Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anzeigeverpflichtung – § 649 II.

Rn 5 Der Unternehmer hat den Besteller ohne schuldhaftes Zögern (dh unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis von den für die Kostensteigerung maßgeblichen Umständen) von einer zu erwartenden Überschreitung des Kostenanschlags zu unterrichten. Zweck dieser Verpflichtung ist es, dem Besteller die für die Ausübung seines Kündigungsrechts erforderliche Informationen zu vermitteln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde das LSt-Recht grundlegend reformiert. Seitdem ist das LSt-Abzugsverfahren in den §§ 38–42f EStG geregelt (ausführlich zur Entwicklung des Quellenabzugs vom Arbeitslohn bis zum Jahr 1974 s Trzaskalik in K/S/M, § 38 Rz A 70–84 (April 2003)). § 38 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG 1974 entspricht wörtlich dem vorigen § 38 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Kinderschutzübereinkommen objektive Anknüpfung; EuGüVO Vor KSÜ 1 Haager Kindesentführungsübereinkommen Vor HKÜ 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1, 1; Art 18 EGBGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Hinterlegungsbefugnis (Alt 1).

Rn 2 Erforderlich ist eine Mehrfachpfändung, dh die Forderung des Schuldners muss für mehrere, zumindest zwei Gläubiger gepfändet sein. Bei einer Mehrfachpfändung richtet sich der Rang nach der Entstehung der Pfandrechte und damit der Zustellung, § 804 III. Die Pfändungen müssen wirksam sein. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, anders Alt 2. Pfändungen iRd Sicherungsvol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung.

Rn 5 Nach der Begriffsbestimmung (s Rn 3) ist die Begründung des selbstständigen Wohnsitzes von der tatsächlichen Niederlassung und einem Domizilwillen abhängig. Das Unterhalten und die Nutzung einer vollständig möblierten Wohnung reichen deshalb für sich genommen noch nicht, um einen Wohnsitz zu begründen (BGH NJW 06, 1808, 1809). Die Wohnsitzbegründung stellt eine geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 § 675l nennt die Schutz- und Anzeigepflichten, die dem Zahler auferlegt werden, wenn die Nutzung eines Zahlungsinstruments zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde. Die Norm setzt Art 69 und 70 der Zahlungsdiensterichtlinie um. I. Schutzpflichten. Rn 2 Der Zahler hat zunächst Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten/Reisepreis (I 2).

Rn 16 Der Reisende hat den im Reisevertrag (Rn 26) vereinbarten Reisepreis (zur Endpreisangabe für jeden Flug in elektronischem Buchungssystem s EuGH 15.1.15 – C-573/13) einschließlich Nebenkosten (vgl § 1 I PAngVO) sowie vereinbarte Zusatzkosten zB für Transport, Visa, Versicherungen zu zahlen (I 2). Er ist grds nach Beendigung der Reise fällig (BTDrs 18/10822, 91; aA: § 32...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendung der §§ 13a Abs. 3 bis 9 ErbStG (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 13c Abs. 2 Satz 1 ErbStG finden §§ 13a Abs. 3 bis 9 ErbStG auf § 13c Abs. 1 ErbStG entsprechende Anwendung. Dies betrifft also folgende Regelungen des § 13a ErbStG: Abs. 3: Lohnsummenregelung (vgl. § 13a ErbStG Rz. 62 ff.); Abs. 4: Verfahrensrechtliche Regelungen zur Feststellung der Lohnsumme (vgl. § 13a ErbStG Rz. 151); Abs. 5: Rechtsfolgen bei Wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll dem BtG eine zeitnahe Aufsicht über die Geld- und Vermögensgeschäfte des Betreuers ermöglichen. Zu diesem Zweck führt sie für die Vermögensverwaltung Anzeigepflichten ein, die den den Mitwirkungsvorbehalt des Gerichts nach § 1810 aF ersetzen. Rn 2 Nach I hat der Betreuer die Eröffnung eines Girokontos gem § 1839 I (Nr 1), jede erstmalige Anlage auf einem An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / II. Förmliche Anzeigepflicht bei Verlagerung in EU-Mitgliedstaaten

1. Zunehmende Verlagerungsaktivität durch Krisendruck Es mehren sich in der Praxis die Anträge auf Verlagerung der Buchführung ins Ausland. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass lediglich die elektronische Buchführung und elektronische Aufzeichnungen bzw. Teile hiervon verlagert werden können. Papierunterlagen sind grundsätzlich weiterhin im Inland aufzubewah...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / III. Förmliche Anzeigepflicht bei Verlagerung in Drittstaaten

1. Einordnung Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann die zuständige Finanzbehörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem Drittstaat oder in mehreren Drittstaaten geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist, dass: der S...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und Drittstaaten-Verlagerung elektronischer Bücher & Co. (AO-StB 2023, Heft 5, S. 150)

Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Gerade in der durchgehenden Krisensituation kommt einer unternehmerischen Gesamtkostenersparnis praktische Relevanz zu. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgün...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / V. Fazit

Gerade bei EU- & Drittstaaten-Verlagerung elektronischer Bücher & Co. ist an eine förmliche Anzeigepflicht vor Verlagerungsaktivität zu denken. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgünstigere ...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Gerade in der durchgehenden Krisensituation kommt einer unternehmerischen Gesamtkostenersparnis praktische Relevanz zu. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgüns...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 2. Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der §§ 16 ff. AO. Das FA kann nur für seinen sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich eine Bewilligung nach § 146 Abs. 2b AO erteilen; daher gelten insb. von der Zollverwaltung erteilte Bewilligungen nicht für die Steuerverwaltung und umgekehrt. Der Antra...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 1. Zunehmende Verlagerungsaktivität durch Krisendruck

