Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist, vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung und abhängig von der vertraglich zu erbringenden Leistung, umsatzsteuerpflichtig.[4] Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Auslan...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) "Grundsätzlich" – was ist das?

Rz. 206 Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn die Entscheidung durch den BFH aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen (abstrakten) Interesse liegt.[302] Entscheidend ist, ob das Interesse eines größeren Kreises von Steuerpflichtigen an der einheitlichen Handhabung und Entwicklung des Rechts be...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl....mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 4. Muster: Beantwortung eines Auskunftsersuchens

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Beantwortung eines Auskunftsersuchens [Briefbogen des Verantwortlichen] Wenn unzustellbar, bitte zurück an _________________________ _________________________ [Anschrift Petent] _________________________ [Ort, Datum] Datenauskunft – Ihre Anfrage Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, gerne kommen wi...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erscheint heute: _________________________, geb. am _...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Bilanzberichtigung nach bestandskräftiger Veranlagung wegen "offenbarer Unrichtigkeit"

Eine Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG) ist ausgeschlossen, wenn die darauf beruhende Veranlagung bereits bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift der AO eingreift. § 129 AO zählt nicht zu diesen Änderungsvorschriften, denn die Vorschrift erlaubt ausschließlich die Berichtigung offenbarer oder mechanischer Fehler im Verwaltungsakt selbst, bietet aber keine Gr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Feststellungsbescheid gegenüber dem Gläubiger der Kapitalerträge bei unterlassenem Kapitalertragsteuerabzug: Unterlässt die Bank den erforderlichen Kapitalertragsteuerabzug, hindert dies nicht den Erlass eines Feststellungsbescheids gegenüber dem Kapitalertragsgläubiger. Denn weder die AO noch das EStG enthalten eine ausdrückliche Regelung (wie z.B. § 169, § 181 Abs. 1 AO zu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Tonnagebesteuerung

Der Tonnagesteuererlass (BMF v. 31.10.2008 – IV C 6-S 2133 - a/07/10001 – DOK 2008/0103644, BStBl. I 2008, 956 = EStB 2008, 438 [Günther]) ist eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die keinen konkreten Vertrauenstatbestand begründet, auf den eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO gestützt werden könnte. FG Hamburg v. 11.12.2024 – 2 K 62/21, EFG 2025, 1134...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Gewinnermittlung

Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart: Mit Urteil vom 27.11.2024 illustriert der BFH die wesentlichen Grundsätze zur Wahl der Gewinnermittlungsart.[1] Er stellt klar, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (BV-Vergleich) der gesetzessystematische Regelfall ist. Nur unter den in § 4 Abs. 3 S. 1 EStG genannten Voraussetzungen ist eine Gewinnermittlun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Behandlung der Wahlleistung "Unterkunft" eines Krankenhauses

Erträge eines Krankenhauses, das die Voraussetzungen des § 67 AO (Zweckbetrieb) erfüllt, aus der Inanspruchnahme der Wahlleistung "Unterkunft" durch dessen Patienten sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Wahlleistungen nach Art und Umfang den in der Anlage 2 der "Gemeinsamen Empfehlung gem. § 22 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung/§ 17 A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Begünstigung nach § 34c Abs. 5 EStG für inländischen Arbeitnehmer eines in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers

Ein Steuerpflichtiger, der als Grenzgänger bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt ist und im Übrigen die Voraussetzungen des § 34c Abs. 5 EStG erfüllt, kann die Billigkeitsmaßnahme gem. § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. dem Auslandstätigkeitserlass (ATE 1983) in Anspruch nehmen. Nach Auffassung des FG Hessen ist § 34c Abs. 5 EStG lex specialis gegenüber § 163 AO und verdrängt die...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.2 Zurechnungsfortschreibung

Rz. 40 Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird gem. § 222 Abs. 2 BewG eine neue Feststellung getroffen (Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 41 Im Rahmen der Zurechnung ist festzustellen, wem bzw. welcher grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe (Zurech...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 9 § 222 BewG normiert die Fortschreibung der drei gesonderten Feststellungen (Wert-, Art- und Zurechnungsfeststellung) eines Grundsteuerwertbescheids i. S. d. § 219 BewG bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung insbesondere zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten gem. § 221 Abs. 2 BewG bzw. einem Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 3 Anlage UN

Die Anlage UN[1] zur Umsatzsteuererklärung ist von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind. In der Anlage hat der ausländische Unternehmer bestimmte, ergänzende Angaben zu machen. Ausländische Unternehmer[2] sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Für diese Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 AO i. V. m. der Umsa...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies ist der 31.7.2026 für die Veranlagung...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 2 Grundvoraussetzung für Fortschreibungen

Rz. 11 Fortschreibungen setzen bereits begrifflich einen vorhandenen Bescheid voraus, der durch den Fortschreibungsbescheid geändert werden soll.[1] Eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung kann mithin nur erfolgen, wenn für die wirtschaftliche Einheit bereits eine wirksame Feststellung vorliegt. Eine Wertfortschreibung setzt insoweit zumindest eine wirksame Hauptfest...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 5 Fehlerbeseitigende Fortschreibung (Abs. 3)

