Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersversorgung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringverdiener / Arbeitsrecht

Geringverdiener sind Arbeitnehmer, die unter den in § 8 SGB IV genannten Verdienstgrenzen liegen. Diese Grenze hat für die arbeitsrechtliche Qualifikation keine Bedeutung. Auf gering verdienende Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf sonstige Arbeitnehmer.[1] Der geringere Verdienst darf nicht zum Ausschluss von Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Grundsätze

Anzeigepflichten beschreiben die Verpflichtungen (hier des Arbeitgebers), eine andere Partei (Behörden oder den Arbeitnehmer, ggf. auch sonstige Dritte) unaufgefordert über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder aufzuklären. Anzeigepflichten sind gleichbedeutend mit Meldepflichten – ein einheitlicher Sprachgebrauch besteht nicht. Davon zu trennen sind Hinweis- und Aufklä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Anwendungsbereich und Regelungsgrund

Rz. 131 Abs. 4 regelt den Fall, dass ein Steuerbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs durch Einspruchsentscheidung bzw. gerichtliches Urteil oder auf Antrag des Stpfl. zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden ist. Die Folge einer solchen Änderung oder Aufhebung des ursprünglichen Bescheids ist eine "negative widerstreitende Steuerfestsetzung" weil ein Sachverhalt, au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Verhalten der Finanzbehörde

Rz. 211 Bei der Beurteilung, ob grobes Verschulden des Stpfl. vorliegt, ist in gewissem Umfang auch das Verhalten der Finanzbehörde zu berücksichtigen.[1] Allerdings können nicht Fehler der Finanzbehörde und solche des Stpfl. gegeneinander "aufgerechnet" werden. Die Richtigkeit der Steuererklärung und vor allem auch das vollständige Vorbringen der für ihn günstigen Umstände ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Datenschutz und Datenschutz... / 2.1 Allgemeine Pflichten für jeden Steuerberater

Der Steuerberater muss alle Personen (v. a. seine Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter i. S. v. § 62 StBerG), die eine tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichten und schulen, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zugang berechtigt sind (oder ob sie tatsächlich Zugriff nehmen, Art. 32 Abs. 4 DSGVO: s. auch § 5 Abs. 3 BOStB).[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.5 Umfang des Einspruchs (Abs. 3 S. 2)

Rz. 38 Nach § 357 Abs. 3 S. 2 AO soll in dem Einspruch "angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird". Eine Verpflichtung zur Angabe des Umfangs besteht damit nicht ("soll").[1] Auch ein genauer Antrag, mit dem der Einspruchsführer eine bestimmte Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts begehrt, ist dementsprechend nicht zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / 2. Hinweispflicht der Werkstatt als Autovermieter?

Nun stellt sich die Frage, ob eine ähnliche gelagerte Hinweispflicht auch den Servicemitarbeiter der Werkstatt trifft, der dem Kunden bei Annahme eines Reparaturauftrags nach einem Verkehrsunfall gern auch einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur anbietet. Kommt es nämlich zu einem vom Kunden selbstverursachten Unfallschaden mit dem Mietwagen und wird der Werkstattkunde u...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / 1. Versicherungsvertreter und Versicherer

Bekanntlich treffen bereits den Versicherungsvermittler und Versicherer Hinweis- und Beratungspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer, der sich bei Anschaffung eines Neu- oder jungen Gebrauchtwagens zu den Möglichkeiten des Versicherungsschutzes beraten lässt. Unterlässt der vom Kunden aufgesuchte und kontaktierte Versicherungsvermittler etwa den Hinweis auf eine Vollkas...mehr

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AGS 12/2025, Schadensersatz... / II. Unzumutbare Weisung

Das AG hat einen Anspruch der Rechtsschutzversicherung aus übergegangenem Recht (§ 86 VVG) verneint. Für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schadensersatz komme es auf das Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Beklagten an. Der Beklagte sei dem Versicherungsnehmer V – seinem Mandanten – aber nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Ein solcher Anspruch besteht ni...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.4 Aufklärung und Beratung (Abs. 4)

Rz. 70 Abs. 4 schließlich begründet einen spezifischen und auf den Abs. 2 – Wahl- und Wunschrechte – und den Abs. 3 – Sicherstellung der Religionsfreiheit – bezogenen Anspruch auf Aufklärung und Beratung. Danach sind die Pflegebedürftigen auf die Rechte nach den Abs. 2 und 3 hinzuweisen. Rz. 71 Um zu gewährleisten, dass Pflegebedürftige ihre Wünsche äußern und auch tatsächlic...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Täuschung und Irrtum

Rz. 485 Die Täuschung kann durch aktives Tun, aber auch durch Unterlassen erfolgen, sofern eine Aufklärungspflicht besteht. Beispiel für aktives Tun: Der Verwalter hat pflichtwidrig höhere Ausgaben bei einer Maßnahme getätigt, die von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer und seinen Kompetenzen im Innenverhältnis nicht gedeckt waren. Um einer Inanspruchnahme durch die GdWE a...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Vermögensverfügung; Stoffgleichheit

