Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Mögliche Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 12. Unselbstständiger Handelsvertreter

Rz. 62 Angestellter nach § 84 Abs. 2 HGB ist derjenige, dessen Tätigkeit alle Tatbestandsmerkmale der Handelsvertreterstellung, mit Ausnahme der Selbstständigkeit, aufweist. Der angestellte Handelsvertreter ist ebenfalls ständig damit betraut, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Im Gegensatz zum selbstständigen ist der angestellt...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Gestaltungshinweise

Rz. 69 Die nachfolgenden Muster beschränken sich auf solche Klauseln, die universell in allen Vertragstypen Verwendung finden. Spezifische Klauseln, beispielsweise zum Arbeitsrecht, zum Werkvertragsrecht, zum Kaufvertragsrecht, zum Mietvertragsrecht finden sich in den Vertragsmustern der jeweiligen Teile. Rz. 70 Beim Entwerfen und Prüfen von AGB ist danach zu differenzieren, ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Grundlagen des AGB-Rechts

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden. Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durch d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 75 Durch das Gesetz zur Verbesserung grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 sind mit den neu eingefügten §§ 1087 ff. und 1097 ff. ZPO die deutschen Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der EG-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (VO (EG) Nr. 1896/2006, EuMVVO) und zur Einführung eines europäischen Verfa...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[140] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für Bewerber

Rz. 127 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Datenschutzhinweise für Bewerber Datenschutzhinweise für Bewerber der _________________________ Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber oder Bewerberin auf ein Stellenangebot oder im Rahmen einer Initiativbewerbu...mehr

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§ 42 Transportrecht / g) Exkurs: Mindestlohn

Rz. 26 Vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer erfasst. Da nach dem Beispielsfall (siehe Rdn 1) auch ausländische Arbeitnehmer zum Einsatz kommen sollen, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach den §§ 16, 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen eines Dienst- und...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Überblick über den Bestand an autonomen Kollisionsnormen des deutschen Rechts

Rz. 108 Die geschriebenen Kollisionsnormen setzen sich aus den allgemeinen Vorschriften über die Anwendung des Kollisionsrechts (Art. 3–6 EGBGB in Abschn. 1; Allg. Teil) und den Verweisungsnormen in den Art. 7–48 EGBGB (Bes. Teil) zusammen. Im Besonderen Teil regeln Art. 7–12 EGBGB (Abschn. 2) das Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte, darunter in Art. 8 die...mehr

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§ 16 Franchiserecht / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Idee des Franchising wurde bereits vor über 100 Jahren in den USA entwickelt. Dort gewährte der Nähmaschinenhersteller "Singer Sewing Machine Company" bereits im Jahre 1860 selbstständigen Hausierern Vertriebsrechte in genau abgegrenzten Vertragsgebieten, die sodann unter der einheitlichen Marke "Singer" ausgeübt wurden.[1] Es folgten weitere Unternehmen wie Coca-C...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 120 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[453] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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Active Sourcing / Arbeitsrecht

1 Grundlagen #Hiring – diese Funktion auf der Plattform LinkedIn ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Möglichkeiten von Unternehmen auf der Suche nach Mitarbeitern. Wo Arbeitgeber früher häufig die Auswahl aus einer Vielzahl von Arbeitskräften hatten und sich die besten Kandidaten aussuchen konnten, herrscht heute – je nach Branche – nicht selten ein Mangel an qualifizier...mehr

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Kündigungsschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeiner Kündigungsschutz Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als 10 bzw. 5 Arbeitnehmern und ein Beschäftigtenverhältnis, das länger als 6 Monate besteht. Gegen ei...mehr

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Kündigungsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Arbeitsrecht, die die Kündigung eines Vertrags erschweren oder ausschließen. Dabei unterscheidet man den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz. Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind....mehr

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Active Sourcing / 3 Wettbewerbsrecht

Das Abwerben von fremden Mitarbeitern durch Active Sourcing stellt eine Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar. Diese gilt bereits für eine erste Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern anderer Unternehmen, weshalb etwaige Handlungen am UWG zu messen sind. 3.1 Risiken Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1]...mehr

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Active Sourcing / 2 Datenschutzrecht

2.1 Risiken Das wohl größte Risiko besteht im Bereich des Datenschutzrechts nach DSGVO und BDSG. Das Active Sourcing stellt eine Datenerhebung dar. Ist diese rechtswidrig und damit ein Verstoß gegen die DSGVO und das BDSG gegeben, kann dies erhebliche Folgen haben. Dazu gehören neben Schadensersatzansprüchen aus Art. 82 DSGVO und § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Ar...mehr

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Active Sourcing / 2.2 Handlungsempfehlungen

2.2.1 Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung Bevor die zahlreichen Netzwerke nach Kandidaten durchforstet oder Talentpools angelegt werden, sollten Unternehmen genau prüfen und gewährleisten, dass diese Datenerhebungen rechtmäßig sind. Hierbei kommen grundsätzlich 2 Möglichkeiten in Betracht: Entweder liegt eine Einwilligung der betroffenen Kandidaten vor oder die Datener...mehr

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Active Sourcing / 4 Gleichbehandlungsrecht

4.1 Risiken Auch im Gleichbehandlungsrecht können sich im Zusammenhang mit Active Sourcing Risiken ergeben, sofern gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wird. Zwar spielen Schadensersatzforderungen wegen eines materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG wegen des Erfordernisses eines Schadensnachweises in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Zu beachten ist jedoch der Ent...mehr

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Kündigungsschutz / 3 Schutz bei Massenentlassung

Bei Massenkündigungen bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.mehr

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Kündigungsschutz / 4.1 Abgrenzung allgemeiner/besonderer Kündigungsschutz

Während der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz für alle unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallenden Arbeitnehmer gilt, behandelt der besondere Kündigungsschutz die darüber hinausgehenden Kündigungsbeschränkungen, die nur für besondere Arbeitnehmergruppen gelten.mehr

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Kündigungsschutz / 4.3 Schwerbehindertenvertretung

Der Schwerbehindertenvertretung wird durch § 179 Abs. 3 SGB IX der gleiche Kündigungsschutz wie den Betriebsräten eingeräumt.mehr

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Kündigungsschutz / 4.7 Beteiligte am Zivilschutz

Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Zivilschutz keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen, folglich darf ihnen auch deswegen nicht gekündigt werden.[1]mehr

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Kündigungsschutz / 4 Der besondere Kündigungsschutz

4.1 Abgrenzung allgemeiner/besonderer Kündigungsschutz Während der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz für alle unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallenden Arbeitnehmer gilt, behandelt der besondere Kündigungsschutz die darüber hinausgehenden Kündigungsbeschränkungen, die nur für besondere Arbeitnehmergruppen gelten. 4.2 Betriebsräte Während der Amtszei...mehr

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Active Sourcing / 3.1.1 Abwerben per Telefon

Bei Telefonaten ist vor allem die Länge des Telefonats für die Bewertung der Unlauterkeit entscheidend. Erlaubt sind kurze Telefonate, in denen kurz über den Grund des Anrufs informiert wird und nach dem Interesse des Kandidaten an der vakanten Stelle gefragt wird.[1] Die Gesprächsdauer sollte auf keinen Fall länger als ein paar Minuten sein, da dies ein Indiz dafür ist, das...mehr

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Active Sourcing / 2.2.2 Informationspflichten gegenüber dem Anzuwerbenden

Nachdem Kandidaten ausfindig gemacht und angesprochen wurden, gilt es, diese transparent über die erhobenen Daten zu informieren. Maßgebend ist Art. 14 DSGVO. Zu informieren ist daher über: Die Daten, die gespeichert wurden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, den Zweck der Datenverarbeitung, die Dauer der Speicherung, die Betroffen...mehr

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Active Sourcing / 4.2 Handlungsempfehlung

Um Verstöße gegen das AGG zu vermeiden, sollten die Auswahlkriterien für die Ansprache von Kandidaten klar und objektiv sein. Recruiter sollten regelmäßig in Bezug auf das AGG geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. Beim Einsatz von KI ist darauf zu achten, dass Anforderungen vermieden werden, die zu einer Diskriminierung...mehr

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Active Sourcing / 3.1.3 Sonstige Fälle

Unlauterkeit ist jedenfalls auch dann anzunehmen, wenn der aktuelle Arbeitgeber herabgewürdigt wird[1] oder die Identität des Abwerbenden (Unternehmen selbst oder Recruiter) verschleiert wird.[2] Unzulässig ist auch das Abwerben von Arbeitnehmern durch das Aufsuchen am Arbeitsplatz.[3]mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wa...mehr

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Kündigungsschutz / 4.9 Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Dies gilt schon ab dem Zeitpunkt, von dem Elternzeit verlangt werden kann, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 14 Wochen vor Beginn. In besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesb...mehr

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Kündigungsschutz / 4.11 Arbeitnehmervertreter der Europäischen Gesellschaft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europäische Gesellschaft (societas europaea = SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig sind oder tätig werden wollen. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) unterscheidet ...mehr

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Active Sourcing / 3.1 Risiken

Im wirtschaftlichen Wettbewerb gilt grundsätzlich die Freiheit der Nachfrage nach Mitarbeitern.[1] Das heißt, es gibt keinen Bestandsschutz bezüglich der eigenen Mitarbeiter. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Abwerben von Mitarbeitern, selbst wenn es bewusst und planmäßig erfolgt, insbesondere durch einen darauf spezialisierten Mitbewerber oder Headhunter, lauterkeitsrec...mehr

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Active Sourcing / 2.1 Risiken

Das wohl größte Risiko besteht im Bereich des Datenschutzrechts nach DSGVO und BDSG. Das Active Sourcing stellt eine Datenerhebung dar. Ist diese rechtswidrig und damit ein Verstoß gegen die DSGVO und das BDSG gegeben, kann dies erhebliche Folgen haben. Dazu gehören neben Schadensersatzansprüchen aus Art. 82 DSGVO und § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1...mehr

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Active Sourcing / 3.1.2 Abwerben per E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media

Während Telefonate in gewissem Rahmen noch zulässig sind, ist das bei Anschreiben über E-Mail oder Direktnachricht auf Social Media nicht der Fall. Hier ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten, der für die Verwendung "elektronischer Post" eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt. Diese ist im Fall der erstmaligen Kontaktaufnahme zwecks Abwerbens des ...mehr

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Kündigungsschutz / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als 10 bzw. 5 Arbeitnehmern und ein Beschäftigtenverhältnis, das länger als 6 Monate besteht. Gegen eine Kündigung, die nach der Mei...mehr

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Active Sourcing / 3.2 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten, wenn sie geeignete Kandidaten durch Active Sourcing-Maßnahmen ausfindig gemacht haben, von elektronischen Anschreiben absehen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Einwilligung vorliegen. Denn eine Kontaktaufnahme auf dem elektronischen Postweg i. S. d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist nur mit vorheriger Einwilligung wettbewerbsrechtlich zulässig. Stattdessen soll...mehr

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Active Sourcing / 2.2.3 Zwischenergebnis und Leitfaden für das Datenschutzrecht

Das Active Sourcing ist datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig, jedoch nicht frei von jedwedem Risiko. Arbeitgeber bzw. Unternehmen sollten daher folgendermaßen vorgehen: Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung (entweder durch Einwilligung oder Rechtfertigung bei öffentlichen Daten[1]) Blick in die AGB der Plattformen, auf denen Daten erhoben werden sollen Schaffen vo...mehr

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Kündigungsschutz / 1.2 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Erfüllung Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Abgehoben wird hierbei auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht darauf, ob der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich gearbeitet hat. Somit genießt auch ein Arbeitnehmer Kündigu...mehr

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Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

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Active Sourcing / 4.1 Risiken

Auch im Gleichbehandlungsrecht können sich im Zusammenhang mit Active Sourcing Risiken ergeben, sofern gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wird. Zwar spielen Schadensersatzforderungen wegen eines materiellen Schadens nach § 15 Abs. 1 AGG wegen des Erfordernisses eines Schadensnachweises in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Zu beachten ist jedoch der Entschädigungs...mehr

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Kündigungsschutz / 4.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung, Seebetriebsrat

Auch die Mitglieder dieser betriebsverfassungsrechtlichen Organe genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder, jedoch ist der nachwirkende Kündigungsschutz der Bordvertretung auf 6 Monate beschränkt. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, das mit dem Ende der Berufsausbildung ohne ...mehr

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Kündigungsschutz / 4.6 Abgeordnete

Eine Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers aus Anlass oder wegen seiner Abgeordnetentätigkeit ist unwirksam.[1] Hat ein Arbeitnehmer ein Mandat erworben, so tritt seine Arbeitspflicht hinter den Anforderungen des Mandats zurück. Diese für Bundestagsabgeordnete geltende Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, der auch für Abgeordnete von Land- und K...mehr

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Kündigungsschutz / 4.8 Mutterschutz

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis mindestens zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt.[1] Er gilt auch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung hiervon Kenntnis hat oder ihm dies innerhalb von 2 Wochen nach Zu...mehr

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Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

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Kündigungsschutz / 4.12 Datenschutzbeauftragte

Für Datenschutzbeauftragte[1] besteht ein Sonderkündigungsschutz.[2] Danach ist die Kündigung eines Datenschutzbeauftragten nur unter den Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund[3] möglich. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht[4] in seinem Beschluss vom 30.7.2020 nochmal hingewiesen. Dies gilt auch bereits während der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[5] Dieser Son...mehr