Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 03/2026, Verpflichtung ... / Leitsatz

Fehlt es hinsichtlich der zur Kostenfestsetzung angemeldeten Anwaltsgebühren an einer gerichtlichen Wertfestsetzung, hat der mit der Bearbeitung des Kostenfestsetzungsverfahrens befasste Rechtspfleger dieses Verfahren auszusetzen, bis eine entsprechende Wertfestsetzung erfolgt ist. Eine unterbliebene Wertfestsetzung kann auch nicht von dem mit der sofortigen Beschwerde gegen ...mehr

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AGS 03/2026, Verpflichtung ... / II. Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens

1. Vorherige Festsetzung des Gegenstandswertes erforderlich Seine Entscheidung hat das OLG Brandenburg damit begründet, es fehle an einer für die von der Beklagten zu 2 zur Kostenfestsetzung angemeldeten Anwaltsgebühren maßgeblichen Festsetzung des Gegenstandswertes. Der mit der Bearbeitung des Kostenfestsetzungsantrags befasste Rechtspfleger des LG Potsdam hätte daher das Ve...mehr

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AGS 03/2026, Einsatz von Sp... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH), wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – PKH, wenn sie die...mehr

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AGS 03/2026, Ergänzung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG macht auf ein Problem aufmerksam, dass in der Praxis recht häufig vorkommt. Dies liegt auch an der unvollkommenen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant. 1. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten Die Justizkasse/Kosteneinziehungsstelle sendet die auf dem Kostenansatz des Kostenbeamten beruhende Kostenrechnung in aller Regel dem Mandanten p...mehr

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Fälligkeit der Miete / 3 Rechtzeitigkeit

Im Zusammenhang mit der Fälligkeit der Miete stellt sich auch die Frage, ob die Miete bei Fälligkeit bereits beim Vermieter eingegangen sein muss oder ob es genügt, dass der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt die ihm obliegende Leistungshandlung, z. B. die Überweisung bei der Bank oder Post, vorgenommen bzw. veranlasst hat. Der Mieter muss bis zu diesem Zeitpunkt lediglich die Le...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2.1 Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 2 Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

Die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren hängen vom sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert ab. Der Streit- bzw. Gegenstandswert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt üblicherweise ein Bruttomonatsentgelt des Anstellungsverhältnisses, aus dem das Zeugnis eingeklagt wird. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.3 Prozesskosten

Müssen wegen des Schadensersatzes vom Leistenden oder vom Empfänger Prozesskosten einschließlich Anwaltsgebühren aufgewandt werden, sind sie nach ständiger Rechtsprechung einkommensteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die Schadensersatzleistung selbst.[1] Fallen allerdings gleichzeitig Strafverteidigungskosten an, entfällt der Abzug als Werbungskosten, wenn der Steuerpflich...mehr

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AGS 02/2026, Fragen und Lös... / 3. Lösung zu Fall 3

Bei der außergerichtlichen Vertretungstätigkeit, für die Rechtsanwalt A vor Erteilung des Vertretungsauftrags dem K den Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO erteilt hatte einerseits und bei dem Prozessauftrag andererseits handelt es sich um verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. §§ 16 ff. RVG. Deshalb hätte Rechtsanwalt A dem K auch vor Erteilung des Prozessauftrag...mehr

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AGS 02/2026, Hinweis auf di... / II. Hinweis auf die Abrechnung der Gebühren nach dem Gegenstandswert

1. Gesetzliche Regelung Wenn sich die von dem Rechtsanwalt zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, hat der Anwalt den (künftigen) Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen. 2. Zweck der Hinweispflicht Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, weil es zuvor immer wieder zu Unzulänglichkeiten geführt hatte, wenn Mandante...mehr

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AGS 02/2026, Hinweis auf di... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH sollte den Rechtsanwälten zur Warnung dienen, es mit der ihnen auferlegten Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO ernst zu nehmen. 1. Form des Hinweises Der nach § 49b Abs. 5 BRAO erforderliche Hinweis ist an keine besondere Form gebunden. Er kann mündlich oder schriftlich erfolgen (OLG München AGS 2016, 558; OLG Düsseldorf FamRZ 2025, 294; s. auch LG B...mehr

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AGS 02/2026, Beschwer eines... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist leider falsch, weil das OLG nicht bemerkt hat, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das Verfahren mandatierte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr anfällt. 1. Beschwer des Rechtsanwalts Ein Rechtsanwalt ist durch eine Streitwertfestsetzung nur dann beschwert, wenn er mit seiner im eigenen Namen eingelegten Streitwertbeschwerde ein ...mehr

