Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.2 Anweisungen

Wenn seine Beschäftigten in Betrieben anderer Arbeitgeber tätig werden, muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass seine Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit unterwiesen wurden[1]. Dabei geht es aber nicht darum, das Beschäftigte des einen Arbeitgebers die Beschäftigten des anderen Arbeitgebers gefährden können. Vielm...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.2 Spezifische Unterweisungsvorschriften

Die grundsätzliche Unterweisungsverpflichtung ist in § 12 ArbSchG geregelt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche wurde § 12 ArbSchG jedoch bereichsspezifisch konkretisiert. Diese Vorschriften führen somit näher aus, wie die Unterweisung nach § 12 ArbSchG durchzuführen ist. Spezifische Unterweisungsvorschriftenmehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.4 Benachteiligungsverbot

Erfüllt der Beschäftigte bei Wahrnehmung des außerbetrieblichen Beschwerderechts nach § 17 Abs. 2 ArbSchG die dort benannten Voraussetzungen (konkrete Anhaltspunkte, Abhilfeersuchen beim Arbeitgeber, zuständige Behörde), so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen[1]. Insoweit greift hier auch das Maßregelungsverbot i. S. v. § 612a BGB. Insofern sind daher z. B. Abmahnung...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.7 Geeignete Anweisungen

Den Beschäftigten sind in Bezug auf den Arbeitsschutz geeignete Weisungen zu erteilen[1] . Die besten Arbeitsschutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn auch die Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung mithelfen. Auch durch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung können sich Gefährdungen von Beschäftigten ergeben[2]. Daher sind arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen g...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.6 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzrecht ist in Deutschland überwiegend als Sonderrecht außerhalb der klassischen Arbeitsschutzvorschriften geregelt. Es basiert heute weitgehend auf Vorgaben des EU-Rechts[1]. Im europäischen Kontext wird das Mutterschutzrecht allerdings als Bestandteil des Arbeitsrechts betrachtet, da die Richtlinie 92/85/EWG eine spezifische Ergänzung zur allgemeinen Arbeitss...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.7 Hinweisgeberschutzgesetz

2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten[1] . Sofern aufgrund des HinSchG Mitteilungen an bestimmte Stellen seitens der Beschäftigten erfolgen, so bleiben diese Rechte von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.4 Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

§ 4 Nr. 4 ArbSchG legt fest, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel zu planen sind, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Es handelt sich folglich um das Gebot einer ganzheitlichen Betrachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Dies ermöglicht es auch, Wechselwirkungen...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.5 Leiharbeitnehmer

Eine relevante Frage ist auch, wer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für den Arbeitsschutz der Beschäftigten verantwortlich ist. Abgesehen von den arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen (welche gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG dem Entleiher obliegen), existiert im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung eine Art doppelte Verantwortung für den Arbeitsschutz. Verantwortlich fü...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.6 Bergbau

Eine im Wesentlichen gleichlautende Vorschrift zu § 17 Abs. 2 ArbSchG findet sich im Bereich des Bergbaus. Gem. § 22 Nr. 2 ABBergV ist der Beschäftigte berechtigt, sich an die zuständige Behörde und die Aufsichtsperson des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu wenden, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass die vom Unternehmer getroffenen Maßnah...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.3 Personalauswahl

§ 8 ArbSchG ist als Arbeitgeberpflicht ausgestaltet (wie die allermeisten Arbeitsschutzvorschriften). In der Praxis delegieren Arbeitgeber allerdings oftmals konkrete Aufgaben an andere Personen. Dem Telos (Sinn und Zweck) der Vorschrift ist allerdings im Falle einer Delegation zu entnehmen, dass solche Aufgaben nur an zuverlässige Personen übertragen werden dürfen, die über...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.3 Delegation an sonstige Personen

Gerade in größeren Unternehmen ist es eher unüblich, dass sich Arbeitgeber selbst um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern. So erscheint es sachdienlich, dass die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzverpflichtungen auch von anderen Personen wahrgenommen werden können. § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 ArbSchG ermöglicht es dem Arbeitgeber, dass er auch andere Personen mit der ver...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.6 Besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen

Bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen sind auch die hier vorliegenden speziellen Gefahren zu berücksichtigen[1] . So ist z. B. bei Jugendlichen zu berücksichtigen, dass sie bestimmte Lebensbereiche hinsichtlich bestehender Gefährdungen nur unzureichend einschätzen können. Auch können z. B. geschlechtsspezifische Gefährdungen relevant sein (z. B. in Bezug auf d...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.8 Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Grundsätzlich sind die spezifischen Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen gesondert zu berücksichtigen[1] . Es können sich daraus auch geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes ergeben. Dies kann allerdings diskriminierungsrechtliche Relevanz aufweisen[2] . Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifische ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.5 Zeitpunkt der Unterweisungen/Wiederholungen

Da arbeitsschutzbezogene Unterweisungen darauf abzielen, ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu fördern, sind nachhaltige Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich. Deshalb ist daher rechtlich festgelegt, dass die Unterweisungen zu festgelegten Zeitpunkten durchgeführt werden müssen. Anlässe für Unterweisungen (gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG): bei Einst...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.9 Fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber stets den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Arbeitshygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen[1]. Folglich muss eine Gefährdungsbeurteilung stets fachkundig durchgeführt werden. Teilweise ist in den spezifischen Fachrechtsverordnungen explizit festge...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.2 Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bestehen auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Bereits Art. 13 RL 89/391/EWG gibt vor, dass die Beschäftigten zu entsprechenden Mitwirkungspflichten verpflichtet sind. Diese europarechtliche Vorgabe wurde durch § 15 Abs. 1 ArbSchG umgesetzt. Beschäftigte sind gemäß dieser Vorschrift verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sow...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.2 Art der Gefährdungen

Die Art möglicher Gefährdungen bei der Arbeit ist sehr vielfältig und bedarf einer umfassenden Bewertung der durchzuführenden Tätigkeiten. § 5 Abs. 3 ArbSchG enthält mögliche Gefährdungen, welche entsprechend berücksichtigt werden müssen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen abschließenden Katalog von Gefährdungen. Vielmehr handelt es sich bei der Aufzählung in ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.3 Bildschirmbrille

Auch für Bildschirmbrillen (in rechtlicher Hinsicht: spezielle Sehhilfen) normiert das Europarecht in Art. 9 Abs. 4 RL 90/270/EWG explizit, dass diese „auf keinen Fall“ zu einer finanziellen Mehrbelastung der Beschäftigten führen können. Der Rechtsanspruch auf eine Bildschirmbrille ergibt sich aus Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 Anhang ArbMedVV. Bei der ArbMedVV handelt es sich um eine R...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Resultierend aus europarechtlichen Vorgaben[1] ist daher in § 8 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG festgelegt, dass Arbeitgeber in diesen Fällen verpflichtet sind, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit bedeutet in diesem Fall, dass die Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abstimmen und gemeinsam für die Si...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.3 Beschwerde an die Behörde

Hilft der Arbeitgeber der erfolgten Beschwerde nicht ab, so hat der Beschäftigte nun das Recht, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Einer Beschwerde wird dann nicht durch den Arbeitgeber abgeholfen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich kundtut, dies nicht zu wollen oder er im Rahmen einer angemessenen Frist nicht auf die Beschwerde reagiert. Kann der Arbeitge...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.3 Art der Tätigkeit/Gleichartige Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber stehen häufig vor der Frage, was genau in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG richtet sich die Beurteilung nach der Art der Tätigkeit. Es kommt also darauf an, welche Tätigkeiten die Beschäftigten tatsächlich ausführen. Unterscheiden sich die Tätigkeiten innerhalb einer Organisationseinheit, so muss jede Tätigkeit ges...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.2 Abhilfe durch den Arbeitgeber

Das Beschwerderecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG greift nur, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden von Beschäftigten nicht reagiert oder keine Abhilfe schafft. Das im ArbSchG normierte Beschwerderecht setzt folglich voraus, dass der Beschäftigte seinem Arbeitgeber die aus seiner Sicht problematischen Umstände mitteilt und dieser daraufhin keine Maßnahmen zur Beseitigung de...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.8 Beschwerde beim Betriebsrat

Von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt bleibt das Recht von Arbeitnehmern, sich mit ihren Anliegen an den Betriebsrat zu wenden. Der Betriebsrat hat die Beschwerden entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken, falls er diese für berechtigt erachtet[1]. Hier ist auch bedeutsam, dass der Betriebsrat eigene Überwachungsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes hat[2]. G...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.5 Vorrang technisch-organisatorischer Schutzmaßnahmen

Im Bereich des Arbeitsschutzes ist es verlockend, Gefährdungen durch individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzausrüstung, Eignungsuntersuchungen etc.) vorzubeugen. Oftmals lassen sich allerdings auch durch technische (z. B. Absauganlagen, Schutzvorrichtungen) und organisatorische (z. B. Arbeitszeiten, keine Alleinarbeit etc.) Maßnahmen Gefahren bekämpfen. Dies er...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.1 Unterweisungsverpflichtung

Damit Beschäftigte eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.4 Verantwortlichkeiten

Von der Fragestellung, welche Arbeitsschutzvorschriften gelten ist die Frage zu unterscheiden, wer für den Arbeitsschutz der Leiharbeitnehmer verantwortlich ist. Hierbei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Verleiher (als eigentlicher Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) in faktischer Hinsicht nur bedingt Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse nehmen kann und auch nur be...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 14 Jugendliche und schwangere und stillende Frauen

Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, dass besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen auch besonders berücksichtigt werden müssen[1]. Für 2 Personengruppen finden sich allerdings auch gesonderte Rechtsvorschriften. Dies betrifft einerseits Jugendliche und andererseits schwangere sowie stillende Frauen. Jugendliche sind in Bezug auf den Arbeitsschutz besonders durch das Jugen...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.9 Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer sind in der Regel fest in das Betriebsgeschehen des Entleihers integriert. Daher liegt die Verantwortungfür den Arbeitsschutz dieser Arbeitnehmer grundsätzlich beim Entleiher. Allerdings bleibt auch der Verleiher zum Arbeitsschutz verpflichtet. In Bezug auf die arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen ist allerdings rechtlich festgelegt, dass allein der Entleih...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.3 Weitere Unterstützungspflichten

Fallen den Beschäftigten unmittelbare erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit auf, so sind sie auch öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich zu melden[1] . Dies gilt auch dann, wenn sie Defekte an Schutzsystemen (z. B. automatische Abschaltung von Schneidewerkzeugen etc.) feststellen. Die festges...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.1 Grundsätzliches Beschwerderecht

Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen, so können sich diese an die zuständige Behörde wenden[1] . Erforderlich für das Wirken des Beschwerderechts ist allerdings nicht, dass aus objektiver und rückwirkender Betrachtung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorsc...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11 Dokumentation von Unfällen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet Unfälle im Betrieb zu dokumentieren. 11.1 Erfassungspflichten Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4 Verantwortlickeiten im Arbeitsschutz

Da im Betrieb typischerweise verschiedene Arbeitsschutzakteure (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) tätig sind, ist die Frage, wer für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, besonders praxisrelevant. 4.1 Arbeitgeber als Adressat Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als A...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.2 Bekämpfung an der Gefahrquelle

Gefahren sind bereits an ihrer Quelle zu bekämpfen[1] . Die Ursache einer Gefahr ist folglich zuerst einer Bewertung zu unterziehen, um nachfolgend prüfen zu können, inwieweit bereits hier Vermeidungsstrategien ansetzen können. Bei lärmintensiven Maschinen ist z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, inwieweit bereits an der Maschine lärmmindernde Maßnahmen ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5 Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes

Die arbeitgeberseitigen Fürsorgeverpflichtungen sind nach § 618 BGB durch zahlreiche öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften konkretisiert. Neben allgemein geltenden Regelungen (wie z. B. in Bezug auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder die Durchführung von Unterweisungen) finden sich im Arbeitsschutzrecht noch eine Vielzahl bereichsspezifischer Vorschri...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.4 Leiharbeit

Grundsätzlich würde § 8 ArbSchG auch vollumfänglich bei der Leiharbeit Anwendung finden. Allerdings sind Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wesentlich anders in den Betrieb des anderen Arbeitgebers integriert, als es bei bloßer zeitgleicher Anwesenheit mehrerer Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber der Fall ist. Leiharbeitnehmer sind in das Betriebsgesc...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.4 Zuständigkeit für die Durchführung von Unterweisungen

Als Adressat der Unterweisungsverpflichtung ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG der Arbeitgeber benannt. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass er die Unterweisung auch immer persönlich durchführen muss. Die Durchführung der Unterweisung kann er an andere Personen delegieren (z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte). Dennoch trägt de...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.8 Unterweisung ist Arbeitszeit

Eine weitere zeitliche Komponente der Unterweisung kann direkt dem Gesetz entnommen werden. Die Beschäftigten sind während ihrer Arbeitszeit zu unterrichten[1] . Somit ist gesetzlich klargestellt, dass Unterweisungen als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes gelten und auch in den Arbeitsalltag (ohne die Verpflichtung zur Nacharbeit etc.) zu integrieren sind. Daraus folg...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9 Beschwerderecht der Beschäftigten

Adressat arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften ist der Arbeitgeber. Er ist folglich für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Sofern er sich nicht an die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften hält, stellt sich die Frage, ob sich Beschäftigte dann an die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. an die Gewerbeaufsicht) wenden dürfen. Diesbezüglich...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B....mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass Arbeitgeber weitreichenden Fürsorgeverpflichtungen unterliegen (vgl. § 618 BGB). Heutzutage ist das deutsche Arbeitsschutzrecht aber stark von europarechtlichen Einflüssen geprägt. Insbesondere stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Wesentlichen eine Umsetzung der RL 89/391/EWG ("Ra...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6 Gefährdungsbeurteilung

Die dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgeverpflichtungen fordern im Wesentlichen, dass er zum Schutz der Beschäftigten entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen hat. Regelmäßig stellt sich hier aber die Frage, welche Schutzmaßnahmen genau zu treffen sind. Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, die konkreten betrieblichen Gegebenheiten müssen individu...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.4 Konkretisierende Rechtsverordnungen

Für einige Tätigkeitsfelder gibt es spezielle Regelungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eigenständige Gefährdungsbeurteilungen, sondern um fachspezifische Konkretisierungen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG. Fachspezifische Konkretisierungen der Gefährdungsbeurteilungmehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.1 Erfassungspflichten

Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch diese Verpflichtung ist aus europarechtlichen Vorgaben abgeleitet. Art. 9 Abs. 1 lit. c RL 89...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.3 Art der Unterweisung

§ 12 ArbSchG legt die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers fest, arbeitsschutzbezogene Unterweisungen durchzuführen, überlässt das wie allerdings weitestgehend dem Arbeitgeber. Teilweise wird die Durchführung der Unterweisung tätigkeitsspezifisch allerdings auch durch Rechtsverordnungen geregelt. In der heutigen Zeit stellt sich auch außerdem die Frage, inwieweit Unt...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10 Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation verursacht zwangsläufig laufende Kosten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen tragen muss. 10.1 Kostentragungsverpflichtung Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschu...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Besondere Gefahren für Beschäftigte können sich auch daraus ergeben, dass auf einer Arbeitsstätte Personen mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden (z. B. Baustelle). In solchen Situationen reicht es möglicherweise nicht aus, wenn jeder Arbeitgeber nur für seine eigenen Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festlegt. 12.1 V...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.7 Unterweisung

In Bezug auf die grundsätzliche Doppelverantwortung im Arbeitsschutz besteht eine rechtliche Ausnahme: Für die arbeitsschutzbezogene Unterweisung gemäß § 12 ArbSch der Entleiher zuständig[1]. Er muss die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und Erfahren der Leiharbeitnehmer vornehmen.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7 Unterweisungen

Erfolgreicher Arbeitsschutz hängt maßgeblich davon ab, dass die Beschäftigten sich der bestehenden Gefährdungen bewusst sind und sich sicherheitsorientiert verhalten. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass Beschäftigte die relevanten Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen kennen und ihr Verhalten entsprechend den Vorgaben ausrichten. Daher ist es unerlässlich, die...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8 Mitwirkungspflichten der Beschäftigten

Grundsätzlicher Adressat von Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber. An ihn richten sich entsprechende Verpflichtungen mit der Rechtsfolge, dass er auch für die ordnungsgemäße Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist. Die besten Schutzvorschriften nützen allerdings nichts, wenn sich die Beschäftigten nicht sicherheitsgerecht verhalten und nicht im Rahmen ihrer ...mehr