Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeiterfassung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Hinweis Zur Unterrichtung des Betriebsrats verpflichtet ist der Arbeitgeber. Dieser kann sich bei der In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung

Rz. 880 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.95: Betriebsvereinbarung über die Einführung der elektronischen Zeiterfassung Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunftsrec...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz / 3.1 Allgemeine Grundsätze

In § 3 ArbSchG sind die Grundpflichten des Arbeitgebers geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hinweis Arbeitszeiterfassung – unionsrechtskonforme Auslegung von § 3 ArbSchG Die nation...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 5 Arbeitszeitbetrug

Arbeitgeber können die grundsätzlich ihnen obliegende Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren. Arbeitnehmer müssen dann ihre Arbeitszeiten, aber auch ihre Arbeitsunterbrechungen, zutreffend erfassen. Regelungen zur Arbeitszeiterfassung finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen schriftlichen Regelungen. Außerdem könne...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 4 Arbeitszeiterfassung

Sachverhalt Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzeichnen und aufbewahren? Ergebnis Hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Arbeitszeit bestehen sowohl Aufzeichnungs- als auch Aufbewahrungspflichten: Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und diese Aufzeichnungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bring Your Own Device / 3 Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Die Kehrseite der eingangs genannten Steigerung bei Kosteneffizienz, Steigerung der Produktivität/Erreichbarkeit und Mitarbeiterzufriedenheit liegt in der potenziell ständigen Erreichbarkeit der Mitarbeiter ("always online"). Die Verwendung privater Geräte für berufliche Aufgaben erhöht die Gefahr, dass Arbeitnehmer auch während ihrer Ruhezeit, der Pausen oder des Urlaubs abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zeit der Arbeitsleistung.

Rn 68 Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, § 2 I 2 Nr 8 NachwG; die Grenzen des ArbZG sind zu beachten. Der ArbG ist gem unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 II Nr 1 ArbSchG zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet (BAG NZA 22, 1616 unter Bezug auf EuGH NJW 19, 1861). Die Lage der Arbeitszeit ist Kerngegenstand des Weisungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.4.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / Zusammenfassung

Überblick Datenschutzrechtliche Fragestellungen sind längst von enormer Bedeutung für Unternehmen. Gerade im Rahmen des Personalwesens ergeben sich zahlreiche Stolperfallen: Datenschutzwidrig erlangte Informationen können Beweisverwertungsverboten in Kündigungsschutzprozessen unterliegen, dem Arbeitnehmer steht ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung seiner personenbezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung

Zusammenfassung Begriff Mit der Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern dokumentiert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 4.1 Manuelle Arbeitszeiterfassung

Da eine bestimmte Form für die Arbeitszeiterfassung vom Gesetz bislang nicht vorgeschrieben ist, kommen als Arbeitszeitnachweis digitale Dateien, Aufzeichnungen in elektronischen Zeiterfassungssystemen oder in Apps in Betracht. Es besteht ein weiter Gestaltungsspielraum der Arbeitgeber, mithin auch die Möglichkeit händischer Erfassung durch Stundenzettel oder die Stechuhr. H...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 4.2 Elektronische Arbeitszeiterfassung

Für die Zeiterfassung können verschiedenste elektronische Hilfsmittel, wie z. B. Excel, Apps für Smartphones oder Softwarelösungen genutzt werden. Hierbei sind die Besonderheiten des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Verwendung einer App, die auch mit dem Smartphone verwendet werden kann, würde sich z. B. für Unternehmen anbieten, deren Arbeitnehmer nicht überwiegend vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 2 Geltungsbereich der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

2.1 Personeller Geltungsbereich 2.1.1 Beschäftigte Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Ha...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 1 Rechtslage

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für alle Arbeitgeber. Das haben der EuGH[1] und das BAG[2] nunmehr entschieden. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der A...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 2.1 Personeller Geltungsbereich

2.1.1 Beschäftigte Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Haushalten explizit vom Geltungsb...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 5 Bedeutung für flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere Homeoffice und mobile Arbeit, sind auch nach der neuen Rechtsprechung des BAG[1] weiterhin möglich, da die Arbeitszeiterfassung unabhängig vom Arbeitsort erfolgt. 5.1 Vertrauensarbeitszeit Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 2.1.2 Problematik der leitenden Angestellten

Leitende Angestellte werden vom personellen Geltungsbereich des ArbSchG erfasst. Mit der Anknüpfung der Arbeitszeiterfassungspflicht an das ArbSchG und damit auch an den dort geltenden Beschäftigtenbegriff bzw. den weiten Arbeitnehmerbegriff der Arbeitszeitrichtlinie[1] müsste die Pflicht daher auch die Zeiterfassung leitender Angestellter umfassen. Selbst bei Zugrundelegung ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern dokumentiert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 13.9.2022, 1 ABR...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung ("Ob") einer Arbeitszeiterfassung haben Betriebsräte kein Initiativrecht, da die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bereits gesetzlich geregelt ist.[1] Die Ausgestaltung ("Wie") der Einführung kann jedoch bei einer technischen Lösung der Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Davon kann die Auswahl des Systems zur Zeiterfassung oder ...mehr

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Arbeitszeiterfassung / 1.2.2 Unionsrechtskonforme Auslegung

Mit Blick auf die Entscheidung des EuGH hat das BAG festgestellt, dass Arbeitgeber bereits heute gesetzlich dazu verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen.[1] Der Entscheidung lag ein Antrag eines Betriebsrats auf Feststellung zugrunde, dass er hinsichtlich der initiativen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb ein Mitbestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 5.1 Vertrauensarbeitszeit

