Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 12 Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO

Seit dem 1.1.2018 sind die Finanzbehörden befugt, eine Kassen-Nachschau durchzuführen.[1] Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S.d. § 193 AO und wird nicht vorher angekündigt.[2] Dabei dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten werden.[3] Für Taxi- und Mietwagenbetriebe hat diese V...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Inhaber von Taxibetrieben und Mietwagenunternehmen kennen und beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 145 Abs. 1, § 146a Abs. 1 u. Abs. 2, § 146b Abs. 1 u. Abs. 2, § 147 Abs. 1 u. Abs. 3 Abgabenordnung (AO) § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Nr. 17b, § 12 Abs. 2, ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Änderung der KassenSichV hinsichtlich Taxametern und Wegstreckenzählern

Nach der Kassensicherungsverordnung i. d. F. bis 2.7.2021 gehörten Taxameter und Wegstreckenzähler noch nicht zu den in § 146a Abs. 1 AO genannten elektronischen Aufzeichnungssystemen. Auch wenn danach die ab 2020 geforderte zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht für Taxameter und Wegstreckenzähler galt, ergab sich die Einzelaufzeichnungspflicht bereits aus de...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 13 Belegausgabepflicht für Taxis?

Nach der bis 31.12.2023 geltenden Rechtslage war ein Taxameter und ein Wegstreckenzähler noch kein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO. So sah es die Kassensicherheitsverordnung[1] in § 1 Satz 1 und 2 in der damaligen Version noch vor. Zumindest war das Taxameter und der Wegstreckenzähler kein System, das mit einer technischen Sicherheitseinri...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Allgemeines zur Kassenführung Bei Unternehmen mit hohem Bargeldanteil hat die Kassenführung einen besonderen Stellenwert. Als Hauptbestandteil der gesamten Buchführung ist sie entscheidend für deren Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. Nur durch eine sorgfältige und lückenlose Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle ist der Unternehmer in der Lage seine Einnahmen und Ausgaben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 5 Minijobs und mehrere Dienstverhältnisse

Die Energiepreispauschale I von 300 EUR konnte nur für das erste Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Folglich konnte die Energiepreispauschale I nicht für jedes weitere Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer musste insoweit in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sein. Energiepreispauschale I für Minijobber Auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung

Ist der Prüfer der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens zu verschaffen, wird er die Buchführung verwerfen. Das bedeutet, er wird die vorgelegte Buchführung nicht mehr für die Besteuerung heranziehen. Eine Schätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 10 Der digitale Datenzugriff

Für Taxameter und Wegstreckenzähler gelten (mittlerweile) die gleichen Vorschriften wie für elektronische Registrierkassen. Taxameter und Wegstreckenzähler müssen nach der Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO zum digitalen Datenzugriff alle steuerlich relevanten Einzeldaten in unveränderbarer und maschinell auswertbarer Form auf einem geeigneten Datenträger speichern. Sofern es sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 3 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden sind hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur Erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.4 Einsatzorte der Taxameter und Wegstreckenzähler

Die konkreten Einsatzorte der Geräte und die Zeiträume, wann diese in welchem Fahrzeug eingesetzt werden, sind zu protokollieren.[1] Die Protokolle gehören zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.[2]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Haftung des Nachlasspflegers

Rz. 162 Für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen i.R.d. gesetzlichen Schuldverhältnisses (siehe Rdn 50) haftet der Nachlasspfleger den Erben über die allg. deliktischen Bestimmungen hinaus entsprechend §§ 1888 Abs. 1, 1826 BGB.[456] Der Anspruch fällt in den Nachlass[457] und muss im Prozesswege geltend gemacht werden. Rz. 163 Um eine Haftung auszuschließen, hat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Mindestanforderungen

Als Mindestanforderung zur Erfüllung der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sind nach Auffassung der Finanzverwaltung folgende Daten aufzuzeichnen:[1] Allgemeine Daten pro Schicht bzw. Abrechnungstag: Eindeutige Fahrerkennung Taxi-/Mietwagenkennung (Ordnungsnummer des Fahrzeugs) Bei Taxen: Zählwerksdaten zu Beginn und Ende einer Schicht Bei Mietwagen: Kilometer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 7.2 Kassenbuch und Kassenbericht

Wie jeder andere Buchführungspflichtige hat auch der Taxiunternehmer ein Kassenbuch zu führen. Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[1] ermitteln, sind zwar nicht verpflichtet, ein formelles Kassenbuch zu führen, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben dennoch chronologisch und nachvollziehbar dokumentieren. Die Rechtsprechung macht diesbezüglich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gläubigerbefriedigung

Rz. 79 Die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Nachlasspflegers, denn die Nachlasspflegschaft dient grundsätzlich nicht der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Wesentlicher Zweck ist vielmehr die Sicherung des Nachlasses.[221] Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nachlasspfleger überhaupt nicht zur Begleichung von Nachlassverb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Die Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 17 Der Nachlassverwalter haftet dem Erben gegenüber wie andere Nachlasspfleger nach den §§ 1826, 1888 BGB für jedes Verschulden persönlich.[48] Wenn sich jedoch der Nachlassverwalter über die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten hinaus für die Interessen des Erben eingesetzt und diesem dadurch erhebliche Nachlasswerte erhalten hat, die sonst verloren gegangen wären, kann...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen

Rz. 27 Fällt das Vermögen eines Vereins mit dessen Auflösung nach § 45 Abs. 3 BGB oder einer Stiftung mit deren Erlöschen nach § 87c S. 1 und 2 BGB an den Fiskus, so finden gem. § 46 S. 1 BGB bzw. §§ 87c Abs. 2 S. 1, 46 S. 1 BGB die Regelungen der §§ 1964, 1966 BGB entsprechende Anwendung. Eine Erbenermittlung und damit zusammenhängend eine Aufforderung nach § 1965 BGB komme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar

Taxi- und Mietwagenbetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Darüber hinaus gilt dies auch für Einnahmen, die nicht mit einem Taxameter oder Wegstreckenzähler aufgezeichnet wurden (z. B. Rechnungs- oder Krankenfahrten).[1] Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. USt...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Digitale Aufzeichnungen

Das BMF-Schreiben v. 11.3.2024[1] weist ausdrücklich darauf hin, dass die mithilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen die Voraussetzungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[2] erfüllen müssen. Soweit die komplette Speic...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.5 Aufbewahrung der Schichtzettel

Schichtzettel sind Einnahmenursprungsaufzeichnungen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO und über die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Sie enthalten Angaben aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergeben. Um den Anforderungen an die Unveränderbarkeit und an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei handschriftlich geführten Schichtzetteln ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 17 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[30] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sowei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 66 Für die Erbschaftsteuer ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohne Bedeutung, da jeder Erbe nach seinem Anteil an der Erbengemeinschaft besteuert wird, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, vgl. ErbStR R E 3.1. Bei einer Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften kommt es zu keiner Verschiebung der Werte, sondern lediglich zur Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 83 Steuerrechtliche Verbindlichkeiten einschließlich Versäumnis- und Verspätungszuschläge und Hinterziehungszinsen gehen grundsätzlich auf die Erben nach § 1922 BGB, § 45 AO über.[262] Nicht vererblich ist hingegen ein gegen den Erblasser bereits festgesetztes Zwangsgeld. Nach dem Ableben des Erblassers ist ein Steuerbescheid nicht an den Erblasser, sondern an jeden Erbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 7.5 Organisationsunterlagen

Über die Erstprogrammierung und alle Systemänderungen sind Protokolle zu fertigen. Diese Erst- bzw. Änderungsprotokolle sind neben den Bedienungs- und Programmieranleitungen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 8 Fiskaltaxameter

Um Betrügereien im Taxigewerbe einzudämmen, können die im Taxameter erzeugten Daten durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter geschützt werden. Dabei handelt es sich um technische Implantate, die Daten zentral speichern, gegen unkontrollierten Zugriff, nachträgliche Veränderungen und Verlust sichern sollen. Mittlerweile ist das Thema der "Datensicherheit" im Taxi- und Mietwagen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbera...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Aufwendungen nach Abs. 2

Rz. 7 Nach Abs. 2 gehören zu den ersatzfähigen Verwendungen auch Aufwendungen, die der Erbschaftsbesitzer zur Bestreitung von Lasten der Erbschaft oder zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten macht. So ist z.B. die Zahlung der Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln des Erbschaftsbesitzers nach Abs. 2 BGB eine solche erstattungsfähige Verwendung auf die Erbschaft, allerdings...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Anspruch gehört zum Nachlass

Rz. 2 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche der Erbengemeinschaft handelt, die nach dem Erbfall entstanden sind oder es sich um Ansprüche des Erblassers handelt, die mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergegangen sind. Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher, als auch dinglicher sowie öffentl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Jährliche Rechnungslegung nach Abs. 2

Rz. 47 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr dauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund Abs. 2 eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[109] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechnung. Sie ist l...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Steuerliche Haftung

Rz. 18 Für Steuerschulden des Erblassers gelten die allg. Regelungen, wobei es dem FA freisteht, ob es durch zusammengefassten Bescheid sämtliche Miterben oder durch Einzelbescheid den einzelnen Miterben in Anspruch nimmt.[52] Teilweise findet eine Zusammenveranlagung des überlebenden Ehegatten mit den Erben statt.[53] Zudem unterliegt auch der als Gesamtschuldner in Anspruc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 30 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[75] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Fristbeginn bei Widerrufsvorbehalt und Rückfallklausel

Rz. 101 Obwohl höchstrichterlich noch nicht entschieden,[424] stellt sich angesichts der vom BGH für den Fristbeginn geforderten "wirtschaftlichen" Vermögensausgliederung bzw. des Genussverzichts die Frage, ob ein Widerrufsvorbehalt in einem Übergabevertrag (bedingter Rückübertragungsanspruch) der Ingangsetzung der Frist des Abs. 3 entgegensteht. In der Lit. wird der Fristbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 60 Die erbschaftsteuerliche Behandlung des Pflichtteilsverzichts hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich wäre in einem unentgeltlichen Verzicht eine ebenfalls steuerpflichtige freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) an den Erben zu sehen. Diese ist aber gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen.[268...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Fehlende Prozessführungsbefugnis

Rz. 12 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht oder nicht mehr (z.B. durch Freigabe oder Testamentsvollstrecker ist selbst Schuldner des Nachlasses) der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt. Dabei ist insbesondere die Feststellung des Erbrechts nach dem Erbla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 356 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[1050] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / Literaturtipps

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Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.4 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 365 Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers, so dass außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer nur dann beeinträchtigen kann, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat. So kann z. B. die Nebentätigkeit eines im Krankenhaus beschäftigen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. Un...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausnahmen (Abs. 5 S. 5, 6)

Rz. 200 § 2 Abs. 5 S. 5 UmwStG stellt eine Ausnahmeregelung zu § 2 Abs. 5 S. 2 UmwStG dar und ist folglich nur für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten anwendbar. Die Anwendung der Ausnahme erfordert, dass der übertragende Rechtsträger bei hypothetischer Umwandlung auf den Tag der Realisierung der stillen Lasten i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1, 2 UmwStG)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der an der Vermögensübertragung (Umwandlung) beteiligten Steuersubjekte so zu ermitteln, als sei das Vermögen mit Ablauf des Stichtags für die Umwandlungsbilanz übergegangen. Die Bilanz i. S. d. § 2 Abs. 1 UmwStG, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ist die Bilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG.[1] Der steuerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen

Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlungsarten setzt die Anwendung des UmwStG voraus, dass die Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

Künkele/Mitrovic, Behandlung privBolik/Nonnenmacher/Landwehr, Das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025 – Ein Überblick, StuB 14/2025, S. 527; Eymann, Steuerpolitik, Unternehmensbewertung und Verrechnungspreise im deutsch-chinesischen Vergleich – Teil 2 — In...mehr