Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 7 Rechte des Unternehmens

Die Unternehmen sind den Revisionen nicht "schutzlos ausgeliefert". Auch sie haben bestimmte Rechte, welche die Befugnisse der Gewerbeaufsicht beschneiden. Verschwiegenheit und Schutz betrieblicher Daten: Im Rahmen der Revisionsprozesses kann es dazu kommen, dass die Gewerbeaufsichtsbeamten von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfahren. § 23 Abs. 2 und 3 ArbSchG bestimmt, ...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

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Bericht von Fachkraft für A... / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Die Durchführung und Umsetzung ist zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 ArbSchG. Auch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSic...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.3 Dokumentation der Ergebnisse

In § 14 Abs. 1 MuSchG sind umfangreiche Dokumentationspflichten des Arbeitgebers festgelegt. Vorrangig ist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu dokumentieren.[1] Den mutterschutzspezifischen Teil der Gefährdungsbeurteilung konkretisiert § 14 Abs. 1 MuSchG. Aus der Dokumentation müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbare Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 5 Die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht über die Ausführung des MuSchG obliegt der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.[1] Bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung können die Aufsichtsbehörden entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen treffen.[2]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.4 Kurze Arbeitsunterbrechungen (§ 9 Abs. 3 MuSchG)

§ 9 Abs. 3 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Sicherstellung, dass eine schwangere oder stillende Frau ihre berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz, sofern erforderlich, kurz unterbrechen kann. Während dieser Pausen und Arbeitsunterbrechungen sollte sie unter geeigneten Bedingungen die Möglichkeit haben, sich hinzulegen, zu s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1 Gefährdungsbeurteilung und generelle Ermittlung von Schutzmaßnahmen (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 MuSchG)

Bereits § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung von allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Arbeitsplätze. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG sind im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Abs. 1 ArbSchG die abstrakten Gefahren für schwangere oder stillende Frauen an allen Arbeitsplätzen zu erfassen und zu beurteilen. Die Pfli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4 Betrieblicher Gesundheitsschutz (§§ 9 – 15 MuSchG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit wie im Hinblick auf einen wirkungsvollen Gesundheitsschutz verantwortbar, der Frau eine Fortführung der Tätigkeiten zu ermöglichen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 MuSchG). Durch das Ausschöpfen aller verfügbaren Präventionsmaßnahmen soll schwangeren und stillenden Frauen eine verantwortbare, ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Teilhabe am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne ist jeder, der einen anderen, auch vorübergehend, als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt. Hierfür kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fordern. Im Steuerrecht ergibt sich der Begriff des Arbeitgebers aus den Beschreibungen des Arbeitnehmers sowie des Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.3 Überwachung des Arbeitsschutzes

Erfolgt aufgrund der Erstbeurteilung eine Unterweisung, kann diese schriftlich an den Homeoffice- oder Telearbeitnehmer erfolgen. Sie kann aber auch im Stammbetrieb persönlich erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, spätestens dann, wenn ein besonderes Erfordernis eintritt, wie z. B. eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben

Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.2 Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hatte am 14.5.2019 entschieden (Az. C-55/18), dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Bislang ist im deutschen Recht nur die Regelung des § 16 Abs. 2 ArbZG vorhanden, die den Arbeitgeber zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.3 Individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber schlägt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zu den "Bedingungen der Telearbeit" vor (vgl. Abschn. 3.1.1). Das hört sich gut an, ist aber nicht so einfach. Eine individuelle Vereinbarung kann der Arbeitsvertrag sein, allerdings auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. In dieser sollen die Umstände der Tele- oder Hom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Damit die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Umsetzung des MuSchG ergreifen kann, muss sie über mutterschutzrechtlich relevante Sachverhalte informiert werden. § 27 Abs. 1 begründet daher zunächst die Verpflichtung des Arbeitsgebers, die Aufsichtsbehörde darüber zu unterrichten, dass – und ggf. zu welchen Zeiten – er eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt. Ausgehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Durchsetzung der Verpflichtungen, Aussageverweigerungsrecht

Rz. 27 Das Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt. Hiergegen kann der Arbeitgeber mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen. Die Erforderlichkeit der Auskünfte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung.[1] Rz. 28 Ein Verstoß gegen die in § 27 normierten Pflichten durch den Arbeitgeber (keine, unv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 12.4 Ausschluss der Gewährung durch geeignete Vorkehrungen (Absatz 3)

§ 12 Abs. 3 schließt die Gewährung von Erschwerniszuschlägen aus, soweit – also ggf. auch teilweise – der Erschwernis durch geeignete Vorkehrungen ausreichend Rechnung getragen wird. Als Beispiel sind geeignete Vorkehrungen zum Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) genannt. § 19 Abs. 3 TVöD enthält eine wortgleiche Regelung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3 Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen

Der Gesetzgeber hat psychische Belastungen ausdrücklich im ArbSchG als Gefährdungsfaktor genannt. Gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit vermieden bzw. minimiert wird. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG nennt als potenzielle Gefährdung, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.2 Unterweisungen bei psychischen Belastungen

Die zentralen Inhalte der Unterweisung nach § 12 ArbSchG bei psychischen Belastungen drehen sich um das richtige Führungsverhalten sowie das Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen. Wesentliche Zielgruppe dieser Unterweisungen sind die Führungskräfte eines Unternehmens, die möglicherweise ausgewiesene Experten ihres Fachgebiets, aber oftmals keine "Führungspersön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen

Mechanische oder anders nachweisbare Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung i. d. R. ohne Probleme nachweisbar. Bei psychischen Beeinträchtigungen fehlen der Praxis zum einen Erfahrungswerte und zum anderen vor allem "greifbare" Fakten. Diese Gefährdungsbeurteilungen stellen die Praxis deswegen vor große Probleme. Grundsätzlich sind psychische Belastun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist eine ergonomische... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Die Integration der Erkenntnisse der Ergonomie in die Arbeitsplatzgestaltung leitet sich aus § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ab. Danach sind bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / Zusammenfassung

Überblick Eine alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Unternehmen bietet ein solcher alter(n)sgerechter Gestaltungsansatz die Möglichkeit, Arbeitsschutz- und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen. Aufbauend auf Analyseergebnissen zur demografischen Situation i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / 5 Vorgehensweisen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Betrieb das Thema "demografischer Wandel" angemessen thematisieren. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowohl die Probleme als auch die Gestaltungsansätze aufzuzeigen, die sich aufgrund des demografischen Wandels ergeben. Auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten müssen in die Beurteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bietet oftmals Anlass zur innerbetrieblichen Diskussion. Seit der Aktualisierung des Arbeitsschutzgesetzes ist nun definitiv klar, dass sie für jedes Unternehmen durchzuführen ist. Daher beschäftigten sich aktuelle Diskussionen mit der Frage nach der geeigneten Methode und dem dazu passenden Instru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 1 Gesetzlicher Auftrag

Die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ist spätestens seit der gesetzlichen Klarstellung im Jahr 2013 undiskutabel. § 5 Arbeitsschutzgesetz enthält die gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und listet in Abs. 3 Faktoren auf, durch die sich eine Gefährdung ergeben können. Unter Punkt 6 wurden, im Rahmen einer Aktualisierung dieses...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4 Grenzwertbestimmung bei psychischen Belastungen

Das Vorgehen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung kann weitgehend auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen übertragen werden. Hinsichtlich der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen zeigen sich aber Unterschiede, da vergleichbare Methoden und Instrumente, wie z. B. bei der Messung des Lärmpegels oder der Leitmerkmalmethode zum Berechnen einer Gesu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 5 Ergebnisübertrag

Auch für die Beurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt die Dokumentationspflicht. Hierbei stellt sich die Frage nach dem Ergebnisübertrag in die allgemeine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, in der u. a. auch Beurteilungen zu mechanischen und physischen Belastungen dargestellt sind. Im Idealfall existiert zu allen Beurteilungen eine Kennze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Begriff "new normal" werden in der Arbeitswelt viele Ansätze erprobt. In dieser Diskussion werden die Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeiten, Telearbeitsplätze und Workation genutzt, um unterschiedliche und dennoch mit einigen Überschneidungen geprägte Modelle des Arbeitens zu beschreiben. Für Arbeitgeber ist es infolge der Pandemie besonders wichtig, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belastung, Beanspruchung / 2 Rechtliche und institutionelle Legitimation

Die DIN EN 10075 regelt international die ergonomischen Grundlagen hinsichtlich psychischer Belastungen. Erforderliche Maßnahmen sind abhängig von spezifischen Gefährdungen des Arbeitsplatzes. Beteiligte Gesetze und Institutionen sind: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsrat Arbeitgeber Sie alle bilden ein geschlossenes System zur Förderung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung / Zusammenfassung

Begriff Psychische Belastungen werden verstanden als Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (s. DIN EN ISO 10075-1). Diese Belastungen können auf den Menschen einwirken und bei ihm zu einer psychischen Beanspruchung führen. Eine psychische Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern dokumentiert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich geregelt ist die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG. Rechtsprechung: BAG, Beschluss v. 13.9.2022, 1 ABR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung / Zusammenfassung

Begriff Die systematische Analyse der Gefährdungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Tätigkeiten ist ein Kerngedanke im präventiven Konzept der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten betrieblichen Werkzeuge im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten. Sie ist in allen Unternehmen ab einem ...mehr