Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 3.2 Betriebsvereinbarungen als Erlaubnistatbestand

Eine solche Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, sieht Art. 88 Abs. 1 DSGVO für den Beschäftigungskontext vor.[1] Die Mitgliedstaaten können Erlaubnistatbestände für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO entweder selbst durch entsprechende Gesetzgebung sc...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 6 Rahmenbetriebsvereinbarung, Einzelbetriebsvereinbarungen bzw. Konzernbetriebsvereinbarungen?

Die letztlich sicherste Methode, Datenverarbeitungen auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen an die DSGVO anzupassen wäre es, sämtliche im Betrieb abgeschlossenen und noch abzuschließenden Betriebsvereinbarungen an den Vorgaben des neuen Beschäftigtendatenschutzes auszurichten. In der Praxis wird es allerdings nur den allerwenigsten Unternehmen tatsächlich und lückenlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 3 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ihm obliegende Nachweispflicht nicht erfüllt. Das gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt.mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2 Anzeige- und Nachweispflichten

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur, ihre voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich mitzuteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Kur durch einen Sozialleistungsträger unverzüglich vorzulegen. Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Urlaub und Rehabilitationsmaßnahme

Sofern der Arbeitnehmer eine sozialrechtlich bewilligte Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 9 EFZG auslöst, ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistungspflicht befreit. Der Arbeitgeber kann diese Zeiten nicht mit gesetzlichen Urlaubsansprüchen "verrechnen".[1] Dies gilt auch dann, wenn der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / Zusammenfassung

Begriff Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind bei einer Gefährdung der Arbeitskraft angezeigt, sodass diese wieder weitgehend bzw. voll hergestellt werden kann. Primär soll der Gefahr einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung entgegengewirkt werden. Rehabilitation soll somit die Notwendigkeit von Geldleistungen (z. B. Krankengeld oder eine Verrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonst...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.4 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen

Das AGG differenziert zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Unmittelbare Benachteiligungen Eine unmittelbare Benachteiligung liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn jemand wegen eines der Merkmale eine schlechtere Behandlung erfährt oder erfahren würde als jemand in einer vergleichbaren Situation. Die unmittelbare Benachteiligung ist der Regelfall bei Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 8 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des 2. KVLG geregelt. § 24c hat lediglich e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / Arbeitsrecht

1 Anwendungsbereich der Änderungskündigung 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwisch...mehr

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Änderungskündigung / 1 Anwendungsbereich der Änderungskündigung

1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ...mehr

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Änderungskündigung / 4 Kündigungsschutz

4.1 Kündigungsschutzklage Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 2 Form und Frist der Änderungskündigung

2.1 Form Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, wobei sich das Schriftformerfordernis auch auf das Änderungsangebot erstreckt. Ein Änderungsangebot muss allerdings auch unter Berücksichtigung von § 623 BGB nur solche Arbeitsbedingungen aufführen, die zukünft...mehr

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Mobiles Arbeiten / 7 Datenschutz

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Einhaltung und Durchführung des BDSG und der DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Auch bei der mobilen Arbeit muss daher sichergestellt werden, dass die innerbetrieblich geltenden Richtlinien, eventuelle ...mehr

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Änderungskündigung / Zusammenfassung

Begriff Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Die Änderungskündigung besteht daher aus 2 Willenserklärungen. Zusätzlich zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes bzw. bestimmbares Angebot zur Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 4 Ausstattung und Kosten

Da bei der mobilen Arbeit die Einrichtung eines kompletten Arbeitsplatzes entfällt, sind die Kosten der Arbeitsmittel bei der mobilen Arbeit regelmäßig deutlich günstiger als die komplette Einrichtung eines festen Telearbeitsplatzes/Homeoffice. Für die mobile Arbeit benötigt der Mitarbeiter als Arbeitsmittel meistens nur einen Laptop bzw. ein Smartphone. Grundsätzlich hat der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 2.2 Frist

Eine ordentliche Änderungskündigung mit dem Angebot, die Arbeitsbedingungen bereits erhebliche Zeit vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu ändern, ist nach § 1 Abs. 2, § 2 KSchG unwirksam. Eine ordentliche Kündigung wirkt erst zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Daran hat sich auch das Änderungsangebot des Arbeitgebers bei einer ordentlichen Änderungskündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Mobiles Arbeiten hat einen kollektiven Bezug.[1] Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.[2] In Betracht kommen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2, 6 und 7 BetrVG, soweit keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.2 Abgrenzung zum Homeoffice

Auch der häufig benutzte Begriff des Homeoffice bezieht sich auf Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Er wird umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus verwendet. Der Begriff wird oft fälschlicherweise mit der Telearbeit synonym verwendet. Tatsächlich liegt Telearbeit aber nur dann vor, wenn die Vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 3 Folgen der wirksamen Änderungskündigung

Arbeitnehmer stimmt der Änderung nicht zu Die wirksame Änderungskündigung führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Kündigungsempfänger der Änderung der Arbeitsbedingungen nicht zustimmt. Sind die Voraussetzungen des § 1a KSchG erfüllt, so ist dieser auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.4 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit und des Bildschirmarbeitsplatzes bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV greifen zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der ArbStättV ist jedoch, dass es sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 5 Arbeitsschutz

Bei der mobilen Arbeit im Angestelltenverhältnis gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die ArbStättV findet auf mobile Arbeit keine Anwendung. Der Arbeitgeber muss daher nicht gemäß der Vorgaben der ArbStättV einen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter einrichten. Insbesondere gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1.3 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 2.1 Form

Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, wobei sich das Schriftformerfordernis auch auf das Änderungsangebot erstreckt. Ein Änderungsangebot muss allerdings auch unter Berücksichtigung von § 623 BGB nur solche Arbeitsbedingungen aufführen, die zukünftig in ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.2 Änderungsschutzklage

Der Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber neben der oben beschriebenen Möglichkeit, die Änderungskündigung als Ganze im Klagewege anzugreifen, auch die Möglichkeit, das Arbeitgeberangebot für die geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht i. S. d. § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / Arbeitsrecht

1 Was versteht man unter einem Trainee? Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Trainee erwirbt dementsprechend auch keinen anerkannten Berufsabschluss. Arbeitgeber sind also grundsätzlich frei, ein Ausbildungsprogramm in ihrem Betrieb als Trainee-Programm zu bezeichnen. Allerdings haben sich in der Praxis einige grundleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / Arbeitsrecht

1 Einführung Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Durch das VermBG sollen die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch Beteiligung am Kapital von Unternehmen und der Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.[1] Arbeitnehmer als Anspruchsberechtigter: Anspruchsberechtigt für Förderungen nach dem 5. VermBG sind gem. § 1 Abs. 1 5. VermBG Arbeitnehmer, wobei hierunter gem. § 1 Abs. 2 5. VermBG Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3 Der Arbeitsvertrag eines Trainees

Empfehlenswert und in der Praxis gängig ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Trainee und Arbeitgeber. Grundsätzlich liegt einem Trainee-Programm ein befristeter Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mindestens 6 und maximal 24 Monaten zugrunde. Einige Unternehmen bieten ihren Trainees aber mittlerweile von Beginn an einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Beides ist rechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 5 Forderungen außerhalb des 3-Monatzeitraums

Bestehen noch Entgeltforderungen für Zeiten außerhalb des 3-Monatzeitraums, so kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche als einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen. Insofern ist er dann auf die Durchsetzung seiner Insolvenzforderung angewiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3.2 Trainees und Mindestlohn

Die Vergütung eines Trainees liegt in der Praxis regelmäßig über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 1 MiLoG, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, besteht im Falle eines Trainees ohnehin nur dann, wenn mit diesem ein Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Gelten für den Trainee dagegen über § 26 BBiG teilweise die Regeln für Auszubildende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 10 Betriebliche Altersversorgung

Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung werden im Insolvenzfall vom Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) gemäß § 7 Abs. 1 und 2 BetrAVG übernommen. Gesichert sind Rentenansprüche und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften. Die Einstandspflicht des PSVaG ist unabhängig von der Beitragszahlung; andererseits begründet die Beitragszahlung allein keinen Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 1 Was versteht man unter einem Trainee?

Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Trainee erwirbt dementsprechend auch keinen anerkannten Berufsabschluss. Arbeitgeber sind also grundsätzlich frei, ein Ausbildungsprogramm in ihrem Betrieb als Trainee-Programm zu bezeichnen. Allerdings haben sich in der Praxis einige grundlegende Standards im Hinblick auf Trainee-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 11 Insolvenzgeldantrag

Insolvenzgeld wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist!) beginnt mit Eintritt des Insolvenzereignisses zu laufen. Bei vom Arbeitnehmer unverschuldeter Versäumung der Frist ist der Antrag erneut innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des die Versäumnis begründenden Umstands zu stellen.[1] Für die Einreichung des Antrags ist die Agentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 7 Vererblichkeit, Verpfändung, Übertragung

Bei der Übertragung der Ansprüche ist zwischen dem Insolvenzgeldanspruch und dem eigentlichen Entgeltanspruch zu unterscheiden. Der Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstirbt. Da das Insolvenzgeld Lohnersatzfunktion hat, sind entsprechende Ansprüche auch vererbbar.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 3.1 Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag

Welche rechtlichen Vorgaben auf das Trainee-Programm anzuwenden sind, richtet sich nach dessen Inhalt: Steht der Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Vordergrund, gelten für das Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG die §§ 10 bis 16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 des BBiG. So ist z. B. eine Probezeit im "Ausbildungsvertrag" verpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 4 Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Der Insolvenzgeldzeitraum verschiebt sich in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, in denen der Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis verspätet Kenntnis erhält. Alsdann wird Insolvenzgeld für rückständigen Arbeitslohn während der letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses ab Kenntniserlangung durch den Arbeitnehmer gezahlt. Wurde der Antrag auf Eröffnung mange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtlich...mehr