Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Einzelne Schutzvorschriften

2.1 Unpfändbare Sachen (§ 811 ZPO) Rz. 4 Aus § 811 ZPO ergibt sich eine Vielzahl von Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen. Hierbei handelt es sich zumeist um solche Sachen, die als unentbehrlich für eine angemessene Lebensführung des Vollstreckungsschuldners sowie seiner Angehörigen oder den Erhalt der Erwerbstätigkeit angesehen werden.[1] Durch das Gerichtsvollziehersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Arten der Verwertung

3.1 Börsen- oder Marktpreis Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / Fassung ab 1.1.2026

1 Systematik Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Vorzugsweise Befriedigung

2.1 Pfand- oder Vorzugsrecht eines Dritten Rz. 3 Die vorzugsweise Befriedigung nach § 293 AO erfordert zunächst, dass ein Dritter ein Pfand- oder Vorzugsrecht an einer von der Vollstreckungsbehörde gepfändeten Sache hat. Dabei gilt § 293 AO nur für die Pfändung beweglicher Sachen.[1] Als Rechte, die die Möglichkeit nach § 293 AO eröffnen, kommen insbesondere die besitzlosen P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Voraussetzungen der Pfändung

2.1 Früchte auf dem Halm Rz. 2 Unter Früchten i. S. d. § 294 AO sind nicht Früchte i. S. d. allgemeinen Definition des § 99 BGB zu verstehen[1], sondern ausschließlich solche, die periodisch zu ernten sind, also insbesondere Obst, Getreide, Hackfrüchte, Gras, Erzeugnisse von Gärtnereien und Baumschulen.[2] Trotz der Bezeichnung als Früchte auf dem Halm werden auch solche Erze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4 Folgen eines Verstoßes

Rz. 6 Ein Verstoß gegen § 302 AO hat nicht etwa eine Nichtigkeit der Veräußerung zur Folge. Es kann aber eine Amtspflichtverletzung seitens der Vollstreckungsbehörde vorliegen, etwa wenn sie die Wertpapiere nicht aus freier Hand verkauft. Als Folge können sich Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ergeben.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.4 Schutz aus religiösen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO)

Rz. 9 Es dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO ebenfalls nicht gepfändet werden die Kultusgegenstände, die dem Schuldner und seiner Familie zur Ausübung ihrer Religion oder Weltanschauung dienen und für sie Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung sind, wenn ihr Wert 500 EUR nicht übersteigt.[1] Die Regelung wurde also gegenüber der Vorgängerbestimmung deutlich e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Unregelmäßigkeiten und Bekanntgabemängel

Rz. 36 Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf nach dem ab 1.1.2026 geltenden Recht ist im Prinzip -schon wegen der erleichterten Kommunikation mit den Finanzbehörden – sehr zu begrüßen. Gleichwohl sind auch in diesem Verfahren Unregelmäßigkeiten und Bekanntgabemängel möglich, die zum Teil -ähnlich der Problematik des § 122 AO- näherer Erarbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.5 Gartenhäuser und Wohnlauben (§ 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO schützt Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Einrichtungen, die dem Schuldner oder dessen Familie als ständige Unterkunft dienen und die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen.[1] Es ist also nicht ausreichend, dass es sich um reine Wochenend- oder Ferienhäuser handelt, da diese nicht zur ständigen Unterkunft dienen. Auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Vollstreckung zur Nachtzeit

Rz. 2 Eine Vollstreckung zur Nachtzeit hat grundsätzlich zu unterbleiben. Durch die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle v. 17.12.1997[1] wurde der Begriff der Nachtzeit nach der ZPO, auf die in § 289 AO Bezug genommen wird, einheitlich für das ganze Jahr neu bestimmt auf die Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2 Voraussetzungen und Durchführung der Offenlegung

2.1 Berechtigung Rz. 5 Die Unterlagen der Besteuerung sind nach § 364 AO "den Beteiligten" offenzulegen. Wegen der Stellung der Vorschrift im Abschnitt der Verfahrensvorschriften des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ergibt sich, dass mit "Beteiligten", die in § 359 AO genannten Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] gemeint sind, also die Einspruchsführer und die Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.9 Urkunden (§ 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO)

Rz. 14 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO öffentliche Urkunden, die der Schuldner oder dessen Familien oder Haushaltsangehörige für Beweisführungszwecke benötigt.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.3 Unpfändbare Tiere (§ 811c ZPO a. F.)

Rz. 20 Nach § 811c ZPO a. F. waren Haustiere grundsätzlich nicht pfändbar. Die Regelung wurde aufgehoben und durch § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO (vgl. dazu Rz. 16) ersetzt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Unpfändbare Sachen (§ 811 ZPO)

Rz. 4 Aus § 811 ZPO ergibt sich eine Vielzahl von Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen. Hierbei handelt es sich zumeist um solche Sachen, die als unentbehrlich für eine angemessene Lebensführung des Vollstreckungsschuldners sowie seiner Angehörigen oder den Erhalt der Erwerbstätigkeit angesehen werden.[1] Durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG) wurde die Rege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.8 Schutz aufgrund von Persönlichkeitsrechten (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)

Rz. 13 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird.[1] Nach dem Gesetzeswortlaut muss dies nicht das Persönlichkeitsrecht des Schuldners sein.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.12 Bestattungsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO a. F.)

Rz. 17 Pfändungsfrei sind nicht mehr explizit die einer unmittelbaren Verwendung für die Bestattung bestimmten Gegenstände. Ein konkreter Trauerfall ist nicht erforderlich. Geschützt wird auch der Grabstein, nicht aber Gegenstände bei einem Bestattungsinstitut. Allerdings dürfte weiterhin im Regelfall ein Vollstreckungsschutz aus Verhältnismäßigkeitsgründen sowie Gründen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.7 Unterlagen der Aufbewahrung (§ 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)

Rz. 12 Die Bestimmung des § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO schützt Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die der Schuldner oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person zu Buchführungs- oder Dokumentationszwecken benötigt.[1] Diese Unterlagen dürften allerdings im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig nicht von Interesse für die Finanzve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Identifikationsnummer(n) (AO-StB 2025, Heft 12, S. 404)

Allgemeine steuerliche Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannungsfeld der Geldwäsche (AO-StB 2025, Heft 12, S. 398)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2025 (AO-StB 2025, Heft 12, S. 411)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 1. Steuerberater und Geldwäsche (§ 261 StGB)

Gemäß § 261 Abs. 1 StGB [1] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (wegen Geldwäsche) bestraft, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, sich oder einem Dritten verschafft oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Zuteilung und die Mitteilung der IdNr. sind keine Verwaltungsakte i.S.d. § 118 S. 1 AO, sondern lediglich schlichtes Verwaltungshandeln, da der für einen Verwaltungsakt erforderliche Regelungscharakter fehlt ( Schmitz in Schwarz, AO, § 139a Rz. 3a; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139a AO Rz. 3; Rätke in Klein, AO, 18. Aufl. 2024, § 139a Rz. 6). Die Vergabe der IdNr. hat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar, da ihre Vergabe insb. an die Unternehmereigenschaft geknüpft ist und somit eine Entscheidung über die Zuordnung getroffen wird. Insb. im Falle der Versagung stehen dem Steuerpflichtigen die Rechtsmittel des Einspruchs und der Anfechtungsklage zur Verfügung (str., vgl. Rätke in K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Zuteilung der W-IdNr. ist ein Verwaltungsakt, da sie nicht wie die IdNr. von Amts wegen an alle natürlichen Personen, sondern nur auf Aufforderung der Finanzbehörde vergeben wird. Ihre Vergabe setzt eine wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen voraus, wobei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit (weit) auszulegen ist, so dass sich durchaus Meinungsverschieden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / I. Überblick

Gemäß § 139a AO teilt das BZSt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu; dieses ist vom Steuerpflichtigen oder von einem Dritten, der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Umfang der Datenspeicherung

Das BZSt speichert gem. § 139b Abs. 3 AO folgende Daten zur IdNr. einer natürlichen Person: IdNr. W-IdNr. Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Tag und Ort der Geburt Geschlecht gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift zuständige Finanzbehörde Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sterbetag Tag des Ein- und Auszugs Staatsangehörigkeit Datum des letzten Verwaltungskontakts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / II. Die allgemeine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.)

1. Allgemeines Die IdNr. oder Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a, b AO – umgangssprachlich teilweise bloß als IdNr. oder als Steuer-ID, international auch als TIN ("Tax Identification Number") bezeichnet – wird vom BZSt vergeben und bleibt lebenslang unverändert gültig, unabhängig von Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Personenstandes. Sie besteht aus 11 Ziffern, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Steuerstrafrecht

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die W-IdNr. dient gem. §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Am 2.10.2024 wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wirtschaftlich Tätige, z.B. Einzelkaufleute und Freiberufler, sollen eine W-IdNr. erhalten, um Finanz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der W-IdNr.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch, also ohne Notwendigkeit eines Antrages. Gemäß § 139c Abs. 1 S. 1 AO wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. In der Praxis erfolgt dies automatisch durch die Speicherung einer entsprechenden wirtschaftlichen Betätigung im Datensystem des zuständigen FA, beispielsweise bei der Veranlagung oder bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 5. Abgrenzung zu anderen numerischen Identifikationsmerkmalen

Die vom zuständigen FA vergebene Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion bestehen und ist insb. auf den Steuererklärungsvordrucken zunächst weiter anzugeben. Nach und nach werden die elektronischen Steuererklärungsvordrucke um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Aufgrund der stufenweisen Vergabe, die erst im Jahr 2027 abgeschlossen sein wird, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Wirtschaftlich Tätige: Analog zur IdNr. für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Wirtschaftlich Tätige sind gem. § 139a Abs. 3 AO: natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Somit gelten juristische Personen und Personenvereinigungen stets als wirtschaftlich Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / V. Fazit

Die verschiedenen Identifikationsnummern mögen auf den ersten Blick verwirrend sein, insb. in der Laiensphäre; sie dienen allerdings der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten und fördern damit nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / b) Bußgeldrechtliche Folgen

Das GWG hält am Ende eine Vielzahl von Bußgeldvorschriften bereit.[8] Die in § 56 Abs. 1 GWG normierten Verstöße können "vorsätzlich oder leichtfertig" begangen werden, während im Rahmen des § 56 Abs. 2 GwG auch (einfache) Fahrlässigkeit ausreicht. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang natürlich § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG, der bei einem Meldeverstoß gegen § 43 Abs. 1 GWG eing...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 5. Verhältnis zur W-IdNr.

