Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 110 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Optionsgeschäfte mit Wertpapieren

Rz. 151 Das Optionsgeschäft mit Wertpapieren ist eine Form des Börsenterminhandels. Der Käufer einer Option erlangt das – veräußerliche – Recht, von dem Verkäufer zum vereinbarten "Basispreis" innerhalb der Optionsfrist jederzeit die Lieferung (Kaufoption) oder die Abnahme (Verkaufsoption) bestimmter Wertpapiere, i. d. R. Aktien, zu fordern. Es handelt sich somit um die Abga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbststän...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Familienstiftung als Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

Leitsatz Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2011 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung im StÄndG 1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] wurde § 7 a.F. um einen Abs. 6 erweitert. Die Erweiterung betraf Zwischengesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Beteiligung an solchen Zwischengesellschaften bewusst breit gestreut wird. Entsprechend sol...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausgliederung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 13

Rz. 30 [Autor/Stand] Übernahme des § 7 Abs. 6 und 6a a.F. in § 13 Abs. 1. Die nach altem Recht in § 7 Abs. 6 und 6a a.F. enthaltenen Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG v. 25.6.2021 in § 13 übernommen und fortgeführt.[2] Danach ist die Hinzurechnungsbesteuerung auch anzuwenden, wenn keine beherrschende Beteiligung vorliegt und die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 5 Wertpapierleihe

§ 8b Abs. 10 KStG soll Steuergestaltungen mit der sog. Wertpapierleihe verhindern, deren Zielsetzung es war, die Vorteile der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG und der Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG für Dividendenerträge von Kreditinstituten in ihrem Handelsbestand miteinander zu kombinieren. Praxis-Beispiel Gestaltungsmodell Wertpapierleihe Die X-Bank hält Aktien in i...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 3 Beteiligungen im Handelsrecht

Der Begriff der Beteiligung ist in § 271 Abs. 1 HGB definiert. Danach sind Beteiligungen: Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Das heißt, Beteiligungen können erworben werden: An einer AG in Form von Aktien. An einer GmbH in Form ...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.3.3 Börsen- oder Marktpreis

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Börsen- oder Marktpreis oder den ihnen handelsrechtlich "beizulegenden Wert" oder den steuerrechtlichen Teilwert[1], ist handelsrechtlich der niedrigere Wert anzusetzen und es kann steuerrechtlich der Teilwert angesetzt werden.[2] Ggf. ist eine Wertaufholung vorzunehmen. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Im Geschäftsjahr gezeichnete Aktien des Mutterunternehmens (Abs. 1 Nr. 7a)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 7a Angaben zur Zahl der Aktien jeder Gattung der während des GJ im Rahmen des genehmigten Kapitals gezeichneten Aktien des MU zu machen, wobei zu den Nennbetragsaktien der Nennbetrag und zu den Stückaktien der rechnerische Wert für jede von ihnen anzugeben ist. Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Angabe bezieht sich en...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Schrifttum: Brune/Driesch/Schulz-Danso/Senger (Hrsg.), Beck'sches IFRS-Handbuch, 6. Aufl. 2020; IDW Positionspapier: EU-Regulierung der Abschlussprüfung, 6. Aufl. 2021. A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Zitation] § 315a setzt Art. 10 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 21.4.2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vorrang von Anhangangaben und Verweispflicht (Satz 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Zitation] § 315a Satz 2 und 3 erlauben das Unterlassen der Angaben nach § 315a Satz 1 Nr. 1 (Zusammensetzung gezeichnetes Kapital), Nr. 3 (Beteiligungen ab 10 %) und Nr. 9 (Entschädigungsvereinbarungen bei Übernahmeangeboten), soweit diese Angaben bereits im Konzernanhang zu machen sind und im Konzernlagebericht darauf verwiesen wird. Der Gesetzgeber hat im Zuge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Betroffene Rechtsformen und Kapitalmarktorientierung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 315a greift für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und europäische Aktiengesellschaften (SE; Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2157/2001 des Rates v. 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft), sofern sie stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG ausgegeben haben, und MU iSd. § 290 sind. Mang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d

Rz. 37 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschriften der § 293 Abs. 1 und 4 sind nicht anzuwenden, wenn es sich bei dem MU oder bei einem in den Konzernabschluss (tatsächlich) einbezogenen TU am Abschlussstichtag um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen iSd. § 264d handelt. Die Einschränkung der Befreiungsmöglichkeit für kapitalmarktorientierte Unternehmen dient hierbei dem ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zu einbezogenen Unternehmen und Tochterunternehmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Verlangt werden Angaben zu in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen (Satz 1) sowie zu nach § 296 nicht einbezogenen TU. Rz. 91 [Autor/Zitation] Mit in den Konzernabschluss einbezogenen TU sind die tatsächlich in den Konzernabschluss einbezogenen TU gemeint (Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 313 Rz. 60). Etwaige grds. einzubeziehende, aber tatsächlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Entscheidung über die Bilanzierungsmethode

Rz. 520 [Autor/Zitation] Werden vom MU nicht alle oder ggf. sogar gar keine Anteile veräußert, trotzdem aber eine Entkonsolidierung durchgeführt, kommt es im Hinblick auf die zurückbehaltenen Anteile im JA nicht zu einem Gewinn. Das gilt mangels Gegenleistung oder Tausch auch im Konzernabschluss. Der Vorgang ist daher im Hinblick auf die zurückbehaltenen Anteile im JA und im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Anteile

Rz. 52 [Autor/Zitation] In die Kapitalkonsolidierung sind sämtliche dem MU gehörende Anteile an TU des Konsolidierungskreises einzubeziehen. Als "Anteile" sind alle kapitalmäßigen Beteiligungen mit Einlagen bei einem TU zu verstehen (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 336). Bei den konsolidierungspflichtigen Anteilen handelt es sich somit um gesellschaftsrechtliche Anteile, die Mitgli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einschränkung des Gebots der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung

Rz. 217 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 341b–341h; vgl. WP Handbuch Versicherungsunternehmen, Kap. A Rz. 22 ff.). Rz. 218 [Autor/Zitation] Danach sind immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wie bei Kapitalgesellschaften zu bewerten (§ 341b Abs. 1 Satz 1 und 3). Kapitalanlagen sind grds. ebenfalls nach den fü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verkauf der Anteile

Rz. 105 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des § 296 Abs. 1 Nr. 3 ("wenn die Anteile des Tochterunternehmens …") lässt zunächst darauf schließen, dass von der Weiterveräußerungsabsicht alle Anteile betroffen sein müssen (vgl. auch Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 296 HGB Rz. 27). Dem steht jedoch die Protokollerklärung zu Art. 13 Abs. 3 Buchst. c der 7. EG-Richtlinie entgegen. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang ist gem. § 314 Abs. 1 Nr. 8 für jedes in den Konzernabschluss einbezogene börsennotierte Unternehmen anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und wo diese Erklärung öffentlich zugänglich gemacht wurde. Rz. 80 [Autor/Zitation] Im Anhang des Einzelabschlusses ist gem. § 285 Nr. ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtangaben

Rz. 53 [Autor/Zitation] Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80): § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist; § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Korrespondenz mit §§ 315a bis 315d

Rz. 45 [Autor/Zitation] § 315 steht in engem Zusammenhang mit §§ 315a bis 315d (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 7). Letztere schreiben bestimmten Unternehmen erweiterte Konzernlageberichtsinhalte vor. § 315a enthält ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. §§ 315b ff. enthalten ergänzende Vorschriften zur nichtfina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Bewertung von börsennotierten Wertpapieren

Tz. 187 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200–201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 315a setzt Art. 10 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 21.4.2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie) in nationales Recht um und verpflichtet daher MU, die stimmberechtigten Aktien an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ausgegeben haben, bestimmte über...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Neben § 293 gibt es mit §§ 291 und 292 weitere Befreiungsvorschriften von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Im Verhältnis zu der größenabhängigen Befreiung des § 293 ist die Befreiung durch Offenlegung des Konzernabschlusses eines übergeordneten Mutterunternehmens nach §§ 291, 292 vorrangig. Sofern also eine s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 315a greift für Mutterunternehmen iSd. § 290, die am Bilanzstichtag stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG ausgegeben haben.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 271 [Autor/Zitation] Wenn das MU eine AG, KGaA oder SE ist und gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien zu machen sind, ist gem. § 315 Abs. 2 Satz 2 und DRS 20.223a darauf im Konzernlagebericht zu verweisen. Dabei sind die gesetzliche Vorschrift und die Stelle, wo die Angaben im Anhang zu finden sind, anzugeben (vgl. Fink/Kajüter, Lageb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Durch das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz – TransPuG) v. 19.7.2002 (BGBl. I 2002, 2381) wurde festgelegt, dass der Konzernabschuss zwingend auf den Abschlussstichtag des MU aufzustellen ist. Bis zur Neufassung des § 299 konnte der Konzernabschluss auf einen vom M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Veräußerung – Begriff

Tz. 51 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 1 S 1 UmwStG fingiert einen Gewinn iSd § 16 EStG als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abz der Veräußerungskosten und den AK, wenn einbringungsgeborene Anteile "veräußert" werden. Die Veräußerung löst also die Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen (dh stille Reserven bei Sacheinlage zuz oder abz aller Wertveränder...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 291, 292 sehen für MU, die gleichzeitig TU eines MU sind, die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und eines (Teil-)Konzernlageberichts vor, sofern ein übergeordnetes MU einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Ein befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Anschaffung durch Tausch und Hingabe eigener Anteile

Rz. 81 [Autor/Zitation] Der Anteilserwerb durch Tausch vollzieht sich durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände als Geld. Historisch gewachsen wird noch für den JA gelegentlich ein Wahlrecht angenommen zur Bewertung des Erhaltenen mit dem Buchwert des Hingegebenen, dem Buchwert des Hingegebenen zuzüglich eines die Ertragssteuerbelastung ausgleichenden Betrags oder dem beizulege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderungen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachfolgender tabellarischer Übersicht sind neben Gesetzesänderungen auch Aktivitäten des DRSC zu entnehmen (s. ergänzend Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 7 f.):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung, 1969; Busse von Colbe, Zum Bilanzansatz von Beteiligungen, ZfbF 1972, 145; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 116 [Autor/Zitation] Auch die von einbezogenen Unternehmen vereinnahmten Erträge sind als "andere Erträge" iSd. Gesetzes zu konsolidieren. Diesen Erträgen stehen, soweit kein Gewinnabführungsvertrag besteht, Gewinne anderer konsolidierter Unternehmen gegenüber. Um eine Doppelerfassung der Gewinne zu vermeiden, muss die Ergebnisübernahme durch das MU bei der Aufstellung de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beherrschender Einfluss aufgrund eines Beherrschungsvertrags

Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Begriff "beherrschender Einfluss" ist im HGB ebenso wie im AktG nicht definiert. Es besteht jedoch keine Veranlassung, dem Begriff einen anderen Inhalt zu geben, als ihm bisher schon in § 17 Abs. 1 AktG beigelegt worden ist (vgl. Claussen/Scherrer in Kölner Komm. RLR, § 290 HGB Rz. 56). Wesentlich für die Begründung der Konzernrechnungslegungspfli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.10 Zuordnung/Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 49 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bezugsrecht stammt von einbringungsgeborenen Anteilen Bestehen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG und erfolgt eine Kap-Erhöhung gegen Bareinlage und angemessenes Aufgeld, werden die auf das Bezugsrecht übergehenden stillen Reserven (s Tz 38) vollständig entgolten. Die stillen Reserven bleiben in den einbringungsgebo...mehr