Rz. 486 Neben einer Täuschung und einem hierauf beruhenden Irrtum verlangt der objektive Tatbestand auch eine Vermögensverfügung. Eine Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt und ist auch dann zu bejahen, wenn ein Anspruchsberechtigter infolge einer Täuschung oder unterlassenen Aufklärung (trotz Aufklärungspfl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 364 Das Vorliegen eines Schuldverhältnisses (vertraglich oder gesetzlich, vgl. Rdn 297 f.), die Pflichtverletzung sowie der Eintritt eines Schadens sind von der GdWE darzulegen und zu beweisen (Hauptbeweis). Gelingt der Hauptbeweis, kann der Verwalter den Gegenbeweis hierzu führen. Rz. 365 Hinsichtlich der Frage, in welcher Höhe ein Schaden durch die Pflichtverletzung ver...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten eines Rechtsanwalts

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich wie bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem RVG. Die Vergütung des Anwalts umfasst Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Die Gebühren hängen vom Streitwert und von dem Umfang der entstandenen Gebühren ab. Bei einem Streitwert von 4.000,01 EUR bis zu 5.000 EUR beträgt seit dem 1.6.2025 eine volle (1,0) Gebühr 354,50 EU...mehr

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zfs 11/2025, Regress des Kr... / 1 Aus den Gründen: “…

1. Das LG hat dem Beschwerdeführer zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO versagt. Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn er an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet h...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Aufklärungspflicht

Rz. 21 Die Aufklärungspflicht des Testamentsvollstreckers besteht je nach Ausgestaltung des Einzelfalls aus einer Benachrichtigungspflicht, einer Anhörungspflicht sowie einer Warnpflicht.[43] Die Benachrichtigungspflicht ist vom Testamentsvollstrecker immer unverzüglich und unaufgefordert zu erfüllen. Sie kann sich auch auf Beziehungen zu Dritten erstrecken. Dies gilt insbes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Besondere Aufklärungspflichten

Rz. 52 Der Testamentsvollstrecker ist nicht verpflichtet, dem Erben die Möglichkeit einer für ihn günstigen taktischen Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB zu eröffnen.[121]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 40 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[88] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie Aufk...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Haftungsfalle

Rz. 19 Es besteht grundsätzlich eine Aufklärungspflicht des Rechtsberaters über die Beteiligungspflicht der Vermächtnisnehmer an der Pflichtteilslast, jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem konkretes Handeln erforderlich ist, wie z.B. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Höhe des Pflichtteilsanspruchs feststeht, da zuvor weder der Pflichtteil noch der Anspruch gegenüber den Vermächtni...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verjährung

Rz. 66 Aus der Perspektive des Anwalts stellt die Verjährungsproblematik aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oft ein großes Haftungsrisiko dar. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. § 666 BGB – Informationspflichten

Rz. 20 Durch die Testamentsvollstreckung werden zahlreiche Rechte wie etwa das Verfügungsrecht des Erben erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den Erben bestimmte Rechte zuerkannt, die spiegelbildliche Pflichten beim Testamentsvollstrecker sind. § 2218 BGB verweist insoweit auf das Auftragsrecht, mithin § 666 BGB. Demgemäß bestehen für den Testaments...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Reichweite des öffentlichen Glaubens

Rz. 2 Der öffentliche Glaube ist nur für den tatsächlich erteilten und in Kraft befindlichen Erbschein gegeben. Wurde der Erbschein eingezogen oder für kraftlos erklärt, genießt er keinen öffentlichen Glauben mehr. Nach Hs. 2 ist der redliche Erwerb bereits ausgeschlossen, sofern der Dritte Kenntnis von der Unrichtigkeit, also einer Einziehungsvoraussetzung des Erbscheins, h...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Abs. 1 Nr. 3 (Einflussnahme durch Täuschung oder Drohung)

Rz. 22 Die Beeinflussung der Willensbildung des Erblassers durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB) begründet die Erbunwürdigkeit des Täters nach Abs. 1 Nr. 3. Die Definition der arglistigen Täuschung entspricht der in § 123 BGB.[40] Sie kann durch Tun oder Unterlassen geschehen. Rz. 23 Ob bei der Anwendung von Gewalt (vis absoluta) ein Fall des Abs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Besonderheiten bei zusätzlichen berufsspezifischen Pflichten

Rz. 24 Unterliegt der Testamentsvollstrecker berufsspezifischen Pflichten, so kann dies auch Auswirkungen auf seine Benachrichtigungspflichten haben. Derartige berufsspezifische Pflichten, wie die eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, überlagern die besonderen Pflichten des Testamentsvollstreckers, die ihn sonst treffen.[53] Ist ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zum Te...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Vermeidung von Anfechtung und Sittenwidrigkeit

Rz. 69 Mit Blick auf eine Anfechtbarkeit und/oder Sittenwidrigkeit bei Erb- und Pflichtteilsverträgen wird eine Anpassung der Vertragsgestaltung empfohlen.[112] Es werden detaillierte Aufklärungs- und Formulierungsvorschläge angeboten. Ob diese im Einzelfall praktisch umgesetzt werden können oder die Anforderungen an den Berater überspannen und daher in Belehrungspflichten u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2.2 Verdachtskündigung

Rz. 325 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar.[1] Kündigungsentschluss bei der Verdachtskündigung ist der auf objektive Tatsachen gegründete starke Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens.[2] Der Arbeitgeber begründet a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Aufklärungspflicht

Rz. 30 Durch eine Abmahnung entsteht zwischen den Beteiligten eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung eigener Art,[57] die den Abgemahnten nach Treu und Glauben zu einer Reaktion auf die Abmahnung verpflichtet. Bei einem erwiesenen Verstoß besteht eine solche Reaktion zweckmäßigerweise in der Abgabe eine Unterwerfungserklärung. Hat der Abgemahnte bereits gegenüber einem D...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 190 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Checkliste: Aufklärungspflichten, anlage- und objektgerechte Beratung

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Aufklärungspflichten/Informationspflichten

Rz. 38 Jede ärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar.[149] Damit erfüllt auch die lege artis durchgeführte und gebotene ärztliche Heilbehandlung den Tatbestand der Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB. Nach § 8 MBO-Ä bedarf der Arzt zur Behandlung der Einwilligung des Patien...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / a) Aufklärungspflichten

Rz. 32 Grundsätzlich gelten auch für Direktbanken die für die anderen Kreditinstitute vorgeschriebenen Pflichten zur anleger- und anlagegerechten Beratung und somit auch das neue Regelungssystem des WpHG. Dieser Pflicht konnten sie sich überhaupt nur entziehen, wenn sie im gesamten Prozess des Vertragsschlusses, also bereits bei Werbung und Anbahnung, den Kunden auf die fehle...mehr

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§ 16 Franchiserecht / aa) Allgemeines

Rz. 41 Ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 282, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Rz. 42 Anknüpfungspunkt im Franchising ist hier regelmäßig eine Verletzung der (vorvertraglichen) Aufklärungspflicht des Franchisegebers. Allgemein gilt, dass aufgrund des Charakters eines Franchise-Vertrages als Dauerschuldverhältnis die ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 1. Aufklärungsverpflichtung über Rückvergütungen (sog. "kick-backs")

Rz. 7 Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen war nicht unvorhersehbar. Bereits das Reichsgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob der Bankier eine Emissionsbonifikation für sich behalten darf.[47] Es widersprach, nach zutreffender Auffassung des Reichsgerichts dem Grundsatz von Treu und Glauben, dass der Bankier gegenläufige Interessen wahrnimmt und zudem seinem Kun...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 5 StPO

Rz. 340 Die Vorschrift des § 244 Abs. 5 StPO bezieht sich vornehmlich sowohl auf den Augenscheinsbeweis als auch auf den Zeugenbeweis in Form der Vernehmung ausländischer Zeugen.[168] Auch hier gelten selbstverständlich zusätzlich die Ablehnungsgründe nach § 244 Abs. 3 StPO. Die Erhebung eines Augenscheinsbeweises kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtge...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 4. Exkurs: Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen

Rz. 10 Auch Versicherungsprodukte haben teilweise den Charakter von Kapitalanlagen und werden häufig zu Kapitalanlagezwecken eingesetzt; namentlich gilt dies für kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen. Für den Abschluss von Versicherungsverträgen gelten zunächst die sich aus § 6 bzw. §§ 61 ff. VVG ergebenden Beratungspflichten für Versicherer und deren Vermittler. D...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / (e) Nebenpflichten des Verkäufers

Rz. 15 Nebenpflichten des Verkäufers können sich aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ergeben. Eine ausdrückliche Regelung enthält das Gesetz in den §§ 241 Abs. 2, 448 Abs. 1, 453 Abs. 2 BGB. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Übergabe der Sache (§ 448 Abs. 1 BGB) und die Kosten für die Begründung und Übertragung des verkauften ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Einleitung

Rz. 330 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO . Diese...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 25 Kapitalanlagerecht / 2. Aufklärungsverpflichtung über Gewinnmargen

Rz. 8 Die Frage, ob dem Anleger im Rahmen der Anlageberatung eine eingepreiste Gewinnmarge offenzulegen ist, wird kontrovers diskutiert. Zahlreiche Gerichte vertreten die Auffassung, dass der Anleger über eine solche Gewinnmarge nicht aufzuklären sei, wenn es sich um ein Festpreisgeschäft handelt.[72] Sowohl das OLG Köln als auch das OLG Frankfurt am Main vertreten hingegen ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Checkliste: Bankenhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen, insbesondere Immobilien

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