USt-IdNr. und der W-IdNr. sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Verwendungszwecke und gesetzlichen Grundlagen rechtlich voneinander unabhängige Identifikationsmerkmale, auch wenn sie sich in ihrem Aufbau sehr ähneln. Dementsprechend wird auch nach der Einführung der W-IdNr. die USt-IdNr. weiterhin (ausschließlich) auf Antrag des Steuerpflichtigen für Zwecke des Umsatzsteuer-K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 5. Der Pflichtenkatalog des GwG

a) Der Steuerberater als Verpflichteter Das GwG hält für Verpflichtete – hier also für Steuerberater – eine Vielzahl von Pflichten bereit, wobei das Gesetz dann noch bei den einzelnen Pflichten teilweise eine weitere Differenzierung im Sinne einer Qualifizierung der verpflichteten Person vornimmt (wie etwa bei Glücksspiel im Internet, § 16 GwG). b) Risikomanagement (Auch) Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / III. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

1. Allgemeines Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / IV. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

1. Allgemeines Die W-IdNr. dient gem. §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Am 2.10.2024 wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wirtschaftlich Tätige, z.B. Einzelkaufleute und Freiberufler, sollen eine W-IdNr. erhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / a) Der Steuerberater als Verpflichteter

Das GwG hält für Verpflichtete – hier also für Steuerberater – eine Vielzahl von Pflichten bereit, wobei das Gesetz dann noch bei den einzelnen Pflichten teilweise eine weitere Differenzierung im Sinne einer Qualifizierung der verpflichteten Person vornimmt (wie etwa bei Glücksspiel im Internet, § 16 GwG).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 6. Folgen eines Meldeverstoßes

a) Berufsrechtliche Folgen Erfüllt ein Steuerberater seine ihm aus den unterschiedlichen Vorschriften des GwG erwachsende Meldepflicht nicht, so stellt dies einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung nach den § 57 Abs. 1 S. 1 StBerG, § 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 BOStB dar. Was geschieht, wenn ein Berufsangehöriger sich etwa gegen aufsichtliche Maßnahmen und einer Prüfung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Vergabe der IdNr.

Im Jahr 2008 haben alle deutschen Bürger ihre IdNr. mit einem Schreiben des BZSt erhalten, mittlerweile wird sie mit der Geburt zugeteilt. Außer in der BZSt-Mitteilung steht sie beispielsweise auch im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung. Im Falle des Verlustes kann sie beim BZSt über ein Online-Antragsformular oder schriftlich erneut angefordert werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Verschiedenes

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die IdNr. oder Identifikationsmerkmal gem. §§ 139a, b AO – umgangssprachlich teilweise bloß als IdNr. oder als Steuer-ID, international auch als TIN ("Tax Identification Number") bezeichnet – wird vom BZSt vergeben und bleibt lebenslang unverändert gültig, unabhängig von Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Personenstandes. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. wird, wie bereits eingangs erwähnt, auf Antrag vom BZSt vergeben. Beraterhinweis Die Vergabe der USt-IdNr. beruht auf den beim zuständigen FA hinterlegten Daten. Daher kann sie erst erfolgen, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung beim FA und die ihr nachfolgende Übermittlung an das BZSt erfolgt sind. Der Antrag kann online auf der Webseite des BZSt oder schriftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 7. Inhalt der W-IdNr.-Datenbank

Zur Vergabe und Verwaltung der W-IdNrn. wird beim BZSt eine neue Datenbank errichtet. Dort werden folgende Daten gespeichert: W-IdNr., IdNr. bei natürlichen Personen, Identifikationsmerkmale der gesetzlichen Vertreter bei nicht natürlichen Personen, Identifikationsmerkmale der Beteiligten bei Personenvereinigungen, Firma (§§ 17 ff. HGB) bzw. Name des Unternehmens, frühere Firmenna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 3. Steuerberater als Teil des Systems

Der Themenvorgabe folgend sei an dieser Stelle erwähnt, dass Steuerberater nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (wie etwa auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) als "Verpflichtete" im Sinne GwG angesehen werden. Dies gilt mit einer doch wesentlichen Einschränkung. Denn sie sind es nur, "soweit sie in Ausübung ihres ... Berufs handeln". Hierzu sei angemerkt, dass etwa bei Rechtsanwä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / b) Risikomanagement

(Auch) Steuerberater müssen zur Verhinderung von Geldwäsche über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Das Risikomanagement umfasst eine Risikoanalyse nach § 5 GwG sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG. Der Steuerberater hat im Bereich der Risikoanalyse (§ 5 GwG) diejenigen Risiken der Gel...mehr