Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerung ohne (beachtlichen) Grund.

Rn 2 Gibt der Zeuge für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung keinen oder lediglich einen mit Rücksicht auf die gesetzliche Wertung der §§ 383 f abwegigen Grund an (Braunschw FamRZ 24, 1139, 1140; Frankf NJW-RR 12, 832, Rz 2), so ist gg ihn gem § 390 zu verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Sie treffen dagegen weder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die gerichtliche Entscheidung.

Rn 25 Liegen die Voraussetzungen für die Regelung eines Umgangs vor, ist dieser konkret zu regeln. Anderenfalls ist der Umgangsantrag zurückzuweisen (BGH FamRZ 17, 1668; Frankf FamRZ 19, 37; 13, 1994). Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 1686a BGB Bezug genommen – vgl zB Staud/Dürbeck § 1686a BGB Rz 17 ff. Rn 26 Der Anspruch auf Auskunftserteilung bezieht s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen. (2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff und Funktion des Beweises.

Rn 2 Das Gericht darf eine schlüssige, aber streitige Behauptung nur dann seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt ist. Die Wahrheitsfindung geschieht durch Beweisführung der Parteien und Beweiserhebung durch das Gericht. Es handelt sich um einen Vorgang, der dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit (oder Unwahrheit) einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensarten.

Rn 6 Als gerichtliche Verfahren kommen auch solche nach FamFG (§ 113 I), InsO, ArbGG (§§ 46 II, 80 II), VwGO (§ 98), SGG, StPO (§§ 72 ff) usw in Betracht, nicht jedoch Verfahren vor ausländischen Gerichten (aA MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 2). Seit der Neufassung durch das 2. JuMoG können außerdem von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten (§ 161a StPO) verwertet werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gg die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gg andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gg Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurteil ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstgericht.

Rn 9 Ist die Berufung erledigt, so sind die Akten an das Gericht 1. Instanz zurückzusenden (§ 541 II), wo sie bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht verbleiben. Erledigt ist die Berufung mit dem Eintritt der (formellen) Rechtskraft, dh mit dem Ablauf der zur Einlegung der Revision bestimmten Frist (§ 705) oder dem Wirksamwerden einer das Berufungsverfahren beendenden Parteiha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 387 will einerseits zugunsten der Parteien zügig Klarheit schaffen, ob der Zeuge zu Recht das Zeugnis verweigert, andererseits aber sowohl für den Zeugen (mit der Möglichkeit des Instanzenzuges, § 387 III) als auch für das Gericht Rechtssicherheit hinsichtlich gem § 390 zu ergreifender Maßnahmen herstellen. Deshalb ist die Zwischenentscheidung durch Zwischenurteil (ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 9 AVAG – Vollstreckungsklausel.

Gesetzestext (1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form: ›Vollstreckungsklausel nach § 4 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes. Gemäß dem Beschluss des … (Bezeichnung des Gerichts und des Beschlusses) ist die Zwangsvollstreckung aus … (Bezeichnung des Titels) zugun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeit, Ort, Folgen des Ausbleibens.

Rn 4 Dem Zeugen sind Uhrzeit und Sitzungssaal mitzuteilen, bei ›Ortsterminen‹ (§ 371 Rn 2) außerhalb des Gerichtsgebäudes die Örtlichkeit hinreichend exakt. Außerdem ist der Zeuge auf die ihn im Fall des Ausbleibens treffenden Folgen hinzuweisen (§§ 380 f). Soll der Zeuge per Videokonferenz vernommen werden, so ist ihm auch die Anweisung zu erteilen, zur Ablegung des Zeugnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausführung.

Rn 2 Der GV erteilt den Auftrag auf dem Vordruck gem § 168 I 3 und übergibt gem § 176 I das Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag (Formular gem § 190) mit einem vorbereiteten Vordruck der Zustellungsurkunde an die Post. Auf dem zuzustellenden Schriftstück vermerkt der GV (mit Unterschrift) den Zustellungsveranlasser (§ 191 Rn 4). Das Übergabezeugnis gem Abs 1 S 2 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 41 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 40 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anordnung nach Parteiantrag.

Rn 22 aa) Aus dem Fragerecht der Parteien (Rn 17) ergibt sich die Pflicht, einem Parteiantrag auf Ladung des SV zur Erläuterung stattzugeben (BGHZ 6, 398, 400 f; NJW-RR 10, 10, 11; NJW 97, 802; s.a. VersR 68, 257 zu § 287; zur Nachholung durch das Berufungsgericht BGH VersR 17, 1295), unabhängig von einem erklärten Einverständnis mit einer schriftlichen Begutachtung (BGHZ 6,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / III. Zeit- und Ortsangabe

Rz. 13 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Die Angabe von Zeit und Ort ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen.[29] Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechenden Inhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren zur Erteilung.

Rn 2 Das Rechtskraftzeugnis wird nur auf Antrag erteilt. Ausnahmsweise erfolgt die Erteilung in Ehe- und Abstammungssachen vAw (S 3). Antragsberechtigt ist jeder am Verfahren Beteiligte oder Beschwerdeberechtigte. Zuständig zur Erteilung ist die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs, also der Urkundsbeamte. Voraussetzung ist die formelle Rechtskraft, deren Eintr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 7 Die Darlegungs- und Beweislast folgt den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 10). Bei Heranziehung dieser Grundsätze löst sich auch die vermeintliche Streitfrage auf, von wem die Aufhebung des Wohnsitzes bewiesen werden muss (vgl dazu St/J/Roth Rz 7). In die Darlegungs- und Beweislast des Klägers fallen alle Tatsachen, welche die Begründung und das Behalten eines Wohnsitzes b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der Verfahrensbeistand. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist stets erforderlich. (2) Ist für eine Kindschaftssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausnahmen.

Rn 2 Die Beeidigung hat zu unterbleiben in den in § 393 geregelten Fällen. Desweiteren ist die Beeidigung unstatthaft, wenn beide Parteien hierauf verzichten (§ 391 aE). Diese Ausn gilt freilich nicht in denjenigen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz herrscht, in denen es also auf das prozessuale Verhalten der Parteien grds nicht ankommt (Musielak/Voit/Huber § 391...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenseinleitung.

Rn 3 Wird Beweis nicht vAw, sondern – wie üblich (§ 373 Rn 3) – auf Antrag einer Partei erhoben, so kommt es zu einem Verfahren gem § 387 nur auf Antrag einer Partei. In der Regel wird dies der Beweisführer sein, der den Zeugen benannt hat und der das von jenem behauptete Zeugnisverweigerungsrecht nicht anerkennt. Rügt der Beweisführer die Zeugnisverweigerung dagegen nicht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 18 Öffentlich beglaubigte Urkunden sind nach § 129 BGB Schriftstücke mit notariell beglaubigter Unterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen. Bei der öffentlich beglaubigten Urkunde müssen Urkunde und Beglaubigung unterschieden werden. Öffentliche Urkunde ist allein der Beglaubigungsvermerk (BGH NJW 80, 1047, 1048 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77]; MDR 20, 757, 758 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Die Tatsachen sind mit den Mitteln des § 294, mit Ausn der Versicherung an Eides Statt, glaubhaft zu machen. Dieser Nachteil wird nach S 2 durch die Möglichkeit der Bezugnahme auf das Zeugnis des Richters ausgeglichen. Gemeint ist damit die dienstliche Äußerung gem Abs 3 (Wieczorek/Schütze/Gerken § 44 Rz 17; Zö/Vollkommer § 44 Rz 3). Die Bezugnahme auf die dienstliche Ä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden. (3) Der abgelehnte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 46 AVAG – Abweichungen von § 23.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, den der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts mit der Vollstreckungsklausel versehen hat, ist auf Antrag des Berechtigten auch dann über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortzusetzen (§ 23 Absatz 1), wenn eine gerichtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 oder § 22 Absatz 2 und 3 vorgelegt wird und die d...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.6 Beschäftigungsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, bis zum Ablauf von 12 Woc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (Abs 4).

Rn 8 Die Regelung entspricht § 643 III 1 ZPO aF und stellt klar, dass die in Abs 1 Nr 1–5 genannten Adressaten der gerichtlichen Anordnung Folge leisten müssen und sich wegen des vorrangigen Unterhaltsinteresses (BGH FamRZ 14, 1542; MDR 05, 267) nicht auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 7.1 Hoheitliche Befugnisse

Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes ist Sache der Bundesländer. Welche staatlichen Stellen zuständig sind, ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen – i. d. R. sind dies die Arbeitsschutzbehörden. Die Aufsichtsbehörden beraten den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie die bei ihm beschäftigten Personen zu ihren Rechten und Pflichten nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisantritt.

Rn 1 Es gibt – anders als beim Augenschein (§ 144) – keinen Zeugenbeweis vAw. Die Partei hat also Beweis anzutreten gem § 373 (BeckOKZPO/Scheuch § 373 Rz 1). Der in dem Beweisantritt liegende Beweisantrag kann nur abgelehnt werden, wenn die angebotene Zeugenvernehmung für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die Behauptung, zu deren Beweis der Zeuge angeboten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anzeigepflichten in Erbfällen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Mitteilungspflichten der Nachlassgerichte [2] gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern korrespondieren mit ihren Aufgaben nach Erbfällen (§§ 342 ff. FamFG; § 3 Nr. 2 Buchst. c, § 16 RPflG). Wenn die Nachlassgerichte letztwillige Verfügungen eröffnen (§§ 348 ff. FamFG), Erbscheine oder Europäische Nachlasszeugnisse erteilen (§§ 2353 bis 237...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / II. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt, erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Erzwingung der Herausgabe

Ergänzender Hinweis: Nr. 146 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 146). Rz. 313 [Autor/Stand] Gemäß § 95 Abs. 2 StPO kann die Herausgabe der in Rede stehenden Gegenstände, die von dem Herausgabepflichtigen (§ 95 Abs. 1 StPO) nicht freiwillig vorgelegt und ausgeliefert werden, durch Verhängung der in § 70 StPO bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel erzwungen werden,[2] was besonders fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungsrichter

Ergänzender Hinweis: Nr. 43, 60 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 43, 60). Rz. 112 [Autor/Stand] Als weiteres Ermittlungsorgan sieht die StPO den sog. Ermittlungsrichter vor. Das ist der Amtsrichter, in dessen Bezirk die Untersuchungshandlung vorzunehmen ist (§ 162 Abs. 1 StPO).[2] Er wird grds. auf Antrag (s. Rz. 113), nur in Ausnahmen, bei Eilfällen, selbständig tätig (s. Rz. 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gg ihn wie gg einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2. Die ...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 3. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB – Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 18 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn sich der Pflichtteilsberechtigte eines Verbrechens i.S.d. § 12 Abs. 1 StGB oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens i.S.d. § 12 Abs. 2 StGB gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht hat, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht erforderlich ist.[28] Ob ein schweres Vergehen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechte und Pflichten des Schuldners (Abs 4).

Rn 4b Der Schuldner kann der Terminsbestimmung an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers innerhalb einer Woche gem Abs 4 S 1 widersprechen. Der Widerspruch erfolgt ggü dem Gerichtsvollzieher und ist formlos und ohne Begründung möglich. Für die Bestimmung des Termins in der Wohnung des Schuldners entspricht dies Abs 2 S 2 aF und trägt dem verfass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zweck und Wirkung der Urkunde.

Rn 2 Die Übergabe der Bestellungsurkunde hat keine rechtliche Bedeutung und ist insb nicht konstitutiv für die Wirksamkeit der Vormundschaft; diese tritt gem § 168a II mit der Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses ein (Dürbeck NZFam 22, 2022, 1053). Die Bestellungsurkunde dient dem Vormund als gerichtliches Zeugnis über die Vormundbestellung zum Nachweis seiner gesetzlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 3.1 Freie Beurteilung

Bei der freien Beurteilung ist der Beurteiler nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden. Er kann die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung individuell auf die Aufgabeninhalte des Mitarbeiters abstimmen und damit gezielt dessen Stärken und Schwächen erfassen. Die Ergebnisse werden im Allgemeinen verbal festgehalten. Die individuelle Auswahl der bewerteten Merkmale durch den...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 1.2 Ziele und Nutzen der Mitarbeiterbeurteilung

Die Mitarbeiterbeurteilung ist ein unerlässlicher Bestandteil einer fortschrittlichen Personalführung. Sie liefert aussagekräftige und zuverlässige Informationen von der Einstellung über die Förderung und Entwicklung bis zur Freisetzung von Personal. Ihre Bedeutung spiegelt sich auch darin wider, dass sie häufig in Tarifabkommen berücksichtigt wird. Die wichtigsten Aufgaben u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 6.2 Bei Gruppen-Outplacement

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: HR stimmt sich mit dem Betriebsrat ab, der die Interessen der Mitarbeiter vertritt und schafft transparente Kommunikationswege zum Betriebsrat. Einrichtung von Steuerungsgruppen: HR bildet Gremien aus Personalverantwortlichen, Betriebsratsmitgliedern und Vertretern der Beratungsgesellschaft, um den Fortschritt der Outplacement-Maßnahmen reg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Methoden, Kos... / 2.3.1 Gestaltung und Optimierung der Bewerbungsunterlagen

Ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche Stellensuche sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören: Individuell zugeschnittene Anschreiben, die sich exakt auf das jeweilige Stellenprofil beziehen. Lebensläufe (ggf. in verschiedenen Versionen), die speziell auf die angestrebten Positionen ausgerichtet sind. Relevante Zeugnisse und Nachweise. Substanzielle Initiativbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Nach den bisherigen Erläuterungen wird deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation im Rahmen der Leistungsbewertung eine erhebliche Rolle für die Akzeptanz bei den Beschäftigten und den Führungskräften spielen wird. Sollten Differenzen nicht behoben werden können oder gar rechtliche Streitigkeiten unvermeidbar sein, ist eine substanziierte Darstellung und Nachweisführun...mehr