Auch Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die eine Vertrauensarbeitszeit haben, müssen erfasst werden. Bei Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Präsenz von Mitarbeitenden während einer vereinbarten Arbeitszeit im Vordergrund, sondern das Arbeitsergebnis. Arbeitnehmer können die Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten, wobei gesetzliche Vorschriften oder solche aus Tarifvertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 1.2.1 "Stechuhr-Urteil" des EuGH

Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Hergeleitet wird diese Verpflichtung aus der EU-Grundrechtecharta sowie der Arbeitszeitrichtlinie[2]: Grundrecht der Arbeitnehmer auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung von Ruhe- und Pausenzeiten. Arbeitszeitrichtlinie verfolgt da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 2.1.1 Beschäftigte

Das ArbSchG dient nach § 1 Abs. 1 ArbSchG dazu, "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern". Das Gesetz und damit auch der für die Zeiterfassung maßgebliche § 3 ArbSchG gilt demnach für Beschäftigte, wobei Hausangestellte[1] in privaten Haushalten explizit vom Geltungsbereich ausgenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 4 Arten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer in einem System zu erfassen, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Bei der Auswahl des Zeiterfassungssystems sind die Besonderheiten des jeweils betroffenen Tätigkeitsbereichs der Arbeitnehmer und die Eigenheiten des Unternehmens, insbesondere seine Größe zu berücksichtigen.[1] Zu beachten ist, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bezieht sich ausschließlich auf die geleistete Arbeitszeit. Nicht umfasst ist demnach die Erfassung des Arbeitsorts oder der Tätigkeit. Unter geleisteter Arbeitszeit sind regelmäßig die Zeiten zu verstehen, die arbeitsvertraglich und vergütungsrechtlich relevant sind. Art. 2 Nr. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie[1] definiert die Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 1.2 Aktuelle Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten begründet das BAG mit der unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung des sog. "Stechuhr-Urteils" des EuGH. 1.2.1 "Stechuhr-Urteil" des EuGH[1] Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Hergeleitet wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 6 Folgen bei Nichterfassung

Wird die Arbeitszeit trotz der geltenden Pflicht nicht erfasst, drohen Arbeitgebern Bußgelder und Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Sanktionen, sofern Ihnen die Erfassung der Arbeitszeit wirksam übertragen wurde und sie gegen ihre Aufzeichnungspflicht verstoßen haben. 6.1 Für Arbeitgeber Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG als auch gegen das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / Arbeitsrecht

1 Rechtslage Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht für alle Arbeitgeber. Das haben der EuGH[1] und das BAG[2] nunmehr entschieden. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 5.2 Mobile Arbeit und Homeoffice

Der Ort der Tätigkeit ist für die Erfassungspflicht unerheblich; auch Arbeitszeiten, die im Rahmen mobiler Arbeit oder im Homeoffice erbracht werden, sind daher zu aufzuzeichnen. Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte verrichten, müssen daher entsprechende Möglichkeiten zur Erfassung ihrer Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 8 Datenschutz

Aufzeichnungen der Arbeitszeit fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Darunter sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, was bei Arbeitszeiten, die einem konkreten Arbeitnehmer zugeordnet sind, der Fall ist. Datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 3 Umfang

Arbeitgeber müssen Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfassen. Das Zeiterfassungssystem muss geeignet sein, die Dauer der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die Gewährung eines Zeitausgleichs bei einem Abweichen von der erlaubten Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit nachzuweisen. Zu erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 4.3 Delegation auf Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind für die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems verantwortlich. Eine Übertragung der Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit ist aber nach aktueller Rechtsprechung ohne Weiteres möglich.[1] Denkbar ist auch eine Übertragung der Pflicht auf Vorgesetzte oder Schichtleiter. Hinweis Delegieren der Aufzeichnung Wird die Aufzeichnungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 6.2 Für Arbeitnehmer

Arbeitgeber können die Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren, wobei sie für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich bleiben. Besteht eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erfassung der Arbeitszeit und verstößt er gegen diese, kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. In Betracht kommt bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz enthält keine allgemeine Regelung, die Arbeitgeber zu einer pauschalen Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern verpflichtet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen sind.[1] Nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 6.1 Für Arbeitgeber

Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG als auch gegen das ArbZG in Betracht. Für die Einhaltung der sich aus den Gesetzen ergebenden Vorschriften ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG oder die Erfassung der Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer delegiert hat. Arbeitsschutz Ei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.4 Überstundenvergütung

Rz. 62 Die Vergütung von Über- oder Mehrarbeit ist durch das ArbZG nicht gesondert geregelt. Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit[1], unter Mehrarbeit wird das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit verstanden[2]. Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 4 Arbeitszeit und Mehrarbeit

Arbeitszeit Arbeitsverträge mit AT-Angestellten enthalten in der Regel keine Festlegung der Arbeitszeit. Trifft der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Dauer der Arbeitszeit, ist auch bei AT-Angestellten davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf der Basis der betriebsüblichen Arbeitszeit eingehen wollen.[1] Die betriebsübliche Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit / 7 Aushang und Arbeitszeitnachweis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen; die aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften können auch elektronisch über die im Betrieb übliche Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.3 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis wurde bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit bisher regelmäßig auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet. Die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der über die Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG hinausgehenden Arbeitszeiten galt allerdings schon immer auch für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit.[1] Seit den Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung [2] s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.2 Erfassung von Differenzen

Die Saldierung von tatsächlich geleisteten gegenüber vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten setzt die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit voraus. Die in der Praxis anzutreffenden Erfassungsmodelle sind vielfältig: Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeitdauer durch Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer (etwa mittels Zeiterfassungsbogen oder -datei) als b...mehr