Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Materielle Einwendungen.

Rn 4 Eine Aufrechnung ist grds auch im Verfahren nach § 106 ausgeschlossen. Etwas anders gilt, wenn die Aufrechnungslage unstr ist. Möglich ist die Aufrechnung – etwa mit der titulierten Hauptforderung – aber erst wenn beide Parteien ihren Festsetzungsantrag eingereicht haben, da dann die Gegenforderung bestimmbar ist (München NJW-RR 00, 524 [BayObLG 15.09.1999 - 3 Z BR 221/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht kann anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist zu begründen. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Beklagte eine Widerklage erhoben hat und der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 2 § 393 gilt nur für die Aufrechnung, entbindet jedoch ggf nicht von der Notwendigkeit, einen Schaden durch Gegenüberstellung einzelner Schadensposten, namentlich bei einer gebotenen Vorteilsausgleichung, zu berechnen (BGH NJW 67, 2012 [BGH 20.06.1967 - VI ZR 201/65]; Köln 29.5.20 – 19 U 184/19). Die Vorschrift meint den Fall, dass die Hauptforderung auf einer vorsätzlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu ähnlichen Instituten.

1. Unselbstständige Rechnungsposten. Rn 4 Eine Aufrechnung setzt voraus, dass sich zwei selbstständige Forderungen gegenüberstehen. Einer Aufrechnung bedarf es dann nicht, wenn lediglich einzelne Abrechnungsposten innerhalb eines einheitlichen Anspruchs einander gegenüberstehen, wie dies etwa aufgrund der Saldotheorie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseiti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 389 enthält neben der Anordnung der Erfüllungswirkung va eine Regelung des Zeitpunkts der Aufrechnungswirkung. Obschon die Aufrechnung gesetzlich als Gestaltungsgeschäft konzipiert ist (§ 388), wirkt die Aufrechnungserklärung auf den Zeitpunkt des Eintritts der Aufrechnungslage (§ 387) zurück. Ist die Aufrechnung erklärt, so ist der für das Erlöschen maßgebende Zeitpu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsächl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Schuldnerschutz.

Rn 2 Bei einem schuldrechtlichen oder dinglichen Recht, kraft dessen eine Leistung, Tun oder Unterlassen, verlangt werden kann und das mit einem Nießbrauch belastet ist, gelten zugunsten des Schuldners die §§ 404–411, 1156, 1158, 1159 entspr. Neuer Gläubiger ist hier der Nießbraucher, bisheriger Gläubiger der Rechtsinhaber. Rn 3 Zugunsten des Nießbrauchers gelten § 796, §§ 36...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rechtsfolgen des Widerrufs.

Rn 21 Die Ausübung des Widerrufsrechts hat rechtsgestaltenden Charakter. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist der Verbraucherdarlehensvertrag schwebend wirksam; es bestehen wechselseitige Erfüllungsansprüche. Hat der Verbraucher die Widerrufsfrist verstreichen lassen, wird seine Willenserklärung ex nunc endgültig wirksam (Staud/Kessal-Wulf Rz 7). Rn 22 Die Rechtsfolgen eines f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Künd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schiedssprüche.

Rn 2 Das Gesetz spricht in § 1054 und an anderer Stelle nur allgemein vom Schiedsspruch. Durch die Gleichstellung mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt (§ 1055) wird aber deutlich, dass die Trennung unterschiedlicher Arten von Urteilen auch bei Schiedssprüchen von Bedeutung sein kann. So kann man iRd Endentscheidungen den vollständigen Schiedsspruch vom Teil-Schiedsspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Feststehende Gegenforderung.

Rn 24 Der Einwilligung oder Bejahung der Sachdienlichkeit bedarf es nicht, wenn das Bestehen der Gegenforderung feststeht, weil sie unstr oder rechtskräftig festgestellt ist. In beiden Fällen ist eine Sachprüfung durch das Berufungsgericht nicht erforderlich (MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 31). Die anderweitige Rechtshängigkeit der Forderung steht einer Aufrechnung zwar nicht nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehen der Ausgleichsforderung.

Rn 8 Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, gleich aus welchem Grund, ob also durch Ehevertrag, Rechtskraft eines die Ehe oder den Güterstand beendenden Beschlusses oder Tod. Im Fall der Scheidung können Prozesszinsen deshalb erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verlangt werden, im Fall der Anfechtung einer Scheidung im Verbund erst mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Hauptaufrechnung.

Rn 9 Eine Hauptaufrechnung ist nicht streitwertrelevant, selbst wenn eine Vollstreckungsgegenklage ausschl mit einer Aufrechnung begründet wird (Köln FamRZ 92, 1461); das gilt auch für die Anwaltsgebühren (Hambg JurBüro 09, 645; s.a. Rn 10 aE); für den Streitwert bei der Vollstreckungsgegenklage ist alleine das Klageziel maßgeblich, wobei unabhängig vom Umfang der Gegenforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außergerichtliche Geltendmachung.

Rn 14 § 1958 beschränkt nicht die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechtsgeschäften ggü dem vorläufigen Erben und ist auch im Falle der Ausschlagung dem endgültigen Erben ggü wirksam, § 1959 III. Dies gilt va für die Mahnung, Kündigung, Anfechtung, Genehmigung, die Aufrechnung, den Rücktritt und das Zurückbehaltungsrecht. Dessen ungeachtet gerät der Erbe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit der Schadensersatztenorierung.

Rn 4 Nur im Verfahren vor dem AG (§ 510b iVm § 888a) oder dem ArbG (§ 61 II ArbGG iVm § 888a) kann das Gericht bei Handlungspflichten (nicht bei Herausgabeansprüchen – BGH NJW-RR 18, 331 [BGH 28.09.2017 - V ZB 63/16]) eine Entschädigung für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs festsetzen. Ansonsten ist die Geltendmachung eines bedingten Schadensersatzes nur nach § 259 mögl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbindung von Teil- und Grundurteil (Abs 1 S 2).

Rn 17 Fehlt es bei einem einheitlichen Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) an der Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil, kann ein Teilurteil gleichwohl ergehen, wenn es mit einem Grundurteil iSd § 304 über den Rest verbunden wird (BGH NJW 01, 760, 761 [BGH 05.12.2000 - VI ZR 275/99]). Die Verbindung mit dem Grundurteil ist das ›Gegengift‹ für die drohende Widersprüchlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kontokorrent.

Rn 8 Das Kontokorrent nach § 355 HGB bewirkt, dass die hiervon erfassten Einzelforderungen in eine laufende Rechnung eingestellt und dort verrechnet werden. Die Einzelforderungen werden hierdurch während der laufenden Rechnungsperiode ›gelähmt‹. Sie können also grds nicht einzeln geltend gemacht und zur Aufrechnung genutzt werden. Alsdann fließen sie in das am Ende der Rechn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtliche Konsequenzen.

Rn 37 Wegen des generellen Gleichlaufs von Pfändbarkeit und Abtretbarkeit ist nach § 400 BGB eine rechtsgeschäftliche Abtretung unpfändbarer Forderungen grds unzulässig. Für den gesetzlichen Forderungsübergang gilt diese Regelung gem § 412 BGB entspr. Nach dem Schutzzweck der Regelung steht eine unpfändbare Forderung der Abtretung dann nicht entgegen, wenn der Zessionar dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anspruchsinhalt und Umfang.

Rn 8 Inhalt und Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bestimmen sich nach §§ 256, 257 (zum Austausch der Schlüsselanlage und Sicherungsmaßnahmen, Dresden BeckRS 19, 21371). Verauslagte Geldbeträge sind nach Verrechnung mit dem Vorschuss (§ 669) zu erstatten (BGH WM 69, 1416). Sachaufwendungen sind in Höhe des Verkehrswertes in Geld auszugleichen. Bei eingegangenen Verbindlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausgleichszahlung (Abs 3).

