Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Neuer Antrag, neues Wahlrecht des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Der Stpfl. hat auch die Möglichkeit, innerhalb des Berichtigungsrahmens durch neue Anträge eine Änderung der Steuerfestsetzung zu erreichen bzw. eine Erhöhung der Steuerfestsetzung zu verhindern.[1] Gleiches gilt für eine abweichende Wahlrechtsausübung. Ist das Stellen eines solchen Antrags oder die Ausübung eines solchen Wahlrechts an keine Frist gebunden, bestehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Aufrechnung

Zusammenfassung Begriff Von einer Aufrechnung ist die Rede, wenn 2 gleichartige Forderungen, die gegeneinander bestehen, miteinander "verrechnet" werden. Schuldet beispielsweise Person A Person B einen bestimmten Geldbetrag, und hat Person B ihrerseits eine (andere) Forderung gegenüber Person A, so können diese beiden Forderungen miteinander aufgerechnet werden. Der Begriff de...mehr

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Aufrechnung

Zusammenfassung Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öf...mehr

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Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr

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Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

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Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Der Sozialleistungsträger, der zur Aufrechnung berechtigt ist, entscheidet nach Ermessensgesichtspunkten darüber, ob er eine Aufrechnung durchführen will. Das Gleiche gilt für die Frage gegenüber wem er aufzurechnen gedenkt. Bei der Festsetzung der Höhe des Aufrechnungsbetrags ist er an die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen gebunden. Er kann allerdings im Rahmen seines Erm...mehr

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Aufrechnung / 1 Aufrechnung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann Beiträge in voller Höhe oder Teile von Beiträgen zur Sozialversicherung, die er zu viel gezahlt hat, aufrechnen, wenn bei Aufrechnung von Beiträgen in voller Höhe der Beginn des Zeitraums, für den die Beiträge irrtümlich gezahlt wurden, nicht länger als 6 Kalendermonate zurückliegt. Bei Aufrechnung von Teilbeiträgen darf der Erstattungszeitraum nicht län...mehr

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Aufrechnung / 2 Begrenzung/Ausschluss der Aufrechnung

2.1 Pfändungsschutz Gegen eine Forderung kann insoweit nicht aufgerechnet werden, wenn die Forderung unpfändbar ist gemäß § 394 BGB. Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgebe...mehr

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Verrechnung

Zusammenfassung Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleist...mehr

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Aufrechnung / 2.1 Durchführung der Verrechnung

Verrechnungen durch die Einzugsstelle sind in den Beitragsunterlagen zu vermerken und dem Arbeitgeber zwecks Dokumentation in den Entgeltunterlagen bekannt zu geben. Die Einzugsstelle hat den zuständigen Rentenversicherungsträger über die im Wege der Verrechnung vorgenommene Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu benachrichtigen. Achtung Verrechnung der Beiträge für ve...mehr

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Aufrechnung / 2 Aufrechnung nach dem SGB I

2.1 Voraussetzungen Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigte...mehr

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Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

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Aufrechnung / 1 Aufrechnung nach dem BGB

Nach § 387 BGB können 2 Personen, die einander Leistungen schulden, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, ihre Forderungen gegeneinander aufrechnen, sobald die jeweiligen Leistungen gefordert bzw. bewirkt werden können. Eine Aufrechnung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gegenseitigkeit Gleichartigkeit Fälligkeit Erfüllbarkeit Die Aufrechnungsvorschrif...mehr

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Aufrechnung / 1.3 Durchführung der Aufrechnung

Die zu viel gezahlten Beiträge sind mit den Beiträgen für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum aufzurechnen. Wird die Aufrechnung vorgenommen, weil ein zu hohes Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, sind zunächst die Beiträge aus dem richtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Zeitraum zu berechnen. Dabei sind die für diesen...mehr

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Anhörung / 1.7 Aufrechnung/Verrechnung mit Bagatellbeträgen

Ein Anhörungsverfahren ist nicht zwingend durchzuführen, wenn gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 EUR aufgerechnet[1] oder verrechnet[2] werden soll. Die Regelung dient der Vermeidung unverhältnismäßiger Verwaltungskosten. Die Anhörung eines Beteiligten erfolgt sowohl zum Sachverhalt als auch zu dessen rechtlicher Würdigung. Unter diesem Aspekt ist eine Anh...mehr

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Aufrechnung / 3 Aufrechnung nach anderen Vorschriften des SGB

In einigen Bereichen des Sozialgesetzbuches finden sich spezialgesetzliche Vorschriften über Aufrechnungsmöglichkeiten, etwa in der Sozialhilfe und in der Arbeitslosenversicherung. 3.1 Sozialhilfe In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich...mehr

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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Von einer Aufrechnung ist die Rede, wenn 2 gleichartige Forderungen, die gegeneinander bestehen, miteinander "verrechnet" werden. Schuldet beispielsweise Person A Person B einen bestimmten Geldbetrag, und hat Person B ihrerseits eine (andere) Forderung gegenüber Person A, so können diese beiden Forderungen miteinander aufgerechnet werden. Der Begriff der Aufrechnung i...mehr

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Aufrechnung / 2.2 Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist nicht zulässig. Derjenige, gegen den sich eine solche Forderung richtet, soll sich nicht durch Aufrechnung davon befreien können.mehr

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Aufrechnung / 2.3 Vertragliche Aufrechnungsverbote

Die Aufrechnung kann sowohl durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung als auch durch Einzelvertrag ausgeschlossen werden.mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Aufrechnung / 2.1 Voraussetzungen

Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, sowei...mehr

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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

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Aufrechnung / 2.1 Pfändungsschutz

Gegen eine Forderung kann insoweit nicht aufgerechnet werden, wenn die Forderung unpfändbar ist gemäß § 394 BGB. Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgeber, der selbst eine ...mehr

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Aufrechnung / 1 Voraussetzungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechnen. In diesem Fall...mehr

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Aufrechnung / 1.1 Antrag des Arbeitnehmers notwendig

Für die Aufrechnung ist weiterhin Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht beantragt, nicht bewilligt oder gewährt worden sind. Er muss bestätigen, das...mehr

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Aufrechnung / 4 Abtretung

Hat der Arbeitnehmer seine Lohnforderung im Voraus abgetreten, so kann der Arbeitgeber auch gegenüber dem Neugläubiger aufrechnen, es sei denn, dass der Arbeitgeber bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder seine Forderung später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.[1]mehr

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Aufrechnung / Sozialversicherung

1 Aufrechnung durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann Beiträge in voller Höhe oder Teile von Beiträgen zur Sozialversicherung, die er zu viel gezahlt hat, aufrechnen, wenn bei Aufrechnung von Beiträgen in voller Höhe der Beginn des Zeitraums, für den die Beiträge irrtümlich gezahlt wurden, nicht länger als 6 Kalendermonate zurückliegt. Bei Aufrechnung von Teilbeiträgen dar...mehr

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Aufrechnung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechne...mehr

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Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 4 Weitere Aufrechnungsvorschriften

Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) enthält eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift, die derjenigen des SGB I vorgeht. Die Vorschriften des Aufwendungsausgleichsgesetzes beinhalten das sog. Umlageverfahren, in dessen Rahmen bestimmten Arbeitgebern Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft von den beteiligten Krankenkassen erst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.1 Sozialhilfe

In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche des Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Auch im Bereich des Arbeitsförderungsrechts gilt eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift. Hat ein Bezieher einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III diese Leistung zu Unrecht erhalten, weil der Anspruch wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf Erstattung gegen den Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleistung zuständige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 3 Aufrechnung

Zu beachten ist, dass überzahlte Arbeitsvergütung nicht mit einer Bruttoforderung aufgerechnet werden kann. Gemäß § 394 Satz 1 BGB kann gegen Arbeitseinkommen nur aufgerechnet werden, soweit dieses der Pfändung unterliegt. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens sind die Beträge, die unmittelbar aufgrund sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 1 Voraussetzungen

Eine Verrechnung einer Geldleistung ist in dem Rahmen zulässig, in dem auch aufgerechnet werden kann.[1] Abweichend von § 51 SGB I liegen die Leistungsverpflichtung sowie die Forderung nicht in der Hand desselben Leistungsträgers. Praxis-Beispiel Verrechnung einer Beitragsforderung Ein Unfallversicherungsträger hat gegen den Versicherten einer Krankenkasse eine Forderung wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 3 Einzelfälle

Ein zulässiger Aufrechnungsvertrag, der insbesondere nicht gegen das Truckverbot verstößt, liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Vertrag über eine Werkwohnung vereinbaren, der Arbeitgeber solle die Miete von dem Arbeitslohn einbehalten.[1] Bei Forderungen aus Personaleinkäufen ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[2] die Kaufpreisforderung uneinklagbar u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 3 Besondere Verrechnungsfälle

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 2 Verfahren

Der leistungspflichtige Sozialleistungsträger wird durch den anderen Sozialleistungsträger (Inhaber der Forderung) ermächtigt, die Forderung mit dem Geldleistungsanspruch zu verrechnen (Verrechnungsersuchen). Die Verrechnung liegt im Ermessen des Leistungsträgers, der die Geldleistung zu erbringen hat. Hinweis Verrechnungsersuchen Die Ermächtigung hat keine Außenwirkung und is...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlung von Arbeitslohn / 1 Beitragserstattungsanspruch

Für das Beitragsrecht der Sozialversicherung bedeutet die Rückzahlung von Arbeitsentgelt, dass der rechtliche Grund für die Beitragsleistung in bisheriger Höhe nachträglich entfallen ist. Die Beiträge, die auf das zurückgezahlte Arbeitsentgelt entfallen, wurden zu Unrecht entrichtet. Das ist auch dann der Fall, wenn Entgelt unter einer auflösenden Bedingung gezahlt worden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 4.2 Haftung

Sind Ansprüche auf den Sonderrechtsnachfolger übergegangen, so haftet dieser für die nach dem Sozialgesetzbuch bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen gegenüber dem für die Ansprüche zuständigen Leistungsträger.[1] Die Erben sind in diesen Fällen insoweit von der Haftung ausgeschlossen. Eine Aufrechnung und Verrechnung der Ansprüche und Verbindlichkeiten sind nach den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abschlagszahlung / 2 Pfändungsschutz

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 2.1 SGB I

Das SGB I enthält allgemeine Regelungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten, soweit sich aus den jeweiligen speziellen Sozialgesetzbüchern nicht etwas Abweichendes ergibt. Die allgemeinen Vorschriften betreffen zunächst die Aufgaben des Sozialgesetzbuches und die sozialen Rechte sowie die einzelnen Sozialleistungen und die hierfür zuständigen Leistungsträger. Weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geldstrafen / 2 Lohnabzug einer Vertragsstrafe

Wird der Arbeitslohn durch eine vom Arbeitgeber verhängte Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gemindert, ist der Strafbetrag bei der Beitragsbemessung nicht abzugsfähig. In einem solchen Fall gilt der volle Entgeltbetrag als zugeflossen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind aus dem vollen Entgelt zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trinkgeld / 4 Abgrenzung zum Bedienungsgeld

Trinkgelder sind abzugrenzen vom sog. Bedienungsgeld. Beim Bedienungsgeld wird ein bestimmter Betrag von vornherein auf den vom Dritten zu zahlenden Preis für die erbrachte Leistung aufgeschlagen. In diesen Fällen vereinnahmt der Arbeitnehmer den Betrag für den Arbeitgeber, hat diesem gegenüber jedoch einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung. Werden Bedienungsgelder al...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 1 Einführung

Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner geltend gemacht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 4 Auszahlung

Bürgergeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Es wird monatlich im Voraus ausgezahlt und kostenfrei auf ein in der Regel inländisches Konto überwiesen. Bei anderem Überweisungsweg (Auszahlung per Postzahlungsanweisung zur Verrechnung) hat der Leistungsbezieher grundsätzlich die Überweisungskosten zu tragen, es sei denn er weist nach,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr