Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Einführung der Existenzgründungsförderung in das SGB III seinerzeit allgemein damit begründet, dass sich die Arbeitswelt spürbar gewandelt habe. Die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber bis zum Eintritt in das Rentenalter verliere an Bedeutung. Stattdessen würden Erwerbsverläufe flexibler. Dies entspräche einerseits auch den Wünschen vieler Arbei...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.1 Dauer der Förderung

Rz. 3 Abs. 1 gestaltet den Gründungszuschuss als Leistung aus, die nach positiver Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit in definierter Höhe an den Existenzgründer erbracht wird. Der Agentur für Arbeit ist insoweit kein gesondertes Ermessen über die Dauer oder die Höhe der Förderung eingeräumt. Rz. 4 Die Dauer der Förderung mit dem Gründungszuschuss in der ersten Förder...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 4 Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ist in § 248, eigenständig und neben dem Beitragssatz für Renten, auch der Beitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen seit dem 1.1.2009 durch den unmittelbaren Verweis auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (§ 2...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 248 enthält, inhaltlich weitgehend dem § 385 Abs. 2a RVO folgend, die Regelung über den anzuwendenden Beitragssatz auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die seit dem 1.1.1983 bei Versicherungspflichtigen zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen. Sie legt einen (gesetzlichen) Beitragssatz fest, nach dem die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen...mehr

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Arbeitslosengeld

1 Anspruch auf Arbeitslosengeld Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit ist es erforderlich, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und die Anwartschaftszeit zu erfüllen. 1.1 Arbeitslosigkeit Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosigkeit liegt nach § 138 Abs. 1 SGB III vor...mehr

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Arbeitslosengeld / 1 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit ist es erforderlich, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und die Anwartschaftszeit zu erfüllen. 1.1 Arbeitslosigkeit Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosigkeit liegt nach § 138 Abs. 1 SGB III vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht in...mehr

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Arbeitslosengeld / 4 Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungsverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat (vgl. § 147 SGB III). Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgtmehr

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Arbeitslosengeld / 7 Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

7.1 Wirkung des Ruhens Durch das Ruhen des Anspruchs nach §§ 156 ff. SGB III wird der Beginn der Arbeitslosengeldzahlungen für eine bestimmte Zeit (Ruhenszeit) hinausgeschoben. Die Dauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes wird jedoch – anders als beim Eintritt einer Sperrzeit – nicht verkürzt. Zu beachten ist aber, dass sich das Ruhen faktisch wie eine Kürzung des Arbeitslosen...mehr

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Arbeitslosengeld / 5 Höhe des Arbeitslosengeldes

5.1 Leistungssatz Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III für Arbeitslose, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner ...mehr

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Arbeitslosengeld / 6 Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aufgrund Anrechnung von Nebeneinkommen

Üben Arbeitslose während einer Zeit, für die ihnen Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit i. S. d. § 138 Abs. 3 SGB III aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 EUR in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbstständige ...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4.1 Sinn und Zweck der Ruhensregelung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung für eine vertraglich geschuldete Arbeit...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.1 Wirkung des Ruhens

Durch das Ruhen des Anspruchs nach §§ 156 ff. SGB III wird der Beginn der Arbeitslosengeldzahlungen für eine bestimmte Zeit (Ruhenszeit) hinausgeschoben. Die Dauer des Bezugs des Arbeitslosengeldes wird jedoch – anders als beim Eintritt einer Sperrzeit – nicht verkürzt. Zu beachten ist aber, dass sich das Ruhen faktisch wie eine Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs auswirkt...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.4 Fehlendes Verschulden

Weitere immanente Voraussetzung für den sozialversicherungsrechtlichen Anspruch ist das Merkmal der unverschuldeten Arbeitslosigkeit und der hierdurch bedingte Verlust des Arbeitsentgelts. Um die Versichertengemeinschaft vor missbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen, enthält das Arbeitsförderungsrecht verschiedene Tatbestände, die zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitsloseng...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

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Arbeitslosengeld / 10 Auswirkung einer Sperrzeit auf die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III oder einer Urlaubsabgeltung nach § 157 Abs. 2 SGB III bezogen, tritt die Versicherungspflicht trotzdem ab dem 1. Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ein, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht ab diesem Tag auch grunds...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4 Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)

7.4.1 Sinn und Zweck der Ruhensregelung Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung ...mehr

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Arbeitslosengeld / 8.1 Wirkung einer Sperrzeit

Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit treffen den Arbeit...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.2 Ruhen bei anderen Sozialleistungen (§ 156 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerb...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4.2 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei einer Entlassungsbestätigung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkün...mehr

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Arbeitslosengeld / 8 Sperrzeit nach § 159 SGB III

8.1 Wirkung einer Sperrzeit Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer S...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4.3 Dauer der Ruhenszeit

Die Dauer der Ruhenszeit des Arbeitslosengeldes hängt vom maßgeblichen Kündigungszeitpunkt und von der Höhe der Entlassungsentschädigung ab. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gem. § 158 SGB III maßgeblichen Kündigungsfristen hätte ...mehr

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Arbeitslosengeld / 3 Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet Arbeitsunfähigkeit ein oder wird auf Kosten der Krankenkasse eine stationäre Behandlung erforderlich, besteht für die Dauer von 6 Wochen weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Leistungsfortzahlung, vgl. § 146 SGB III). Dies gilt auch im Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsi...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.1 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III für Arbeitslose, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt eink...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.1 Arbeitslosigkeit

Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosigkeit liegt nach § 138 Abs. 1 SGB III vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbe...mehr

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Arbeitslosengeld / 2 Minderung der Leistungsfähigkeit

Ist eine Person allein deshalb nicht arbeitslos, weil sie wegen einer mehr als 6-monatiger Minderung ihrer Leistungsfähigkeit keine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann, besteht trotzdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (vgl. § 145 SGB III). Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.2 Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs (vgl. § 150 Abs. 1 SGB III...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.2 Meldung bei der Agentur für Arbeit

Die Arbeitslosmeldung kann elektronisch im Fachportal der Bundesagentur und persönlich erfolgen (§ 141 SGB III). Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände ihren Wohnsitz hat (§ 327 Abs. 1 SGB III). Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeit...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.3 Bemessungsentgelt

Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt haben. Arbeitsentgelte, auf die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch besteht, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind. Außer Betrach...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.3 Erforderliche Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit ist grundsätzlich erfüllt, sofern in der Rahmenfrist nach § 143 SGB III von 30 Monaten mindestens 12 Monate lang ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Hinweis Mit Urteil vom 24.9.2008[1] hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass die Sozialversicherungspflicht bei einvernehmlicher und unwiderruflicher Freistellung...mehr

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Arbeitslosengeld / 9.1 Mehrere Ruhenszeiträume

Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EUR, die zu einem angenommenen Ruhenszeitraum von 11 Monaten führt. Hier ist eine Addition der Ruhenszeiträume (11 Monate und 6 Wochen) vorzunehmen.mehr

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Arbeitslosengeld / 9.2 Ruhenszeiträume und Sperrzeittatbestände

Beim Zusammentreffen von Ruhenszeitraum und Sperrzeittatbestand findet hingegen keine Addition statt. Beide Zeiträume laufen nebeneinander.mehr

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Arbeitslosengeld / 9 Zusammentreffen von Sperrzeit- und Ruhenszeitraum

Nicht selten treffen mehrere Regelungen über Ruhenszeiträume zusammen oder Ruhens- und Sperrzeittatbestände treffen aufeinander. 9.1 Mehrere Ruhenszeiträume Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EU...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld / 8.3 Beginn und Dauer der Sperrzeit

Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt 12 Wochen. Sie verkürzt sich auf 3 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4.1 Arbeitslosengeld nach Ausbildungsvergütung

Wer vor der Dienstzeit eine betriebliche Berufsausbildung absolviert und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat und nach dem Dienst als Soldat auf Zeit einen Anspruch auf Wiederbewilligung des Arbeitslosengeldes hat, erhält Arbeitslosengeld, das sich wiederum nur nach der Ausbildungsvergütung bemisst. In den meisten Fällen wäre das vorrangige Arbeitslosengeld dann deu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld

Sofern der Leistungsberechtigte zusätzlich zu dem Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat, geht dieser Anspruch als Versicherungsleistung der Fürsorgeleistung Arbeitslosenbeihilfe vor. Praxis-Beispiel Restanspruch auf Arbeitslosengeld nach Dienstende Eine Anspruchskonkurrenz ist zum Beispiel möglich, wenn nach Dienstende noch ein Rest...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 1 Ziel der Arbeitslosenbeihilfe

Soldaten auf Zeit sind in ihrer Beschäftigung nicht gegen Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (SGB III) versichert.[1] Ihre Dienstzeit begründet deshalb auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Nach der Beendigung eines Soldatenverhältnisses auf Zeit sind zunächst aus einer früheren versicherungspflichtigen Beschäftigung erworbene...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 3 Leistungsumfang

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe richtet sich – wie beim Arbeitslosengeld – künftig nach der Dauer der Dienstzeit in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Leistungsanspruches und grundsätzlich auch nach dem Lebensalter des Berechtigten.[1] Bei einer Dienstzeit von 2 Jahren beträgt die Anspruchsdauer 180 Tage. Bei längerer Dienstzeit wirkt diese Begrenzung nicht, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 2 Leistungsvoraussetzungen

Für den Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe gelten im Grundsatz die Vorschriften über das Arbeitslosengeld entsprechend. Ein Leistungsanspruch besteht jedoch – abweichend vom Recht des Arbeitslosengeldes – erst nach einer Dienstzeit von mindestens 2 Jahren als Soldat auf Zeit. Im Übrigen setzt der Anspruch voraus, dass der vormalige Soldat auf Zeit arbeitslos ist[1], sich bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslosenbeihilfe (Alb SZ) ist die Entgeltersatzleistung an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit. Sie ist vergleichbar mit dem Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer. Die Leistung wird nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) als besondere Fürsorgeleistung des "Dienstherrn Bund" in dessen Auftrag von der Bundesagentur für Arbeit erbracht....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 921 Durch die Freistellung des Arbeitnehmers wird das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV nicht beendet. Es besteht vielmehr bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Dies gilt sowohl für die einseitige[2144] als auch für die einvernehmliche[2145] Freistellung. Unerheblich ist ferner, ob die Freistellun...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 465 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 1010 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzieru...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 464 Unter den Begriff "Entlassungsentschädigung" fallen alle Zahlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, weil der Arbeitnehmer sie ohne die Beendigung nicht beanspruchen könnte. Sie sind nach Aufhebung von § 115a AFG, § 140 SGB III a.F. grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Wird das Arbeitsverh...mehr