Es mehren sich in der Praxis die Anträge auf Verlagerung der Buchführung ins Ausland. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass lediglich die elektronische Buchführung und elektronische Aufzeichnungen bzw. Teile hiervon verlagert werden können. Papierunterlagen sind grundsätzlich weiterhin im Inland aufzubewahren. Erlangt die Finanzbehörde letztlich Kenntnis dav...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Form und Inhalt des Antrages

In dem nach § 146 Abs. 2a S. 1 AO schriftlich zu stellenden Antrag sind die für die Verlagerung vorgesehenen elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen nach Art und Umfang näher zu bezeichnen und konkret anzugeben, welche Bearbeitungs-/Verarbeitungsvorgänge (Erfassung, Kontierung, Datenverarbeitung, Archivierung, etc.) zukünftig im Ausla...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 2. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann der Steuerpflichtige elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem anderen Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen und aufbewahren. Macht der Steuerpflichtige von dieser Befugnis Gebrauch, hat er sicherzustellen, dass der Datenzugriff (§ 146b...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Keine Beeinträchtigung der Besteuerung

Das kritischste Tatbestandsmerkmal ist in Drittstaaten-Fällen die Sicherstellung zur Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung i.S.d. § 146 Abs. 2b S. 2 Nr. 4 AO. Die Verlagerung darf wegen des Erfordernisses einer effizienten Steuerkontrolle hierbei nur bei solchen Steuerpflichtigen bewilligt werden, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekomm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflicht bei EU- und ... / 1. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann die zuständige Finanzbehörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem Drittstaat oder in mehreren Drittstaaten geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist, dass: der Steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflicht bei EU- und ... / I. Hintergrund

Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Werden Buchführung oder Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Einzelfall durch die Finanzverwaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflicht bei EU- und ... / IV. Risiko der Rückverlagerung: Verzögerungsgeld, Steuerzuschlag & Co.

Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seinen Pflichten nach § 146 Abs. 2b S. 4 AO, zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S.d. § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. 2. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab. Normenkette § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel

Zusammenfassung Begriff Die Anzeigepflicht des Mieters besteht, wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt, eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 536c Abs. 1 BGB regelt 3 Fälle, in denen unverzüglich eine Anzeige zu erfolgen hat. Die Anzeigepflicht begi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 3 Verstoß gegen die Anzeigepflicht und ihre Folgen

Unterlässt der Mieter die Anzeige, obwohl ihm der Mangel bzw. die drohende Gefahr bekannt oder nur aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt war[1], ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.[2] Praxis-Beispiel Undichter Spülkasten Tritt ein Wassermehrverbrauch auf, weil es der Mieter unterlassen hat, dem Vermieter die Undichtigkeit des Spülk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflichten

Informationen zum Risiko Bei Antragstellung, also noch vor dem formellen Abschluss des Versicherungsvertrags, sind die sog. vorvertraglichen Anzeigepflichten zu erfüllen. Der Versicherer benötigt bestimmte Angaben über das Risiko, damit er seine Entscheidungen treffen kann. Bekannte Tatsachen richtig und vollständig beantworten Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasversicherung / 7 Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung

Anzeigepflichten bei Vertragsabschluss Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsabschluss alle ihm bekannten Umstände, die zur Beurteilung der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer mitzuteilen. Die wichtigste Änderung nach dem neuen VVG ist (tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2008 in Kraft), dass der Kunde nur noch das beantworten muss, wonach der Versicherer ausdrücklich in Text...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / Zusammenfassung

Begriff Die Anzeigepflicht des Mieters besteht, wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt, eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.[1] Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 536c Abs. 1 BGB regelt 3 Fälle, in denen unverzüglich eine Anzeige zu erfolgen hat. Die Anzeigepflicht beginnt mit der Übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 4.1 Anzeigepflichten für Erben, Beschenkte und Schenker und sonstige Verpflichtete

Im Erbfall sind alle Erwerber verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.[1] Erfolgt der Erwerb aufgrund einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), besteht eine Anzeigepflicht nur, wenn zum Ererb kein Grundbesitz, Betriebsvermögen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 1 Voraussetzungen

Die Obhutspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Hinweis Mangel = Fehler der Mietsache Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 4 Formularvertragliche Haftung

Eine Formularklausel, wonach der Mieter "für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ersatzpflichtig ist", ist wirksam.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 4.2 Besondere Anzeigepflichten gelten bei Inanspruchnahme der Begünstigungen für Produktivvermögen

Der Erwerber ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt mittzuteilen[1] innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist, wenn die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, innerhalb von 1 Monat, wenn er innerhalb der 5- bzw. 7-jährigen Behaltensfrist begünstigtes Vermögen veräußert hat oder in anderer Weise gegen die Behaltensbedingungen verstoßen hat. Erfolgen die Mittei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 6.2 Anzeigepflichten nach Vertragsabschluss

Nach Abschluss des Versicherungsvertrags hat der Versicherungsnehmer ebenfalls bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Diese beziehen sich meistens auf Mitteilungen oder Anzeigen eingetretener Veränderungen. Gefahrerhöhung anzeigen Die Gewährung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer beruht auf der Einschätzung des Risikos, wie es im Antrag und den Zusatzerklärungen be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 2 Form der Anzeige

Bemerkt der Mieter einen Fehler oder eine drohende Gefahr für die Mietsache, hat er dies dem Vermieter unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[1], schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Ob die Anzeige unverzüglich erfolgt ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Wichtig Keine überzogenen Anforderungen stellen Die Anforderungen an die Mängelrüge...mehr