Rz. 50 Eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung kann gem. § 222 Abs. 3 S. 1 BewG auch zur Beseitigung eines Fehlers der letzten Feststellung stattfinden. Die sog. fehlerbeseitigende Fortschreibung stellt – neben der Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung – keine weitere – selbständige Fortschreibungsart dar. § 222 Abs. 3 BewG schafft im Rahmen der vorhandenen drei F...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.1 Bekanntwerden der Voraussetzungen für eine Fortschreibung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 58 In § 222 Abs. 4 S. 1 BewG wird angeordnet, dass eine Fortschreibung vorzunehmen ist, wenn dem FA bekannt wird, dass die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG oder eine fehlerbeseitigende Fortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 3 BewG vorliegen. Wenn dem FA bekannt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 222 BewG normiert die Fortschreibung der drei gesonderten Feststellungen (Wert-, Art und Zurechnungsfeststellung) eines Grundsteuerwertbescheids bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder zur Fehlerbeseitigung insbesondere zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten bzw. einem Nachfeststellungs- und dem nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt. Im Feststellungsbesch...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 3.2 Überschreiten der Wertfortschreibungsgrenze

Rz. 20 Eine Wertfortschreibung gem. § 222 Abs. 1 BewG ist nur durchzuführen, wenn der in EUR ermittelte und gem. § 230 BewG auf volle 100 EUR abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben oder unten um mehr als 15.000 EUR abweicht. Das Überschreiten dieser Wertfortschreibungsgre...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4 Art- und Zurechnungsfortschreibung (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 219 Abs. 2 BewG sind in dem Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert (Grundsteuerwertbescheid) i. S. d. 179 AO neben dem Grundsteuerwert (Wertfeststellung) auch Feststellungen über die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (Artfeststellung) sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit und bei mehreren Beteiligten über die Höh...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.4 Fortschreibungszeitpunkte (Abs. 4 S. 3)

Rz. 68 Die Fortschreibungen gem. § 222 BewG sind gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG stets auf den Beginn eines Kalenderjahres durchzuführen. Diese Maßgabe korrespondiert mit dem Stichtagsprinzip in § 9 Abs. 1 GrStG, wonach die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird. Der Fortschreibungszeitpunkt hat insbesondere Bedeutung für den Zeitpunkt, bi...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 3.1 Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse seit der letzten Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 13 Nach § 222 Abs. 1 BewG wird der Grundsteuerwert im Wege einer Wertfortschreibung neu festgestellt, wenn der in EUR ermittelte und gem. § 230 BewG auf volle 100 EUR abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben oder unten um mehr als 15.000 EUR (Wertfortschreibungsgrenze)...mehr

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Familiengesellschaft / 2.1.1 Fremdvergleich

Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellschaft – steht es frei, unter welcher Gesellschaftsform die Tätigkeit ausgeübt wird. Da die gesetzlichen Vorschriften zu den Gesellschaftsformen in weitem Umfang dispositiv sind, können die Rahmenbedingungen für die relevanten Normen von den Gesellschaftern durch eigene, maßgeschneiderte Regelungen ersetzt bzw. erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam sein muss. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 4 In Abs. 1 der Vorschrift wird angeordnet, dass ein Grundsteuerwert im Wege einer Wertfortschreibung neu festzustellen ist, wenn der in EUR ermittelte und auf volle 100 EUR abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, von dem entsprechenden Wert des letzten Feststellungszeitpunkts nach oben oder unten um mehr als 15.000 EUR abweicht (= Werforts...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.2 Selbständigkeit der Fortschreibungsarten

Rz. 63 Die drei Arten der Fortschreibung (Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung) stehen selbstständig nebeneinander.[1] Die einzelnen Feststellungen zum Wert sowie zur Art und Zurechnung sind jeweils selbstständige Feststellungen, die eigenständig anfechtbar und unabhängig voneinander bestandskräftig werden können (Rz. 1). Auf denselben Fortschreibungszeitpunkt sind somit...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.14 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil K der Umsatzsteuererklärung [1] wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusamm...mehr

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 3.3 Durchführung der Wertfortschreibung

Rz. 28 Wenn die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung gem. § 222 Abs. 1 BewG vorliegen, insbesondere die Wertfortschreibungsgrenze nach unten oder oben überschritten ist (Rz. 20 ff.), ist diese durchzuführen. Ein Ermessen besteht insoweit nicht (Rz. 1).[1] Rz. 29 Wenngleich eine Wertfortschreibung i. d. R. zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten bzw. zwischen einem ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.1.3 Angaben beim Wechsel der Kleinunternehmereigenschaft

Kleinunternehmer sind seit dem Veranlagungszeitraum 2024 nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, eine Jahressteuererklärung abzugeben, sie können aber individuell von der Finanzverwaltung aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben – dies wird in der Praxis aber nur in Ausnahmefällen erfolgen. Da die allgemeine Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärung entfallen is...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.1.5 Weitere allgemeine Angaben

In der Umsatzsteuererklärung sind noch weitere Angaben zu machen, die weniger mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun haben, sondern eher verfahrenstechnischer Natur sind bzw. die Veranlagung betreffen: In der Zeile 19 wird das der Jahreserklärung zugrunde gelegte Besteuerungsverfahren abgefragt. Der Unternehmer muss angeben, ob er die Steuer nach vereinbarten Entgelten ("...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vorlagepflicht von E-Mails ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen: Unternehmen müssen im Rahmen einer Außenprüfung E-Mails mit steuerlichem Bezug vorlegen. Dies ergibt sich aus § 147 Abs. 6 Abgabenordnung (AO). Nach dieser Vorschrift sind Handels- und Geschäftsbriefe – dazu zählen auch E-Mails – geordnet aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Das gilt sowohl für empfangene als auch fü...mehr

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Zypern / 1.8.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

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Estland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer au...mehr

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Griechenland / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer au...mehr

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Litauen / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer au...mehr

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Slowakei / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Slowakei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische ...mehr

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Schweden / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Schweden hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

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Kroatien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Kroatien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

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Schweden / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Rumänien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Rumänien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Eink...mehr

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Malta / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Belgien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Belgien hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische Einkü...mehr