Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.3 Prozesskosten

Müssen wegen des Schadensersatzes vom Leistenden oder vom Empfänger Prozesskosten einschließlich Anwaltsgebühren aufgewandt werden, sind sie nach ständiger Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die Schadensersatzleistung selbst.[1] Fallen allerdings gleichzeitig Strafverteidigungskosten an, entfällt der Abzug als Werbungskosten, wenn der Steuerpflich...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

1. Gegenstandswert Rz. 312 Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid), ist deren Höhe für den Gegenstandswert maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG). Hat der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Zukunft (wiederkehrende und gleichgelagerte Verwaltungsakte), so ist dafür ein gesonderter Wert anzusetzen...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / J. Anwaltsgebühren

Rz. 55 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie in einem ordentlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG. Rz. 56 Das selbstständige Beweisverfahren ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit im Verhältnis zu einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren. Das folgt zum einen daraus, dass es weder in § 16 RVG noch in § 19 RVG als zum R...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VIII. Anwaltsgebühren

Rz. 123 Im Urkundenmahnverfahren und Urkundenprozess entstehen für den Anwalt dieselben Gebühren nach Teil 3 VV des RVG wie im ordentlichen Verfahren: Im Urkundenmahnverfahren entstehen die Verfahrensgebühren Nr. 3305 bis 3308 VV RVG, im Urkundenprozess die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV RVG. Auch die Einigungsgebühr Nrn. 1000, 1003, 1004 VV RVG und der für die Verfahrensgeb...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Anwaltsgebühren

Rz. 193 Die Vergütung des als Verteidiger beauftragten Anwaltes im Strafbefehlsverfahren richtet sich nach Teil 4 VV RVG. Rz. 194 Sofern der Anwalt nicht als Verteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist (z.B. soll er nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen), entstehen die Gebühren gem. Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 195 In dem Strafbefehlsverfahren können...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 173 Die Vergütung des Anwaltes im Bußgeldverfahren richtet sich nach den Gebühren des Teil 5 VV RVG. Rz. 174 Je nachdem, in welchem Stadium dem Anwalt der Verteidigungsauftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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zfs 01/2026, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung: Neben den vom OLG Brandenburg zitierten BGH-Entscheidungen ist beispielsweise auch OLG Düsseldorf AGS 2010, 568 derselben Auffassung. Allerdings hält sich auch der BGH nicht immer an die von ihm selbst initiierte Rechtsprechung, ...mehr

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AGS 01/2026, Streitwertbeme... / V. Bedeutung für die Praxis

In Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters wird eine Festgebühr nach Nr. 1812 GKG KV i.H.v. 72,00 EUR erhoben. Mangels einer wertabhängigen Gerichtsgebühr gibt es daher keinen Streitwert. Da sich jedoch die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist eine Wertfestsetzung erforderlich. Diese Wertfestsetzung ist auf Antrag im Verfahren nach § 33 RVG vor...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 44 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / Literaturtipps

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 45 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderung zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schuldner v...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Gegenstandswert

Rz. 261 Der Gegenstandwert für die Anwaltsgebühren bestimmt sich grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG). Biete...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XI. Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung

Rz. 62 § 27 RVG Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung (verkürzte Darstellung) In der Zwangsverwaltung bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vertretung des Antragstellers nach dem Anspruch, wegen dessen das Verfahren beantragt ist; Nebenforderungen sind mitzurechnen; bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ist der Wert der Leistungen eines Jahres maßgebend. Rz. 63 I...mehr

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zfs 01/2026, Aussetzung des... / Leitsatz

1. Fehlt es hinsichtlich der zur Kostenfestsetzung angemeldeten Anwaltsgebühren an einer gerichtlichen Wertfestsetzung, hat der mit der Bearbeitung des Kostenfestsetzungsverfahrens befasste Rechtspfleger dieses Verfahren auszusetzen, bis eine entsprechende Wertfestsetzung erfolgt ist. 2. Eine unterbliebene Wertfestsetzung kann auch nicht von dem mit der sofortigen Beschwerde ...mehr

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zfs 01/2026, Zurückverweisu... / 3 Anmerkung

Zum Vorgehen nach § 69 Abs. 5 OWiG gibt es einige Aspekte zu beachten. Der Verteidiger kann diese Verfahrensweise nur anregen, hat aber keinen Anspruch auf ein entsprechendes Vorgehen. Die Anwendbarkeit auf übergangene Anträge nach § 62 OWiG (oder übergangene Erstanträge auf Akteneinsicht) scheitert nicht am Zweck des § 69 Abs. 5 OWiG, da die Norm nur nicht für die Klärung v...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 313 Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23–39 StBVV i.V.m. §§ 10 und 13 StBVV entsprechend (§ 35 Abs. 1 RVG). Rz. 314 Die vorgerichtliche Tätigkeit in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren (Besteuerungsverfahren) und in einem anschließenden Rech...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Gegenstandswert

Rz. 312 Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid), ist deren Höhe für den Gegenstandswert maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG). Hat der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Zukunft (wiederkehrende und gleichgelagerte Verwaltungsakte), so ist dafür ein gesonderter Wert anzusetzen, der das 3-fache ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / II. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG

Nach Auffassung des LG handelte sich bei dem Verfahren vor dem AG H und vor dem AG W gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG, weshalb eine erneute Festsetzung von Grund- und Verfahrensgebühr zurecht versagt worden sei. 1. Gesetzliche Regelungen in den §§ 15, 17, 20 RVG Eine unmittelbare Regelung darüber, ob im Fall einer erneuten Anklageerhebung nach...mehr

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zfs 01/2026, Beschwer eines... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat zwei verschiedene Seiten. Die Ausführungen zur Gerichtsgebührenfreiheit der Beschwerde sind zutreffend, die Ausführungen zur angeblichen Unzulässigkeit der Beschwerde sind leider falsch. Das OLG Frankfurt hat verkannt, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das gerichtliche Verfahren mandatierten Rechtsanwalt eine Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 01/2026, Anwendbarkeit ... / III. Keine Anwendung des Streitwertkatalogs 2025

Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 ist nach Auffassung des VGH Mannheim regelmäßig allein für Verfahren anzuwenden, die nach der Bekanntgabe des Streitwertkatalogs – das war hier ab dem 2.7.2025 – in der Ausgangsinstanz anhängig gemacht worden sind. 1. Keine rückwirkende Anwendung Eine rückwirkende Anwendung der im Streitwertkatalog 2025 enthaltenen ...mehr

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AGS 01/2026, In diesem Heft

Zum 1.1.2026 sind zahlreiche Werte in den Verfahrensordnungen geändert worden. Neben der Anhebung des Berufungsstreitwerts in Zivilsachen sowie des Beschwerdewerts in Familiensachen sind auch für Kostenbeschwerden fast durchweg die Werte von bisher über 200,00 EUR auf über 300,00 EUR angehoben worden. Schneider befasst sich im Aufsatzteil (S. 1) mit den Auswirkungen auf die ...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / III. Prozesskosten und Verzugszinsen

Rz. 61 Die Prozesskosten im Rahmen des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens stellen eine weitere Herausforderung dar, da sie häufig die verfügbaren Mittel zur Befriedigung der Schadensansprüche belasten. Diese Kosten umfassen insbesondere Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie Kosten für Sachverständigengutachten, die im Zuge der rechtlichen und faktischen Klärung eines Falles...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Rz. 75 § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) Der Antrag ist erst z...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

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AGS 12/2025, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Julian Dahn und Thomas Schmidt. 4. Aufl., 2026. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 549 S., 49,00 EUR Bekanntlich sind zum 1.6.2025 die Gebührenbeträge nach dem RVG angehoben worden. Dies betrifft auch die sozialrechtlichen Gebühren, die im Gegensatz zu den Wertgebühren (ca. 6 %) um ca. 9 % angehoben worden sind. Der Gesetzgeber hielt bei den Wertgebühren lediglich eine geringe...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 4.2 Einzelfragen

Rz. 605 Die mit der Klageschrift einzureichende Bescheinigung über die erfolglose Durchführung des Güteverfahrens wird auf Antrag von der Gütestelle erteilt. Der Ablauf des Verfahrens ist von den einzelnen Ländern in den von ihnen erlassenen Landesgesetzen geregelt. Im Falle des Scheiterns fällt weder eine gesonderte Anwaltsgebühr an noch kann gesondert eine Pauschale für Po...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH; vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.2.2023, 2 BvR 872/22, wonach wegen der Kostenfreiheit des Verfahrens eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordn...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Zuständigkeit

Rz. 138 Wird über den richtigen Rechtsweg oder das örtlich zuständige Gericht gestritten, entstehen gesonderte Anwaltsgebühren[149] aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 20 S. 1 RVG nicht. Rz. 139 Wird gegen einen Beschluss zur sachlichen Zuständigkeit (§ 17a GVG) Beschwerde eingelegt, ist der Streitwert für das Beschwerdeverfahren umstritten.[150] Teilweise wird ein Stre...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / F. Streitwert im Rechtsmittelverfahren

Rz. 158 Eine Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichtes hindert das Berufungsgericht nicht, für den zweiten Rechtszug einen abweichenden Gebührenstreitwert festzusetzen.[184] Die Wertfestsetzung muss mit einer Begründung versehen sein, die eine Ermessensausübung deutlich werden lässt.[185] Rz. 159 Das Bundesarbeitsgericht kann den Wert des Streitgegenstandes für die...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / E. Gegenstandswert für den Vergleich

Rz. 142 Bei einer vergleichsweisen Einigung besteht der Vergleich zumeist aus mehreren Punkten. Kommt es zu einer solchen vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, sind sämtliche Punkte beim Gegenstandswert des Vergleiches zu berücksichtigen, die der Vergleich regelt. Hier muss also bei jedem einzelnen Regelungsgegenstand geprüft werden, ob ihm ein gesonderter Wert zu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 133 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Kosten

Rz. 73 Für den Streitwert ist bei der Stufenklage – sowohl für die Gerichts- als auch für die Anwaltsgebühren – regelmäßig der Wert des Leistungsanspruchs (also der höchste in Betracht kommende Wert) maßgeblich.[388] Im Regelfall kann bei Klageerhebung der Streitwert nur nach § 3 ZPO geschätzt werden. Dabei kommt es zunächst auf den Wert des Auskunftsinteresses des Klägers a...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Anwaltsgebühren

Rz. 268 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG-VV. Für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 RVG-VV. Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV.mehr