Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Eröffnung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einer Betriebstätte

Rz. 10 Die Begriffe der Land- und Forstwirtschaft und des gewerblichen Betriebs sind §§ 13, 15 EStG zu entnehmen. Unter der Eröffnung eines Betriebs ist zunächst die Tätigkeitsaufnahme des Betriebs oder der Betriebstätte zu verstehen.[1] Dabei kommt es auf die Rechtsform, in der dies geschieht, nicht an. Als Eröffnung wird nach h. M. auch die Fortführung eines Betriebs oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigen an die Gemeinde

Rz. 6 Alle – potenziellen – Realsteuerpflichtigen[1], die nicht natürliche Personen sind, haben gegenüber den Gemeinden die in der Vorschrift genannten Umstände anzuzeigen. Da sich hier aus der Nennung des Adressaten auch keine Einschränkung ergibt, trifft die Anzeigepflicht auch die Personengesellschaften.[2] Rz. 7 Die Vorschrift erfasst nur den von der Grundsatzregelung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Auslandsbetätigungen (Abs. 2)

Rz. 15 Die Vorschrift[1] soll wichtige Betätigungen und Beteiligungen im Ausland erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung nach § 85 AO sicherzustellen.[2] Die FÄ sollen dadurch in die Lage versetzt werden, steuerlich bedeutsame Sachverhalte mit Auslandsbeziehung zu erkennen, zu prüfen und zu behandeln. Zugleich sollen die durch die Mitteilungen gewonnenen Kenntnisse dem BZ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt eine Anzeigepflicht über Umstände, die für die steuerliche Erfassung bestimmter Stpfl. von Bedeutung sind. Sie dient der Konkretisierung der allgemeinen Bestimmungen in §§ 90, 93 AO. [1] Die Norm basiert auf § 165d Abs. 1 und 4 RAO und gilt bislang unverändert fort.[2] Die Pflichten werden nach Abs. 1 Stpfl. auferlegt, die nicht natürliche Personen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Anzeigen zur Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 3 Zur zutreffenden Erfassung der Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte und Freiberufler sieht Abs. 1 eine Anzeigepflicht für die Fälle der Eröffnung bzw. Aufnahme, Verlegung und Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte[1] und einer freiberuflichen Tätigkeit vor. Anzeigeverpflichteter ist derjenige, der den Betrie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist unabhängig von der Form der Tätigkeit anzuzeigen. Die Mitteilungspflicht trifft also sowohl den, der die Tätigkeit als Einzelfreiberufler aufnimmt, als auch den, der in eine Sozietät eintritt.[1] Auch die Begründung einer Partnerschaftsgesellschaft und der Eintritt in eine solche Gesellschaft führen zur Anzeigepflicht.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Inhalt

Rz. 8 Die für die steuerliche Erfassung bedeutsamen Umstände sind anzuzeigen, nicht die Umstände, die für die Besteuerung erheblich sind.[1] Zur Verdeutlichung enthält die Vorschrift eine mit dem Wort "insbesondere" eingeleitete, also nur beispielsweise gemeinte, Aufzählung wichtiger Umstände. Die Gründung, der Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Adressat der Mitteilung

Rz. 23 Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind an das nach §§ 18–20 AO zuständige FA zu richten. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige haben danach ihre Anzeige grundsätzlich an das Wohnsitzfinanzamt[1], unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige haben sie an das für ihre Steuern vom Einkommen und Vermögen zuständige FA[2] zu richten. Sind gesonderte Feststellungen vorzunehmen, so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.2 Freiberufliche Tätigkeit (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9 Über die Aufnahme oder Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit erfassen die Gemeinden keine Daten. Mangels entsprechender Gewerbesteuerpflicht und damit fehlender Anzeigepflichten gegenüber den Gemeinden sind die Mitteilungen über die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit nach Abs. 1 S. 3 an das nach § 19 AO zuständige FA zu richten. Dem FA ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Elektronische Anzeige (Abs. 1a, 1b)

Rz. 13b Durch Gesetz v. 16.5.2003[1] ist Abs. 1a eingefügt worden, der für die umsatzsteuerlichen Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, ihre Anzeigepflichten nach Abs. 1 zusätzlich – zur Anmeldung bei der Gemeinde[2] bzw. dem FA[3] – elektronisch (ebenfalls nach amtlichem Vordruck) bei der für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzbehörde zu erfüllen. Dies ist ebenfalls da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 88 Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2b S. 1 AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs. 1 S. 2 GwG keine weitere Unterteilung enthält und das Zitat des § 31b Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.3 Änderungsvorschläge des Bundesrats

Ende September 2024 hatte der Bundesrat zu dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes Stellung genommen und weitere Ergänzungen vorgeschlagen.[1] Diese Anregungen sind nicht weiter verfolgt worden. Achtung Nicht verfolgte Änderungen Die folgenden Änderungsvorschläge sind nicht weiter verfolgt worden. In kommenden Gesetzgebungsverfahren können Sie jedoch wieder aufgegriffen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Besteuerung der freiwilligen Trinkgelder führt zu praktischen Schwierigkeiten bei der Erfassung der > Bemessungsgrundlage. Angesichts einer verbreiteten Meinung, es handele sich dabei um ein "Geschenk" des Kunden – das sind sie allenfalls aus dessen Sicht –, ist die Verpflichtung, solche > Einnahmen dem FA gegenüber zu erklären, den Betro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Vorweggenommen... / 2 Aus den Gründen:

„… [Zulässigkeit der vorweggenommenen Deckungsklage] 1. Die Klage ist zulässig. a. Der Feststellungsantrag nach Ziffer 1, dem das LG stattgegeben hat, ist als vorweggenommene Deckungsklage zulässig. Im Haftpflichtversicherungsrecht kann der VN im Allgemeinen vom VR nicht Befriedigung des Haftpflichtgläubigers verlangen. Dem Haftpflichtversicherer steht es vielmehr frei, ob er d...mehr

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zfs 06/2025, Ausschluss für... / 2 Aus den Gründen:

Anders als das LG angenommen hat, ist die Bekl. nicht aufgrund von Zusagen des Agenten P. entgegen der Ausschlussklausel A.2.16.2 AKB zur Regulierung des streitgegenständlichen Schadens verpflichtet. 1. Ein Anspruch der Kl. auf Ersatz des ihr durch die Beschädigung des versicherten Fahrzeugs während der Fahrt auf der Nordschleife des Nürburgrings ergibt sich nicht unmittelbar...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.4 Steuerverkürzung durch für den Stpfl. tätige Personen

Rz. 37a Die Verlängerung der Festsetzungsfrist setzt nicht voraus, dass der Stpfl. selbst die Steuerstraftat bzw. Steuerverkürzung begangen hat. Maßgebend ist nur, dass dieser Steueranspruch verkürzt worden ist und darin eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung liegt. Der Charakter als hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuer haftet der Steuerschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.3 Anlaufhemmung bei einer Schenkung, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 70 Nach §170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei der SchenkungSt erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Schenker gestorben ist. Da die Finanzverwaltung von Schenkungen häufig erst anlässlich des Todes des Schenkers erfährt, ist sie i. d. R. nicht in der Lage, die Frage der SchenkungSt-Pflicht vorher zu prüfen.[1] Rz. 71 Entsprechend beginnt die Festse...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zerspanungsmechaniker (Prof... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.3 Mitglieder

Rz. 7 Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft, weil ansonsten die KVen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen können (Sproll, in: Krauskopf, SGB V, § 77 Rz. 7). Zu den Mitgliedern der KV/KZV zählen nach Abs. 3 die zugelassenen oder ermächtigten Ärzte/Zahnärzte, aber auch die zugelassenen Psychotherapeuten (§ 28 Abs. 3). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestands...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 2.2 Mindestinhalt der Festlegungen (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 legt den Mindestinhalt der Rahmenvereinbarungen auf Landesebene fest. Die Landesrahmenvereinbarungen haben neben den bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (§ 20d Abs. 2 Nr. 1) insbesondere auch die regionalen Erfordernisse zu berücksichtigen, was insbesondere durch die Beteiligung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, die ü...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.6.2016 übertrug er einen Geschäftsanteil von ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz 1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.1 Besondere Mitteilungspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Antragsteller und Kindergeldberechtigte haben Änderungen in den für den Kindergeldanspruch erheblichen Verhältnissen und über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Die Regelung wurde eingefügt, da die AO-Vorschriften insoweit nicht greifen. § 153 Abs. 1 AO ist nicht einschlägig, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen des FG Münster

Das FG Münster verneint die Verwirklichung eines Schenkungsteuertatbestands (FG Münster v. 23.5.2024 – 3 K 2585/21, ErbStB 2024, 275 [Knittel]). Auch insb. § 7 Abs. 8 ErbStG sehe das FG nicht als erfüllt an. S2 habe als Zuwendender nicht im Bewusstsein gehandelt, die Übertragung seines Anteils an der T-GmbH ohne Verpflichtung zu erbringen. § 7 Abs. 8 ErbStG verlange nach ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht (... / 2 Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter

Der Vermieter kann die Schneebeseitigungs- und Streupflicht auf den Mieter übertragen.[1] Wichtig Klare und eindeutige Vereinbarung Für eine wirksame Übertragung genügt es, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter eine hinreichend klare und eindeutige Vereinbarung besteht. Es genügt aber auch, wenn der Dritte faktisch die Verkehrssicherung übernommen hat und im Hinblick hiera...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags wird verfahrensrechtlich u.a. durch Anzeigepflichten abgesichert. Während für die Feststellung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge eine besondere Erklärung des Steuerpflichtigen erforderlich ist (vgl. Rz. 495), erfolgt die anschließende Festsetzung des Grundsteuermessbetrags von Am...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 495 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung des Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG geregelt (vgl. die Kommentierung zu § 228 BewG). Rz. 496 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann dana...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 9. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 513 [Autor/Stand] Gemäß A 8 Abs. 13 AENGrStG sind die folgende Nummern der zum Bundesrecht ergangenen AEGrStG in Niedersachsen sinngemäß anzuwenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 441 [Autor/Stand] Im § 8 NGrStG sind die Abweichungen und Ergänzungen des NGrStG zum Feststellungsverfahren nach dem BewG zusammengefasst. Rz. 442 [Autor/Stand] Die Norm enthält u.a. Regelungen zu ergänzenden Feststellungen, die für die Anwendung des niedersächsischen Modells zwingend erforderlich sind, zur (einmaligen) Hauptfeststellung, zu den Betrags- und Flächenfortsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Landesrecht vor Bundesrecht

Rz. 131 [Autor/Stand] § 1 Satz 1 NGrStG stellt klar, dass für das Land Niedersachsen grds. vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gelten. Die abweichenden Regelungen gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und folgen damit dem bis zum 31.12.2024 geltenden (verfassungswidrigen) Recht auf Basis der Einheitsbewertung. Rz. 13...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Elektronische Steuererklärungen (Abs. 6)

Rz. 508 [Autor/Stand] Die Erklärung und die Anzeige nach § 8 Abs. 5 NGrStG sind gem. § 8 Abs. 6 NGrStG Steuererklärungen im Sinne der Abgabenordnung. Dies entspricht der Regelung des § 228 Abs. 5 BewG und hat u.a. zur Folge, dass bei Nichterfüllung oder bei nicht fristgerechter Erfüllung der Erklärungs- und Anzeigepflicht grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / IV. Anknüpfung an die verfahrensrechtlichen Grundlagen

Rz. 108 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge bzw. die sog. Grundsteuerausgangsbeträge werden – wie der Grundsteuerwert im Bundesmodell – auf den 1.1.2022 festgestellt. Der daraus abgeleitete Grundsteuermessbetrag wird auf den 1.1.2025 festgesetzt. Dies entspricht ebenfalls dem Bundesmodell. Rz. 109 [Autor/Stand] Weiterhin in Übereinstimmung mit dem Bundesmodell werden der Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Antrag (Abs. 5)

Rz. 397 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigungen nach § 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG werden (nur) auf Antrag gewährt, wenn die maßgebenden (und oben näher beschriebenen) Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen nimmt das zuständige niedersächsische Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt vor. Rz. 398 [Autor/Stand] Liegen die entsprechenden Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.2.3 Abfindung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder können kinderbezogene Entgeltbestandteile für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres durch Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten – also durch einzelvertragliche Regelung – abgefunden werden. Praxis-Tipp Damit ist es zulässig, die nach der Überleitungsregelung zustehenden kinderbezogenen Entgeltbestandteile zu faktorisieren und in einem E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 2. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Beispiel: Beispielfall 1: § 68 EStG Die A, eine griechische Staatsangehörige, beantragte 2009 Kindergeld für ihre Kinder M und I. Die Familienkasse zahlte das Kindergeld aus und informierte die A über ihre Mitteilungspflicht bei relevanten Änderungen. 2017 stellte die Familienkasse durch einen Datenabgleich fest, dass M und I seit 2012 nicht mehr in Deutschland leben, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Beispiel: Beispielfall 2: § 30 ErbStG Die S kaufte im Jahr 2017 eine Ferienimmobilie im Gesamtwert von 2.500.000 EUR. Um Ihren Ehemann, den nicht sehr vermögenden B, für die Zukunft abzusichern, wurde B im Grundbuch zu 50 % als Eigentümer eingetragen. S ging davon aus, dass sie und ihr Mann in der Ehe ein gemeinsames Vermögen haben und erkannte daher nicht, dass es sich bei d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 1. Einleitung

Neben unmittelbaren Folgen von Verstößen gegen Meldepflichten können sich jedoch mittelbare Konsequenzen ergeben, denn wird gegen die Meldepflicht verstoßen, weil diese unbekannt ist oder versehentlich nicht beachtet wird, liegt es nahe, dass auch die Erklärungspflicht nicht erkannt oder versehentlich vergessen wird. Typische Konstellationen in der Praxis sind bspw. die Meld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Keine Konsequenzen

Jedoch gibt es auch Meldepflichten, bei denen ein Verstoß keine unmittelbaren ordnungswidrigkeitenrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Auswirkungen hat. So bspw. bei der Anzeigepflicht von Schenkungen gem. § 30 ErbStG. Die unterlassene Anzeige einer Schenkung an sich, führt weder zu einer Strafbarkeit noch zu einer Ordnungswidrigkeit. Strafrechtliche Sanktionen ergeben si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr