Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Überstunden / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitnehmer leisten die Überstunden? Wie ist die vorübergehend geänderte Arbeitszeit auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.2 Regelungen für Beschäftigte im Rettungsdienst

Zitat Teil B des Anhangs zu § 9 TVöD wurde wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Rettungsdienst und" gestrichen. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Für Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 3.4 Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte haben in erster Linie eine beratende Funktion für den Unternehmer zu allen Fragen des Brandschutzes und wirken dabei auf die Beseitigung von Brandschutzmängeln hin. Werden dem Brandschutzbeauftragten gleichzeitig auch Unternehmerpflichten im Brandschutz schriftlich übertragen (z. B. mit seiner Bestellung), erhöht sich seine Verantwortung entsprechend. D...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.6 Evakuierungshelfer

Die Benennung und Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern (gelegentlich auch als Räumungshelfer, bzw. Räumungs- oder Stockwerkbeauftragte bezeichnet) hat als rechtliche Grundlage § 10 ArbSchG. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Evakuierung eines festgelegten Verantwortungsbereichs im Alarm- und Gefahrenfall. Sie kontrollieren die Vollständigkeit der Evakuierung und v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.1 Unternehmer

Der Unternehmer muss eine geeignete Notfallorganisation schaffen (§ 10 ArbSchG). Daraus ergibt sich die sog. Organisationsverpflichtung. In Abhängigkeit von den vorhandenen betrieblichen Gefährdungen muss er wirksame Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz für Beschäftigte und Dritte (mögliche Anwesenheit anderer Personen) ableiten. Da der Brandfall nur einer der möglichen Not...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 4.3 Unfallversicherungsrecht

Grundsätzlich ist auch für den betrieblichen Brandschutz DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" maßgebend. Bezüglich des betrieblichen Brandschutzes und seiner Organisation kann § 22 DGUV-V 1 herangezogen werden. Nach § 22 Abs. 1 DGUV-V 1 hat "der Unternehmer entsprechend § 10 ArbSchG die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Ents...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.10 Arbeitszeitgesetz

Wesentliche Inhalte Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung des ArbZG (zum Schutz des Arbeitnehmers nach § 1 ArbZG) verantwortlich. Er hat daher durch geeignete Maßnahmen für ein dem ArbZG entsprechendes Verhalten seiner Beschäftigten zu sorgen. Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Verstöße werden vom Gewerbeaufsichtsamt (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.2 Aufgabenverteilung

Das ASiG wendet sich wie das gesamte Arbeitsschutzrecht in der Hauptsache an den Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass es einen ASA gibt und kann Organisation, Durchführung und Dokumentation der ASA-Arbeit an eine geeignete Person übertragen (analog zur Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG). Häufig ist das eine Führungskraft (Personalleitung, Betriebsleitung) oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflichtenübertragung / Zusammenfassung

Begriff Pflichtenübertragung bedeutet, dass der Unternehmer seine Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte oder andere Beauftragte übertragen kann. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen, mit Nennung der konkreten Aufgaben und Pflichten sowie der Abgrenzungen zu anderen Beauftragten. Dadurch erhalten die Beauftragten neben dem Arbeitgeber einen eigenen Verantwortun...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflichtenübertragung / 1 Warum Pflichten übertragen?

Das gesamte deutsche Arbeitsschutzrecht fußt darauf, dass zunächst stets der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Seine Haftbarkeit reicht sehr weit und ist vielen Betroffenen in Arbeitgeberfunktionen nicht bewusst. So spielt z. B. bei einem Unfall infolge des Fehlverhaltens eines Beschäftigten oft die Frage eine unerwartet große Rolle, ob dem Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 1 Funktion des ASA

Der Arbeitsschutzausschuss ist eine sehr alte Grundstruktur der Arbeitsschutzorganisation in Deutschland. Er entstammt dem Arbeitssicherheitsgesetz (Erstfassung 1973) und ist damit deutlich älter als z. B. die Gefährdungsbeurteilung, die erst mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 verbindlich wurde. Das mag ein Grund dafür sein, dass die Bestimmungen zum Arbeitsschutzausschuss zwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflichtenübertragung / 2 Wie Pflichten übertragen?

§ 13 Abs. 2 ArbSchG/DGUV-V 1 fordern ausdrücklich die Schriftform. Zumindest sollte bei allen Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Führungskräften darauf geachtet werden, dass die Wahrnehmung von Aufgaben zur Erfüllung des Arbeitsschutzes ausdrücklich mit zu den Leistungen der Führungskraft gehört. Ist das nicht der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exoskelette / Zusammenfassung

Begriff Exoskelette sind am Körper getragene, physisch unterstützende technische Assistenzsysteme, die ihren Trägern eine zusätzliche Stützstruktur verleihen und somit deren Muskel-Skelett-Systeme entlasten. Sie werden hauptsächlich als Hebehilfe zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Gesundheitsgefährdungen an Arbeitsplätzen in der Industrie sowie als Unterstützungsinstrument ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen[1]. Er hat die mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die daraus erforderlichen Maßnahmen abzuleiten[2]. Gerade bei biologischen Einwirkungen (i.V. mit § 4 BioStoffV) und auch bei beruflichen Auslandsreisen[3] muss ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / Zusammenfassung

Überblick Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Ihr Ziel ist es, lärmbedingte Hörschäden frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte professionell zu beraten. Dieser Beitrag bietet ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 1 Rechtliche Grundlage

Die Grundlage zur Ableitung einer arbeitsmedizinische Vorsorge an Arbeitsplätzen mit Lärmexposition ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen verankert. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere die §§ 3–6, die den Arbeitgeber verpflichten, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Lärm- und Vibration...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / Zusammenfassung

Überblick Für Beschäftigte mit einem Infektionsrisiko am Arbeitsplatz stehen heute zahlreiche berufliche Impfangebote im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung zur Verfügung. Im nachfolgenden Beitrag werden die Voraussetzungen für diese Angebote, die Möglichkeit einer Ablehnung, die Zuständigkeiten sowie die Kostenübernahme übersichtlich dargestellt. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 5.1 Arbeitgeber als Kostenträger

Schutzimpfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention, wenn sie nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, sind Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, da die ArbMedVV auf dem ArbSchG beruht.[1] Hierfür hat der Arbeitgeber neben der geeigneten Organisation im Betrieb auch die erforderlichen Mittel bereitzust...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale Formate in der Arb... / 2.3 Online-Beratung zwischen Arzt und Unternehmen

Telefonischer Kontakt zwischen Unternehmern und deren Sicherheitsfachkräften mit dem Betriebsarzt sind seit Jahrzehnten selbstverständlich. Ebenso können allgemeine und anlassbezogene Beratungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie der ArbMedVV oder zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes über Video-Telefonie durchgeführt werden. Hierfür können auch w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 3 Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Die Feststellung eines tätigkeitsbedingten und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhten Infektionsrisikos ist Aufgabe des Arbeitgebers. Ob die Voraussetzungen für Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge wie eine erhöhte Infektionsgefährdung im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen[1] tätigkeitsbedingte Auslandsaufenthalte mit Infektionsgefährdungen[2] oder...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Impfungen als Bestandteil d... / 5.2 Sonderfall: Schülerinnen/Schüler, Studierende und Ehrenamtliche

Im § 2 Abs. 2 ArbSchG sind Schülerinnen/Schüler, Studierende und Ehrenamtliche nicht als „Beschäftigte“ definiert. Über § 2 Abs. 9 BioStoffV sind aber „Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere in wissenschaftlichen Einrichtungen und in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Tätige“ den Beschäftigten gleichgestellt. Die Träger der jeweiligen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exoskelette / 5.1 Rechtliche Aspekte der Arbeitsschutzorganisation

Im Arbeitsschutz gilt das S-T-O-P-Prinzip (Substitution – Technische Maßnahme – Organisatorische Maßnahme – Personenbezogene Maßnahme), das auf § 4 Nr. 2 ArbSchG basiert. Wie Exoskelette in das Schutzschema des S-T-O-P-Prinzips einzuordnen sind, ist aufgrund der oben beschriebenen Rechtslage noch unklar. Offen ist insbesondere, ob es sich um eine technische oder eine persone...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Besondere Maßregelungsverbote

