Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

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Riester-Rente / 1.1.2 Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

Zum Kreis der Zulageberechtigten gehören diejenigen, die im Alterssicherungssystem der Landwirte pflichtversichert sind. Hat sich der Landwirt oder sein Ehegatte von der Versicherungspflicht befreien lassen, entfällt die unmittelbare Förderberechtigung.[1] Dies gilt auch, wenn die Befreiung unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Lebensversicherung erfolgte[2] und dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der Anrechnung.

Rn 16 Auch ersparte Kosten für Fahrten, Berufskleidung etc sind anzurechnen (anders § 11 KSchG; str; vgl MüKo/Henssler § 615 Rz 72). Rn 17 Anzurechnen ist anderweitiger Erwerb, bei böswilligem Unterlassen aufgrund hypothetischer Berechnung (BAG NZA 17, 988 [BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16]), also die Einkünfte, für deren (mögliche) Erzielung der Wegfall der Dienstleistung kausa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Geringere Miete als der in die Selbstbehaltsätze eingearbeitete Wohnkostenanteil.

Rn 33 Eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts ist möglich, wenn der Unterhaltsverpflichtete deutlich geringere Wohnkosten hat, als in den Leitlinien berücksichtigt sind. Dies kann in Betracht kommen, wenn der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet ist oder mit einem neuen Partner in einer nicht ehelichen Gemeinschaft zusammen lebt und von diesem oder dem neuen Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatzfähigkeit, S 1.

Rn 1 Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unterhalt.

Rn 8 Laufender Unterhalt fällt mangels Fälligkeit nicht in das Endvermögen (BGH FamRZ 03, 1544). Anderes gilt aber für am Stichtag bereits fällige Unterhaltsrückstände, die beim Berechtigten in das Aktiv- und beim Verpflichteten in das Passivvermögen fallen (BGH FamRZ 11, 25; 03, 1544; Celle FamRZ 91, 944; Frankf FamRZ 90, 998). Dasselbe gilt für ein Kontoguthaben, das dazu ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 77 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Abrufsperren und Abrufberechtigungen Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es die M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Art und Umfang der Auskunft (Abs 4).

Rn 6 Die Auskunftspflicht umfasst in erster Linie bereits bezogene Versorgungsleistungen und die erworbenen Anwartschaften, soweit sie von § 2 erfasst werden. Hierbei haben die auskunftsverpflichteten Ehegatten, Hinterbliebenen und Erben die Auskunft auf Verlangen mittels eines mit Belegen versehenen Bestandsverzeichnisses (IV iVm §§ 1605 I 2 und 3, 260, 261 BGB) zu erteilen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 § 11 legt für die Versorgungsträger, die ihre Versorgungsordnungen kraft Satzungsautonomie regeln (insb die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie berufsständische Versorgungswerke) oder auf kollektiv- oder privatvertraglicher Basis handeln (betriebliche und private Versorgungsträger), Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Teilung f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übertragung (Abs 2).

Rn 9 Die Übertragung des entstandenen Anspruchs (s § 2303 Rn 6) erfolgt durch Abtretung (§ 398 ff). Nach § 33 I 1, 3 SGB II geht auf den Leistungsträger kraft Gesetz der (auch noch nicht pfändbare) Pflichtteilsanspruch bis zur Höhe der erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (s § 20–23 SGB II [ALG II]) über. Bei Leistung von Sozialhilfe sieht §§ 93 I 1, 4 SG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erwerbsschaden.

Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 1 Liegt ein Fall der externen Teilung vor, kann die ausgleichsberechtigte Person nach § 15 I frei wählen, bei welchem Versorgungsträger sie ein neues Anrecht begründen oder ein bestehendes ausbauen will. Die ausgewählte Zielversorgung muss mit der Wahl, insb mit der vorgesehenen Teilung, einverstanden sein. Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person kann selbs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.3 Sonstiges

Rz. 13 Für das SG Chemnitz bietet § 328 Abs. 3 Satz 2 keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (SG Chemnitz, Urteil v. 25.10.2017, S 35 AS 4231/15, bezogen auf vorläufige Entscheidungen im Grundsicherungsrecht). Das SG hat darauf hingewiesen, dass dies in der Vergangenheit jedenfalls für die Beiträge im Falle eines ...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.[1] Eine Zusammenballung von Einkünften ist daher nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jewei...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.[1] Meist wird hier zur Vermeidung einer Ruhenszeit nach § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III a. F.) die einschlägige Kündigungsfrist beachtet.[2] Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist jedoch nur d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.1 Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 3 Die Begünstigung des § 146 erfahren nur Leistungsbezieher, d. h., das die Leistungsfortzahlung begründende Ereignis muss in den Bezug von Alg fallen. Daran ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bezug von Alg liegt nur vor, wenn die Agentur für Arbeit zur Leistung verpflichtet ist (realisierbarer Anspruch s. BSG, Urteil v. 2.11.2000, B 11 AL 25/00 R; vgl. auch BSG, Urteil...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 3 Literatur

Rz. 12 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, NZS 2020, 692. Winkler, Die verschleierte Leistungskürzung: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, info also 2006, 65.mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Nr. 1)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 26 Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2010, 576.mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 3 Literatur

Rz. 51 Bienert, Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Leistung für "falsche" Zeiträume?, Info also 2011, 256.mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 3 Literatur

Rz. 18 Adamy, Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängern, SoSich 2015, 44.mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 18 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, NZS 2020, 692.mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 19 Geiger, Chancen und Risiken der Online-Arbeitslosmeldung, info also 2022, 203. Schweiger, Fehldispositionen über den Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Falschberatung, NZS 2019, 11.mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.4.2.3.2 Längerfristige übermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 131 Sofern eine Unterbrechung der Tätigkeit länger als einen Monat dauert, ist es eine Frage der Einzelfallprüfung, ob bis zur (Wieder-)Aufnahme der (selben) selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht entfällt. Diese Einzellfallprüfung hat sich am Schutzzwecks der Norm in § 2 zu orientieren, der die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Selbs...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 3 Literatur

Rz. 35 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund im EU-Ausland erworbener Versicherungszeiten, info also 2019, 147. Geiger, Chancen und Risiken der Online-Arbeitslosmeldung, info also 2022, 203. ders., Arbeitslosmeldung bei Streit über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit – Geht das?, info also 2017, 206. Kellner, Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit bei mehrere...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Bülow, Vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern auf Betreiben des Jobcenters, jM 2015, 462. LVA-Praxis, Antragsrecht für Sozialleistungsträger, § 95 SGB XII, Mitteilungen der bayrischen Landesversicherungsanstalten 04/2005, 183. Schweigler, Das Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sichert das Niveau der Absicherung des Risikos der Arbeitslosenversicherung durch eine zeitliche Komponente für einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Damit wird zugleich gewährleistet, dass die Arbeitslosenversicherung auf in der Sozialversicherung vergleichsweise aktuelle Zeiträume für evtl. Versicherungsleistungen Bezug nimmt. Dies gesch...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr