Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4 Nötige Qualifizierung der Akteure

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein anspruchsvoller Prozess, der verschiedene Kenntnisse und Qualifikationen voraussetzt: Kenntnisse über den Aufbau und die Organisation des Unternehmens, Kenntnisse über psychische Belastungsfaktoren, die am Arbeitsplatz auftreten können, Kenntnisse über die Vorgehensweise, Methoden und Instrumente, einerseits zum Bereich D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.6 Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen

Nachdem viel Zeit, Mühe und Geld in das Aufspüren von Gefährdungen für die psychische Gesundheit und das Implementieren von passenden Gegenmaßnahmen investiert wurden, ist die nächste Frage, ob dies den gewünschten Erfolg für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gebracht hat. Die Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen soll also zeigen, ob es gelungen ist, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 2 Bedürfnis nach Gesundheit im Betrieb

Früher lag das Bedürfnis von Unternehmen vorwiegend in der Vermeidung von Unfällen sowie der Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Dementsprechend definierte die EU im Jahr 1989 in der Richtlinie 89/391/EWG Grundsätze zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Diese Rahmenrichtlinie ist wiederum Grundlage für die national...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.5.6 Arbeitsumgebung

Bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung sollte auf physikalische, chemische und biologische Faktoren geachtet werden. Dazu gehören Lärm, Klima, Beleuchtung, Luftqualität und der Umgang mit gefährlichen Stoffen. Auch die Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten auf diese Faktoren muss beachtet werden. Zur Arbeitsumgebung gehören auch ergonomische und physische Faktoren, wie Rau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.6 Vertrauensarbeitszeit mit Ergebnisorientierung

In neuerer Zeit wird die sog. "Vertrauensarbeitszeit" propagiert, bei der eine Kontrolle der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nicht stattfindet. Der Mitarbeiter verfügt eigenverantwortlich über seine Arbeitszeit. Bei hoher Identifikation des Mitarbeiters mit der Einrichtung bzw. dem Produkt oder der Dienstleistung erscheint die Einführung von Vertrauensarbeitszeit sinnvoll....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / 2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung von Beauftragten unter den jeweils genannten Voraussetzungen regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Betriebsbeauftragte, die nach dem ArbSchG bzw. aufgrund der zugehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Resilienz / 1.2 Bedeutung in der Psychologie

Seit einigen Jahrzehnten wird der Begriff auch in der Psychologie (und anderen Disziplinen) verwendet. Zuerst wurde der Begriff vorwiegend auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bezogen. So führte die Psychologin Emmy Werner Anfang der 1950er-Jahre Forschungen auf Hawaii zur Entwicklung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen durch. Sie versuchte, diejeni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / 3 Das Verfahren der Bestellung

Die Betriebsbeauftragten können aus dem Kreis der betriebseigenen Mitarbeiter bestimmt werden, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Die Beauftragten müssen vom Verantwortlichen geschult werden. Zudem müssen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Häufig werden aber auch externe Dritte mit den betroffenen Tätigkeiten beauftragt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abbrucharbeiten / Zusammenfassung

Begriff Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen, einschließlich der dafür notwendigen vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Zu den vorbereitenden und abschließenden Arbeiten zählen Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung und -räumung (Aufstellung/Abbau von Großgeräten, Bauwagen und Containern, Verkehrsflächen und Transportwegen, Lagerflächen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abbrucharbeiten / 2.2 Abbruchplanung des Abbruchunternehmers

Auf Basis der Abbruchgenehmigung und der sonstigen maßgeblichen Unterlagen aus der Erkundung bzw. Untersuchung des Abbruchobjektes, die der Veranlasser (Bauherr) übergibt, trifft der Abbruchunternehmer seine Vorbereitungen. Hierzu ist ggf. eine ergänzende Untersuchung des baulichen Zustandes erforderlich. Mit den vorliegenden Informationen wählt der Arbeitgeber die Abbruchte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / Zusammenfassung

Überblick Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrank...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 6 Befugnisse der Gewerbeaufsicht

Für die Durchführung der gesetzlich übertragenen Aufgaben stehen den Beschäftigten der Gewerbeaufsicht im Wesentlichen sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen. Auskunftsanspruch: Das Gewerbeaufsichtsamt kann vom Betriebsinhaber oder den verantwortlichen Personen nach § 22 Abs. 1 ArbSchG vom Unternehmer/Arbeitgeber alle für eine Revision erford...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tätigkeiten auf Baustellen ... / Zusammenfassung

Überblick Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem ein Bauwerk bzw. eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, umgebaut oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Sie umfasst die Flächen für die Entstehung des Bauwerks und die während der Bauzeit genutz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / Zusammenfassung

Überblick Verwaltungsfachangestellte üben überwiegend praktische Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus. Nach innen gerichtete Aufgaben haben organisatorischen, ordnenden Charakter und basieren auf Richtlinien, Verfügungen und Anweisungen. Nach außen gerichtete Aufgaben erfordern ständige Kontakte zu anderen Behörden, zu Bürgern, zur Wirtschaft und zu anderen Stellen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 8 Folgen der Revisionen für das Unternehmen

Nach der Revision erhält der Unternehmer ein Revisionsschreiben, welches ihn auffordert, festgestellte Missstände zu beheben. Es hängt von der Reaktion des Unternehmers auf dieses Schreiben ab, welche weiteren rechtlichen Konsequenzen die Revision für den Unternehmer hat. Revisionsschreiben: Jedes Unternehmen erhält unmittelbar nach Besuch des Prüfers ein Revisionsschreiben, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 9 Inspektionen durch die Berufsgenossenschaften

Neben der staatlichen Aufsicht gibt es die betrieblichen Überwachungen durch die Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es gemäß Sozialgesetzbuch (§ 19 SGB VII) Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.9 Ganzheitliche Vorsorge umfasst nicht die Aspekte der gesundheitlichen Eignung

Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV) nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Hält ein Betriebsarzt aus individuellen medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, der auch durch arbeitsgestaltende oder organisatorische Maß...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 7 Rechte des Unternehmens

Die Unternehmen sind den Revisionen nicht "schutzlos ausgeliefert". Auch sie haben bestimmte Rechte, welche die Befugnisse der Gewerbeaufsicht beschneiden. Verschwiegenheit und Schutz betrieblicher Daten: Im Rahmen der Revisionsprozesses kann es dazu kommen, dass die Gewerbeaufsichtsbeamten von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfahren. § 23 Abs. 2 und 3 ArbSchG bestimmt, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Die Durchführung und Umsetzung ist zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 ArbSchG. Auch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.3 Dokumentation der Ergebnisse

In § 14 Abs. 1 MuSchG sind umfangreiche Dokumentationspflichten des Arbeitgebers festgelegt. Vorrangig ist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu dokumentieren.[1] Den mutterschutzspezifischen Teil der Gefährdungsbeurteilung konkretisiert § 14 Abs. 1 MuSchG. Aus der Dokumentation müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbare Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 5 Die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht über die Ausführung des MuSchG obliegt der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.[1] Bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung können die Aufsichtsbehörden entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen treffen.[2]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.4 Kurze Arbeitsunterbrechungen (§ 9 Abs. 3 MuSchG)

§ 9 Abs. 3 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Sicherstellung, dass eine schwangere oder stillende Frau ihre berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz, sofern erforderlich, kurz unterbrechen kann. Während dieser Pausen und Arbeitsunterbrechungen sollte sie unter geeigneten Bedingungen die Möglichkeit haben, sich hinzulegen, zu s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1 Gefährdungsbeurteilung und generelle Ermittlung von Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 MuSchG)

Bereits § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Arbeitsplätze. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG sind im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Frauen an allen Arbeitsplätzen zu erfassen und zu beurteilen. Die Pfli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern. Im Steuerrecht ergibt sich der Begriff des Arbeitgebers aus den Beschreibungen des Arbeitnehmers sowie des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.3 Überwachung des Arbeitsschutzes

Erfolgt aufgrund der Erstbeurteilung eine Unterweisung, kann diese schriftlich an den Homeoffice- oder Telearbeitnehmer erfolgen. Sie kann aber auch im Stammbetrieb persönlich erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, spätestens dann, wenn ein besonderes Erfordernis eintritt, wie z. B. eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben

Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.3 Individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber schlägt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zu den "Bedingungen der Telearbeit" vor (vgl. Abschn. 3.1.1). Das hört sich gut an, ist aber nicht so einfach. Eine individuelle Vereinbarung kann der Arbeitsvertrag sein, allerdings auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. In dieser sollen die Umstände der Tele- oder Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.2 Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hatte am 14.5.2019 entschieden (Az. C-55/18), dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Bislang ist im deutschen Recht nur die Regelung des § 16 Abs. 2 ArbZG vorhanden, die den Arbeitgeber zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Damit die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Umsetzung des MuSchG ergreifen kann, muss sie über mutterschutzrechtlich relevante Sachverhalte informiert werden. § 27 Abs. 1 begründet daher zunächst die Verpflichtung des Arbeitsgebers, die Aufsichtsbehörde darüber zu unterrichten, dass – und ggf. zu welchen Zeiten – er eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt. Ausgehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Durchsetzung der Verpflichtungen, Aussageverweigerungsrecht

Rz. 27 Das Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt. Hiergegen kann der Arbeitgeber mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen. Die Erforderlichkeit der Auskünfte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung.[1] Rz. 28 Ein Verstoß gegen die in § 27 normierten Pflichten durch den Arbeitgeber (keine, unv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.4 Ausschluss der Gewährung durch geeignete Vorkehrungen (Absatz 3)

§ 12 Abs. 3 schließt die Gewährung von Erschwerniszuschlägen aus, soweit – also ggf. auch teilweise – der Erschwernis durch geeignete Vorkehrungen ausreichend Rechnung getragen wird. Als Beispiel sind geeignete Vorkehrungen zum Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) genannt. § 19 Abs. 3 TVöD enthält eine wortgleiche Regelung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3 Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen

Der Gesetzgeber hat psychische Belastungen ausdrücklich im ArbSchG als Gefährdungsfaktor genannt. Gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. minimiert wird. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt als potenzielle Gefährdung, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.2 Unterweisungen bei psychischen Belastungen

Die zentralen Inhalte der Unterweisung nach § 12 ArbSchG bei psychischen Belastungen drehen sich um das richtige Führungsverhalten sowie das Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen. Wesentliche Zielgruppe dieser Unterweisungen sind die Führungskräfte eines Unternehmens, die möglicherweise ausgewiesene Experten ihres Fachgebiets, aber oftmals keine "Führungspersön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

Mechanische oder anders nachweisbare Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung i. d. R. ohne Probleme nachweisbar. Bei psychischen Beeinträchtigungen fehlen der Praxis zum einen Erfahrungswerte und zum anderen vor allem "greifbare" Fakten. Diese Gefährdungsbeurteilungen stellen die Praxis deswegen vor große Probleme. Grundsätzlich sind psychische Belastun...mehr