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AGS 02/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten nach erfolgter Klagerücknahme, JurBüro 2025, 505 In seinem Beitrag erörtert der Autor, welche Anwalts- und Gerichtskosten nach einer Klagerücknahme anfallen. Zunächst weist der Autor darauf hin, dass eine Festsetzung der Kosten des Rechtsstreits nach erfolgter Klagerücknahme nur dann in Betracht kommt, wenn das...mehr

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Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.2 Teilweises Obsiegen

Soweit die Parteien im Rechtsstreit teilweise obsiegen bzw. unterliegen, sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Die Kostenaufhebung hat zur Folge, dass jede Partei die Gerichtskosten je zur Hälfte und ihre außergerichtlich entstandenen Auslagen voll zu tragen hat. Die Kostenaufhebung kommt stets dann in Betracht, wenn S...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

1. Gegenstandswert Rz. 312 Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid), ist deren Höhe für den Gegenstandswert maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG). Hat der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Zukunft (wiederkehrende und gleichgelagerte Verwaltungsakte), so ist dafür ein gesonderter Wert anzusetzen...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / J. Anwaltsgebühren

Rz. 55 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie in einem ordentlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG. Rz. 56 Das selbstständige Beweisverfahren ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit im Verhältnis zu einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren. Das folgt zum einen daraus, dass es weder in § 16 RVG noch in § 19 RVG als zum R...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 173 Die Vergütung des Anwaltes im Bußgeldverfahren richtet sich nach den Gebühren des Teil 5 VV RVG. Rz. 174 Je nachdem, in welchem Stadium dem Anwalt der Verteidigungsauftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VIII. Anwaltsgebühren

Rz. 123 Im Urkundenmahnverfahren und Urkundenprozess entstehen für den Anwalt dieselben Gebühren nach Teil 3 VV des RVG wie im ordentlichen Verfahren: Im Urkundenmahnverfahren entstehen die Verfahrensgebühren Nr. 3305 bis 3308 VV RVG, im Urkundenprozess die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV RVG. Auch die Einigungsgebühr Nrn. 1000, 1003, 1004 VV RVG und der für die Verfahrensgeb...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Anwaltsgebühren

Rz. 193 Die Vergütung des als Verteidiger beauftragten Anwaltes im Strafbefehlsverfahren richtet sich nach Teil 4 VV RVG. Rz. 194 Sofern der Anwalt nicht als Verteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist (z.B. soll er nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen), entstehen die Gebühren gem. Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 195 In dem Strafbefehlsverfahren können...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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zfs 01/2026, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung: Neben den vom OLG Brandenburg zitierten BGH-Entscheidungen ist beispielsweise auch OLG Düsseldorf AGS 2010, 568 derselben Auffassung. Allerdings hält sich auch der BGH nicht immer an die von ihm selbst initiierte Rechtsprechung, ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 44 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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AGS 01/2026, Streitwertbeme... / V. Bedeutung für die Praxis

In Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters wird eine Festgebühr nach Nr. 1812 GKG KV i.H.v. 72,00 EUR erhoben. Mangels einer wertabhängigen Gerichtsgebühr gibt es daher keinen Streitwert. Da sich jedoch die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist eine Wertfestsetzung erforderlich. Diese Wertfestsetzung ist auf Antrag im Verfahren nach § 33 RVG vor...mehr

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zfs 01/2026, Aussetzung des... / Leitsatz

1. Fehlt es hinsichtlich der zur Kostenfestsetzung angemeldeten Anwaltsgebühren an einer gerichtlichen Wertfestsetzung, hat der mit der Bearbeitung des Kostenfestsetzungsverfahrens befasste Rechtspfleger dieses Verfahren auszusetzen, bis eine entsprechende Wertfestsetzung erfolgt ist. 2. Eine unterbliebene Wertfestsetzung kann auch nicht von dem mit der sofortigen Beschwerde ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Gegenstandswert

Rz. 312 Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid), ist deren Höhe für den Gegenstandswert maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG). Hat der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Zukunft (wiederkehrende und gleichgelagerte Verwaltungsakte), so ist dafür ein gesonderter Wert anzusetzen, der das 3-fache ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 45 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderung zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schuldner v...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Gegenstandswert

Rz. 261 Der Gegenstandwert für die Anwaltsgebühren bestimmt sich grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG). Biete...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / Literaturtipps

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XI. Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung

Rz. 62 § 27 RVG Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung (verkürzte Darstellung) In der Zwangsverwaltung bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vertretung des Antragstellers nach dem Anspruch, wegen dessen das Verfahren beantragt ist; Nebenforderungen sind mitzurechnen; bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ist der Wert der Leistungen eines Jahres maßgebend. Rz. 63 I...mehr

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zfs 01/2026, Zurückverweisu... / 3 Anmerkung

Zum Vorgehen nach § 69 Abs. 5 OWiG gibt es einige Aspekte zu beachten. Der Verteidiger kann diese Verfahrensweise nur anregen, hat aber keinen Anspruch auf ein entsprechendes Vorgehen. Die Anwendbarkeit auf übergangene Anträge nach § 62 OWiG (oder übergangene Erstanträge auf Akteneinsicht) scheitert nicht am Zweck des § 69 Abs. 5 OWiG, da die Norm nur nicht für die Klärung v...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 313 Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23–39 StBVV i.V.m. §§ 10 und 13 StBVV entsprechend (§ 35 Abs. 1 RVG). Rz. 314 Die vorgerichtliche Tätigkeit in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren (Besteuerungsverfahren) und in einem anschließenden Rech...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / III. Prozesskosten und Verzugszinsen

Rz. 61 Die Prozesskosten im Rahmen des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens stellen eine weitere Herausforderung dar, da sie häufig die verfügbaren Mittel zur Befriedigung der Schadensansprüche belasten. Diese Kosten umfassen insbesondere Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie Kosten für Sachverständigengutachten, die im Zuge der rechtlichen und faktischen Klärung eines Falles...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Rz. 75 § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) Der Antrag ist erst z...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / II. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG

Nach Auffassung des LG handelte sich bei dem Verfahren vor dem AG H und vor dem AG W gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG, weshalb eine erneute Festsetzung von Grund- und Verfahrensgebühr zurecht versagt worden sei. 1. Gesetzliche Regelungen in den §§ 15, 17, 20 RVG Eine unmittelbare Regelung darüber, ob im Fall einer erneuten Anklageerhebung nach...mehr

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zfs 01/2026, Beschwer eines... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat zwei verschiedene Seiten. Die Ausführungen zur Gerichtsgebührenfreiheit der Beschwerde sind zutreffend, die Ausführungen zur angeblichen Unzulässigkeit der Beschwerde sind leider falsch. Das OLG Frankfurt hat verkannt, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das gerichtliche Verfahren mandatierten Rechtsanwalt eine Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 01/2026, Anwendbarkeit ... / III. Keine Anwendung des Streitwertkatalogs 2025

Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 ist nach Auffassung des VGH Mannheim regelmäßig allein für Verfahren anzuwenden, die nach der Bekanntgabe des Streitwertkatalogs – das war hier ab dem 2.7.2025 – in der Ausgangsinstanz anhängig gemacht worden sind. 1. Keine rückwirkende Anwendung Eine rückwirkende Anwendung der im Streitwertkatalog 2025 enthaltenen ...mehr

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AGS 01/2026, In diesem Heft

Zum 1.1.2026 sind zahlreiche Werte in den Verfahrensordnungen geändert worden. Neben der Anhebung des Berufungsstreitwerts in Zivilsachen sowie des Beschwerdewerts in Familiensachen sind auch für Kostenbeschwerden fast durchweg die Werte von bisher über 200,00 EUR auf über 300,00 EUR angehoben worden. Schneider befasst sich im Aufsatzteil (S. 1) mit den Auswirkungen auf die ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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AGS 12/2025, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Julian Dahn und Thomas Schmidt. 4. Aufl., 2026. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 549 S., 49,00 EUR Bekanntlich sind zum 1.6.2025 die Gebührenbeträge nach dem RVG angehoben worden. Dies betrifft auch die sozialrechtlichen Gebühren, die im Gegensatz zu den Wertgebühren (ca. 6 %) um ca. 9 % angehoben worden sind. Der Gesetzgeber hielt bei den Wertgebühren lediglich eine geringe...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 4.2 Einzelfragen

Rz. 605 Die mit der Klageschrift einzureichende Bescheinigung über die erfolglose Durchführung des Güteverfahrens wird auf Antrag von der Gütestelle erteilt. Der Ablauf des Verfahrens ist von den einzelnen Ländern in den von ihnen erlassenen Landesgesetzen geregelt. Im Falle des Scheiterns fällt weder eine gesonderte Anwaltsgebühr an noch kann gesondert eine Pauschale für Po...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 63 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 64 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr