Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisberichtigungsklage

aa) Antrag Rz. 740 Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll. Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 749 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen: mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

aa) Grundlagen Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei richtet sich der gesetzlich geschuldete Inhalt de... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers aa) Grundlagen Rz. 736 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 S. 3 GewO. Dabei ... mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Zeugniswahrheit

Rz. 615 Ein vom Arbeitgeber gem. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO auszustellendes qualifiziertes Zeugnis muss in erster Linie wahr sein.[1031] Der Grundsatz der Zeugniswahrheit ist vom BAG als oberster Grundsatz der Zeugniserteilung, der alle Fragen des Zeugnisses beherrscht, entwickelt worden. Er verpflichtet den Arbeitgeber zur Unterlassung jeglicher falscher tatsächlicher Angaben zu... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 833 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.90: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 834) wegen: Herausgabe der Arbeitspapiere Wir bestellen uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstell... mehr

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Arbeitspapiere / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitspapiere werden Dokumente bezeichnet, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis vorlegen muss. Nur so kann der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, korrekt erfüllen. Im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Fin... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 623 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[1055] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[1056] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigun... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Bring-/Holschuld, Zurückbehaltungsrecht

Rz. 624 Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die Kosten zu tragen.[1059] Grundsätzlich ist der Zeugnisanspruch Holschuld i.S.v. § 269 Abs. 2 BGB. Der Arbeitgeber ist aber zur Übersendung auf eigene Ge... mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie auf der Homepage www.recht-clever.info/wp-content/uploads/2021/04/Verschwiegenhei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

1Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Einziehung/Kraftloserklärung

Rz. 10 Die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses hat als reine Verfahrenshandlung keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Amts, also der Testamentsvollstreckung als solcher. Der Konnex besteht ausschließlich in umgekehrter Richtung: Wenn eine Testamentsvollstreckung – ganz oder bezüglich eines Testamentsvollstreckers – beendet ist, ist das erteilte... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 604 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht den Anwalt auf, um sich wegen der Erstellung eines Zeugnisses für einen ausscheidenden Angestellten beraten zu lassen. Da der Mitarbeiter zwar schon freigestellt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich noch nicht beendet sei, müsse sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein endgültiges Zeugnis erteilt werden. Er möchte auch für künfti... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Rechtsvermutung/Beweiskraft

Rz. 6 In§ 2368 S. 2 BGB wird ausdrücklich auf die Anwendung sämtlicher Vorschriften über den Erbschein hingewiesen, mithin also insbesondere auch auf die Vorschriften §§ 2365, 2366 BGB. Der Dritte darf im Rechtsverkehr auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, sowohl auf die Angaben über die Person des Testamentsvollstreckers als auch über seine Befugnisse, bzw. negativ ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Rechtsgrundsätze für den Zeugnisinhalt

Rz. 612 Das BAG hat für die inhaltliche Ausgestaltung des Zeugnisses vor allem im zentralen Bereich der Leistungs- und Führungsbeurteilung folgende Grundsätze entwickelt: aa) Ermessens- und Beurteilungsspielraum Rz. 613 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei bei der Zeugnisformulierung im Rahmen eines weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraumes, den er pflichtgemäß ausschöpf... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Zeugnisklarheit

Rz. 614 Nach dem Grundsatz der Zeugnisklarheit muss das Zeugnis vollständig und klar sein, damit ein künftiger Arbeitgeber sich ein klares Bild von der Person des Bewerbers machen kann. Das Zeugnis muss insbesondere schlüssig und widerspruchsfrei sein, z.B. darf die Endbeurteilung nicht von den Einzelbeurteilungen abweichen und umgekehrt.[1029] Unzulässig sind Verschlüsselun... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Wohlwollensgrundsatz

Rz. 616 Das BAG verlangt vom Arbeitgeber nicht nur ein wahrheitsgemäßes Zeugnis (Wahrheitsgrundsatz), sondern zugleich auch ein wohlwollendes Zeugnis, das den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert (Wohlwollensgrundsatz).[1037] Das Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst wohlwollenden, positiven Bewertung seiner Leistung und Führung einerseits u... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 627 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 19 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 628 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 777 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.74: Ausführlicher Beendigungsvergleich mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Verfahren

Rz. 15 Nach Eingang der Anfechtungserklärung hat das Nachlassgericht zunächst seine Zuständigkeit zu prüfen und sodann demjenigen, welchem die angefochtene Verfügung unmittelbar zustattenkommt, gem. Abs. 2 mitzuteilen. Diese Mitteilung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung.[27] Die Mitteilungspflicht gilt nur in den Fällen des Abs. 1, nicht hingeg... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.51: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Zeugnis _________________________, geboren am _________________________, war in der Zeit vom _________________________ bis _________________________ in unserer Firma beschäfti... mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch... mehr

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Arbeitspapiere / 4 Gerichtliche Zuständigkeit

Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.[1] Erfasst werden Herausgabe, Ausfüllung und Berichtigung der Arbeitspapiere im rein arbeitsrechtlichen Sinne wie Zeugnis, Urlaubsbescheinigung, tarifliche Lohnnachweiskarten und Bewerbungsunterlagen. mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Menschen mit Behinderung / 2 Krankheitskosten

Außerordentliche Krankheitskosten können neben den Pauschbeträgen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wie z. B. die Kosten einer Heilkur, wenn die Zwangsläufigkeit der Kur durch ein vor Kurantritt eingestelltes amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruchsgrundlage, Berechtigung Rz. 605 Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Der Arbeitgeber schuldet ein qualifiziertes Zeugnis, das dem Wohlwollensgebot unterliegt.[1014] Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Führung (Verhalten) un... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein). mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Nachweis des Testamentsvollstreckers für sein Amt erfolgt über das Testamentsvollstreckerzeugnis. Das Zeugnis dient dem Testamentsvollstrecker als Legitimation – gleich dem Erbschein für den Erben – im Rechtsverkehr gegenüber Dritten. Das Testamentsvollstreckeramt beginnt aber bereits in dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung der Testamentsvollstreckung sowie die Erne... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Kurzer Beendigungsvergleich

Rz. 778 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.75: Kurzer Beendigungsvergleich mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Rechtsmittel

Rz. 9 Richtiges Rechtsmittel gegen die Versagung der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, der in seinen Rechten durch die Verfügung des Nachlassgerichts beeinträchtigt wird nach § 59 Abs. 1 FamFG. Folglich ist auch der Erbe Berechtigter, jedoch dürfte seine Beschwerde gegen das ... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Vollstreckungsklausel

Rz. 39 Für die Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel erforderlich. Beispiel der Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Rz. 40 Die Urschrift des Titels befindet sich in den Gerichtsakten. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Unterrichtung des Betriebsrats über eine geplante Einstellung (§ 99 BetrVG)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Unterrichtung des Betriebsrats über eine geplante Einstellung (§ 99 BetrVG) An den Betriebsrat z.H. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Bewerber/die Bewerberin _________________________ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand) in der Abteilung _________________________ als __... mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der... mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 8 Verpflichtung des Trägers

Die Pflichten des Trägers umfassen die fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte der zentralen Stelle des Trägers mit Unterstützung durch die Einsatzstelle sowie die Seminararbeit.[1] Dauert der JFD 12 Monate, beträgt die Gesamtdauer der durchzuführenden Seminare mindestens 25 Tage. Die Teilnahme an den... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Einziehung eines wirksam erteilten, aber unrichtigen Erbscheins dient einzig und allein dem Schutz des Rechtsverkehrs i.S.d. § 2366 BGB. Denn der erteilte Erbschein ist mit öffentlichem Glauben ausgestattet und muss deshalb umgehend eingezogen werden, sobald seine Unrichtigkeit feststeht. Nur so lässt sich der gutgläubige Erwerb vom Nichterben verhindern und somit ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Abschluss

Rz. 53 Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Art. 2, Art. 12 GG, §§ 241, 311 BGB und § 105 GewO. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze sind in den §§ 105–110 GewO geregelt zum Arbeitsvertrag (§ 105 GewO); Weisungsrecht (§ 106 GewO), Arbeitsentgelt (§§ 107, 108 GewO), Zeugnis (§ 109 GewO), Wettbewerbsverbot (§ 110 GewO). Rz. 54 Z... mehr

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Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 567 Wenn eine Kündigung im Hinblick auf die Sperrfristregelung des § 159 SGB III geboten erscheint, sollten die Folgen der Kündigung wegen der vorstehenden Bedenken gegen den Abwicklungsvertrag in Form einer Kündigungsfolgenvereinbarung geregelt werden, die schon durch ihre Bezeichnung deutlich macht, dass die vorangegangene Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtswirksam ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 825 Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere ist nach der Praxis der Arbeitsgerichte auch mit der einstweiligen Verfügung ohne weiteres durchsetzbar.[1360] Der Verfügungsanspruch folgt aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, für das Zeugnis aus § 109 Abs. 1 S. 1 GewO für die Herausgabe der Lohnsteuerkarte nach § 39b EStG und für die Arbeitsbescheinigung aus §... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 10 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung stellt eine erhebliche Einschränkung für den Erben dar. Deshalb ist sie nach § 352b Abs. 2 FamFG im Erbschein zu vermerken.[18] Auf das Testamentsvollstreckerzeugnis finden nach § 2368 BGB die Regelungen des Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) entsprechende Anwendung.[19] Das Testamentsvollstreckerzeugnis genießt grds. öffentlichen... mehr

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zfs 01/2026, Offenkundig üb... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg und führt insoweit gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht ist unter entscheidungserheblichem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu der Annahme gelangt, der Klägerin stünde ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Entscheidungen des Nachlassgerichts

Rz. 16 Das Nachlassgericht wird dem Erben regelmäßig nicht bestätigen, dass seine Ausschlagung wirksam oder unwirksam ist bzw. war, das muss und darf es nur im Erbscheinsverfahren.[62] Außerhalb des Erbscheinverfahrens ist das Nachlassgericht nämlich grds. nicht befugt, über die Wirksamkeit einer Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.[63] Es besteht auch kein Bedürfnis d... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.: mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Begriff und Bedeutung des Erbscheins

Rz. 1 Der Erbschein dient als Zeugnis über die Erfolge. Er dokumentiert die Erbberechtigung und den Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass; hingegen dürfen in den Erbschein keine Angaben über konkrete einzelne Gegenstände des Nachlasses aufgenommen werden. Ebenso dürfen im Erbschein keine Angaben über vorhandene Verbindlichkeiten verzeichnet werden.[1] Die wichtigste Aufgab... mehr

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Arbeitspapiere / 2 Ausfüllung und Herausgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Arbeitspapiere sorgfältig und wahrheitsgemäß zu erstellen und dem Arbeitnehmer herauszugeben. Hierzu gehören alle vom Arbeitnehmer zu Beginn überlassenen Arbeitspapiere sowie die Lohnsteuerbescheinigung, das Zeugnis und die Urlaubsbescheinigung. Ferner sind dem Arbeitnehmer die Meldungen an den Soz... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Sachlich ist das Amtsgericht als Nachlassgericht nach § 2353 i.V.m § 23a GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG zuständig. Funktionell ist die Erteilung des Erbscheins Aufgabe des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Vorbehaltlich § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG, wonach die Erteilung des Erbscheins dem Richter vorbehalten ist, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, ... mehr