Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.
Als Quelle elektromagnetischer Felder kommen z. B. elektrische Betriebsmittel, Rundfunkübertragungen und Kommunikationsgeräte infrage. Das Ausmaß und die Stärke elektromagnetischer Felder hängen von den Spannungen, Strömen und Frequenzen ab, mit denen ein Gerät betrieben wird, bzw. die es erzeugt, sowie von der Konstruktion des Geräts. Generell müssen Geräte, die hohe Ströme oder hohe Spannungen benötigen oder so konstruiert sind, dass sie elektromagnetische Strahlung abgeben, eingehender bewertet werden. Eine übersichtliche Darstellung der Thematik mit zahlreichen Beispielen enthält der nicht verbindliche Leitfaden zu Elektromagnetischen Feldern der EU-Kommission.
Manche elektromagnetische Felder bewirken eine Stimulation von Sinnesorganen, Nerven und Muskeln, andere führen zu Erwärmung. Für all diese Wirkungen gibt es einen Schwellenwert. Unterhalb des Schwellenwerts besteht keine Gefährdung. Die EMFV enthält zahlreiche Festlegungen von Expositionsgrenzwerten und Auslöseschwellen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass manche Beschäftigte besonders gefährdet sein können, weil sie z. B. aktive oder passive – auch implantierte – medizinische Geräte tragen (z. B. Herzschrittmacher).
Um der betrieblichen Praxis die Anwendung der EMFV zu erleichtern, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) Technische Regeln zur EMFV erarbeitet.