Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.3 Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 68 Neben der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland auch verpflichtet, seiner Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 EFZG). Während die Mitteilung im Inland über den behandelnden Arzt erfolgt – deshalb muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Inland einen en...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / D. Ausnahmen von der Anzeigepflicht

I. Lebzeitiger Erwerb Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei ei...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / I. Anzeigepflicht des Erbfalls beim Finanzamt

Rz. 3 Das Erbschaftsteuerrecht sieht im Erbfall verschiedene Anzeigepflichten vor, wobei insbesondere grundsätzlich jeder Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall der Erbschaftsteuer dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen ist, § 30 Abs. 1 ErbStG (siehe § 10 Rdn 1). Diese Anzeigepflicht durch de...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 10. Anzeigepflicht, § 30 ErbStG

Rz. 56 Als Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist auch der Erwerb aufgrund eines Pflichtteils vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, § 30 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Frist läuft (erst) ab Geltendmachung des Pflichtteils an.mehr

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§ 10 Anzeigepflichten

A. Anzeigepflichtige Erwerbe Rz. 1 Jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist anzeigepflichtig, § 30 ErbStG. Ist zweifelhaft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist der Erwerber ebenfalls zur Anzeige verpflichtet.[1] Dies kann z.B. bei einem Erbprätendentenstreit oder einer gemischten Schenkung der Fall sein. Hinweis Im Rahmen d...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / I. Lebzeitiger Erwerb

Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei einer Veräußerung (Kauf...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Anzeigepflichten

Rz. 117 Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung der Schenkung beim Finanzamt i.S.d. § 30 ErbStG kommt es nicht darauf an, ob die Parteien der Meinung sind, dass ein Erwerb ein übliches Gelegenheitsgeschenk i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt. Vielmehr findet die Prüfung durch das Finanzamt statt. Daher ist grundsätzlich jede Schenkung anzeigepflichtig (siehe § 10 Rdn 1).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Anmelde-/Anzeigepflichten

Tz. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Jede Änderung innerhalb des Vorstandes ist dem Amtsgericht mitzuteilen, weil die Eintragung der bestellten Vorstandsmitglieder nur durch das zuständige Amtsgericht erfolgen kann. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderungen innerhalb des Vorstandes beizufügen (s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a). Tz. 15 Stand: EL 142 – ET: 04/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / B. Anzeigepflichtige Erwerber

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen gem. § 3 ErbStG, also insbesondere ist der Erwerber anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 ErbStG. Rz. 3 Bei einem Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 ErbStG, also insbesondere ...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / F. Adressat der Anzeige

Rz. 12 Die schriftliche Anzeige ist an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt zu richten, § 30 Abs. 1 ErbStG. Hinweis Ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Finanzämter findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de).mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / A. Anzeigepflichtige Erwerbe

Rz. 1 Jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist anzeigepflichtig, § 30 ErbStG. Ist zweifelhaft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist der Erwerber ebenfalls zur Anzeige verpflichtet.[1] Dies kann z.B. bei einem Erbprätendentenstreit oder einer gemischten Schenkung der Fall sein. Hinweis Im Rahmen der Anzeigeverpflichtung kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 12 ff.) oder liegt lediglich ein Schenkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gegenüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 4: Immissionssc... / 2.2 Bund

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 145 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18 Abs. 12 S. 3 UStG die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Rz. 146 Mit dem StÄndG 2003 (Rz. 6f.) ist u. a. die Regelung des § 18 Abs. 12 UStG geschaffen worden. Mit dieser Vorschrift sollte eine effektivere Erfassung der grenzüberschreitend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / I. Begriffsbestimmung: Melde-/Mitteilungs-/Anzeigepflicht

Dem Untersuchungsgrundsatz der Finanzbehörde (§ 88 AO) steht die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (§ 90 AO) gegenüber. Ohne die Mitwirkung der Steuerpflichtigen wäre die Finanzbehörde in vielen Fällen nicht in der Lage, die korrekten Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln.[1] Der Steuerpflichtige ist daher gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet (§ 90 AO; s. auch Leopold...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 2. Anzeige von Schenkungen (§ 30 ErbStG)

Bei Schenkungen sieht § 30 Abs. 1 ErbStG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom anzeigepflichtigen Ereignis eine Meldepflicht des Steuerpflichtigen für jeden der Erbschaftssteuer unterliegenden Erwerb vor. Meldepflichtig ist nach § 30 Abs. 1 ErbStG sowohl der Erwerber als auch gem. § 30 Abs. 2 ErbStG bei einem steuerpflichtigen Erwerb durch ein Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerliche Korrekturen (§ 153 AO)

Meldepflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich insb. auch aus § 153 AO. Die steuerliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, die den Steuerpflichtigen zu einer Anzeige bzw. Berichtigung steuerlicher Sachverhalte verpflichtet, ist zweistufig ausgestaltet. Die Anzeigepflicht (§ 153 Abs. 1 AO) entsteht, sobald der Steuerpflichtige nachträglich erkennt, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 4. Grunderwerb (§ 19 GrEStG)

In § 19 Abs. 1 GrEStG wird die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen des Grunderwerbes mittels einer Anzeigepflicht festgelegt. Hiernach ist der Steuerpflichtige bei einem Rechtsgeschäft i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 4 S. 1 GrEStG verpflichtet, bei dem für die Besteuerung zuständigen Finanzamt eine Anzeige über Rechtsgeschäfte i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / a) Meldepflichten Dritter nach § 18 GrEStG und § 34 ErbStG

Nach § 18 GrEStG sind auch Gerichte, Behörden und Notare verpflichtet, gegenüber den Finanzbehörden alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen (unabhängig von einer Grunderwerbsteuerpflicht), anzuzeigen. Diese Anzeigepflichten sollen dem Finanzamt Kenntnis von den anzeigepflichtigen Vorgängen verschaffen und ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.5 Nachlassverwalter — Nachlasspfleger

Rz. 71 Der Nachlassverwalter hat nach § 1985 Abs. 1 BGB den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die dabei anfallenden steuerlichen Verpflichtungen (z. B. Abgabe von USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen) hat er zu erfüllen. Ebenso obliegt es ihm, die schon in der Person des Erblassers entstandenen Steuern aus dem Nachlass zu entrichten.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 1) (AO-StB 2025, Heft 3, S. 90)

Systematische Begriffsbestimmung von Melde-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten Steuerpflichtiger, Dritter sowie mitteilungspflichtiger Stellen i.S.v. § 93c AO RAin Dr. Anja Stürzl, LL. M. / RAin Laura Fussek[*] Das zunehmend digitalisierte Besteuerungsverfahren statuiert immer mehr und weitreichendere Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. In die Mitwirkungspflicht werd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / A. Einleitung: Zunehmende Regulierung und Automatisierung im Steuerrecht

Das zunehmend digitalisierte Besteuerungsverfahren statuiert immer mehr und weitreichendere Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen am Steuervollzug. In die Mitwirkungspflicht werden neben den Steuerpflichtigen selbst vermehrt auch Dritte, insb. sog. mitteilungspflichtige Stellen genommen. Parallel bietet die fortschreitende Automatisierung des Besteuerungsverfahrens eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 14 Anzeigepflicht der Banken und Versicherungen

Inländische Banken und andere Geldinstitute haben dem Finanzamt nach Bekanntwerden des Todes eines Kunden unaufgefordert den Stand der Konten und des Wertpapiervermögens vom Todestag mitzuteilen (§ 33 ErbStG). Dies gilt auch für Gemeinschaftskonten und sogenannte Oder-Konten (Einzelheiten § 1 ErbStDV und § 2 ErbStDV). Inländische Versicherungsunternehmen haben alle Zahlungen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 8.1 Gleichartigkeit der Pflichtverletzungen

Abmahnung und Kündigung müssen einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen. Beiden arbeitsrechtlichen Maßnahmen muss ein gleichartiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zugrunde liegen. Die Abmahnung ist in erster Linie keine Sanktion für vergangenes Fehlverhalten. Sie dient vielmehr als Mittel der möglichst ordnungsgemäßen und vollständigen Vertragserfüllung in der Zukunft. Sie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 4 Ausnahmsweise nur Anzeigepflicht

Ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen Arbeitnehmer, die nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden, bis zur Dauer von 12 Monaten einem Dritten zur Verfügung stellen, ohne dass dies eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfordern würde. Notwendig ist aber eine schriftliche Anzeige der Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 4 Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.[1] Bei nicht rechtzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.4 Beteiligung anderer Institutionen

Rz. 34 Abs. 3 stellt klar, dass die Hilfegewährung nicht auf das Tätigwerden der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe begrenzt sein darf. Das Jugendamt ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder die Polizei zur Abwendung der Gefährdung eingeschaltet werden, soweit dies notwendig ist. Dabei betont A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 2 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuerbefreiungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner (§ 10 GrStG) jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt insbesondere im Zusammenhang mit allen Steuerbefreiungstatbeständen nach §§ 3, 4 i. V. m. 5 – 8 GrStG (Rz. 8). Entgegen dem weit g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19 Anzeigepflicht

1 Allgemeines Rz. 1 Die Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16 ff. GrStG erfolgt grundsätzlich von Amts wegen auf der Grundlage der Grundsteuerwertbescheide. Eine allgemeine Erklärungspflicht kennt das Grundsteuergesetz hierfür infolgedessen nicht. Wenn jedoch Grundsteuerbefreiungen oder -vergünstigungen gewährt wurden, soll zumindest durch Anzeigepflichten des Steuersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Im Steuermessbetragsverfahren ist sowohl über die persönliche und sachliche Steuerpflicht ( § 184 Abs. 2 S. 1 AO, § 13 GrStG Rz. 12) als auch über die Gewährung von Grundsteuervergünstigungen zu entscheiden. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 GrStG gilt im Zusammenhang mit allen Steuerbefreiungstatbeständen nach §§ 3, 4 i. V. m. §§ 5 – 8 GrStG und allen außerhalb des Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert bestimmte Anzeigepflichten für die Steuerschuldner, in deren Folge sich Auswirkungen auf die Steuermessbeträge ergeben können. Nach § 19 Abs. 1 GrStG hat der Steuerschuldner jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. In der Praxis hat die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] geht auf eine analoge Regelung in § 165e Abs. 3 AO a. F. zurück. Die in § 19 GrStG normierte Anzeigepflicht erstreckte sich seinerzeit nur auf eine Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes. Der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16 ff. GrStG erfolgt grundsätzlich von Amts wegen auf der Grundlage der Grundsteuerwertbescheide. Eine allgemeine Erklärungspflicht kennt das Grundsteuergesetz hierfür infolgedessen nicht. Wenn jedoch Grundsteuerbefreiungen oder -vergünstigungen gewährt wurden, soll zumindest durch Anzeigepflichten des Steuerschuldners siche...mehr

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Anteilsvereinigungen im Gru... / 4. Steuerschuldner und Anzeige des Anteilserwerbs

Steuerschuldner ist in Fällen des Erwerbs nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG der Anteilserwerber (§ 13 Nr. 5a GrEStG) und in Fällen des § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG die an dem Erwerbsvorgang beteiligten (jur. oder nat.) Personen als Gesamtschuldner und bei diesen die zur Geschäftsführung befugten Personen (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Zur Frage, ob auch eine unvollständige oder unri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / b) Sonderfall: Konkurrenz von § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG ab 1.7.2021

Bei zeitgleichem(r) Anteilskauf und Anteilsübertragungen (auf einen neuen Gesellschafter) greift nur die Besteuerung nach § 1 Abs. 2b ggf. Abs. 2a GrEStG. Erfolgt die Anteilsübertragung auf den neuen Gesellschafter später, sind der Anteilskauf nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG und die spätere Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 2b ggf. Abs. 2a GrEStG zu besteuern (Doppelbesteuerung)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Bestimmt werden insbesondere der Erlasszeitraum, die maßgeblichen Verhältnisse für den Erlass, das Antragserfordernis innerhalb einer Ausschlussfrist sowie eine Anzeigepflicht im Rahmen der dauerhaften Erlasstatbestände nach § 32 GrStG. Die Vorschrift gewährleistet somit einen geordneten Verfahrensablauf und schafft Rechtssicherheit sowohl für die Steuerschuldner (Antra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.3 Stichtagsprinzip

Rz. 8 Die Grundsteuer wird gem. § 9 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Unter Berücksichtigung dieses Stichtagsprinzips können sich während eines Kalenderjahres eintretende Änderungen erst für die Grundsteuer des nächsten Kalenderjahres auswirken. Insoweit ist auch für die Gewährung der Steuerbefreiungen allein entscheidend, ob die Vorausset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.2 Gewährung von Steuerbefreiungen

Rz. 5 Steuerbefreiungen sind grundsätzlich von Amts wegen zu gewähren. Praxis-Tipp Gleichwohl sollte der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Befreiungstatbestände zu seinen Gunsten dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vortragen. Der Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden sind insoweit häufig faktisch Grenzen gesetzt. Wenngleich die Grundsteuer zu den laufend veranlagten St...mehr