Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz § 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.5.2 Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 37 Nach § 141 UmwG stellt die Ausgliederung für AG oder KGaA, die noch nicht 2 Jahre im Register eingetragen sind, die einzig zulässige Spaltungsart dar. Auch AG bzw. KGaA die durch Formwechsel entstanden sind, unterliegen der Einschränkung des § 141 UmwG, sodass eine Umgehung durch Gründung einer GmbH mit anschließendem Formwechsel erfasst wird. § 142 Abs. 1 UmwG schrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.6 Anwendung/Nichtanwendung von Vorschriften

Rz. 66 Anzuwendende Vorschriften Entsprechend § 248 UmwG werden die in der folgenden Abb. 6 dargestellten aktienrechtlichen Vorschriften als anwendbar erklärt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 33 Bei einem Formwechsel einer PersGes bedarf es dabei gemäß § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG i. V. m. § 193 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Abweichend davon ist nach § 217 Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch auch ein ¾-Mehrheitsentscheid bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig – sofern nicht Gesellschafter, die in einer Kommanditgesellsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.5 Rechtsformabhängige Spaltungsbesonderheiten

Rz. 35 Mit den §§ 138–151 UmwG kennt das Umwandlungsrecht über die allgemeinen Vorschriften zur Spaltung hinausgehende Regelungen für Spaltungen unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, rechtsfähiger Vereine, genossenschaftlicher Prüfungsverbände sowie von Versicherungsvereinen auf Gegenseitig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.8 Tilgung des Genussrechtskapitals

Rz. 33 Die Tilgung des Genussrechtskapitals erfolgt entweder durch eine Rückzahlung liquider Zahlungsmittel oder durch eine Wandlung des Genussrechtskapitals in Eigenkapitalanteile der ausgebenden Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens.[1] Hierbei kann sowohl der emittierenden Gesellschaft als auch den Genussrechtsinhabern ein Wahlrecht in Bezug auf die Rückzahlung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.4 Zusätzliche Bestimmungen zum Wirksamwerden des Formwechsels

Rz. 64 Die nach § 198 UmwG [1] erforderliche Anmeldung ist beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform entsprechend § 246 Abs. 1 UmwG durch das vertretungsführende Organ vorzunehmen. Die Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder persönlich haftenden Gesellschafter sind gemäß § 246 Abs. 2 UmwG gleichzeitig mit dem Formwechsel zur E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.3 Zusätzliche Bestimmungen zum Wirksamwerden des Formwechsels

Rz. 71 Die nach § 198 UmwG [1] erforderliche Anmeldung ist beim Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft entsprechend § 254 Abs. 1 UmwG durch das vertretungsführende Organ vorzunehmen. Die Vorstandsmitglieder sind gemäß § 254 Abs. 2 UmwG gleichzeitig mit dem Formwechsel zur Eintragung in das Register anzumelden. Rz. 72 An den bisherigen Anteilen bestehende Rechte Dritte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.5 Persönliche Haftung

Rz. 75 Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft bleiben beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien von der Umwandlung gemäß § 257 UmwG i. V. m. § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Formwechsel fällig und festgestellt si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.5 Zusätzliche Bestimmungen zum Kapitalschutz sowie zum Beitritt persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 36 In § 220 Abs. 1–3 UmwG hat der Gesetzgeber 3 Maßnahmen bestimmt, die dem Kapitalschutz dienen sollen. Zunächst ist nach § 220 Abs. 1 UmwG vorgeschrieben, dass das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft (Reinvermögen) den Nennbetrag des Stammkapitals (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder das Grundkapital (bei Aktieng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.9 Gewährung von Options- oder Benutzungsrechten

Rz. 36 Neben Wandlungsrechten können im Genussrechtsvertrag auch Optionsrechte auf den Bezug einer bestimmten Anzahl von jungen Aktien zu einem bestimmten Optionspreis vereinbart sein. Solche Optionsrechte werden zusätzlich zum Genussrecht gewährt und können unabhängig von diesem gehandelt werden.[1] Nach der Ausübung eines derart eingeräumten Optionsrechts bleibt der Genuss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.3 Zusätzliche Bestimmungen zum Kapitalschutz

Rz. 63 § 245 UmwG konkretisiert die Vorschriften zum Verweis auf die spezialgesetzlichen Gründungsvorschriften des § 197 UmwG (Rz. 15–16). Während § 245 Abs. 4 UmwG lediglich normiert, dass bei einem Formwechsel einer AG oder einer KGaA in eine GmbH ein Sachgründungsbericht obsolet ist, regelt § 245 Abs. 1–3 UmwG – wie in der folgenden Abb. 5 dargestellt – explizit die Gründ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 69 Bei einem Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es gemäß § 252 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss, sofern die Satzung der Genossenschaft eine Nachschussleistungspflicht vorsieht. Für den Fall, dass keine Nachschussleistungspflicht in der Genossenschaftssatzung festgeschrieben ist, sieht § 252 Abs. 2 Satz 1 UmwG dagegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.2 Kapitalerhöhung und -herabsetzung bei Spaltungen

Rz. 13 Handelt es sich bei der Auf- oder Abspaltung nicht um einen der über den Verweis in § 125 UmwG in § 54 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend GmbH oder § 68 Abs. 1 Satz 1 UmwG betreffend AG mit einem Kapitalerhöhungsverbot belegten Fälle, ist beim übernehmenden Rechtsträger i. d. R. eine Kapitalerhöhung notwendig, um die Anteilsgewährung zu ermöglichen. Die Kapitalerhöhungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere / 1.1 Unterscheidung nach wirtschaftlicher Funktion oder verbrieftem Recht

Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch), des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten). Ferner können Wertpapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere / 4 Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren

Erträge aus Wertpapieren gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Wertpapiere im Privatvermögen befinden.[1] Befinden sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen, sind die Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen. Das gilt auch für die Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere.[2] Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung voll...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Der Begriff B... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung eines Vermächtnisses und hierbei um den Begriff des "Barvermögens". Die Klägerin und die Beklagten sind neben einem weiteren Bruder die Kinder des zwischen dem TT.MM.2020 und dem TT.MM.2020 in Ort2 verstorbenen Erblassers DD. Mit notariellem Testament vom 16.4.2018 setzte der Erblasser die Beklagten als Erben ein. Zuvor wurde der Kläger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein GAV, den eine AG (einschl der SE) oder KGaA als OG mit ihrem Hauptgesellschafter abschließt, muss nach § 304 Abs 1 AktG für außenstehende Aktionäre einen angemessenen Ausgleich durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Ohne eine solche Vereinbarung ist der GAV hr-lich nichtig. Wie Frotscher (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 GmbH als Organgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer GmbH als OG können ebenfalls Az an außenstehende Gesellschafter vorkommen (s Verweis in § 17 S 1 KStG auf § 16 KStG). Da es keine ges Vorschriften gibt, die den Abschluss eines GAV und die Gewährung von Az bei einer GmbH als OG ausdrücklich regeln, stellt sich die Frage, ob § 304 AktG in diesem Fall entspr anwendbar ist. Diese Frage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbprozessrecht / 2.6 Haftungsbeschränkungen nach § 780 ZPO

Die Vorschrift des § 780 Abs. 1 ZPO eröffnet dem Erben die Möglichkeit des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftung. Es bedarf keines Antrags, die bloße Einrede genügt. Wichtig Im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats ist die Geltendmachung dieser prozessualen Einrede Anwaltspflicht![1] Die Einrede sollte, um allen Regressrisiken aus dem Wege zu gehen, vorsorglich immer – zumin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bisherigen Ertragslage, den künftigen wirt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 2.2 Aktienfutures

Ein Aktienfuture basiert als Basiswert auf den Aktien eines einzelnen Unternehmens. Die Kontrakte sind hinsichtlich bestimmter Spezifikationen wie Aktientyp, Ablaufdatum, Größe und minimale Auf- und Abwärtsbewegungen standardisiert. Im Folgenden soll die Bewertung von Aktienfutures dargestellt werden: Bei einem Aktienfuture sind die Zinsaufwendungen, die für das Halten der Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 1.2.3 Bewertung von Optionen

Ein entscheidender Faktor für die Auswahl und Vorteilhaftigkeit einer bestimmten Optionsposition ist die Optionsprämie. Ausgehend von der Wertuntergrenze einer Option, die auch als Innerer Wert bezeichnet wird, versuchen Optionspreismodelle, den theoretisch fairen Preis einer Option zu ermitteln. Dies erfordert die Berücksichtigung der asymmetrischen Risikostruktur der Optio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 3.4 Equity Swaps

Im Rahmen von Equity Swaps ist mindestens ein Zahlungsstrom an die Entwicklung einer Aktie oder eines Aktienportfolios gekoppelt. Dem Equity Swap liegt, ebenfalls wie dem Zinsswaps, ein Nominalbetrag zugrunde, der nicht ausgetauscht wird. Zur Berechnung der zu leistenden Zahlung des einen Swappartners wird die innerhalb einer bestimmten Periode erzielte Performance einer Akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 1.2.1 Grundpositionen im Optionsgeschäft

Der Inhaber der Option ist nicht verpflichtet, sein Optionsrecht wahrzunehmen und das mögliche Geschäft durchzuführen. Vielmehr hat er bezüglich der Ausübung der Option ein Wahlrecht, das er immer nur dann wahrnehmen wird, wenn es unter ökonomischen Gesichtspunkten für ihn vorteilhaft ist. Der Inhaber einer Kaufoption auf eine Aktie mit einem Basispreis von 50 EUR wird sein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 2.1 Wesen von Financial Futures

Bei financial futures handelt es sich um unbedingte und i. d. R. börsengehandelte Termingeschäfte. Ein future beinhaltet die vertragliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen nach Qualität und Quantität genau bestimmten Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) entweder abzunehmen (long position) oder zu liefern (short position). Im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 1.2.2 Anwendungsmöglichkeiten von Optionen

Die Anwendungsmöglichkeiten von Optionen sind vielfältig; grundsätzlich lassen sie sich verwenden zur Absicherung, zur Spekulation und zur Arbitrage. Beim Einsatz von Optionen muss unter anderem berücksichtigt werden, dass ihre Laufzeit begrenzt ist. Ungünstige Wertentwicklungen können daher nicht einfach abgewartet bzw. "ausgesessen" werden. Eine Absicherung mit Optionen ist bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.12 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien und Gen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 1.1 Wesen von Financial Options

Optionen gehören zu den bedingten Termingeschäften. Als Option wird das Recht, eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswerts während der Laufzeit jederzeit (amerikanische Option) oder an dem vereinbarten Verfalltag (europäische Option) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis kaufen (Kaufoption bzw. call) oder verkaufen zu können (Verkaufsoption bzw. put), beze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 3.1 Wesen von Financial Swaps

Ein swap ist eine Vereinbarung zwischen 2 Vertragspartnern über den periodischen Austausch von Zahlungen. Durch den Abschluss eines swap verpflichten sich die Vertragspartner, zu bestimmten künftigen Zeitpunkten Zahlungen in bestimmter, von der Marktpreisentwicklung abhängiger Höhe auszutauschen. Swaps zählen zu den unbedingten Termingeschäften, werden außerbörslich gehandel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Termingeschäfte / 1 Arten von Termingeschäften

Termingeschäfte können hinsichtlich der Art ihrer Erfüllung in bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden werden. Bei einem bedingten Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, das vom Käufer des Kontrakts nicht zwingend zu erfüllen ist. Der Käufer besitzt vielmehr ein Wahlrecht, die Erfüllung des Geschäfts verlangen zu können. Bei einem unbedingten Terminges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.1 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 506 Die KGaA ist eine Körperschaft und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG eine Kapitalgesellschaft. Allerdings ist steuerlich ihre hybride Struktur zu berücksichtigen, die darin besteht, dass der persönlich haftende Gesellschafter nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG eine mitunternehmerähnliche Stellung einnimmt.[1] Es liegt aber keine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinne vor....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.7 Kapitalveränderungen

Rz. 500 Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen haben nur eingeschränkte Auswirkungen auf die Einkommensermittlung. Eine Kapitalerhöhung gegen Einlage der Gesellschafter gilt auch steuerrechtlich als Einlage und wird nach den in den Rz. 150ff. dargestellten Grundsätzen behandelt. Eine Auswirkung auf das Einkommen tritt daher nicht ein. Entsprechendes gilt für Kapitalerhöhungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.1 Rechtslage vor dem BilMoG

Rz. 470 Der Erwerb eigener Anteile ist bei der GmbH grundsätzlich (auch aktuell) uneingeschränkt möglich; unzulässig ist nur der Erwerb von eigenen Anteilen, die nicht vollständig eingezahlt sind.[2] Bei der AG ist der Erwerb eigener Aktien in den in § 71 Abs. 1 Nrn. 1–8 AktG genannten Fällen möglich.[3] Erwarb eine Körperschaft eigene Anteile, bildeten diese bei ihr grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.4 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 516 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Geleistete Anzahlungen sind kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen, DStR 2021, 1089; Juja/Thomée, Eine Abgrenzung zwischen sonstigem Verwaltungsvermögen, Finanzmitteln und Produktivvermögen, ErbStB 2022, 111, Teil I und ErbStB 2022, 171, Teil II; Mewes/Bockhoff, Was sind Kredit- bzw. Finanzdienst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Überblick

Rz. 102 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn "der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung)"[1] Die Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert. Rz. 103 Die Regelung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5 Poolvereinbarungen (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 136 Ausgewählte Hinweise auf weiterführendes Schrifttum: Balmes/Felten, Erbschaftsteuer: Gestaltungsmöglichkeiten für Familienkapitalgesellschaften nur für gleich gepo(o)lte Gesellschafter?, FR 2009, 1077; Bauer/Garbe, Stimmenpools im Spannungsfeld von Erbschaftsteuerrecht und § 136 Abs. 2 AktG, ZEV 2014, 61; Blumers, Vorwegabschlag und Abfindungsbeschränkung, BB 2018, 8...mehr