Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 248. Steueränderungsgesetz 2025 v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 363

Rn. 268 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem StÄndG 2025 zugestimmt, das nur wenige Änderungen des EStG enthält. Nach Art 12 des Gesetzes tritt Art 1 – realiter betreffend nur § 7b Abs 5 EStG – am Tag nach der Verkündung (23.12.2025) in Kraft, betreffend die Änderungen von § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG zusätzlich bereits in allen noch offenen Fällen. Art...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 97.1 [Autor/Stand] Der Ansatz des nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts ist bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. ergänzend Rz. 99). Soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Grundsteuerwert und dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG ergibt, ist dies ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 2 Anmerkung

1. Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen. Wird das begünstigt erworbene Vermögen innerhalb dieses Zeitraums veräußert, entfällt die gewährte Verschonung ganz oder teilweise und löst eine Nachversteuerung aus. In der Tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berechnung des Jahresbetrags

Rz. 3 [Autor/Stand] Bei einer Laufzeit von 30 Jahren beträgt die einzelne Jahresleistung (in der Art einer Annuitätentilgung s. § 12 BewG Rz. 67) rund 6,70 % (100 geteilt durch Kapitalisierungsfaktor 14,933 nach Anl. 9a zum BewG als Mittelwert zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Zahlung) der Steuerschuld.[2] Die Fälligkeit richtet sich nach der allgemeinen Regelung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 197. Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rspr des BVerfG v 18.07.2014, BGBl I 2014, 1042

Rn. 217 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, s Rn 212 , war zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das EStG umgesetzt worden. IRd Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen. D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 174. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – (SteuerhinterziehungsbekämpfungsG) v 29.07.2009, BGBl I 2009, 2302

Rn. 194 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Es soll Druck auf die Steueroasen ausgeübt werden, sich den internationalen Regeln (Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD, basierend auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden) zu unterwerfen. Der Bundes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8a Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Elektronische Antragsstellung (§ 67 S 1 Hs 2 EStG aF)

Rn. 74 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 1 Hs 2 EStG aF, der durch Art 4 des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen v 03.12.2020 mWv 10.12.2020 eingefügt worden ist, war für Anträge, die bis zum 05.12.2024 eingegangen sind (s Rn 18, 19) auch eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Form der Anmeldung

Rz. 18 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist nach § 41a Abs 1 Satz 2 EStG dem FA nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (> Elektronische Kommunikation). Die anzumeldenden Beträge ergeben sich im Einzelnen aus dem Vordruck, der auch bei Übermittlung über das > Internet am > Computer auszufüllen ist (> Rz 9). Rz. 19 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Hat der ArbN die für einen > Freibetrag in Betracht kommenden Aufwendungen glaubhaft gemacht (> Glaubhaftmachung) – Entsprechendes gilt für andere > Lohnsteuerabzugsmerkmale – so hat er einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA diesen feststellt (vgl BFH 103, 477 = BStBl 1972 II, 139). Folgt das FA dem Antrag des ArbN nicht in vollem Umfang,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierschutz

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, die den Tierschutz fördern, verfolgen damit einen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b). Zu den typischen Tätigkeiten eines Tierschutzvereins zählen: Allgemeine Tierschutzarbeit = Schutz von Tieren vor Leiden, Schmerzen und Schäden Tierheime Tiervermittlung Ärztliche Versorgung von Tieren Öffentlichke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tischfußball

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Frage, ob ein Verein wegen Förderung des Tischfußballspiels als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden kann, ist vorab zu Frage zu klären, welche Art von Tischfußball betrieben wird. So gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tischfußballvarianten. Neben dem sog. Drehstangentischfußball fällt auch das Tipp-Kick-Spiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Auskunft über gespeicherte Daten und Akteneinsicht

Rn. 133 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die zuständige Familienkasse hat gem Art 15 DSGVO der betroffenen Person auf deren Verlangen hin zu bestätigen, ob die Familienkasse personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet, V 9 S 1 DA-KG 2025. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art 15 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse

Rn. 46 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die sachliche Zuständigkeit der Familienkasse folgt aus § 5 Abs 1 Nr 11 FVG (V 1.1 DA-KG 2025). Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu beantragen, V 5.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2025 (vgl V 1 u V 2 DA-KG 2025). Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts, wonach der Antrag auf Kindergeld auch beim zuständigen Träger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" v 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verjährung

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anrechnungsverfügung ist nur innerhalb der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gebrachten Zahlungsverjährungsfrist zulässig (BFH vom 12.02.2008, VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27.10.2009, VII R 51/08, BStBl II 2010, 382). Die Verjährungsfrist des § 228 AO (Anhang 1b) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Bekan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 77 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Schleswig-Holstein die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist fü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bekanntgabe der gesonderten Feststellung an den ­Arbeitnehmer

Rz. 26 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Im ELStAM-Verfahren gilt ein Feststellungsbescheid über einen Freibetrag zusammen mit anderen > Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber dem ArbN als bekannt gegeben, sobald der ArbG dem ArbN den Ausdruck der Lohnabrechnung mit den darin auszuweisenden LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 5 Satz 1, 2 EStG) ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitwirkungspflichten

Rn. 132 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu den Mitwirkungspflichten der Beteiligten vgl V 7.1 DA-KG 2025, zur Mitwirkungspflicht anderer Personen als der Beteiligten vgl V 7.3 DA-KG 2025; Sonderregelungen bzgl der Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder enthält § 68 EStG, V 7.2 DA-KG 2025. Nach § 93 Abs 1 S 1 AO haben die Beteiligten alle für die Feststellung des Sachverhalts erheb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Festgesetzte, gezahlte, nicht ermäßigte ausländische Steuer

Rz. 46 [Autor/Stand] Nur die festgesetzte, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer ist abzugsfähig (zur Umrechnung s. Rz. 52). Die Voraussetzung der Zahlung soll Missbrauch vermeiden.[2] Bei Ratenzahlungen sollte man zumindest vorläufig die gesamte Steuer aus Praktikabilitätsgründen anrechnen.[3] Fehlt es an der Festsetzung oder Zahlung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unzutreffende Angaben

Rz. 60 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Stellt der ArbG bis zum Ablauf des siebten auf den Lohnzahlungszeitraum folgenden Kalenderjahres fest, dass eine Lohnsteuerbescheinigung unzutreffende Angaben enthält, muss er diese korrigieren (vgl § 93c Abs 3 AO). Unzutreffend ist eine LSt-Bescheinigung jedoch nur, wenn sie den Sachverhalt falsch wiedergibt, nicht jedoch, wenn der > Steuer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Anerkenntnis

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Stellt das FA fest, zB bei einer > Außenprüfung, dass es > Lohnsteuer nachfordern muss, erlässt es idR einen Haftungsbescheid. Stattdessen kann der > Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtung auf einem Vordruck schriftlich anerkennen. Das Anerkenntnis (§ 42d Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG) steht einer Steueranmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und damit einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweispflichten (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen sachliche Richtigkeit zu unterstellen is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Hinzuziehung

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hat eine mögliche Berichtigung der Anrechnungsverfügung Auswirkung auf die Anrechnungsverfügung eines Dritten, so können nach § 218 Abs. 3 AO diesem gegenüber durch Berichtigung seiner Anrechnungsverfügung oder durch Erlass eines Abrechnungsbescheides die entsprechenden steuerlichen Folgen gezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Dritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der leistende Personenkreis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Betriebliche Hardware

Rn. 1680 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es muss sich um "betriebliche" Hardware handeln, dh muss zum Betrieb des ArbG "gehören" (BT-Drucks 14/4626, 3), einerlei, ob diese im Eigentum des ArbG stehen oder von diesem nur geleast/gemietet sind (glA H 3.45 LStH 2023 Bsp. 1; Harder-Buschner, NWB F 6, 4207; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 6). Nach engerer Auffassung muss d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 133. Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) v 21.06.2002, BGBl I 2002, 2010

Rn. 153 Stand: EL 58 – ET: 09/2003 § 45d Abs 2 EStG: Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift können die Daten aus Freistellungsaufträgen nur zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet werden. Nach St...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Feststellung von > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wie zB eines Freibetrags ist die gesonderte Feststellung einer Besteuerungsgrundlage iSd § 179 Abs 1 AO. Die Verfügung des FA mündet in einen > Verwaltungsakt , der ein Feststellungsbescheid ist. Dieser Bescheid steht von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 39 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Antragstellung ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern hat lediglich verfahrensrechtliche Wirkungen, er ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Erfolgt die Kindergeldfestsetzung, ohne dass ein Antrag gestellt wurde, stellt der Festsetzungsbescheid den Rechtsgrund für die Zahlung dar; der Festsetzungsbescheid ist nicht nichtig, Selder in Br...mehr