Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

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Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

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Mutterschutz / 4.1.1 Regeln des Ausschusses für Mutterschutz

Seit dem 1.1.2025 wurde diese Vorgabe im Rahmen des „Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes“[1] dahingehend geändert, dass eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nicht mehr erforderlich ist, wenn eine nach § 30 Abs. 4 MuSchG erlassene Regel oder eine Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz besagt, dass eine schwangere oder stillende Frau die betreffende Tätigkeit n...mehr

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Auskunftspflichten / 6 Auskunftspflichten und Mutterschutz

Regelmäßig zu empfehlen ist, dass eine Arbeitnehmerin den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informiert, sobald sie hiervon Kenntnis erlangt. Gesetzlich verpflichtet ist sie hierzu jedoch nicht. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber nach § 10 MuSchG, § 5 ArbSchG eine Gefährdun...mehr

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Mutterschutz / 4.1.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beachten.[1] Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend (§ 10 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber ...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.4 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 43 BT-E)

Absatz 1 § 43 BT-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt au...mehr

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Arbeitssicherheit / 1 Arbeitsschutzgesetz

Zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) siehe Arbeitsschutz.mehr

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Arbeitssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Arbeitssicherheit ist das Ziel des Arbeitsschutzes. Im engeren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Im weiteren Sinne bedeutet dieses Ziel, den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Arbeitssicherheit sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in ...mehr

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Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Wirksamkeitsüberprüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 55a Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der dabei festzulegende Rhythmus hängt von den jeweiligen betrieblichen Umständen ab (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.2.2023, 8 TaBV 7/22). Die Wirksamkeitsprüfung ergibt sich aus den grundsätzlichen Vorschri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Benutzungsverordnung

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Risiken und Gefährdungen zu vermeiden und zu reduzieren. Wenn sich eine Gefährdung nicht vermeiden lässt, trifft den Arbeitgeber die Pflicht, durch Ausgabe von Persönlicher Schutzausrüstung die Wirkungen der Gefährdung zu reduzieren. Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Rolle und Aufgabe der Arbeitsmedizin

Rz. 27 Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht der Beschäftigten. In Deutschland hat sie eine lange Tradition und findet Ausprägung im "Facharzt für Arbeitsmedizin". Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Schwerpunktthemen Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Das Arbeitsschutzgese...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Weitere Arbeitsschutzvorschriften

Rz. 10 Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gelten in der betrieblichen Praxis viele Vorschriften. Diese Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards gelten zunächst für alle Arbeitsverhältnisse. Das Mutterschutzgesetz setzt darauf auf und rückt den besonderen Schutzbedarf der Schwangeren und Stillenden in den Mittelpunkt. Doch zunächst muss der Arbeitgeber die all...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Gesetzgeber verwendet in § 9 MuSchG den Begriff der "Gestaltung der Arbeitsbedingungen". Generell gilt, dass der Arbeitgeber sich bei der betrieblichen Organisation der Arbeit an die allgemeinen Normen zu halten hat, die für die Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen gelten. Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer gl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und mangels einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelunge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung

Rz. 60 Der Arbeitgeber hat – nicht nur für Schwangere und Stillende – die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu dienen die umfangreichen Arbeitsschutzvorschriften, wie oben[1] dargestellt. Darüber hinaus konkretisiert § 9 Abs. 2 Satz 1 die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und führt den Begriff der Gefährd...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Stand der Technik und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 87 Die medizinischen Erkenntnisse sowie die Vorgaben des Arbeitsschutzes für Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen entwickeln sich weiter. Abs. 4 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 MuSchArbV und stellt in Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben klar, dass die Maßnahmen im Bereich des Mutterschutzes – genauso wie die Maßnahmen im Bereich d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Grundsatz der Risikominimierung

Rz. 65 Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes möglichst vermieden werden und unverantwortbare Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes ausgeschlossen werden. Die Regelung stellt zudem klar, dass der Gr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Dokumentation und Information (§ 31 Nr. 5)

Rz. 7 Bei dieser Verordnungsermächtigung geht es um die näheren Ausgestaltungen zur Durchführung der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung, weil die Gefährdung als solche und die Reaktion des Arbeitgebers zur Abwehr der Gefahr zu dokumentieren sind. Auf der Rechtsgru...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.7 Bildschirmarbeitsplatzbrille

Eine nicht steuerbare Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung[1] die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe übernimmt, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrill...mehr

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Ergonomie / 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG bildet die rechtliche Grundlage für sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach § 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Dabei spielt auch die Ergonomie eine zentrale Rolle – etwa durch die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, wobei stets die menschlichen Fäh...mehr

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Ergonomie / 1 Arbeitsschutz und Ergonomie

Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Ergonomie ist somit nicht nur ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Arbeitssicherheit. 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Das ArbSchG b...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / 1 Einordnung

Der Begriff "Stand der Technik" ist eine von 3 Generalklauseln, die in der Rechtsprechung verwendet werden. Weitere sind: Allgemein anerkannte Regeln der Technik finden Anwendung bei weniger hohem Gefährdungspotenzial. Sie sind technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung von beispielsweise Fachleuten, Anwendern und...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Stand der Technik" wird in Vorschriften des Arbeitsschutzes genutzt. Der Stand der Technik ist dabei zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, eine sog. Technikklausel, wird aber entsprechend definiert: "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme ode...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.2 Qualifizierte Übertragung

In einigen gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Fällen kann eine besondere Übertragung gefordert sein. Damit die entsprechenden Rechtsfolgen greifen können, muss die Übertragung diesen Anforderungen entsprechen. So ist etwa i. S. d. § 13 Abs. 2 ArbSchG eine schriftliche Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Ist eine ausdrückliche Übertragung notwendig, so ist eine wir...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.6 Vertrauensarbeitszeit mit Ergebnisorientierung

In neuerer Zeit wird die sog. "Vertrauensarbeitszeit" propagiert, bei der eine Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nicht stattfindet. Der Mitarbeiter verfügt eigenverantwortlich über seine Arbeitszeit. Bei hoher Identifikation des Mitarbeiters mit der Einrichtung bzw. dem Produkt oder der Dienstleistung erscheint die Einführung von Vertrauensarbeitszeit sinnvoll....mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 2 Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes

Das heutige Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt im Wesentlichen eine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes dar und soll damit zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Arbeitsschutz verpflichten[1] . So ist es explizit Ziel des ArbSchG, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Besc...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 17 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Nicht verwechselt werden darf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ASiG). Letzteres regelt im Wesentlichen die Einbindung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in den Betrieb. Das Arbeitssicherheitsgesetz enthält Regelungen zur Beste...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 16 Hausangestellte in privaten Haushalten

Für Hausangestellte in privaten Haushalten ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht anzuwenden[1]. Dies steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben[2]. Der Gesetzgeber sah dies als sachdienlich an und wollte damit den Schwierigkeiten Rechnung tragen, die einer Beachtung aller Vorschriften des ArbSchG und ihrer Kontrolle in privaten Haushalten entgegenstehen[3]. Auch ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / Zusammenfassung

Überblick Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass Arbeitgeber weitreichenden Fürsorgeverpflichtungen unterliegen (vgl. § 618 BGB). Heutzutage ist das deutsche Arbeitsschutzrecht aber stark von europarechtlichen Einflüssen geprägt. Insbesondere stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Wesentlichen eine Umsetzung der RL 89/391/EWG ("Rahmenrichtlinie ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 1 Europarecht

Die Grundlage des heutigen ArbSchG bildet als europarechtliche Vorgabe die RL 89/391/EWG ("Arbeitsschutzrahmenrichtlinie"). Anders als Verordnungen der EU bedarf es bei EU-Richtlinien der innerstaatlichen Umsetzung. Richtlinien sind lediglich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen für die Mitgliedsstaaten (und damit auch die Bundesrepublik Deutschland) verbindlich, überlassen aber...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.1 Kostentragungsverpflichtung

Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf keinen Fall zulasten der Beschäftigten gehen dürfen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgabe erfolgte durch § 3 Abs. 3 ArbSchG welcher regelt, dass die Kosten für Maßnahmen nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordn...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.8 Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 ArbSchG dar. Das ArbSchG selbst enthält keinen unmittelbaren Bußgeldtatbestand, sofern Arbeitgeber gegen die in § 5 ArbSchG enthaltenen Vorschriften verstoßen[1] . Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. das Gewerbeaufsichtsamt; vgl. § 1 Abs. 1 ZustV-GA) ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.5 Beamte und Soldaten

Für Beamte und Soldaten ist dagegen § 17 Abs. 2 ArbSchG nicht anzuwenden[1]. Hier gelten hinsichtlich des Beschwerderechts die Vorschriften des öffentlichen Dienstes (z. B. § 125 BBG, Art. 7 BayBG, Wehrbeschwerdeverordnung, Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages).mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.2 Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes

Als Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG zählen weiterhin auch alle Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt wurden[1] . Dies gilt allerdings nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 15 Überwachung des Arbeitsschutzes

Bereits das Europarecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Arbeitsschutznormen sicherzustellen[1]. In Deutschland ist die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen) daher als staatliche Aufgabe definiert[2]. Welche Behörden die Überwachung des Arbeitsschutzes über...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber haben durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind[1]. § 5 ArbSchG setzt Art. 6 Abs. 3 lit. a RL 89/391/EWG um. Im Kern beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung, dass eine Gefährdung als solche zunächst erkannt und dann hinsichtlich ihrer Schwere (Art un...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.5 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend zu dokumentieren. So muss der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind[1] . Bei gleichartigen Gefährdungssituationen ist au...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.7 Psychische Gefährdungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird in der Praxis oftmals als eigenständiger Bestandteil des Arbeitsschutzes behandelt. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um ein separates Arbeitsschutzinstrument. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG lediglich mitberücksichtigen, dass auch psychische Belastungen einen Gefähr...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.3 Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten?

Grundsätzlich bleibt natürlich der Verleiher der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers und ist somit auch grundsätzlich zum Arbeitsschutz verpflichtet. Er ist folglich auch derjenige, der die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen hat[1]. Die bloße Anwendung des ArbSchG würde aber dazu führen, dass lediglich der Verleiher die verwaltungsrechtliche Verantwortung für den Arbeit...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr