Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzeigepflicht.

Rn 2 Die Anzeigepflicht entsteht in allen drei Tatbestandsvarianten des § 663. Eine öffentliche Bestellung liegt immer dann vor, wenn ein Träger der öffentlichen Verwaltung die Ernennung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ausspricht. Die Tätigkeit selbst muss allerdings privatrechtlicher Natur sein, anderenfalls handelt es sich um Amtspflichten. Praktische Bedeutung erlangt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 374 BGB – Hinterlegungsort; Anzeigepflicht.

Gesetzestext (1) Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsstelle des Leistungsorts zu erfolgen; hinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, so hat er dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet. 2Die Anzeige dar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 663 BGB – Anzeigepflicht bei Ablehnung.

Gesetzestext 1Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat. A. Regelungsgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders.

Gesetzestext (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein kön...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzeigepflicht.

Rn 3 Die Anzeige ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Hinterlegung. Sie kann formfrei erfolgen. Die Anzeige ist nicht auf Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet und damit kein Rechtsgeschäft (aA JPKZ/Habermeier Rz 4; Staud/Olzen Rz 6), stellt aber eine geschäftsähnliche Handlung dar. Sie kann ferner als Anerkenntnis iSd § 212 I Nr 1 zu werten sein. Bei mehreren Ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 789 BGB – Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers.

Gesetzestext 1Verweigert der Angewiesene vor dem Eintritt der Leistungszeit die Annahme der Anweisung oder verweigert er die Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger die Anweisung nicht geltend machen kann oder will. Rn 1 Der Anweisungsempfänger hat aus der Anweisung grds keine Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2146 BGB – Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Eintritt der Nacherbfolge unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. 2Die Anzeige des Vorerben wird durch die Anzeige des Nacherben ersetzt. (2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rn 1 Der Nacherbfall ist unver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anzeigepflicht.

Rn 4 Die Norm begründet in I eine Pflicht zur unverzüglichen (§ 121 I 1) Anzeige des Fundes an einen Empfangsberechtigten und bei Unkenntnis oder Unerreichbarkeit des Empfangsberechtigten in II hilfsweise ggü der zuständigen Behörde; nur diese letztere Anzeige kann bei einem Kleinfund unterbleiben. Empfangsberechtigter im Hinblick auf die verlorene Sache ist jeder, dem auf G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1847 BGB – Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen. Rn 1 Die Norm ersetzt die Genehmigungserfordernisse des § 1823 aF für die Neuaufnahme eines Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bereits bestehende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1042 BGB – Anzeigepflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext 1Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Rn 1 Die Anze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeigepflicht des ArbG an das Betriebsstätten-FA (§ 38 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit der ArbG einen Fehlbetrag nicht durch Zurückbehaltung von anderen Bezügen des ArbN aufbringen kann und der ArbN seiner gemäß § 38 Abs 4 S 1 EStG bestehenden gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nachkommt, trifft den ArbG gemäß § 38 Abs 4 S 2 EStG eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1645 BGB – Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte.

Gesetzestext Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen. Rn 1 Die Neuaufnahme eines Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes ist dem Familiengericht lediglich anzuzeigen. Zusätzlich müssen die Eltern Art und Umfang des neuen Erwerbsgeschäftes mitteilen, damit das Familiengericht einen besseren Eindruck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2384 BGB – Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht.

Gesetzestext (1) 1Der Verkäufer ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. 2Die Anzeige des Verkäufers wird durch die Anzeige des Käufers ersetzt. (2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rn 1 D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik.

Rn 1 Das Gesetz hat als letzten Abschn des 3. Titels über den Erwerb und Verlust von Eigentum an beweglichen Sachen (§§ 929–984) den Fund geregelt (§§ 965–984). Dabei bringt die Einordnung zum Ausdruck, dass auch der Fund zu einem gesetzlichen Eigentumserwerb führen kann (vgl §§ 973, 974, 976). Allerdings enthält der Fund neben dem gesetzlichen Eigentumserwerb eine Fülle von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1846 BGB – Anzeigepflichten bei der Geld- und Vermögensverwaltung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn er (2) Die Anzeige hat insbesondere Angaben z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriff des Finders.

Rn 3 Finder ist, wer eine verlorene Sache nach ihrer Entdeckung (durch den Finder oder durch einen Dritten) in Besitz nimmt (BGHZ 8, 130). Entscheidend ist also (entgegen dem Gesetzeswortlaut) die Besitzergreifung, nicht die reine Wahrnehmung iS einer Entdeckung. Das Finden ist also Besitzergreifung und damit ein Realakt. Es setzt keine Geschäftsfähigkeit, jedoch einen natür...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesen des Fundes.

Rn 2 Gegenstand des Fundes ist eine verlorene, dh besitzlose, aber nicht herrenlos gewordene bewegliche Sache. Besitzverlust tritt ein, wenn der unmittelbare Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgegeben oder auf andere Weise dauerhaft verloren hat. Nicht besitzlos (und infolgedessen auch nicht verloren) sind liegengelassene oder versteckte Sachen, wenn ihre Lag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 663 schützt das Vertrauen und die Erwartungen des Rechtsverkehrs. Grundlage für das Vertrauen können eine öffentliche Bestellung, ein öffentliches Sich-Erbieten (1) oder ein Erbieten ggü einem Interessenten (2) sein. Anders als im Anwendungsbereich des § 362 I HGB führen das Vertrauen und eine nicht erklärte Ablehnung aber nicht zu einem wirksamen Vertrag (keine Fikti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Eine nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommene Anzeige stellt eine besonders geregelte Pflichtverletzung des vorvertraglichen Verhältnisses (§ 311 II) dar, das im Zeitpunkt des Zugangs des Auftragsangebots entsteht. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 280 I kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Zu ersetzen ist das negative Interesse (RGZ 104, 265), das sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anzeigepflichten.

Rn 5 In den Fällen des Verlusts, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung bzw der sonstigen nicht autorisierten Nutzung, unabhängig davon, ob die Schutzpflichten eingehalten wurden oder nicht, entsteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige ggü dem Zahlungsdienstleister. Maßgebend für die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) ist der Zeitpunkt der Kenntnis d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mängelanzeigepflicht gem § 536c I.

Rn 3 Der Mieter ist verpflichtet, Sach- oder Rechtsmängel (I 2) unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter anzuzeigen. Gleiches gilt nach der offenen Gesetzesformulierung für erkennbar in Erscheinung getretene Mängel, die dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt sind (BGH NJW-RR 02, 515 [BGH 14.11.2001 - XII ZR 142/99]) und für erkennbare konkrete Gefahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Regelungsgegenstand.

Rn 3 Es besteht keine gesetzliche Anzeigepflicht des Mieters hinsichtlich eingebrachter Sachen und der späteren Wegnahmeabsicht. Der Vermieter muss durch Besichtigung (vgl Herrlein ZMR 07, 247) oder gesonderte Vertragsvereinbarung zur Kenntnis über Mietereinbauten gelangen. Eine über die Anzeigepflicht hinausgehende Anbietpflicht des Mieters kann nicht vereinbart werden (arg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 971 BGB – Finderlohn.

Gesetzestext (1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Anspruch ist a...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VI. Verbundene Unternehmen, Delegation und Interessenkollision

Im entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter als Partner an der … Partnerschaftsgesellschaft beteiligt. An der … Steuerberatungsgesellschaft mbH war er weder direkt noch indirekt beteiligt. Jedoch war sein Sozius Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Dies wurde auch angezeigt, muss gleichwohl nach Ansicht des Gerichts zu einer vergütungsrelevanten Konsequenz führe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass die Regelung von Wohnungsangelegenheiten von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst wird, weil er nur dann den Betroffenen kraft Gesetzes vertreten kann (§ 1823). Ist ihm die gesamte Personensorge übertragen, so ist er auch zur Kündigung der Wohnung des Betreuten berechtigt, hat er nur die Vermögenssorge, werden davon ›Wohnung...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 673 BGB – Tod des Beauftragten.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitteilungspflicht des ArbN bei Arbeitslohn von dritter Seite (§ 38 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 4 S 3 EStG hat der ArbN dem ArbG die von einem Dritten gewährten Bezüge am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes anzugeben. Der Begriff "Bezüge" umfasst sowohl Barlohn als auch Sachzuwendungen. Sofern die Bezüge jedoch in dem konkreten Fall nicht stpfl sind, zB weil der Dritte eine ertragsteuerlich abgeltende Pauschalier...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Lohnzahlung durch Dritte (§ 38 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der Zahlung von Lohn durch Dritte ist danach zu unterscheiden, ob der ArbG den Dritten nur als reinen Leistungsmittler für die Zahlung des Lohns an seinen ArbN eingesetzt hat (unechte Lohnzahlung) oder ob es sich um eine echte Lohnzahlung des Dritten (Drittlohn) handelt. Instruktiv zur Abgrenzung anhand des Beispiels der Zahlung von Prov...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliches Verfahren, § 593 IV.

Rn 4 Die Neufestsetzung der Vertragsbedingungen erfolgt durch das Landwirtschaftsgericht, wenn einem konkreten außergerichtlichen Verlangen nicht zugestimmt wurde. Weitere Voraussetzung gem § 9 LPachtVG: Anzeigepflicht für den Landpachtvertrag (nachholbar).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536c wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mängelanzeigepflicht des Mieters. Die Vorschrift entspricht § 545 aF. Folgen der unterlassenen Mängelanzeige sind ein Schadensersatzanspruch des Vermieters (II 1) sowie Ausschlusstatbestände zum Nachteil des Mieters (II 2). Nach dem Gesetzeszweck ist § 536c Ausfluss der Obhutspflicht des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520 f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregelung des § 56...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsausübung.

Rn 2 Die möglichen vorläufigen Vormünder sind in § 1774 II aufgeführt. Die Bestellung eines Vormundschaftsvereins zum vorläufigen Vormund bedarf gem § 1785 III dessen Zustimmung. Sind im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch Ermittlungen erforderlich, wer im konkreten Einzelfall am besten als Vormund für den Mündel geeignet ist (§ 1778 I), bestellt das FamG gem § 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendbare Normen.

Rn 7 Die Klarstellung in I, dass es sich bei Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten um Geschäftsbesorgungsverträge handelt, steht im Einklang mit früher bestehenden gesetzlichen Regelungen für Überweisungs-, Zahlungs- und Giroverträge. Die genannten Verträge finden sich im Zahlungsdienstevertrag iSd § 675f. Der mögliche Inhalt eines Zahlungsdienstevertrags geht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Steuerhebung

Rn. 160 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Bezug auf den Vermögensgegenstand besteht gemäß § 138 Abs 1 AO eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde innerhalb eines Monats (BMF BStBl I 2011, 530 Tz 2). Rn. 161 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zufließende Vergütungen aus der Rechteüberlassung unterliegen dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs 1 Nr 3 EStG; ggf auch nach § 50a Abs 7 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstige Nebentätigkeiten.

Rn 8 Eine Nebentätigkeit von Richtern im nicht staatlichen Bereich wird von § 4 I DRiG grds nicht ausgeschlossen; sie unterliegt allein dem Nebentätigkeitsrecht, das im DRiG nur in Ansätzen geregelt ist. Dort finden sich Sonderbestimmungen für eine Betätigung als Schiedsrichter oder Schlichter (§ 40 DRiG), insb als Vorsitzender von Einigungsstellen iS § 76 BetrVG (dazu BVerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Drittschuldner ist nach Abs 1 S 1 Alt 1 zur Herausgabe befugt, falls ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer unbeweglichen Sache nach § 848 mehrfach, also zumindest zweimal wirksam gepfändet ist. Als weitere konstitutive Voraussetzungen muss der Drittschuldner die Sachlage dem Sequester anzeigen, der vom Amtsgericht der belegenen Sache ernannt ist, und ihm d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Die Bestellung eines neuen Vormunds wird, wie im Betreuungsrecht (s § 1869), nunmehr in einer eigenen Norm geregelt. Die Anzeigepflicht des Erben gem § 1894 aF ist ersatzlos entfallen, da das FamG im Regefall auf anderen Wegen vom Tod des Vormunds erfährt. Da die Vormundschaft nicht mit dem Tod oder der Entlassung des Vormunds endet, ist in diesen Fällen, bei weiter bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Drittschuldner ist nach Abs 1 S 1 Alt 1 zur Herausgabe befugt, falls ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer beweglichen Sache nach § 847 mehrfach, also zumindest zweimal wirksam gepfändet ist. Aufgrund einer titulierten Geldforderung muss der Gläubiger den Herausgabeanspruch wegen einer beweglichen körperlichen Sache einschl der Wertpapiere nach § 808 II 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 6 Gem IV ist § 536 zugunsten des Wohnraummieters zwingend. Daher ist die Verknüpfung des Minderungsrechts mit einer Anzeigepflicht unzulässig (BGH NJW 95, 254 [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94]). Die Abbedingung des § 536 ist zu trennen von der Abbedingung der Gebrauchsüberlassung- bzw Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2. Insofern ist zwar die Übertragung von Schönheitsrep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen unterlassener rechtzeitiger Anzeige gem § 536c II.

Rn 5 Gem II 1 ist der Mieter zur Erstattung aller Schäden verpflichtet, die der Vermieter bei rechtzeitiger Anzeige hätte abwenden oder jedenfalls vermindern können (BGH NJW 87, 1072 [BGH 17.12.1986 - VIII ZR 279/85]). Der Anspruch unterliegt der kurzen Verjährung aus § 548 I. Gem II 2 sind ferner die Minderung nach § 536 (Nr 1), der Schadensersatzanspruch aus § 536a I (Nr 2...mehr