Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / Arbeitsrecht

1 Pfändbares Arbeitseinkommen Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Naturallohn

Naturallohn (Sachbezüge) unterliegt nicht dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, ist aber meist nicht pfändbar, weil die Leistung (z. B. Kost und Wohnung) nicht ohne Änderung des Inhalts an einen anderen als den Arbeitnehmer erfolgen kann, deshalb nicht übertragbar und folglich nicht pfändbar ist.[1] Jedoch ist der Naturallohn bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 8 Bevorrechtigte Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen sinken, wenn der Gläubigerforderung Unterhaltsansprüche von Verwandten, des Ehegatten, des früheren Ehegatten, des Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners oder der Mutter eines nichtehelichen Kindes zugrunde liegen; die gemäß § 850a Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 ZPO unpfändbaren Bezüge sind in diesem Fall nach Maßgabe von § 850d ZPO pfändbar. Die Festsetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 5 Bedingt pfändbare Bezüge

Die Pfändung der in § 850b ZPO aufgeführten bedingt pfändbaren Bezüge ist nur zulässig, wenn die vorrangig zu betreibende Vollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners erfolglos war und das Vollstreckungsgericht die Pfändung auf Antrag des Gläubigers ausdrücklich zugelassen hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 7 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen und Lohnvorschüsse werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 9 Bargeldlose Lohnzahlung

Ist der Lohn bereits auf ein Bankkonto überwiesen und pfändet der Gläubiger die Forderung des Arbeitnehmers gegen seine Bank, so ist die Pfändung nur unwirksam, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) i. S. d. §§ 899 ff. ZPO handelt und nur soweit nach dieser Vorschrift ein eventuelles Guthaben unpfändbar ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2025 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.555,00 EUR monatlich (357,87 EUR wöchentlich, 71,57 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Arbeitsrecht

1 Verpflichtung zu Dienstreisen Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Arbeitsvertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein. Als allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 280 ff., 823 ff. BGB in Betracht.[1] Grundsätzlich ist zwischen einer verschuldensabhäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Nach dem Territorialitätsprinzip findet § 17 unabhängig von der Staatsangehörigkeit auf alle Arbeitnehmerinnen Anwendung, deren Arbeitsort in Deutschland liegt, sodass das Kündigungsverbot auch für im Ausland wohnende, aber im Inland beschäftigte Grenzgängerinnen gilt. Dagegen ist es bei Beschäftigungen im Ausland nur ausnahmsweise zu beachten. § 17 gilt, wenn das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Anspruchsgrundlagen

Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer können der Arbeitsvertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische oder spezielle arbeitsgesetzliche Ansprüche sein. Als allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen die §§ 280 ff., 823 ff. BGB in Betracht.[1] Grundsätzlich ist zwischen einer verschuldensabhängigen und einer versch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Verpflichtung zu Dienstreisen

Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung allerdings nicht. Sie kann von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist.[1] Dabei muss es sich um eine Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort handeln. Keine Dienstreise ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegenüber der Berufsunfallversicherung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gelten die Haftungsfreistellungen der §§ 104 ff. SGB VII. Das Haftungsprivileg greift auch gegenüber Leih...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 3 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitnehmer während der Dienstreise anfallende Kosten für die Durchführung der Reise, hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB. Ein formularmäßiger Verzicht oder Ausschluss dieses Anspruchs ist unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB und damit unwirksam.[1] Ein Arbeitgeber darf einen Verzicht auf die Reisekostenerstattung nicht treuwidrig erzwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist.[1] Eine solche Anordnung enthält auch ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 3 Verschuldensunabhängige Haftung

Für die bei der Arbeit ohne Verschulden einer Vertragspartei oder Dritter erlittenen Schäden des Arbeitnehmers an von ihm zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten eingesetzten eigenen Sachen[1] hat der Arbeitgeber nach den Grundsätzen des sog. "Eigenschadens" einzutreten. Anspruchsgrundlage sind die §§ 670, 675 BGB analog. Den dort genannten Aufwendungen werden di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Den Begriff der "Reisezeit" als eigenständige Kategorie kennt das Arbeitszeitrecht nicht. Entscheidend ist daher, ob die Reisezeit dem Begriff der Arbeitszeit zugeordnet werden kann. Grundsätzlich zählt die Fahrtzeit (sog. "Wegezeit") des Arbeitnehmers von seiner privaten W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne Weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistungen (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / Arbeitsrecht

1 Begriff im Arbeitsrecht Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / Arbeitsrecht

1 Tendenzbetriebe und Tendenzunternehmen § 118 Abs. 1 BetrVG spricht von Unternehmen und Betrieben, auf die die Vorschriften des BetrVG weitgehend keine Anwendung finden (für Details der anzuwendenden Vorschriften s. Abschn. 2). Erfasst sind solche Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politische, koalitionspolitische, konfessionelle, karitative, erzieheri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / 3 Sonderfall: Betriebe von Religionsgemeinschaften

Religionsgemeinschaften stellen Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Auf sie findet das gesamte Betriebsverfassungsgesetz wegen § 130 BetrVG keine Anwendung. Erst durch die Vorschrift des § 118 Abs. 2 BetrVG ist die Anwendung des Betriebsverfassungsrechts auch für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften und privatrechtlich organisierte Einrichtungen der Relig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / 1 Tendenzbetriebe und Tendenzunternehmen

§ 118 Abs. 1 BetrVG spricht von Unternehmen und Betrieben, auf die die Vorschriften des BetrVG weitgehend keine Anwendung finden (für Details der anzuwendenden Vorschriften s. Abschn. 2). Erfasst sind solche Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politische, koalitionspolitische, konfessionelle, karitative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / Zusammenfassung

Begriff Tendenzbetriebe sind Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen (also z. B. die Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen betreffenden), konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tendenzbetrieb / 2 Umfang der Mitbestimmung bei Tendenzbetrieben

Wie oben bereits angedeutet, ist die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht vollkommen ausgeschlossen. Stattdessen findet in Tendenzbetrieben die betriebliche Mitbestimmung keine Anwendung, "soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht". Wann diese Kriterien erfüllt sind, ist wiederum im Einzelfall zu prüfen und entscheidet sich na...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / Arbeitsrecht

1 Arten und Abgrenzung Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4 Rechtliche Grenzen

Bei Zeitkontenregelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sind arbeitszeitschutz-, vergütungs- und abgabenrechtliche Vorgaben zu beachten. 4.1 Arbeitszeitschutzrecht Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermon...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitkonten als langfristige "Ansparkonten"

Langfristige Ansparkonten sind nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert. Vielmehr sollen sie Arbeitnehmern die Realisierung längerer Freistellungen unter Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung und den mit dem Beschäftigungsverhältnis verknüpften Sozialversicherungsschutz ermöglichen. Darüber hinaus nutzen Unternehmen sogenannte Beschäftigungssicherungskonten als Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.2 Mindestlohnrecht

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Arbeitsstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto müssen abweichend davon spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.3 Abgrenzung

Die Abgrenzung von Ausgleichs- und Ansparkonten ist insbesondere unter dem Aspekt der betrieblichen Arbeitszeitsteuerung wichtig. Grundsätzlich können auch mehrere Zeitkonten nebeneinander für Beschäftigte geführt werden. Es müssen aber dabei die mit den einzelnen Kontenmodellen verbundenen Zwecke abgegrenzt werden. Eine "Verzahnung" der Zeitkontenmodelle muss sorgfältig bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1 Arten und Abgrenzung

Zeitkontenmodelle basieren auf der Idee der Erfassung von Abweichungen zwischen der geleisteten und der (i. d. R. im Rahmen eines fortlaufenden Entgelts) vergüteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden dabei in der Regel als "Zeitguthaben" oder "Plusstunden" bezeichnet; negative Differenzen als "Zeitschulden" oder "...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3 Ausgleichszeiträume in Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten in der Regel Bestimmungen über Ausgleichszeiträume für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit. So kann etwa die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes innerhalb eines Ausgleichszeitraums von grundsätzlich bis zu einem Jahr verteilt werden.[1] Der Ausgleichszeitraum ermöglicht es dem Arbeitgeber dagegen, die vom Arbeitnehmer ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.1 Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich

Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind Zeitkonten, in denen Abweichungen zwischen geleisteter und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit fortlaufend saldiert werden. Sie sollten regelmäßig durch Freizeitnahme bzw. Nachleistung ausgeglichen werden. Zu dieser Art Zeitkonten gehören klassische Gleitzeitkonten, aber auch Ampelkonten, Jahresarbeitszeitkonten, Zeitbudge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.1 Arbeitszeitschutzrecht

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermonat oder 4 Wochen) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Daraus ergeben sich Obergrenzen der maximalen zeitlichen Ansparleistungen auf Zeitkonten. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit

Eine Verpflichtung zum Abbau von Plusstunden eines Zeitkontos kann sich auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld[1] ergeben. Voraussetzung der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist insbesondere das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls, der nicht vermeidbar ist.[2] Ein Arbeitsausfall ist danach vermeidbar, wenn er durch im Betrieb zulässige Arbeitszei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr