Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.5 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 34 Ziel des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren vorrangig die Beiordnung eines Rechtsanwalts (LSG Brandenburg-Berlin, Beschluss v. 20.11.2013, L 19 AS 1651/13 B PKH; vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.2.2023, 2 BvR 872/22, wonach wegen der Kostenfreiheit des Verfahrens eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordn...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Zuständigkeit

Rz. 138 Wird über den richtigen Rechtsweg oder das örtlich zuständige Gericht gestritten, entstehen gesonderte Anwaltsgebühren[149] aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 20 S. 1 RVG nicht. Rz. 139 Wird gegen einen Beschluss zur sachlichen Zuständigkeit (§ 17a GVG) Beschwerde eingelegt, ist der Streitwert für das Beschwerdeverfahren umstritten.[150] Teilweise wird ein Stre...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / F. Streitwert im Rechtsmittelverfahren

Rz. 158 Eine Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichtes hindert das Berufungsgericht nicht, für den zweiten Rechtszug einen abweichenden Gebührenstreitwert festzusetzen.[184] Die Wertfestsetzung muss mit einer Begründung versehen sein, die eine Ermessensausübung deutlich werden lässt.[185] Rz. 159 Das Bundesarbeitsgericht kann den Wert des Streitgegenstandes für die...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / E. Gegenstandswert für den Vergleich

Rz. 142 Bei einer vergleichsweisen Einigung besteht der Vergleich zumeist aus mehreren Punkten. Kommt es zu einer solchen vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, sind sämtliche Punkte beim Gegenstandswert des Vergleiches zu berücksichtigen, die der Vergleich regelt. Hier muss also bei jedem einzelnen Regelungsgegenstand geprüft werden, ob ihm ein gesonderter Wert zu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 133 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Kosten

Rz. 73 Für den Streitwert ist bei der Stufenklage – sowohl für die Gerichts- als auch für die Anwaltsgebühren – regelmäßig der Wert des Leistungsanspruchs (also der höchste in Betracht kommende Wert) maßgeblich.[388] Im Regelfall kann bei Klageerhebung der Streitwert nur nach § 3 ZPO geschätzt werden. Dabei kommt es zunächst auf den Wert des Auskunftsinteresses des Klägers a...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Anwaltsgebühren

Rz. 268 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 RVG-VV. Für das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision erhält der Rechtsanwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 RVG-VV. Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 144 Bei Verzicht des Klägers auf den Klageanspruch und den hierauf erklärten Antrag auf Klageabweisung erhalten die beteiligten Anwälte jeweils eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 158 Diese betragen eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV sowie ggf. eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV unabhängig davon, ob über die Kostenanträge streitig verhandelt wurde oder nicht.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG ist die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs anzurechnen.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen dem Antragsteller zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegner...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 284 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 RVG gehört die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Instanz. Durch die am 1.8.2013 neu eingefügte Nr. 3331 RVG-VV besteht bei einem Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird, höchstens jedoch ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im nachfolgenden Prozess auf die dort entstehenden Gebühren anzurechnen. Die Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts ergibt sich aus § 49 RVG. Dieser kann bei Obsiegen seines Mandanten jedoch Kostenfestsetzung hinsic...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 175 Gem. Nr. 3105 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt für den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils eine 0,5 Terminsgebühr. Eine Reduzierung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV auf 0,5 tritt allerdings nicht ein, wenn im Termin beide Parteien anwesend und ordnungsgemäß vertreten sind. Stimmen sich die Parteivertreter vor dem Versäumnisurteil – ggf. telefonisch – ab, da...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist auf eine später anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen, Nr. 3305 RVG-VV. Wenn kein oder nur beschränkt Widerspruch erhoben wurde, erhält der Anwalt des Antragstellers für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV. Ansonsten gehört die Erinnerung zur Instanz (§ 19 Nr. ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegung der Berufung einen beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Die bisher strittige Frage, ob der Berufungsbeklagte Kostenerstattung hierfür erlangen kann, wenn die Berufung erklärter...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beachten.[12] Die Festsetzung des Streit- oder Geschäftswertes gehört gem. § 19 RVG zum Rechtszug. Für eine Streitbeschwerde erhält der Anwalt die Gebühren gem. VV 3500, 3513. Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens werden jedoch gem. § 68 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erstattet.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühr

Rz. 150 Bei Anerkenntnis fällt eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV für beide beteiligten Anwälte an. Somit entstehen durch ein Anerkenntnis, wenn nicht der Fall des § 99 ZPO vorliegt, höhere Kosten als durch das Ergehen eines Versäumnisurteils. Bei Erkennen der Aussichtslosigkeit der Verteidigung des Mandanten kann der Rechtsanwalt daher aus Kostengründen gehalten se...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Kosten und Gebühren

Rz. 258 In Führerscheinangelegenheiten können unterschiedliche Kosten entstehen, zum einen können Kosten für eine Begutachtung entstehen, zum anderen können Kosten durch die Verwaltungsgebühren bzw. Anwaltsgebühren entstehen. Unter dem Begriff "Gebühren in Führerscheinangelegenheiten" ist der Betrag zu verstehen, der von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben wird. Die Erhebung sol...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Muster: Schadensersatzklage

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.3: Schadensersatzklage An das Landgericht Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: gegen Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Vorname, Nachnahme, Adresse) – Beklagter – wegen Anwaltshaftung Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / cc) Vorschussverfahren in Ehesachen, Beispiel

Rz. 652 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Rz. 653 Der Antragsteller hat sein gesamtes Vorbringen glaubhaft zu machen, was umgekehr...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Anmerkungen zum Muster

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.2: Allgemeine Unterwerfungserklärung mit fixem Vertragsstrafeversprechen Vorab per E-Mail Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Adresse) Ihr Schreiben vom _________________________ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Firma Z-GmbH, _________________________ (Ad...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Kostenerstattung – Prozesskostenhilfe

Rz. 10 Die Anwaltsgebühren und sonstigen notwendigen Auslagen[46] (Einzelheiten siehe in der Fußnote) sind dem Beschwerdeführer ganz oder teilweise zu erstatten, sofern eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begründet ist, § 34a Abs. 2 BVerfGG; ggf. auch aus Billigkeitsgründen (vgl. § 34a Abs. 3 BVerfGG), dies steht im Ermessen de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste

Rz. 275 Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositione...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 197 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[36] Mi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 241 Aufgrund mehrerer Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR aufgrund von überlanger Verfahrensdauer wurden mit Gesetz vom 24.11.2011, in Kraft ab 3.12.2011, geändert durch Gesetz vom 6.12.2011, die §§ 198–201 GVG eingefügt. Im neuen § 198 GVG ist seitdem die Entschädigung, die aufgrund von überlanger Verfahrensdauer entsteht, geregelt. Dabei ist zu beachten, dass es...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[185] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[187] Auch wenn eine Beschwerde erfolglos ist, ist der Beschwerdeführer nicht zur Erstattung von Kosten verpflichtet, die bei dem Konventionsstaat, gegen den sich die Beschwerde richtet, angefallen sind. Stellt der EGMR eine Rechtsverletzung fest, muss der beklagte Konventionsstaat hingegen die not...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / D. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 23 Ausgangslage Sofern die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der ihr im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu 1.000,00 EUR durch Beschluss androhen und festsetzen (vgl. § 201 SGG). Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckung nicht vertretbarer Handlungen entsprechend...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 11. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 92 Behördliche Vollstreckung Sofern eine Behörde der ihr auferlegten Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkommt, kann der Behörde auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers unter Fristsetzung ein Zwangsgeld angedroht und nach fruchtlosem Fristablauf festgesetzt werden (§ 201 S. 1 SGG). Rz. 93 Zuständig für die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes ist das Sozialgeric...mehr