sie den in § 30 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Vorschlag des BVerfG für den Umgang mit dem EK 04:

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um einen Untergang an positivem EK 04 zu vermeiden, einen derartigen Bestand aber zugleich bei der Ermittlung der Summe der unbelasteten Teilbeträge des VEK iSd § 30 Abs 1 KStG 1999 zu berücksichtigen, schlägt das BVerfG vor, die Feststellung des EK 04-Bestandes in der Abfolge vor den Verrechnungsschritt gem § 36 Abs 4 KStG (dh die Verrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.4 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG entspricht den Vorgaben des BVerfG

Tz. 25 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG erfüllt die Vorgaben des BVerfG, durch den Systemwechsel keinen Verlust an KSt-Minderungspotential eintreten zu lassen. Löst man das in Tz 16 aufgestellte Bsp nach den Regelungen der Neufassung des § 36 Abs 6 KStG, ergibt sich folgendes KSt-Guthaben: Praxis-Beispielmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.3 Zwangsrealisation aber nur, soweit EK 02 tatsächlich für eine Vollausschüttung verwendet worden wäre

Tz. 34 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ferner wäre jedoch auch bei einer unterstellten Vollausschüttung im Zeitpunkt des Systemwechsels EK 02 nur in dem Umfang nachbelastet worden, in dem der Bestand in diesem Zeitpunkt als zur Ausschüttung verwendet gegolten hätte. Dies hängt davon ab, ob negative Teilbeträge des VEK zu einer Ausschüttungssperre geführt hätten und ggf welche Bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Änderung der Umgliederung nach § 36 Abs 6 KStG durch das JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2024 wurde auch die in § 36 Abs 6 KStG idF des JStG 2010 geregelte Verrechnung für den Fall, dass (uE: mind) einer der belasteten Teilbeträge (EK 45 und/oder EK 40, nicht jedoch EK 30; s § 36 KStG Tz 44ff und s BT-Drs 20/13419, 241) negativ ist, geändert. Die bisherige Ges-Fassung sah vor, dass der Negativbetrag mit einem posi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Aufhebung des § 36 Abs 6a KStG durch das JStG 2024

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 wurde durch das JStG 2024 (ersatzlos) aufgehoben. Damit unterbleibt in den unter § 34 Abs 11 KStG fallenden Fällen die Umrechnung von EK 45 in EK 40 und EK 02. Das EK 45 lt der letztmaligen Feststellung des VEK auf den (idR) 31.12.2000 kann sich somit nur noch aufgr von (geleisteten oder erhaltenen) GA, die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten oder negative Einnahmen

Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – bei Zufluss tarifbegünstigt besteuert word...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine st-befreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG ges-geberisch geboten (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.4 Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung von EK 45 und EK 40

Tz. 38 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Schließlich sieht das BVerfG auch noch einen Verstoß gegen den allg Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG durch § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 dadurch verwirklicht, dass nur das EK 45, nicht jedoch das EK 40 von der Umgliederung betroffen sei (s Beschl des BVerfG v 06.12.2022, aaO Rn 143ff). Kö mit sich allein oder überwiegend aus dem EK 45...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.1 Die Zwangsrealisation des im EK 02 ruhenden KSt-Erhöhungspotenzials…

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Saldo aus KSt-Minderungs- und -Erhöhungspotenzial nach der Umgliederung, dh das KSt-Guthaben, entspr nur im Falle einer Vollausschüttung der unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens eingetretenen ausschüttungsbedingten KSt-Änderung. Die Verrechnung mit EK 45 bewirkt im Ergebnis eine zwangsweise Nachbelastung des EK 02 mit 30 %, währen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 11 Erwerb eigener Anteile (fiktive Kapitalherabsetzung)

In den Zeilen 80a–90 werden die Auswirkungen des Erwerbs eigener Anteile erfasst.[1] Hierbei wird danach unterschieden, ob der Kaufpreis für die eigenen Anteile über (Zeilen 81–86) oder unter (Zeilen 87–90) deren Nennbetrag liegt. Nicht ausdrücklich aufgeführt wird der Erwerb zum Nennbetrag; dieser Fall kann entweder in den Zeilen 81–86 oder den Zeilen 87–90 erfasst werden; ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.1 Zeitpunkt des Wertzugangs

Rz. 10 Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu besteuern.[1] Der Zufluss wird durch tatsächliche Zahlung oder einen vergleichbaren wirtschaftlichen Vorgang bewirkt. Auch die wirksame Aufrechnung mit einer Honorarforderung s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 4 Positive Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 11 In Zeile 11 wird die Summe der Verluste aus dem laufenden VZ gebildet. Zeile 12 In dieser Zeile sind die jeweils gattungsgleichen positiven Einkünfte 2024 aus demselben ausländischen Staat anzugeben, die zur Verrechnung mit den negativen Einkünften i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG zur Verfügung stehen. In Zeile 12 sind nur die vom Steuerpflichtigen selbst erzielten Einkünfte ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Die Organgesellschaft hat die Zeilen 78-100 und 101-107...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2024 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2024 entstan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9.2 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag und weiteren Leistungen

Zeile 54 Das steuerliche Einlagekonto ist um den Betrag zu mindern, um den das Nennkapital bei dem Erwerb eigener Anteile überstiegen wird zzgl. der weiteren Leistungen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr