Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.7 Unterweisungen

Mit Unterweisungen i. S. v. § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die in § 12 ArbSchG angesprochenen Unterweisungen gemeint. Diese sollten im Regelfall auf den individuellen Arbeitsplatz des Beschäftigten bezogen sein. Auch eine auf den Arbeitsbereich bezogene Betriebsanweisung ist denkbar und möglich. Dabei ist zu beachten, dass Unterweisungen im Einzelfall (z. B. Gefahrstoffrecht) schri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2.3 Arbeitgeber oder Unternehmer – 2 Seiten einer Medaille

Während beim Wirtschafts- und v. a. auch Steuerrecht der Begriff des Unternehmers oder des Unternehmens eine herausragende Rolle spielt, dominiert im Arbeitsschutzrecht der "Arbeitgeber". Dies tut der Tatsache, dass Arbeitgeber und Unternehmer über weite Strecken ein und dieselbe Rechtsfigur sind, keinen Abbruch. Wie eng und oftmals synonym die Begriffe beieinander liegen, v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.8 Weisungen

Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Begriff der Führungskraft

Anders als für den "Arbeitgeber" und für den "Unternehmer" (§ 2 Abs. 3 ArbSchG, § 191 SGB VII) gibt es für den Begriff der "Führungskraft" keine gesetzliche Verankerung oder gar Legaldefinition. Ein Satz mit dem Inhalt "Führungskraft i. S. von § … ist, wer …" gibt es in keinem Gesetz. § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG benennt als arbeitsschutzverantwortliche Personen neben dem Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.4 Subjektive Rahmenbedingungen beim Beschäftigten

Die erste Einschränkung enthält § 15 Abs. 1 ArbSchG dahingehend, dass die Beschäftigten für die Sicherheit und Gesundheit dritter Personen sorgen müssen, und zwar gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber, nach ihren Möglichkeiten. D. h. zunächst, dass der Slogan "Nichts ist unmöglich …" hier nicht trägt. Den Beschäftigten soll nichts abverlangt werden, wozu sie persönlich (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.1 Betriebsleiter

Die Figur des "Betriebsleiters" hat nicht nur in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ihren Niederschlag gefunden, sondern auch in § 14 Abs. 2 StGB. Danach gilt Folgendes: Ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Strafbarkeit begründen, ist auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber beim Inhaber des Betriebs vorliegen. Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.6 Technische Mittel

Im Rahmen des Gebotes, vom Beschäftigten nichts zu verlangen, was er schlicht gar nicht leisten kann, gehört auch die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen technischen Mittel. Zu den technischen Mitteln im vorstehend beschriebenen Sinne gehören u. a. Rettungseinrichtungen, Notrufmeldeanlagen, Schutzausrüstungen, Brandmelde- und Brandbekämpfungsei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.2 Besondere Unterstützungspflichten

Besondere Unterstützungspflichten regeln § 16 Abs. 1 und 2 ArbSchG. Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG müssen die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich melden. Nach § 16 Abs. 2 ArbSchG müssen die Besc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.5 Objektive Rahmenbedingungen

Zu den objektiven, vom Arbeitgeber zu schaffenden Voraussetzungen gehören zum einen das Vorhandensein der erforderlichen technischen Mittel sowie die notwendige Unterweisung und Weisung seitens des Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen damit weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Bspw. zählt damit sowohl der Bereich der Freien Berufe dazu, ebenso wie Religionsgemeins...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.3 Inhalt und Umfang der Verantwortung

§ 15 Abs. 1 ArbSchG beinhaltet neben der generellen Eigenvorsorge-Verpflichtung auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit der von ihren Handlungen (und auch Unterlassungen) bei der Arbeit betroffenen Personen zu sorgen. Verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen limitieren die Verpflichtung der Beschäftigten. Es gibt insofern weder einen ultimativen noch einen un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.2 Festgestellte Gefahr

Kaum weniger anspruchsvoll ist die Forderung, dass eine Gefahr als solche "festgestellt" sein muss. Wer als Privatmann oder Unternehmer einmal in der Pflicht stand, zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Gewährleistungsanspruchs mittels Sachverständigengutachten einen Schaden an einem Dachstuhl, einer Heizung oder einem Autogetriebe in gerichtsfester Weise feststellen zu la...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.4 Unverzügliche Meldung

Die "Unverzüglichkeit" der Meldung bemisst sich am Maßstab des § 121 Abs. 1 BGB, wonach die Meldung ohne schuldhaftes Zögern zu erstatten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Derjenige, der keine Meldung erstatten kann, weil der zuständige nächste Vorgesetzte nicht erreichbar ist, handelt nicht schuldhaft. Insbesondere kann ihm nicht vorgeworfen werden, nicht "unverzüglich" g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.9 Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers

Auch für den negativ zu beurteilenden Fall, dass dem Arbeitnehmer weder die erforderlichen technischen Hilfsmittel noch die gebotenen Unterweisungen und Weisungen an die Hand gegeben wurden, gibt es keine "Verantwortungsreduktion auf Null" zugunsten des Beschäftigten. Das Argument "Mir hat ja niemand etwas gesagt" zieht auch dann nicht. In diesem (nicht wünschenswerten) Fall,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes

Für die Antwort auf die Frage, wer in rechtlicher Hinsicht Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz trägt, ist zu differenzieren zwischen öffentlich-rechtlicher bzw. verwaltungsrechtlicher Verantwortung, straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Verantwortung, zivilrechtlicher Verantwortung. Soweit § 13 ArbSchG von "verantwortlichen Personen" spricht, ist damit allein d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten des Betriebs. Sie wiegt also besonders schwer und so trägt am Ende jeder, der im Berufsleben steht, Verantwortung im Arbeitsschutz für seine Mitmenschen. Von daher besteht Anlass, sich mit den ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Rechtsdefinition des Unternehmers

Die Regelung zur "Verantwortung" im Arbeitsschutz wurde im ArbSchG nur mittelbar festgelegt. In § 13 Abs. 1 ArbSchG findet sich die Festlegung, dass "neben dem Arbeitgeber" weitere Personen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Betrieb verantwortlich sind. Somit beruht die (öffentlich-rechtliche) Verantwortung auf § 13 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 und § 3 ArbSchG. 2.1 Der Un...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte, sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung ist der Arbei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Pflichtenübertragung

Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Grenzen der Verantwortung einer Führungskraft

Die Grenzen der Verantwortung können naturgemäß nicht über das hinausgehen, was dem Arbeitgeber als vorrangig Verantwortlichen abzuverlangen ist. Ausmaß und Grenzen der Verantwortung ergeben sich mithin aus den Rahmenbedingungen, die § 2 Abs. 1 ArbSchG für den Arbeitgeber vorgibt. Zudem reicht die Verantwortung auch nur soweit, wie die übertragenen Befugnisse reichen. Die Erk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.2 Unternehmensleiter

Auch für Führungskräfte in der Funktion der Unternehmensleitung kommt es letztlich nicht auf die konkrete Bezeichnung an, sondern, wie auch aus der Wortwahl des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ersichtlich, darauf, ob sie mit der Leitung des Unternehmens beauftragt wurden. Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen zum Betriebsleiter ist auch eine Teilunternehmensleitung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 3 Strafrechtliche Verantwortung

Neben der zivilrechtlichen Haftung, kann der Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben. In vielen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. §§ 25, 26 ArbSchG, § 20 ASiG, § 209 SGB VII) sind entsprechende Tatbestände vorgesehen. Daneben gelten natürlich auch im Arbeitsleben die Vorschriften des Strafgesetzbuchs (z. B. §§ 223 ff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 6 Pflichten der Führungskraft

Losgelöst von der Frage, ob es sich um eine Führungskraft nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 oder aber nach Nr. 5 ArbSchG handelt, gelten einheitliche Pflichten. Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Überstunden / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitnehmer leisten die Überstunden? Wie ist die vorübergehend geänderte Arbeitszeit auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.2 Regelungen für Beschäftigte im Rettungsdienst

Zitat Teil B des Anhangs zu § 9 TVöD wurde wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Rettungsdienst und" gestrichen. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Für Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick in Brand kann da entstehen, wenn ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine entsprechende Zündquelle zusammentreffen. Aus Gründen der Brandverhütung ist es erforderlich, die Risiken vorhandener und möglicher Zündquellen im Betrieb systematisch zu erfassen und zu bewerten. Diese sind teils betrieblich bedingt, wie bei Heißarbeiten (Schweißen, Brennen), oder unvermeid...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Territorialitätsprinzip / 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Für die Anwendbarkeit der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen kommt es entscheidend darauf an, wo das Beschäftigtenverhältnis ausgeübt wird. Nicht relevant ist die Nationalität der Beteiligten oder der (Haupt-)Sitz des Arbeitgebers. Das deutsche Arbeitsschutzrecht gilt in allen Betrieben im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anknüpfungspunkt ist wiederum der Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4 Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (ArbSchG, ArbZG, MuSchG usw.)

4.1 Grundsätzlich keine Anwendung "Beschäftigte" i. S. d. Vorschriften sind gem. § 2 Abs. 2 ArbSchG Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten und Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Grundsätzlich findet das ArbSchG für das echte Einfühlungsverhält...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Feuerlöscher r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Feuerlöscher r... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Zu diesen Pflichten gehört es auch, eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen oder schulen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonus (für gesundheitsbewus... / 2 Boni für Arbeitgeber und/oder Versicherte

Die Krankenkasse soll in ihrer Satzung auch vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten.[1] Hierbei geht es insbesondere um Maßnahmen nach § 20b SGB V in den Handlungsfeldern arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Betriebsverpflegung, psychosoziale...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Territorialitätsprinzip / 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Als Vorschriften des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzgesetzes beschränkt sich der räumliche Geltungsbereich der Bestimmungen des ArbZG auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anknüpfungspunkt ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit aufhält. Daher gilt das ArbZG auch für ausländische Arbeitnehmer, die (wenn auch nur vorübergehend) von ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4.1 Grundsätzlich keine Anwendung

"Beschäftigte" i. S. d. Vorschriften sind gem. § 2 Abs. 2 ArbSchG Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten und Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Grundsätzlich findet das ArbSchG für das echte Einfühlungsverhältnis unmittelbar keine Anwendung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr