Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt

Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Vermietung betrieblich genutzter Kraftfahrzeuge an Personengesellschaften

Rn. 1124 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei PersGes wird mitunter ein betrieblich benutztes Kfz an die Gesellschaft vermietet. Dann entstehen im Sonder-BV der vermietenden Gesellschaften Sonder-BE und bei der Gesellschaft BA in gleicher Höhe. So sind die StPfl im Urt des BFH v 18.09.2012, VIII R 28/10, BStBl II 2013, 120 vorgegangen: Die laufenden Kosten für den Unterhalt des Kfz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Weiterer einkommensteuerlicher Hinweis

Rn. 1695 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für die 1 %-Methode zur privaten Kfz-Nutzung ist der Preis für ein werkseitig eingebautes Navigationssystem in den inländischen Bruttolistenpreis einzubeziehen und nicht herauszurechnen (BFH BStBl II 2005, 563). Rn. 1696 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / II. Wann ist sie sinnvoll?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Familienunternehmen und mittelständische Firmen greifen gerne auf diese Rechtsform zurück, wenn sie z.B. an die Börse gehen oder Investoren beteiligen möchten, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen wollen. Beraterhinweis Solange die Gründerfamil...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.3 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2021 BMF-Schreiben v. 4.11.2020, BStBl I 2020, 1129 / Einzweck-Gutscheine / Mehrzweck-Gutscheine / § 3 Abs. 13 bis 15 UStG Bei Einzweck-Gutscheinen ist der Steuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe gilt. Dagegen ist bei Mehrzweck-Gutscheinen der Steuersatz maßgebend, der zum Zeitpunkt der Gutscheineinlösung anwendbar ist. Fraglich ist, ob ein Einzweck-Gu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer) Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ansatz zum Buchwert

9.2.2.1 Buchwertansatz Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7 Nachversteuerungspflichtiger Betrag aus "Thesaurierungsbegünstigung" (§ 34a EStG)

9.2.7.1 Allgemeines Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer)

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch für die GewSt (s § 20 UmwStG Tz 231). Aufgr der analogen Anwendung der Regelungen in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Buchwertansatz

Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung gebildeten Erg-Bil einzub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Ansatz mit dem gemeinen Wert

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall des Ansatzes mit dem gW für das eingebrachte BV (s Tz 113–114) gelten hinsichtlich der Auswirkungen bei der übernehmenden Pers-Ges die Regelungen des § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 4 UmwStG entspr. Die Bewertung des Einbringungsgegenstands mit dem gW ist gegeben, wenn die aufnehmende Pers-Ges die (gesamten) stillen Reserven aller WG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.6 Zins- und EBITDA-Vortrag (§ 24 Abs 6 iVm § 20 Abs 9 UmwStG und § 4h Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind ab VZ 2008 nur noch nach Maßgabe des § 4h EStG (sog Zinsschranke) abzb. Aufwendungen, die nach dieser Vorschrift nicht als BA abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wj vorzutragen (sog Zinsvortrag, s § 4h Abs 1 S 5 EStG). Fraglich ist die Behandlung dieses Zinsvortrags, wenn der (Teil-)Betrieb od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Zwischenwertansatz

Tz. 185 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein sog Zwischenwertansatz liegt vor, wenn auf Antrag der Übernehmerin die stillen Reserven des eingebrachten BV nur tw realisiert und auf die einzelnen WG gleichmäßig verteilt werden (s Tz 115a-115c und s § 23 UmwStG Tz 82). Bei einem Zwischenwertansatz kommt es zu einer (modifizierten) stlichen Rechtsnachfolge durch die aufnehmende Pers-Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stellplatzkosten und geldwe... / Entscheidung

Der BFH hat klargestellt, dass die von Arbeitnehmern selbst getragenen Stellplatz- oder Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als Arbeitslohn versteuert werden muss. Dieser Vorteil wird entweder pauschal (1 %-Regelung) oder ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stellplatzkosten und geldwe... / Hintergrund

Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern häufig Firmenwagen zur Verfügung, die auch privat genutzt werden dürfen. Für diese private Nutzung entsteht ein sog. geldwerter Vorteil, der als Teil des Arbeitslohns versteuert werden muss. Die Höhe dieses Vorteils wird in der Regel mit der sog. 1 %-Regelung berechnet. Zusätzlich wird für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitss...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 9 Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes

Darf der Arbeitnehmer das betriebliche E-Bike auch für Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsstätte verwenden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor[1]. Die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seinem Arbeitgeber gegenüber erbringt, sodass ein tauschähnl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3 Fallgestaltungen bei Personengesellschaften

Die 1-%-Methode für die private Pkw-Nutzung ist auch bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft anwendbar. Sie ist aber nur anwendbar, wenn der Gesellschafter den Firmenwagen der Personengesellschaft überwiegend betrieblich nutzt. Bei Personengesellschaften gibt es allerdings zusätzliche Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsat...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 11 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern ist der geldwerte Vorteil, der auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, als Arbeitslohn zu erfassen. Das gilt auch für "Kfz-E-Bikes". Wenn der geldwerte Vorteil, der für Privatfahrten angesetzt wird, pauschal ermittelt wird, dann müssen auch die Kosten, die auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, pauscha...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.2 Was seit 2019 bei "Fahrrad-E-Bikes" gilt

Ein E-Bike ist entweder als Fahrrad oder als Kfz zu klassifizieren. Bei der Einstufung des E-Bikes als Fahrrad ist seit dem 1.1.2019 kein geldwerter Vorteil mehr zu erfassen, wenn der Nutzungsvorteil (= unentgeltliche private Nutzung) vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.[1] Das gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.4 Entgeltliche Pkw-Überlassung von der Personengesellschaft an den Gesellschafter

Von einer entgeltlichen Überlassung ist auszugehen, wenn der Gesellschafter für die private Nutzung des Fahrzeugs ein Entgelt zahlen muss oder wenn sein Privatkonto in der Buchführung belastet wird. Die Buchung auf ein Privatkonto wird als Bezahlung eingestuft Die Belastung des Privatkontos (Verrechnungskontos) in der Buchführung ist einer Bezahlung gleichzustellen. Das bedeutet...mehr