Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

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Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist.[1] [2] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kü...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.4 Beschäftigungsverbot und Vergütung

Rz. 48 Das Fortbestehen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus der EU-rechtlichen Definition des Schutzzweckes und der Vermeidung einer Diskriminierung. Die bezahlte Freistellung während des Beschäftigungsverbotes entspricht grundsätzlichen EU-Regelungen. Die Europäische Sozialpolitik nimmt eine Aufteilung in Arbeitsrecht und Sozialrecht nicht vor; vielmehr wird der Arbeitsv...mehr

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Active Sourcing / 1 Grundlagen

#Hiring – diese Funktion auf der Plattform LinkedIn ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Möglichkeiten von Unternehmen auf der Suche nach Mitarbeitern. Wo Arbeitgeber früher häufig die Auswahl aus einer Vielzahl von Arbeitskräften hatten und sich die besten Kandidaten aussuchen konnten, herrscht heute – je nach Branche – nicht selten ein Mangel an qualifizierten Arbeitsk...mehr

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Active Sourcing / 2.2.1 Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

Bevor die zahlreichen Netzwerke nach Kandidaten durchforstet oder Talentpools angelegt werden, sollten Unternehmen genau prüfen und gewährleisten, dass diese Datenerhebungen rechtmäßig sind. Hierbei kommen grundsätzlich 2 Möglichkeiten in Betracht: Entweder liegt eine Einwilligung der betroffenen Kandidaten vor oder die Datenerhebung ist durch gesetzliche Vorschriften gerechtf...mehr

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Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat[2] ...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Titel und Beruf des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.4 Beurteilungsgrundsätze

Im Arbeitszeugnis müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen angegeben werden, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind.[1] Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer und seine Führung und Leistungen nicht charakteristisch sind, dürfen in das Zeugnis nicht aufgenommen werden. Das außerdienstliche ...mehr

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Gleichbehandlung / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, ...mehr

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Gleichbehandlung / 2 Diskriminierungsverbote (insb. im AGG)

Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei den Diskriminierungsverboten dem Arbeitgeber kein (positiver) Handlungsrahmen vorgegeben, sondern es ist ihm (negativ) verboten, wegen gewisser (verpönter) Merkmale Arbeitnehmer ungleich zu behandeln (Unterscheidungsverbot). Diskriminierungsverbote sind damit als ungeeignete sachliche Differenzierungsgründe im Rahmen des...mehr

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Gleichbehandlung / 3 Weitere Regelungen zur Gleichbehandlung

Andere nationale Benachteiligungsverbote: § 3 EntgeltTranspG Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts § 4 Abs. 1 TzBfG Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten § 4 Abs. 2 TzBfG Verbot der Benachteiligung von befristet Beschäftigten § 164 Abs. 2 SGB IX Verbot der Benachteiligung von schwerbehinderten Beschäftigten § 75 Abs. 1 BetrVG Grundsätze für die Be...mehr

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Gleichbehandlung / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Gleichbehandlung" ist der Grundsatz, dass "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu behandeln ist, zu verstehen.[1] Er lässt sich unmittelbar auf den Gerechtigkeitsgedanken zurückführen. Als Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens wird er von zwei "Säulen" gestützt: vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und von den Diskriminierungs- ode...mehr

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Gleichbehandlung / 1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorschre...mehr

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Gleichbehandlung / 4 Verhältnisse der Regelungen

4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsr...mehr

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Gleichbehandlung / 4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet daher auch neben dem AGG Anwen...mehr

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Gleichbehandlung / 4.2 Verhältnis der anderen Regelungen zur Gleichbehandlung zum AGG

Auch die anderen Regelungen zur Gleichbehandlung bzw. sonstige Benachteiligungsverbote bleiben durch das AGG unberührt (z. B. § 4 Abs. 1 und 2 TzBfG, § 75 BetrVG, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 612a BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).[1] Soweit es sich um den Diskriminierungsschutz im engeren Sinne handelt, treten auch sie oftmals hinter das AGG als die lex specialis zurück. Das AGG will ...mehr

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Umschulung / Arbeitsrecht

1 Anwendungsfälle In der Praxis entspringt das Bedürfnis nach einer Umschulung häufig aus gesundheitlichen Problemen mit der bisherigen Tätigkeit oder einer Arbeitslosigkeit, die sich aus der fehlenden Nachfrage nach der bisher ausgeübten Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ergeben kann. Die Umschulung orientiert sich daher inhaltlich und methodisch nicht an der Erstausbildung Jug...mehr

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Umschulung / 1 Anwendungsfälle

In der Praxis entspringt das Bedürfnis nach einer Umschulung häufig aus gesundheitlichen Problemen mit der bisherigen Tätigkeit oder einer Arbeitslosigkeit, die sich aus der fehlenden Nachfrage nach der bisher ausgeübten Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ergeben kann. Die Umschulung orientiert sich daher inhaltlich und methodisch nicht an der Erstausbildung Jugendlicher, wovon ...mehr

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Umschulung / 3 Schulische Umschulung

Neben der beruflichen Umschulung gibt es die schulische Umschulung, die durch Fortbildungseinrichtungen durchgeführt wird und die häufig durch Übernahme der bei dem Bildungsträger entstehenden Kosten[1] von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Das BBiG ist auf diese Form der Umschulung nicht anwendbar.[2] Hier findet die Ausbildung in theoretischen und praktischen Einheite...mehr

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Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

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Umschulung / Zusammenfassung

Begriff Umschulungen zu einer anderen Qualifikation gibt es in 2 verschiedenen Ausprägungen: Die berufliche Umschulung und die schulische Umschulung. Der Begriff der "Um"-Schulung setzt in beiden Fällen voraus, dass es nicht um eine erstmalige berufliche Qualifikation geht. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Umschüler schon in einem anderen Beruf tätig war, unabhängig dav...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TV-L enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Umschulung / 2 Berufliche Umschulung

Die berufliche Umschulung (auch: "betriebliche Umschulung") ist in § 1 Abs. 5 BBiG erwähnt. Die Vorschrift lautet: "Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen." Ziel der beruflichen Umschulung muss auch nicht der Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sein. Jede berufliche Umschulungsmaßnahme muss aber nach...mehr

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Betriebsratswahl / Arbeitsrecht

1 Wahlberechtigung Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt. Das aktive Wahlrecht haben alle Arbeitnehmer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und zwar unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.[1] Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende, u. U. Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Heimarbeiter, die in der Hauptsache ...mehr

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Betriebsratswahl / 5 Wahlverfahren

5.1 Wahlverfahren allgemein Die Wahl ist unmittelbar und geheim.[1] Die Betriebsratswahl wird grundsätzlich nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt.[2] Ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden, wird nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl gewählt. Unabhängig von der Größe des Betriebs und des durchzuführenden Wahlverfahrens werden die Bewerber (einzeln oder als sog. ...mehr

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Betriebsratswahl / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsratswahl ist eine demokratische und geheime Wahl in Betrieben, in deren Verlauf die Belegschaft die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats wählt. Dabei gibt es verschiedene Wahlverfahren, die je nach Betriebsgröße einzuhalten sind. In kleineren Betrieben kann der Betriebsrat in einem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. Möglich sind grund...mehr

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Betriebsratswahl / 2 Wählbarkeit

Zum Betriebsrat wählbar[1] sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und 6 Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.[2] Die Betriebszugehörigkeit ist dann entbehrlich, wenn der Betrieb noch keine 6 Monate besteht. Leiharbeitnehmer sind im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Auf die...mehr

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Betriebsratswahl / 5.2 Wahlverfahren in Kleinbetrieben

In Kleinbetrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird auf der Grundlage von § 14a BetrVG ein sog. vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt. Das Verfahren durchläuft 2 Stufen, wenn erstmalig ein Betriebsrat gewählt wird und der Wahlvorstand nicht durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch das Arbeitsgericht bestellt wird. In der ersten S...mehr

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Betriebsratswahl / 4 Wahlvorstand

Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt.[1] Der Wahlvorstand besteht aus 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihm nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorsta...mehr

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Betriebsratswahl / 7 Kosten der Betriebsratswahl

Die Kosten der Wahlen zum Betriebsrat hat der Arbeitgeber zu tragen.[1] Hierzu gehört in erster Linie die Ausstattung des Wahlverfahrens mit den erforderlichen Sachmitteln; u. a. Schreibmaterial, Briefmarken, Stimmzettel, Wahlumschläge, Wahlurnen. Das Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich ist, darf bei Wahlvorstan...mehr

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Betriebsratswahl / 8 Sonstige Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Weiterhin ist der Arbeitgeber zur Auskunft und Verfügungsstellung aller notwendigen Informationen verpflichtet, die der Wahlvorstand benötigt, um die erforderliche Wählerliste aufzustellen.[1] Inbesondere ist der Wahlvorstand dabei zu unterstützen, die leitenden Angestellten des Betriebs festzustellen. Diese sind bei einer Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt. Zulässig, abe...mehr

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Betriebsratswahl / 3 Wahltermin

Der Zeitpunkt der Wahlen zum Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt. Wichtig Termine für die Betriebsratswahl Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden seit 1989 alle 4 (vorher alle 3) Jahre in der Zeit vom 1.3 bis 31.5. statt.[1] So liegt der nächste Wahlzeitraum zwischen dem 1.3.2026 und dem 31.5.2026. Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat nach § 13 Abs. 2 BetrVG nur ausn...mehr

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Betriebsratswahl / 5.1 Wahlverfahren allgemein

Die Wahl ist unmittelbar und geheim.[1] Die Betriebsratswahl wird grundsätzlich nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt.[2] Ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden, wird nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl gewählt. Unabhängig von der Größe des Betriebs und des durchzuführenden Wahlverfahrens werden die Bewerber (einzeln oder als sog. Vorschlagsliste) in sog. Wa...mehr

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Betriebsratswahl / 1 Wahlberechtigung

Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt. Das aktive Wahlrecht haben alle Arbeitnehmer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und zwar unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.[1] Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende, u. U. Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Heimarbeiter, die in der Hauptsache für den Betrieb tä...mehr

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Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

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Betriebsratswahl / 9 Mängel der Betriebsratswahl

Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften führt in der Regel zur Anfechtbarkeit der Wahl.[1] Die Anfechtung ist im Beschlussverfahren geltend zu machen.[2] Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber. Wahl...mehr

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Arbeitskampf / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Grundsätze Als kampfweise Druckausübung nichtstaatlicher Beteiligter bedarf der Arbeitskampf bestimmter Grundsätze hinsichtlich Ziel und Durchführung. Arbeitskämpfe dürfen sich nur auf tariflich regelbare Ziele richten (Tarifbezogenheit [1]). Damit sind die Erfüllung von Rechtsansprüchen oder die Klärung von Rechtsfragen als Gegenstand ausgeschlossen. Gewerkschaf...mehr

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Krankheit / Arbeitsrecht

1 Arten von Erkrankung Anknüpfend an die Definition der Krankheit (s. o.) ist eine gesundheitliche Regelwidrigkeit gegeben, wenn der Zustand nicht als im natürlichen Lebensverlauf nach Alter und Geschlecht vergleichbarer Menschen zu erwarten ist.[1] Der Begriff der Krankheit stellt damit auf einen Vergleich mit dem durchschnittlich erwartbaren Körper- und/oder Geisteszustand ...mehr

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Krankheit / 1.2 Langzeiterkrankung

Ein längerer, kontinuierlicher Krankheitszeitraum, der über den 6-wöchigen Anspruchszeitraum des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hinaus andauert, ist betriebswirtschaftlich für den Arbeitgeber weniger belastend: die Anspruchsdauer ist begrenzt, auch lässt sich eine kompensierende Personalmaßnahme (Einstellung einer Ersatzkraft o. Ä.) besser darstellen.mehr

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Krankheit / 3 Abgrenzung zur Behinderung

Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit [1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte...mehr

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Arbeitskampf / 4 Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis

Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten des Vertrags – die Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer, die Arbeitsentgeltzahlungspflicht für den Arbeitgeber – sind suspendiert.[1] Nach dem Ende des Arbeitskampfs leben die Hauptpflichten wieder auf. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei während des Streiks eingetreten...mehr

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Krankheit / 1.1 Kurzzeiterkrankung

Ein häufiger Ausfall des Arbeitnehmers für kurze Phasen von weniger als 6 Wochen, die jeweils neue Entgeltfortzahlungszeiträume auslösen, stellt eine hohe betriebswirtschaftliche Belastung dar. Grundsätzlich besteht jedoch für jeden dieser Krankheitsphasen der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, es gibt keine absolute jährliche Obergrenze für den Entgeltfortzahlungsanspruch. De...mehr

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Krankheit / 2 Berufskrankheit

Die Berufskrankheit ist ein Spezialbegriff der Krankheit im unfallversicherungsrechtlichen Sinn.[1] Der Begriff ist zentrale Voraussetzung für einen Versicherungsfall und damit Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich für die Einstufung eines Leidens als Berufskrankheit ist die Aufnahme in die "Berufskrankheitenliste".[2] Die Besonderheit besteht da...mehr

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Arbeitskampf / 5 Auswirkungen auf Dritte

Von Bedeutung für den Arbeitskampf ist auch, wer die mittelbaren Auswirkungen (Betriebsstörungen bei nicht bestreikten Betrieben) des Arbeitskampfs (Fernwirkung) zu tragen hat. Dies ist nach der Betriebsrisikolehre grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Grundsätze sind von der Rechtsprechung durch Kampfparitätsüberlegungen modifiziert worden: Eine Durchbrechung des Betriebsris...mehr

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Krankheit / 1 Arten von Erkrankung

Anknüpfend an die Definition der Krankheit (s. o.) ist eine gesundheitliche Regelwidrigkeit gegeben, wenn der Zustand nicht als im natürlichen Lebensverlauf nach Alter und Geschlecht vergleichbarer Menschen zu erwarten ist.[1] Der Begriff der Krankheit stellt damit auf einen Vergleich mit dem durchschnittlich erwartbaren Körper- und/oder Geisteszustand eines Menschen ab – ei...mehr

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Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflicht...mehr

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Krankheit / 4 Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Krankheit ist streng zu trennen vom Begriff der Arbeitsunfähigkeit: krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses obliegende Arbeitspflicht nicht erfüllen oder die Arbeit nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fortsetzen kann. Dabei muss für de...mehr

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Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Eine Legaldefinition des Begriffs "Arbeitskampf" gibt es nicht. Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der A...mehr