Rn 18 Nach III kann derjenige Ehegatte, der sein (Mit-)eigentum nach I überträgt, eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen. Die Ausgleichszahlung ist nicht ausschließlich an Billigkeitsgesichtspunkte geknüpft. Es soll eine Gesamtverrechnung erfolgen, so dass derjenige die Zahlung beanspruchen kann, der wertmäßig weniger Haushaltssachen erhalten hat. Die Anordnung einer i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Gegenstand.

Rn 3 Hierunter zählt man Rechtsgeschäfte wie Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung des Vermieters gegen Ansprüche des Mieters, Annahme an Erfüllungsstatt, die der Vermieter einseitig oder durch Vereinbarung mit einem Dritten trifft. Hierzu werden gerechnet: eine mit dem Mieter vereinbarte Mietsenkung sowie die vertragliche Verrechnung von Ansprüchen des Mieters mit künftigen M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Soll die Berufung auf die Kontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung und die Beseitigung festgestellter Fehler beschränkt und einer Prozessverschleppung vorgebeugt werden (ThoPu/Reichold Rz 2), so ist grds jede Änderung der Entscheidungsgrundlage zu vermeiden. Die Präklusion neuen Vortrags darf sich deswegen nicht auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 530, 531) be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Hauptforderung des Gläubigers.

Rn 13 Auch auf Gläubigerseite müssen die Aktiv- und Passivberechtigten identisch sein. Dafür reicht es aus, wenn sich die Forderung des Schuldners gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern richtet (BGH NJW-RR 88, 1104), selbst wenn ein anderer bereits Klage erhoben hat (BGH NJW 79, 2038 [BGH 11.07.1979 - VIII ZR 215/78]). Gegen eine Forderung mehrerer Mitgläubiger kann der S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Nachlassgläubiger vor der Anordnung der Nachlassverwaltung oder vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Forderung gegen eine nicht zum Nachlass gehörende Forderung des Erben ohne dessen Zustimmung aufgerechnet, so ist nach der Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Aufrechnung als nicht erfolgt anz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rückfestsetzung (Abs 4).

Rn 79 Die Vorschrift des Abs 4 ist durch das JuMoG v 2.7.04 eingefügt worden. Eine entsprechende Verfahrensweise war bis dato bereits herrschende Praxis. Die Vorschrift dient letztlich der Entlastung der Gerichte. Sie stellt klar, dass zu den Kosten des Rechtsstreits iSd. Abs 1 auch solche Kosten gehören, die eine Partei der anderen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Nach § 388 wird die Aufrechnung durch die Aufrechnungserklärung bewirkt, nicht schon durch den Eintritt der Aufrechnungslage (BGHZ 155, 392). Die Aufrechnungserklärung ist deshalb immer dann erforderlich, wenn sich zwei selbstständige Forderungen gegenüberstehen, die keinen bloßen Rechnungsposten innerhalb eines einheitlichen Anspruchs bilden (Karlsr OLGR 04, 69).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. 2Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu, wenn er Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu verlieren. (2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 6 Durch Aufrechnung (BGH NJW 72, 450 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]), Anmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO), durch Schieds- (BGH NJW 58, 950) oder FamFG-Verfahren entsteht keine Rechtshängigkeit.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgeleitetes Leistungsverweigerungsrecht ggü dem Unternehmer.

Rn 4 Dem Verbraucher muss gegen seinen Partner aus dem anderen Vertrag ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Dieses kann eine Einwendung oder eine Einrede darstellen (der Wortlaut von I 1 ist ungenau, MüKo/Habersack Rz 37). Ein Gestaltungsrecht (zB zur Anfechtung) genügt nicht, solange es nicht ausgeübt worden ist. Rn 5 Im Rahmen der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkvertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Maßgeblichkeit der Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers.

Rn 9 Zur Fälligkeit oder Klagbarkeit der Hauptforderung (s Rn 8) muss die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers hinzukommen: Unerheblich ist, ob dem Hauptschuldner ein Aufrechnungsrecht zusteht oder ob er es (zB nach § 767 II ZPO) verloren hat (BGHZ 153, 293, 301 f; vgl hierzu Habersack/Schürnbrand JZ 03, 848). Rn 10 Erlischt die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers, verliert de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 719 ergänzt in I das schon in § 718 angesprochene Gesamthandsprinzip, während II eher nur eine Klarstellung ist, weil es schon an der für die Aufrechnung notwendigen Gegenseitigkeit der Forderungen fehlt. Ausgangspunkt der Bestimmung ist der Grundsatz, dass das Gesamthandsvermögen sachenrechtlich den Gesellschaftern als Personengruppe zusteht (§ 718 Rn 1), jeder Gesel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Folgen.

Rn 29 Vor der Pfändung ist eine Aufrechnung schon deswegen ausgeschlossen, weil es an den wechselseitigen Forderungen fehlt. Mit der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht wird die Forderung für den Pfändungsgläubiger aufrechenbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Hilfsaufrechnung.

aa) Sachentscheidung. Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. 2Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten. (2) Die gleiche Befugnis hat der Bürge, solange sich der Gläubiger durch Aufrechnung gegen eine fällige Forderung des Hauptschuldners befriedigen kann.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 16 Im Fall eines Rechtsstreits mit Klage und Widerklage ist der Erlass des Teilurteils nur über die Klage oder nur über die (Zwischenfeststellungs-)Widerklage oder jeweils über einen Teil des zugehörigen Streitgegenstands grds zulässig (BGH NJW 87, 441 [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85]). Unzulässig ist das Teilurteil, wenn Klage und Widerklage denselben Sachverhalt betreffe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 94 betrifft einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Nach der Vorschrift des § 94 ist es möglich, bestimmte Kosten dem Kl auch dann aufzuerlegen, wenn er ganz oder tw obsiegt. Entsprechend gilt die Vorschrift für einen Widerkläger oder auch für einen Beklagten, wenn er sich mit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Den GeS regelt § 45 III GKG abschließend. § 39 III FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 7). a) Hauptaufrechnung. Rn 9 Eine Hauptaufrechnung ist nicht streitwertrelevant, selbst wenn eine Vollstreckungsgegenklage ausschl mit einer Aufrechnung begründet wird (Köln FamRZ 92, 1461); das gilt auch für die Anwaltsgebühren (Hambg ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessaufrechnung.

Rn 16 Fehlt dem angerufenen Gericht die Befugnis, über die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu entscheiden (etwa wegen des nicht eröffneten Rechtswegs), wird das Gericht eine Aussetzung erwägen, um eine sachliche Prüfung der aufgerechneten Forderungzu ermöglichen (Einzelheiten: § 145 Rn 19–24).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfungsreihenfolge.

Rn 26 Aufgrund der Rechtskraftwirkung des § 322 II darf das Gericht die Berechtigung der Klageforderung nicht mit Blick auf den jedenfalls begründeten Aufrechnungseinwand offenlassen. Vielmehr ist die Prüfung des Aufrechnungseinwands nur dann eröffnet, wenn sich die Klageforderung als begründet erweist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatz bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils (Abs 4 S 3, 4).

Rn 15 Abs 4 S 3 gehört zu den materiell-rechtlichen Vorschriften in der ZPO. Die Schadensersatzpflicht ähnelt §§ 717 II, III, 945 und gehört zur ›Haftung für schädigende Rechtsverfolgung‹. Es handelt sich um eine Gefährdungs-/Risikohaftung ohne das Erfordernis eines Verschuldens (RGZ 91, 195, 203; zu § 945 BGH NJW 90, 2689f [BGH 22.03.1990 - IX ZR 23/89]). Aktivlegitimiert i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessaufrechnung.

a) Zulässigkeit. Rn 14 Das materielle Recht kann der Aufrechnung entgegenstehen (vgl nur §§ 390, 392–394 BGB). Ebenso wird die Aufrechnung durch materiellrechtliche Aufrechnungsverbote eingeschränkt. Auch prozessrechtliche Absprachen können zur Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands führen. In all diesen Fällen muss das Gericht vor Eintritt in die Sachprüfung über die zur Au...mehr