Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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§ 3 Die Mandatsannahme / E. Kündigung eines anderweitigen Mandats

Rz. 59 Die anwaltliche Verpflichtung umfasst eine Dienstleistung "höherer Art", welche aufgrund besonderen Vertrauens[40] übertragen worden ist, so dass sich beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen können. Es gelten aber für den Rechtsanwalt auch Ausnahmen:mehr

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AGS 09/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Zwei-Jahres-Frist des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG, NJW-Spezial 2024, 283 § 15 Abs. 5 RVG regelt den Fall, dass der Rechtsanwalt, der bereits in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit tätig geworden ist, später beauftragt wird, in dieser Angelegenheit weiter tätig zu werden. Nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG erhält er in einem solchen Fall nicht mehr an G...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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FF 09/2024, Festsetzung der... / 1 Gründe:

I.[1] Mit Beschl. v. 31.8.2023 hat das Amtsgericht Heidelberg durch die Rechtspflegerin auf den am 30.12.2022 eingegangenen Antrag von Rechtsanwalt G. vom selben Tag die von dem Antragsteller an diesen in einem familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 11 RVG zu zahlende gesetzliche Vergütung auf 1.023,33 EUR festgesetzt. Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit seiner am 1...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 2. Erhöhung des Streitwertes oder Gebührenerhöhung gem. § 7 RVG

Rz. 21 Nach h.M. in der Rspr. werden in Fällen, in denen mehrere Pflichtteilsberechtigte in demselben Verfahren ihre Ansprüche geltend machen, die einzelnen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten addiert. Die Anwaltsgebühren berechnen sich aus der Summe der addierten Ansprüche, § 22 Abs. 1 RVG.[15] Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen Vertretens mehr...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / VII. Streit- und Gegenstandswerte im Pflichtteilsrecht

Rz. 35 In der Regel macht der Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Schuldner einen konkreten Betrag geltend, wenn er den Pflichtteilsanspruch beziffert. Dieser Betrag ist dann als Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren zugrunde zu legen. Bei der Stufenklage bestimmen sich die Gebühren nach dem höchsten Streitwert der miteinander zur Stufenklage verbundenen Anträge.[20] Für...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.2 Verfahrenskosten sind abziehbare Betriebsausgaben

Bei betrieblich veranlassten Sanktionen sind die Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltsgebühren, auch dann abziehbare Betriebsausgaben, wenn die Sanktion selbst nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG vom Abzug ausgeschlossen ist.[1] Das heißt, die Kosten eines Verfahrens und der Verteidigung sind in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar. Strafverteidigungskosten s...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend

In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tritt dadurch ein, dass sich der Gegenstandswert im gerichtlic...mehr

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zfs 07/2024, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zu Recht die beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) abgelehnt. 1. Maßgeblich sind hierbei die von der Rechtsprechung für den Begriff der Mutwilligkeit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Eigener Versicherer

Rz. 1501 Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem eigenen Versicherer (z.B. Kaskoversicherung, Unfallversicherung) können dem Geschädigten zu ersetzen sein, wenn er unfallbedingt davon abgehalten ist, seine Ansprüche anzumelden und anwaltliche Inanspruchnahme notwendig war.[1585] Rz. 1502 Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind ni...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Begründetheit des Antrags

Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg. Die Voraussetzungen für eine abweichende Wertfestsetzung hinsichtlich der Anwaltsgebühren liegen vor. Voraussetzung einer Festsetzung des Wertes gem. § 33 RVG (abweichend von der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren) ist, dass es sich um Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren handelt und dass...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzverhältnis

Rz. 1558 Probleme ergeben sich bei Verzicht des Geschädigten – aus welchen Gründen auch immer – auf Mehrforderungen. Rz. 1559 Unstreitig kann der Geschädigte vom Schädiger nicht Ersatz der Anwaltsgebühren, berechnet auf der Grundlage eines Streitwertes in Höhe der vollen – aber letztlich vom Ersatzpflichtigen nicht vollständig erfüllten – Forderung verlangen. Für die Probleml...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 6. Gegenstandswert für Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete

In § 41 Abs. 5 GKG ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 ergänzt worden, dass bei Ansprüchen auf Feststellung einer Minderung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend ist. Weil in der Rspr. umstritten ist, ob für die Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete eine entsprechende Beschränkung des Streitwerts...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO

Rz. 228 Nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO hat der Kläger, der die Klage zurücknimmt, die Kosten des "Rechtsstreits" zu tragen. Im Kostenfestsetzungsverfahren können dementsprechend nur die "Prozesskosten" gegen den erstattungspflichtigen Prozessgegner festgesetzt werden (§ 103 Abs. 1 ZPO). Anwaltsgebühren sind nur insoweit Prozesskosten, als sie eine Tätigkeit des Anwalts im gerich...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln, der zuzustimmen ist, gibt Anlass zur Erörterung, was im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG zu prüfen ist. Zweck des Vergütungsfestsetzungsverfahrens Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten t...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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AGS 06/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Verfahrenswertfestsetzung In einem Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG richtet sich die Gerichtsgebühr nach Teil 1 Hauptabschnitt 6 FamGKG KV. Danach fällt in einem Ordnungsgeldverfahren – wie es hier zugrunde liegt – gem. Nr. 1602 FamGKG KV eine Festgebühr i.H.v. derzeit 22,00 EUR an, sofern ein Zwangsmittel angeordnet wird. Kommt es – wie hier – nicht zur Anord...mehr

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AGS 06/2024, Gefälligkeitsv... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches a) Vergessene Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers Das OLG Jena hat den Abhilfebeschluss der Rechtspflegerin des LG Meiningen aufgehoben und den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers abgelehnt. Dabei hat das OLG übersehen, dass mit Auf...mehr

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AGS 06/2024, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde ist zulässig. Der Klägervertreter ist durch den Wertfestsetzungsbeschluss beschwert. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Festsetzung des Gegenstandswerts durch ihn oder die Landeskasse beantragt worden ist. 1. Festsetzungsantrag war zulässig Der Antrag des Bezirksrevisors auf Festsetzung des Gegenstandswerts war zulässig. 2. Wertfestsetzung für den Beklagte...mehr

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AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 27. Strafvollzug (StVollzG), gerichtliche Tätigkeit, Allgemeines

Für die Bestimmung des Gegenstandswerts im gerichtlichen Bereich gilt:[58] Der Wert bestimmt sich nach § 23 RVG, §§ 60, 52 Abs. 1 bis 3 GKG, für das Verfahren nach § 4 Abs. 2 StVollzG nach §§ 60, 51 Abs. 1 und 2 GKG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wert nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Maßgeblich ist die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebe...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundprinzip

Rz. 450 [Autor/Zitation] Nach dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) ist im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen, als ob die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Konzerninterne Umstrukturierungen, die sich nur auf rechtlicher Ebene und ohne Konsequenzen auf den Gesellschafterkreis (= keine umstrukturierungs-...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

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AGS 05/2024, Gesonderte Wer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Abgrenzung Streitwert/Gegenstandswert Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 GKG ist von der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren nach § 33 RVG zu unterscheiden. Zwar besteht nach § 32 Abs. 1 RVG eine Bindungswirkung für den Anwalt an den vom Gericht festgesetzten Streitwert; jedoch können Auftraggeber und Anwalt nach § 33 Abs. 1 RVG eine gesonderte Fest...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Nur zusätzliche Vergütung gehört zum Zwischenstreit Da für den Prozessbevollmächtigten die Vertretung des Mandanten in einem Zwischenstreit und damit auch in dem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention zum Gebührenrechtszug gehört, löst die Anwaltstätigkeit im Zwischenstreit grds. keine weiteren Gebühren und Auslag...mehr

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H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Anwaltsgebühren

Rz. 20 Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richtet sich die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG. Der Rechtsanwalt erhält dann pro Angelegenheit eine gesetzlich näher festgelegte Vergütung, nämlich Gebühren und Auslagen nach § 1 Abs. 1 RVG. Gebühren i.d.S. sind die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsg...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / Literaturtipps

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 39 Wird der Anwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig, verdient er regelmäßig eine Vergütung nach Abschnitt 3 VV, konkret: eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. 1. Systematik Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung ...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Kostentragung

Rz. 6 Die mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung verbundenen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung insoweit getragen, als sie erforderlich sind, § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012. Dabei handelt es sich gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a ARB 2010 (2.3. ARB 2012) hauptsächlich um die hier interessierenden "gesetzlichen", d.h. nach dem RVG zu bemessenden, Anwaltsgebühren sowie g...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / Literaturtipps

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Gebühren in der 3. Instanz

Rz. 107 Die Gebühren, die der Anwalt nach § 17 Nrn. 1, 9 RVG für seine Tätigkeiten in der 3. Instanz fordern kann, ergeben sich aus Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 und Abschnitt 5 VV, also aus Nrn. 3206 ff., 3500 ff. VV. Wie auch in den vorangegangenen Instanzen kommen in der Regel die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr zum Tragen. 1. Nichtzulassun...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 104 Auch im Berufungsverfahren kann bei Mitverhandlung nicht rechtshängiger Ansprüche eine zusätzliche Verfahrensdifferenzgebühr (siehe Rdn 86 ff.) entstehen. Diese beträgt gem. Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 2 VV 1,1. Sie ist jedoch über § 15 Abs. 3 RVG auf 1,6 (nach dem addierten Gesamtwert) gedeckelt. Rz. 105 Beispiel Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 7.100 EUR. Auft...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Revision

Rz. 111 Im Revisionsverfahren vor dem BAG kommen die Gebührentatbestände nach den Nrn. 3206 ff. VV in Betracht. Die regelmäßig entstehende Verfahrensgebühr beträgt gem. Nr. 3206 VV 1,6. Sie reduziert sich bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 1,1, Nr. 3207 VV. Die Legaldefinition der vorzeitigen Beendigung in der Anmerkung zu Nr. 3201 VV gilt entsprechend, Anmerkung zu ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr

Rz. 33 Für einen mündlichen (auch telefonischen) oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) gibt es seit dem 1.7.2006 keinen speziellen gesetzlichen Gebührentatbestand mehr. Die früher in Nr. 2100 VV a.F. vorgesehene Beratungsgebühr ist ersatzlos entfallen, sodass auf sie nicht zurückgegriffen werden kann (auch nicht als übliche Vergütung i.S.d. BGB).[65] Der Anwal...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Vergütung nach bürgerlichem Recht

Rz. 36 Kommt es nicht zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, erhält der Anwalt für seine beratende Tätigkeit über den Verweis in § 34 Abs. 1 RVG die nach bürgerlichem Recht übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB (zur Sonderregelung für Verbraucher siehe Rdn 4, 35). Für die Bestimmung der in diesem Sinne üblichen Vergütung kommt es auf die am gleichen Ort (= Kammerbezirk,...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Geschäftsgebühr und ihre Anrechnung

Rz. 48 Wird nach der außergerichtlichen Tätigkeit wegen desselben Gegenstands (nicht: wegen derselben Angelegenheit) ein Klageverfahren betrieben, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV. Eine weitere Anrechnungsregelung enthält u.a. Vorb...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Gebühren in der 1. Instanz

Rz. 56 Welche Gebühren in welcher Höhe für die anwaltliche Tätigkeit in der 1. Instanz entstehen, ergibt sich aus Teil 3 Abschnitt 1 VV, also aus den Nrn. 3100 ff. VV. Der Auffangcharakter dieser Regelungen wird in der Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV[113] deutlich, nach der die Gebühren dieses Abschnitts in allen Verfahren entstehen, für die in den folgenden Abschnitten dieses Te...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 102 Wenn über den Gegenstand ein Berufungsverfahren anhängig ist, beträgt die Einigungsgebühr gem. Nr. 1004 VV 1,3. Werden nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen, bleibt es insoweit bei den in Nrn. 1000 bis 1002 VV vorgesehenen Gebühren von 1,5.[176] In einem solchen Misch-Fall müssen zunächst jeweils eine Einigungsgebühr nach den anhängigen und eine weitere nach den...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Zurücknahme der Berufung

Rz. 106 Im Fall der Rücknahme der Berufung gem. § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. § 516 ZPO ist der Berufungskläger u.a. verpflichtet, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen, was das Berufungsgericht von Amts wegen durch Beschluss feststellt. Er muss also die gesetzlichen Gebühren und Auslagen der obsiegenden Partei gem. RVG erstatten, die i.S.d. § 91 ZPO notwendig ...mehr