Rz. 8 Der in § 612a BGB zum Ausdruck kommende allgemeine Gedanke des Maßregelungsverbots findet sich, bezogen auf besondere Situationen oder Personengruppen, in verschiedenen Vorschriften, die sich deshalb als spezielle Maßregelungsverbote einordnen lassen und zumeist nicht ausschließlich, aber zumindest auch einen Schutz vor Kündigungen bieten. Rz. 9 Nach schließlich erfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzorganisation / Zusammenfassung

Begriff Unter Arbeitsschutzorganisation werden alle Strukturen und Maßnahmen verstanden, mit denen der Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für den Arbeitsschutz aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Organisationsstruktur orientiert sich an Betriebsgröße und -struktur, an den im Unternehmen angewandte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzorganisation / 1 Welche Fachkräfte wirken bei der Arbeitsschutzorganisation mit?

Arbeitgeber Er hat die Generalverantwortung für die Arbeitssicherheit und damit auch für die organisatorische Struktur seines Unternehmens. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen die bestellten oder berufenen Organe (Vorstand, Geschäftsführung etc.) diese Pflichten wahrnehmen. Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber auf "zuverlässige und fachkundige P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / Zusammenfassung

Begriff Berufskrankheiten treten nicht durch ein plötzliches Ereignis ein. Hier wird die gesundheitliche Beeinträchtigung und Schädigung des gesetzlich Unfallversicherten durch eine schädigende Einwirkung bei einer beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg verursacht. Liegt hierbei ein ursächlicher Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit (z. B. als Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufskrankheit / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen umfangreiche arbeitsschutzrechtliche Pflichten, die der Prävention dienen. Der Unternehmer ist insbesondere für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich (§ 21 SGB VIII). Weitere Regelungen finden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 5 Arbeitsschutz und öffentlicher Gesundheitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die nachgeordneten Verordnungen, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sind auf die Heimarbeit nicht anwendbar.[1] Damit kommt § 12 HAG als Generalklausel des Arbeitsschutzes entscheidende Bedeutung zu. Danach hat derjenige, der die Betriebsstätten für Heimarbeit einric...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / Zusammenfassung

Überblick Als nachrangige Maßnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um sie vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene persönliche Schutzausrüstungen, an die wiederum verschiedene Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsschutzgesetz (Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / 1 Bereitstellung

Wichtig Definition von PSA Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung (§ 1 Abs. 2 PSA-BV). Nach § 3 ArbSc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.1.4 Hitzezulage

Eine Hitzezulage ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie wird vielmehr als zusätzliche Vergütung für extreme Hitze am Arbeitsplatz i. d. R. auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelvertrags gezahlt. Diese Zulage gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Laut Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber jedoch die Pflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4 Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (ArbSchG, ArbZG, MuSchG usw.)

4.1 Grundsätzlich keine Anwendung "Beschäftigte" i. S. d. Vorschriften sind gem. § 2 Abs. 2 ArbSchG Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten und Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Grundsätzlich findet das ArbSchG für das echte Einfühlungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4.1 Grundsätzlich keine Anwendung

"Beschäftigte" i. S. d. Vorschriften sind gem. § 2 Abs. 2 ArbSchG Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte, Richter, Soldaten und Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Grundsätzlich findet das ArbSchG für das echte Einfühlungsverhältnis unmittelbar keine Anwendung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4.3 Folge

Liegt eine solche "Wie-Beschäftigung" und damit die Anwendbarkeit der Schutzvorschriften über das Satzungsrecht der Versicherungsträger vor, müssen die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Beispielsweise muss auch der Probearbeiter vor der "Einstellung" arbeitsschutzrechtlich unterwiesen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einfühlungsverhältnis / 4.2 Mögliche Ausnahme: "Wie-Beschäftigung" und autonomes Satzungsrecht der Versicherungsträger

Sofern ein potenzieller Arbeitnehmer im Rahmen des Einfühlungsverhältnisses Tätigkeiten erbringt, welche objektiv und subjektiv dem Dienstgeber dienlich sind und seinem Willen entsprechen, so handelt es sich regelmäßig um eine "Wie-Beschäftigung" i. S. v. § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. [1] Die auf § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII beruhende Versicherteneigenschaft der Person, welche im R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr