Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.12 Übernahme von Unternehmen (§ 106 Abs. 3 Nr. 9a)

Rz. 37 Ein Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses besteht nach § 106 Abs. 3 Nr. 9 a BetrVG im Falle der Unternehmensübernahme, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist. Die durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008[1] eingefügte Vorschrift erweitert den Katalog des § 106 Abs. 3 BetrVG. Damit wird nach der Gesetzesbegründung[2] ausdrücklich klargeste...mehr

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Abschlagszahlung / Arbeitsrecht

1 Rechtsanspruch Da die Abschlagszahlungen Zahlungen fälligen Lohns sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf den vollständigen, abgerechneten Lohn. Will der Arbeitgeber (z. B. aus Rationalisierungsgründen) nicht zu den vorgesehenen (z. B. wöchentlichen) Terminen die genaue Lohnabrechnung vornehmen, sondern nur Abschlagszahlungen leisten und die End...mehr

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Urlaubsentgelt / Arbeitsrecht

1 Berechnungsmethode und -formel Ist zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein feststehender Wochenlohn oder aber ein festes Monatsgehalt vereinbart, so ist für den Urlaubszeitraum grundsätzlich der Wochenlohn bzw. das Monatsgehalt fortzuzahlen. Das Bundesurlaubsgesetz geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebenssta...mehr

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Urlaubsgeld / Arbeitsrecht

1 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden. Hinweis Urlaubsgeld während der Elternzeit Inwieweit Urlaubsgeld während der Elternzeit vom Arbeitgeber zu erbringen...mehr

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Bildungsurlaub / Arbeitsrecht

1 Einführung Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Be...mehr

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Abschlagszahlung / 1 Rechtsanspruch

Da die Abschlagszahlungen Zahlungen fälligen Lohns sind, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf den vollständigen, abgerechneten Lohn. Will der Arbeitgeber (z. B. aus Rationalisierungsgründen) nicht zu den vorgesehenen (z. B. wöchentlichen) Terminen die genaue Lohnabrechnung vornehmen, sondern nur Abschlagszahlungen leisten und die Endabrechnung z. B....mehr

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Urlaubsentgelt / 3 Berechnung in Sonderfällen

3.1 Sonderfall Überstunden Nach § 11 Abs. 1 BUrlG braucht der Arbeitgeber die Vergütung für Überstunden grundsätzlich nicht bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen. Das betrifft sowohl den Grundlohn als auch die Überstundenzuschläge. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien entsteht allerdings häufig Streit über die Frage, ob der Arbeitgeber Überstunden auch dann...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2013.[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte Zweck Politische Bildung und berufliche Weiterbildung durch staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung, für die zur Berufsausbildung Beschäftigten nur politische Bildung und der Wahrnehmung eines Ehrenamtes Dauer Jährlic...mehr

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Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz vom 15.12.1993[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen Dauer 10 Arbeitstage in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßiger Arbeit an me...mehr

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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

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Urlaubsentgelt / 3.1 Sonderfall Überstunden

Nach § 11 Abs. 1 BUrlG braucht der Arbeitgeber die Vergütung für Überstunden grundsätzlich nicht bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen. Das betrifft sowohl den Grundlohn als auch die Überstundenzuschläge. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien entsteht allerdings häufig Streit über die Frage, ob der Arbeitgeber Überstunden auch dann ausklammern kann, wenn ei...mehr

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Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb ...mehr

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Urlaubsentgelt / 3.3 Schwankendes Arbeitsentgelt

Auch wenn das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers schwankt, ist das Urlaubsentgelt nach der Bezugsmethode zu berechnen. Hierzu ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst eines Werktags zu ermitteln. Dazu muss die Summe des Arbeitseinkommens der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durch die in diesem Zeitraum liegenden Werktage dividiert werden. Dieser werktägliche Arbeitsverd...mehr

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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah...mehr

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Bildungsurlaub / 16 Sonderurlaub für Jugendarbeit

Neben den genannten Bildungsurlaubsgesetzen ist in Sachsen sowie in sämtlichen alten Bundesländern außer in Berlin für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub vorgesehen. Die Dauer beträgt zumeist 12 Arbeitstage im Jahr. In den meisten Bundesländern besteht kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung für die Zeit des ...mehr

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Bildungsurlaub / 18 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Vom Urlaubsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes wird auch der Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen umfasst. Das diesbzgl. Mitbestimmungsrecht umfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, ...mehr

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Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

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Urlaubsentgelt / 2 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst der vergangenen 13 Wochen einfließen. Maßgebendes Entgelt Zum Arbeitsverdienst, der für die Berechnung des Urlaubsentgelts maßgebend ist, gehört zunächst die feste Grundvergütung. Zusätzlich fließen alle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers ein. I...mehr

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Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen...mehr

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Urlaubsgeld / 3 Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG verwehrt es der sog. arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei der Zahlung von Urlaubsgeld auszunehmen und somit schlechter zu stellen. Eine sachliche Differenzierung dürfte nur schwer möglich sein.mehr

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Urlaubsgeld / 1.2 Orientierung am Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld wird i. d. R. gewährt, um zu den anlässlich des Urlaubs entstehenden Mehraufwendungen des Arbeitnehmers einen Beitrag zu leisten. Ist zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen, teilt das Urlaubsgeld grundsätzlich das rechtliche Schicksal des Urlaubsentgelts . Da die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubsgelds der Dispositionsfreiheit der...mehr

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Urlaubsgeld / 1.3 Abgrenzung zu Erholungsbeihilfen

Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer günstigere Alternative zum Urlaubsgeld sind Erholungsbeihilfen . Dabei handelt es sich – ebenso wie beim Urlaubsgeld – um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Erholungsbeihilfe ist allerdings zweckgebunden: Sie dient der Erholung des Mitarbeiters und muss deshalb im Zusammenhang mit dem Urlaub geleistet werden. Achtet der Arbeit...mehr

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Bildungsurlaub / 17 Keine Aufnahme in den Arbeitsvertrag

Weder nach dem Nachweisgesetz [1] noch nach der Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Nr. 7 BBiG ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in die Niederschrift des Arbeitsvertrags bzw. des Berufsausbildungsvertrags aufzunehmen.mehr

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Urlaubsgeld / 1 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden. Hinweis Urlaubsgeld während der Elternzeit Inwieweit Urlaubsgeld während der Elternzeit vom Arbeitgeber zu erbringen ist, hängt von der zugrundeliegenden Vereinb...mehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021.[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeit...mehr

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Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

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Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, bei regelmäßiger Arbeit an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche...mehr

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Bildungsurlaub / 10 Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 6.11.1984[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und Auszubildende, jedoch nur zur politischen Weiterbildung. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen, die jedermann, mindestens aber allen Arbeitnehmern und arbeit...mehr

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Urlaubsentgelt / 3.2 Verdienstkürzungen und -erhöhungen

Abweichungen können sich ergeben, wenn eine berechtigte Kürzung des Verdienstes oder eine Gehaltserhöhung in den Bemessungszeitraum des § 11 Abs. 1 BUrlG fällt. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.[1] Bei Verdienste...mehr

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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 28.7.1998[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes und berufliche We...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

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Urlaubsgeld / 1.1 Anspruch aufgrund betrieblicher Übung

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht bei Sonderzahlungen von einer betrieblichen Übung aus, wenn ein Arbeitgeber sie mindestens 3 Jahre aufeinander folgend ohne Vorbehalt gezahlt hat. Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteh...mehr

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Urlaubsgeld / 2 Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie das gesamte Kalender- bzw. Urlaubsjahr hinweg ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt waren.[1] Ein mit dem Urlaubsentgelt verknüpfter Anspruch auf Urlaubsgeld wird in solchen Fällen ebenfalls grundsätzlich bis zu 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen. Der Arbeitgeber ist aber erst dann verpflichtet,...mehr

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Abschlagszahlung / 2 Pfändungsschutz

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erf...mehr

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Urlaubsgeld / 4 Urlaubsgeld und Mindestlohn

Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt ausgezahlt und als Folge auf den Mindestlohn angerechnet werden. Jahressonderzahlungen, die vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleistet werden, sind mindestlohnwirksam.[1] Achtung Differenzierung nach Arbeitszeit Ist tarifvertraglich vereinbart, dass den Arbeitnehmern für jeden tariflichen Urlaubstag zum ...mehr

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Urlaubsentgelt / 1 Berechnungsmethode und -formel

Ist zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein feststehender Wochenlohn oder aber ein festes Monatsgehalt vereinbart, so ist für den Urlaubszeitraum grundsätzlich der Wochenlohn bzw. das Monatsgehalt fortzuzahlen. Das Bundesurlaubsgesetz geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitra...mehr

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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck Berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterb...mehr

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Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015, in Kraft am 1.7.2015.[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen), d...mehr

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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1. 1.2016.[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine...mehr

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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / Zusammenfassung

Begriff Der Bergmannversorgungsschein ist Grundlage eines besonderen Berufsunfähigkeitsschutzes für Bergleute. Einen Bergmannsversorgungsschein können Untertagearbeiter im Bergbau nach einer bestimmten Beschäftigungszeit erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Untertagearbeit (bzw. ihr gleichgestellte Tätigkeiten) aufgeben mussten. Zum Schutz gehören eine Beschäf...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 2 Beschäftigungspflicht

Alle Arbeitgeber (außer den Bergbaubetrieben, die Untertagearbeiten ausführen) mit Arbeitsplätzen im betreffenden Bundesland sind verpflichtet, Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen zu beschäftigen, soweit sie eine entsprechende Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen. Allerdings werden sie auf die Pflichtplätze nach dem SGB IX angerechnet, ohne dass es dafür auf die Behind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf...mehr

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Treuepflicht / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldne...mehr

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Treuepflicht / 2 Intensität der Treuepflicht

Je enger die persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, umso stärker ist die Treuepflicht, sie ist also z. B. bei leitenden Angestellten stärker als bei Hilfsarbeitern, bei langjährigen Arbeitnehmern größer als bei soeben Eingestellten. Bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmern geht die Treuepflicht weiter als bei gewerbliche...mehr

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Treuepflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rech...mehr