Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 § 2365 begründet durch die widerlegliche (§ 292) Vermutung eine Beweiserleichterung für den Inhaber des Erbscheins (vgl BGH ZEV 24, 373 [BGH 24.01.2024 - IV ZR 404/22] Rz 23). Über §§ 2365 ff schützt der Erbschein (s Rn 2) im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit dem im Zeugnis als Erben Bezeichneten gutgläubige Dritte. Der Erbschein muss formell gültig erteilt (§ 2353 Rn 28...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.1 Änderungen in Arbeitsverträgen und Personalakten

Für Arbeitgebende bedeutet das neue Gesetz vor allem eine Pflicht zur schnellen und unbürokratischen Anpassung der Arbeitsverträge, der Personalakten und internen Systeme, wie z. B. Intranet und Reise-Abrechnungsportale, sowie in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistenden, sobald Mitarbeitende ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern und die Berichtigung verlangen. Arbeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Akteneinsicht/Steuer.

Rn 12 Zur Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse und zur Ausfertigung vgl § 357 FamFG. Es fällt bei Zeugniserteilung volle Gebühr (KV Nr 12210 GNotKG) an (§ 2353 Rn 31), bei Zurückweisung eine 0,5 Gebühr, höchstens 436 EUR (KV Nr 12212 GNotKG), bei Antragsrücknahme vor Entscheidung eine 0,3 Gebühr, höchstens 218 EUR (KV Nr 12211 GNotKG). Bei Antrag auf Erteilung eines weit...mehr

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ZErb 09/2025, Berechtigtes ... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin, eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung ihres Antrags auf (ergänzende) Akteneinsicht in eine Nachlassakte. Am 12.10.2020 erteilte das AG … – Abteilung für Nachlasssachen – aufgrund gesetzlicher Erbfolge den drei Schwestern des am … ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 69 BGB – Nachweis des Vereinsvorstands.

Gesetzestext Der Nachweis, dass der Vorstand aus den im Register eingetragenen Personen besteht, wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über die Eintragung geführt. Rn 1 Der Registerauszug legitimiert den Vorstand auch im Hinblick auf den Umfang seiner Vertretungsmacht ggü Behörden, auch ggü dem Grundbuchamt iRd § 29 GBO. Privatpersonen können sich erst r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1674a BGB – Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind.

Gesetzestext 1Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB O

Obhutspflicht für die überlassene Mietsache § 536c BGB 1 Obhutsverhältnis § 249 BGB 107 Obhutsverhältnisse § 1570 BGB 5 Objektive Anknüpfung Art 46b EGBGB 3, 6, 10; Art 4 ROM I 2, 4 Objektive Kriterien § 1570 BGB 6 Objektiver Maßstab § 1360a BGB 2 Objektiver Verkehrswert § 2048 BGB 23 Objektschaden § 249 BGB 115 Obliegenheit § 254 BGB 6, 15; § 293 BGB 2 zur medizinischen Behandlung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ehehindernis und Befreiung.

Rn 12 Wegen der Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses muss die Identität des Antragstellers gesichert und dessen Staatsangehörigkeit geklärt sein (Brandbg NZFam 22, 227 [Geburtsurkunde allein nicht ausreichend]; Rostock FamRZ 09, 1324). Die Erforderlichkeit der Vorlage eines solchen Zeugnisses bedeutet ein vom Standesbeamten gem § 13 PStG zu beachtendes aufschiebendes Ehehin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gg die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gg den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwischen-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 27 Für den Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens müssen nach § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des Verzugs nach § 286 gegeben sein. Anschaulicher lässt sich insoweit vom Schadensersatz statt der Rechtzeitigkeit der Leistung sprechen. Nach dem Tatbestandsaufbau kann für die nähere Bestimmung dieses Begriffs und damit die Schadensqualifikation nicht § 286 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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ZErb 09/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. AlberGemeinnützigkeit im ErtragsteuerrechtKommentar zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und zu Umstrukturierungen bei steuerbegünstigten Körperschaften2. üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Der Erbschein ist ein auf Antrag vom Nachlassgericht erteiltes amtliches Zeugnis über das Erbrecht nach deutschem Recht und, bei mehreren Erben, über die Größe des Erbteils. Er dient dazu, den Übergang der Erbschaft mit dem Erbfall auf die Erben (vgl § 1922 I) diesem selbst, öffentlichen Stellen sowie Dritten, die im Rechtsverkehr auf die Rechtsstellung des Erben vertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Kosten.

Rn 31 Für vor dem 1.8.13 eingegangene Anträge gilt die KostO (dazu 8. Aufl), für später eingegangene das GNotKG (§ 136 I GNotKG; zum Ganzen Kroiß ZEV 13, 413; Trappe ZEV 13, 419). Das NachlassG bzw der Notar erhebt zwingend (§ 125 GNotKG) für jede Erbscheinserteilung pro Erbfall eine 1,0 Gebühr (§ 40 I 1 Nr 2 GNotKG mit KV Nr 12210), ggf zusätzlich für die eidesstattliche Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.2 Weitere Freistellungsansprüche

Rz. 21 In den Abs. 5 bis 6a sind weitere Ansprüche des Beschäftigten in Bezug auf eine Freistellung geregelt. Rz. 22 § 3 Abs. 5 PflegeZG ermöglicht eine Freistellung für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Kinder. Die Betreuung kann – anders als nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG – auch außerhalb der häuslichen Umgebung stattfinden (§ 3 Abs. 5 Satz 1 PflegeZG). § 3 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf bestimmte eingeführte Gegenstände beziehen (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 102 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c UStG sind auch sonstige Leistungen steuerbefreit, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten bewilligt worden ist, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber[1] ist. Diese Regelung gilt also wie in den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.6 Sonstige Regelungen

Rz. 69 Üblicherweise enthält ein Aufhebungsvertrag noch Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen, z. B. in Bezug auf ein Zeugnis (§ 109 GewO [1], die Unverfallbarkeit der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b Abs. 1, 30f BetrAVG)[2], die Übertragung einer Lebensversicherung[3], besondere Leistungen bei "Rentennähe", wie z. B. Ausgl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 4.2 Dokumentenstudium vorgelegter Bewerbungsunterlagen

Wenn Bewerber angeben, für eine Tätigkeit relevante Berufserfahrung oder Qualifikationen mitzubringen, dann ist es sinnvoll oder notwendig, diese Angaben auf Konsistenz zu überprüfen. Dazu werden gern die Daten im Lebenslauf gegen die in den Arbeitszeugnissen abgeglichen, um eventuelle Unstimmigkeiten zu bemerken und gegebenenfalls weitere Nachforschungen anzustellen. Die An...mehr

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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 4 Methoden zur Eignungsfeststellung

Die beschriebenen Anforderungen sind die Voraussetzung für eine professionelle Eignungsdiagnostik. Nun gilt es, mögliche Bewerber in Bezug auf diese Anforderungen zu bewerten: Ist ein Bewerber geeignet, die hier beschriebenen Anforderungen zu erfüllen? Für diese Bewertung stehen verschiedene diagnostische Verfahren zur Verfügung. Das am häufigsten verbreitete Verfahren ist d...mehr

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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 4.1 Strukturierte Interviews

Untersuchungen zur Prognosegüte von eignungsdiagnostischen Verfahren belegen immer wieder die hohe Qualität strukturierter Interviews. Der Begriff "strukturiert" grenzt Interviews von frei geführten Gesprächen mit Bewerbern ab. Strukturierte Interviews folgen einem Interviewleitfaden, bei jedem Bewerber werden die gleichen Themen angesprochen. "Strukturiert" muss nicht heiße...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Alg) fortgezahlt wird, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Alg an sich nicht erfüllen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass für kurze Zeiträume die Zuständigkeit des Sozialversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.5 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes

Rz. 15 Die Leistungsfortzahlung im Falle der Erkrankung eines Kindes des Arbeitslosen nach Abs. 2 knüpft dem Grunde nach an die Grundsätze des Abs. 1 an. Die Regelung ist der Leistungsfortzahlung von Krankengeld nachempfunden (vgl. § 45 SGB V). Das Ereignis muss auch in diesem Fall während des Bezuges von Alg eintreten. Rz. 16 Leistungsfortzahlung kommt aber nur in Betracht, ...mehr

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Recruiting: Eignungsdiagnostik / 1.2 Bedeutung

Die Disziplin gewinnt umso stärker an Bedeutung, je weniger Menschen sich für offene Stellen bewerben. In Zeiten eines Arbeitgebermarkts war das Thema noch wenig diskutiert, die meisten Personaler hatten ihre persönlichen Methoden zur Auswahl. Die waren mal mehr, mal weniger systematisch, manchmal auch mit esoterischem Hintergrund. Warum aber ist die Frage der Eignung wichtig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

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Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines Umfang der Anzeigepflicht

Rz. 1 § 34 ErbStG begründet Anzeigepflichten für die Gerichte, Behörden, Beamten und Notare und ergänzt damit die für andere Personen durch §§ 30, 33 ErbStG begründeten Anzeigepflichten. Entscheidend ist die Kenntnis der für die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer zuständigen Stelle; die Kenntnis anderer Behörden reicht nicht aus.[1] Durch Gesetz vom 29.6.2015[2] wurde für Gerich...mehr

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Zeugnis / 2 Abgrenzung Arbeitszeugnis/Arbeitsbescheinigung

Arbeitsbescheinigungen sind keine Zeugnisse, einem einfachen Zeugnis aber ähnlich. Häufig werden Arbeitsbescheinigungen gefordert, um gewisse Vorteile zu erlangen oder Voraussetzungen zu begründen, wie z. B. verbilligte Fahrkarten, verbilligte Dienstleistungen, Zugang zu einem Studium. Auf die Erteilung solcher Bescheinigungen besteht ein Rechtsanspruch. Des Weiteren besteht ...mehr

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Zeugnis / 1 Einleitung

Beschäftigte können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Das Arbeitszeugnis dient den Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmern regelmäßig als Nachweis über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung, ihrer erbrachten Tätigkeiten und ihres Verhaltens. Das Arbeitszeugnis wird insbesondere für künft...mehr

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Zeugnis / 5 Inhalt des Zeugnisses

Art der Beschäftigung Die Beschreibung zur Art der Tätigkeit soll ein Spiegelbild aller vom Zeugnisempfänger ausgeführten Tätigkeiten darstellen. Die Ausführlichkeit der Beschreibung hängt von der Qualifikation ab. Je verantwortungsvoller die Tätigkeit des Beschäftigten war, desto genauer muss sie beschrieben werden. Anzugeben ist des Weiteren, wenn die Tätigkeit selbstständig...mehr

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Zeugnis / 10 Formales bei der Zeugniserstellung

Das Zeugnis ist die Visitenkarte des Unternehmens. Allein schon deshalb ist ein einwandfreies äußeres Erscheinungsbild geboten. Bei Übersendung per Post ist allerdings eine Faltung zulässig. Nach Möglichkeit sollte es jedoch in einem Umschlag übersandt werden, der nicht gefaltet und mit einem verstärkten Boden versehen ist.[1] Das Arbeitszeugnis darf keine Geheimzeichen oder ...mehr

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Zeugnis / 13 Haftung des Arbeitgebers

Gegenüber dem Beschäftigten Der Beschäftigte hat Schadensersatzansprüche, wenn die Erteilung eines Zeugnisses abgelehnt wird, das Zeugnis nach Anmahnung zu spät erteilt wird, ein unrichtiges Zeugnis erstellt wird, die Berichtigung oder Ergänzung eines unrichtigen Zeugnisses abgelehnt wird. Die besondere Problematik des Schadensersatzanspruchs liegt in der Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Zeugnis / 6 Das qualifizierte Zeugnis im Einzelnen

6.1 Wahrheit und Wohlwollen Das Zeugnis muss wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann. So sollte in einem Abschlusszeugnis die Angabe von dem Beschäftigten gegenüber erteilten Vollmachten (...mehr

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Zeugnis / 12 Änderung des Zeugnisses

12.1 Berichtigungsanspruch des Beschäftigten Strittig ist, wie lange ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zum Teil wird eine Überlegungsfrist von 4 Wochen als ausreichend angesehen. Das LAG Hamm hat in einem Fall eine Verwirkung bei einem Zeitablauf von 2 Monaten verneint.[1] Das BAG hat in einem anderen Fall Verwirkung nach Ablauf von 5 Monaten angenommen. Da...mehr

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Zeugnis / 4 Erlöschen des Zeugnisanspruchs

Erfüllung Der Zeugnisanspruch erlischt mit seiner Erfüllung. Die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis nach Fälligkeit des Zeugnisanspruchs am Ort seiner Niederlassung zur Abholung für den Beschäftigten oder seines von ihm bevollmächtigten Vertreters bereithalten. Wenn er es nicht rechtzeitig erstellt hat, muss es auf Gefahr und Kosten des Arbeitg...mehr

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Zeugnis / 12.2 Widerruf des Arbeitgebers

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Zeugnis schwerwiegende Unrichtigkeiten enthält, besteht eine Widerrufspflicht des Arbeitgebers.mehr

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Zeugnis

1 Einleitung Beschäftigte können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Das Arbeitszeugnis dient den Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmern regelmäßig als Nachweis über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung, ihrer erbrachten Tätigkeiten und ihres Verhaltens. Das Arbeitszeugnis wird insbesonde...mehr

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Zeugnis / 6.2 Bewertung der Leistung und Beurteilung der Führung

Die Formulierung der Beurteilung und die Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Beschäftigten er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will, ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Das qualifizierte Zeugnis muss Angaben zur Führung und Leistung enthalten. Es ist ein einheitliches Ganzes. Alle für die Gesamtbeurteilung wesentlichen Umstände und Bewertun...mehr

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Zeugnis / 3 Wann entsteht ein Zeugnisanspruch?

Der Zeugnisanspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses sind ohne Belang. So hat z. B. das LAG Düsseldorf einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei nur zweitägiger Tätigkeit bejaht[1], das LAG Köln nach 6 Wochen.[2] Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Unterfällt das Arbeitsverhältnis nicht dem T...mehr

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Zeugnis / 6.1 Wahrheit und Wohlwollen

Das Zeugnis muss wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann. So sollte in einem Abschlusszeugnis die Angabe von dem Beschäftigten gegenüber erteilten Vollmachten (z. B. Prokura, Generalvollm...mehr

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Zeugnis / 12.1 Berichtigungsanspruch des Beschäftigten

Strittig ist, wie lange ein Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Zum Teil wird eine Überlegungsfrist von 4 Wochen als ausreichend angesehen. Das LAG Hamm hat in einem Fall eine Verwirkung bei einem Zeitablauf von 2 Monaten verneint.[1] Das BAG hat in einem anderen Fall Verwirkung nach Ablauf von 5 Monaten angenommen. Das LAG Baden-Württemberg hat in einer Einzelf...mehr

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Zeugnis / 9 Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 35 Abs. 2 TVöD hat der Beschäftigte bei Vorliegen eines triftigen Grundes auch während des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt. In fo...mehr

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Zeugnis / 7 Einzelfragen

Alkohol Alkoholismus darf generell im Zeugnis nicht erwähnt werden. Hat der Alkoholismus jedoch gravierende und das Arbeitsverhältnis prägende Auswirkungen, dürfen die Auswirkungen erwähnt werden. Solche Alkohol signalisierenden Formulierungen sind z. B. "seinem Arbeitsplatz blieb er wiederholt fern" oder "da sich die Fehltage immer mehr häuften" oder "es kam zu Unstimmigkeit...mehr