Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entspr den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt. Die n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der PKH sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (Ddorf OLGR 99, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Die Kosten für den Überweisungsbeschluss sind mit den Verfahrensgebühren abgegolten. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beträgt gem §§ 3 II, 12 V GKG iVm KV Nr 2110 EUR 24,–. Die Anwaltsgebühr entsteht dafür mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von EUR 24,– gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gg den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die im B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr bis zum 31.5.25 von EUR 28,60 und ab dem 1.6.25 von EUR 31,20 gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht ab dem 1.6.25 für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 31,20 gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Als Gerichtsgebühr entsteht für die Eintragung der Pfändung ins Schiffsregister eine 0,5 Gebühr, Nr 14230 GNotKG KV, früher 0,25 Gebühr gem §§ 84 I 1, 85, 32 KostO. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Eintragung in das Schiffsregister.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1 a) ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 12 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GvKostG iVm KV Nr 100 von EUR 12,– bzw bei Zustellung als elektronisches Dokument EUR 8,– gem KV 101, bei Erfolglosigkeit gem § 9 GvKostG iVm KV Nr 600 EUR 3,60, sowie die Schreibauslagen nach § 9 GvKostG iVm KV Nr 700 sowie ggf Wegegeld nach § 9 GvKostG iVm KV Nr 711. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung belä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 109 Für Pfändung und Überweisung entsteht eine Gerichtsgebühr von 24 EUR gem KV Nr 2110. Dies gilt auch, wenn beide in getrennten Entscheidungen erfolgen. Die Gebühr entsteht auch dann nur einmal, wenn in einem Antrag wegen einer Vollstreckungsforderung die Pfändung mehrerer Ansprüche des Schuldners verlangt wird (Frankf NJW 64, 1080 [OLG Frankfurt am Main 23.12.1963 - 6 ...mehr

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zfs 07/2025, Kein Anspruch ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt die Beklagten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch, den Beklagten zu 1 als Fahrer und die Beklagte zu 2 als Halterin des gegnerischen Fahrzeugs. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist nicht im Streit. Der Kläger beauftragte seinen Prozessbevollmächtigten mit der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche aus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8091 Fremdkosten für Miet- und Räumungsklagen

Bei den auf diesem Konto zu buchenden Kosten handelt es sich um die vom Unternehmen zu tragenden Gerichts-, Gerichtsvollzieher- und Anwaltsgebühren einschließlich der damit zusammenhängenden Nebenkosten und Auslagen. Außerdem sind auf diesem Konto Pauschalhonorare für die Bearbeitung des Mahn- und Klagewesens durch Dritte zu buchen. Ebenso ist eine Prozesskostenrückstellung f...mehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXX. Verbindung

Rz. 46 Die Verbindung von Verfahren ist – im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 60 Abs. 2 RVG) – nicht geregelt. Bis zur Verbindung dürfte das jeweilige Recht anwendbar bleiben. Ab Verbindung dürfte es darauf ankommen, welches Verfahren führend ist.mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / V. Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs

Rz. 20 Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs ist ein einziges Verfahren, da über die Anfechtung im selben Verfahren entschieden wird. Es bleibt beim bisherigen Recht. Im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 15 Abs. 5 Satz 2 RVG) gilt dies auch dann, wenn die Anfechtung nach mehr als zwei Kalenderjahren erklärt wird.mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XLII. Zurückverweisung

Rz. 60 Das Verfahren nach Zurückverweisung bildet – im Gegensatz zur Regelung für die Anwaltsvergütung, § 21 Abs. 1 RVG) – mit dem Verfahren vor Zurückverweisung ein Verfahren, sodass sich das maßgebliche Recht nicht ändert (§ 31 Abs. 1 FamGKG). Im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 15 Abs. 5 Satz 2 RVG) gilt dies auch unabhängig davon, wann zurückverwiesen worden ist.mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXIX. Urkundenverfahren

Rz. 45 Urkunden- und Nachverfahren bzw. Verfahren nach Abstandnahme (§ 113 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 592 ff. ZPO) bilden – im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 17 Nr. 5 RVG) – ein einziges Verfahren, sodass es einheitlich bei dem bisherigen Recht bleibt, wenn das Urkundenverfahren vor dem 1.6.2025 eingeleitet worden ist.mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 3. Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs

Rz. 13 Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs ist ein einziges Verfahren, da über die Anfechtung im selben Verfahren entschieden wird. Es bleibt beim bisherigen Recht. Im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 15 Abs. 5 Satz 2 RVG; s. § 6 Rdn 21) gilt dies auch dann, wenn die Anfechtung nach mehr als zwei Kalenderjahren erklärt wird.mehr

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AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 1. Auftrag

Nach Vorbem. 3 Abs. 1 VV geltenden Fassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach Teil 3 VV, wenn ihm ein unbedingter Auftrag als Prozessbevollmächtigter erteilt worden ist. Vorliegend hatte die Beklagte aufgrund der vom Klägervertreter übermittelten Abschrift der Klageschrift noch am 7.1.2025 ihren Anwälten einen solchen unbedingten Prozessauftrag erteilt. Damit...mehr

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§ 1 Einleitung / H. Gebührentabellen

Rz. 22 Die neuen Gebührentabellen sind in § 11 abgedruckt. Hier sind zum einen sämtliche Anwaltsgebühren dargestellt, also die Wertgebühren für den Wahl- und für den Pflichtanwalt sowie die Betragsgebühren der Beratungshilfe und die Betragsrahmengebühren in Sozialsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV RVG, und zwar jeweils nach Mindest- und Höchstg...mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / III. Bedeutung für die Praxis

Wirkt ein Beteiligter in einem Versorgungsausgleichsverfahren nicht an der Erteilung der Auskünfte mit, kann das Gericht von Amts wegen ein Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG gegen ihn einleiten. Es handelt sich insoweit nicht um ein Vollstreckungsverfahren, sondern um ein Amtsverfahren sui generis. Soweit das Gericht die Bewilligung von VKH abgelehnt hat, dürfte dies unz...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. Anwaltsvergütung

Rz. 82 Für den Anwalt ist das Verfahren über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 21 RVG), für die er eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält. Die Anwaltsgebühr entsteht – im Gegensatz zu Gerichtsgebühr bereits mit der Androhung. Rz. 83 Der Gegenstandswert beträgt i.d.R. 500,00 EUR.[13] Rz. 84 Strittig is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / 4 Anhebung der Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren

Die Gerichtsgebühren nach dem GKG und dem FamGKG werden entsprechend der Anhebung der Anwaltsgebühren bei Wertgebühren um 6 %, bei Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um 9 % angehoben, die Vergütung der Gerichtsvollzieher um 9 %. Autor: Gabriele Ey Gabriele Ey FF 5/2025, S. 178 - 179mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / IV. Streit über den Innenausgleich

Nach den weiteren Ausführungen des OLG Schleswig hat die Regelung des Innenausgleichs der Schuldner in einen Vergleich einen Mehrwert nur dann, wenn der Innenausgleich zuvor streitig gewesen ist (OLG Karlsruhe MDR 2020, 1082; OLG Stuttgart JurBüro 2018, 364). Denn nur dann gebe es einen Anlass für eine anwaltliche Tätigkeit und Beratung, die sich aufgrund des erhöhten Aufwan...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / II. Zulässigkeit der gesonderten Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gegenstandswert nicht mit Streitwert identisch Das OLG Schleswig hat darauf hingewiesen, dass sich grds. auch die den Streithelfern entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gem. § 32 Abs. 1 RVG nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert berechneten. Dieser Gebührenstreitwert für die Klage wäre hier gem. § 48 GKG, § 3 ZPO auf 22.000,00 EUR festzusetzen. Der Streitwe...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die in bisher nicht veröffentlichten Entscheidungen auch anderer Senate des BGH vertretene Auffassung ist in der Praxis weitgehend unbekannt geblieben. Dies beruht auf dem Umstand, dass sich auch der BGH meist keine Gedanken darüber macht und auch nicht machen muss, welche Gerichtskosten seine Entscheidung auslöst. 1. Entsprechende Anwendung Man kann sich durchaus darüber unte...mehr

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AGS 05/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG richten sich die Gerichtsgebühren gem. Vorbem. 1.6 FamGKG KV nach den Vorschriften des GKG. Erhoben wird danach im erstinstanzlichen Vollstreckungsverfahren gem. Nr. 2110 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 22,00 EUR (ab dem 1.6.2025 i.H.v. 24,00 EUR) und im Beschwerdeverfahren eine Festgebühr nach Nr. 2121 GKG KV i.H.v. 33,...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzung des Gegenstandswertes Der Entscheidung ist grds. zuzustimmen. Jedenfalls für die beiden Nebenintervenientinnen und deren Prozessbevollmächtigte hatte die Regelung über den zuvor umstrittenen Innenausgleich einen besonderen Wert. Da sich dieser von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert unterschied, war dieser Vergleichsmehrwert somit gesondert fes...mehr

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AGS 04/2025, Die Reform ist... / 6. Streitwert der Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete (§ 41 Abs. 5 GKG)

In § 41 Abs. 5 GKG ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 ergänzt worden, dass bei Ansprüchen auf Feststellung einer Minderung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend ist. Weil in der Rspr. umstritten ist, ob für die Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete eine entsprechende Beschränkung des Streitwerts...mehr

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AGS 04/2025, Unzulässigkeit... / II. Kein Rechtsschutzbedürfnis

Die sofortige Beschwerde ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Die Kläger hätten ihr Ziel, die nachträgliche Berücksichtigung ihrer Kosten, einfacher und billiger erreichen können. Einem kostenverursachenden Rechtsmittel, das nur eine Nachliquidation zum Ziel hat, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn dasselbe Ziel durch einen kostenfreien nachträgliche...mehr

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AGS 04/2025, Die Reform ist... / 7. Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen (§§ 44 ff. FamGKG)

Der in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG für Folgesachen nach § 137 Abs. 3 FamFG geregelte Höchstwert einer Kindschaftssache im Scheidungsverbund ist von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR angehoben worden. Der Verfahrenswert der von § 45 Abs. 1 FamGKG erfassten isolierten Kindschaftssachen ist ebenfalls von 4.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR angehoben worden. Ferner sind die Verfahrenswertemehr

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AGS 04/2025, Kostenentschei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zur Kostenentscheidung Der vorzüglich begründeten Entscheidung gibt es nichts hinzuzufügen. Die Rspr. des BGH zur Kostenentscheidung bei erfolglosen Beschwerden in Ablehnungs- und Aussetzungsverfahren war noch nie nachzuvollziehen. Endlich traut sich einmal ein Gericht, dem BGH hier nicht blind zu folgen, sondern sich selbst Gedanken über die wahre Rechtslage zu machen. 2. ...mehr

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AGS 04/2025, Auf Erhöhung d... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Nach Auffassung des KG überschritt hier die nach der von der Verfügungsbeklagten mit ihren Rechtsanwälten getroffenen Vergütungsv...mehr

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AGS 04/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ein Anrechnungsproblem, NJW-Spezial 2024, 27 Wird der zunächst außergerichtlich in einer Angelegenheit tätig gewesene Rechtsanwalt anschließend im gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig und wird diese Angelegenheit dann in einem anderen Rechtsstreit mitverglichen, können sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sich...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter "Mahnkosten"). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zuse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Aber auch steigende Kosten z. B. für Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 2 Anwaltsgebühren

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehrvertretungsgebühr im Passivverfahren Bei der Beauftragung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit ist dabei § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit eine Mehrvertre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 3 Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahrenskosten werden nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO verteilt. Obsiegende Partei ist von jeglicher Kostentragungsverpflichtung befreit Die Kostenfolge des § 91 ZPO besagt, dass der Unterlegene im Rechtsstreit sämtliche Kosten, also auch die dem Gegner erwachsenen außergerichtlichen Kosten, zu erstatten hat. Korrespondierend hiermit ist der Obsiegende von jeglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / Zusammenfassung

Begriff Bezüglich des Streitwerts in WEG-Verfahren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Beschlussklage handelt oder ein anderes wohnungseigentumsrechtliches Verfahren. Hierbei ist der vom Richter festgelegte Streitwert nicht nur Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren des Klägers, sondern gleichfalls die Bemessungsgrundlage für die Anwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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FF 03/2025, Anwaltsgebühren: Bundestag beschließt Erhöhung

Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 5.2.2025 Bereits seit Längerem fordern die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31.1.2025 beschloss der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsr...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / VII. Arbeitshilfe

Eine Vergütungsberechnung sollte/kann etwa wie folgt aussehen: Muster: Anwaltliche Vergütungsrechnung nach § 10 RVG Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmenmehr

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AGS 03/2025, Verwirkung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LSG Schleswig befasst sich mit einem verfahrensrechtlichen Problem, das bei den Rechtsbehelfen der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung in der Praxis nicht selten auftaucht. Vertiefenswert sind auch die gebührenrechtlichen Probleme. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG Schleswig, die Erinner...mehr