Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6 Abgeltungswirkung

2.6.1 Abgegoltene Fahrzeugkosten Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die u...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12 Außendienstmitarbeiter

2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitne...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3 Berücksichtigung von Sonderausstattung

2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.3 Kürzung für E-Fahrzeuge bei Fahrtenbuchmethode

Entsprechend der Systematik bei der 1-%-Regelung erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode durch die Kürzung der Anschaffungskosten eine Minderung der Abschreibung. Diese geht in die Berechnung des individuellen Kilometersatzes ein. Bei Leasingfahrzeugen treten an die Stelle der AfA-Beträge die monatlichen Leasingraten, die ebenfalls nur zu 50 % bzw. 25 % bei der Berechnung des für ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9 Sonderfälle

2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 1 Garagengeld als Mieteinnahme

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.4 Wechsel zur 0,002-%-Tagespauschale

Ohne weitere Nachweise bleibt es bei dem Grundsatz, dass der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einer festen Monatspauschale von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu berechnen ist. Dies gilt immer dann, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb, Büro oder in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung seine erste Tätigkeits...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 11 Umsatzsteuer

Bei der Dienstwagenüberlassung ist stets eine 100 %ige betriebliche Nutzung gegeben, weil die Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich auf das Dienstverhältnis zurückzuführen ist. Eine Kürzung des Vorsteuerabzugs kommt deshalb insoweit nicht in Betracht.[1] Andererseits ist die Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer – sowohl für Alt- und Neufahrzeuge – umsatzsteuer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.13 Garagengeld

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers in Form von Garagengeld sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Arbeitgeberleistungen für eine Firmenwagengarage zählen – anders als die Einnahmen aus der entgeltlichen Überl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] , Stellplatz- und Garagenkosten[2] , ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.4 Autotelefon, Freisprecheinrichtung

Soweit betriebliche Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen werden, mit einem Autotelefon ausgestattet sind, bleiben die Aufwendungen für die Einrichtung und für die Gebühren des Autotelefons bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens außer Ansatz. Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.7 Zusätzliche Reifen und Felgen

Der Wert eines zusätzlichen Satzes Reifen inkl. der Felgen bleibt stets unberücksichtigt, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitgekauft werden.[1]mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.4 Kein geldwerter Vorteil bei Rufbereitschaft

Begünstigt durch diese Sonderregelung sind auch Arbeitnehmer, denen ein Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausschließlich für Tage einer Rufbereitschaft zusteht.[1] Praxis-Beispiel Fahrzeugüberlassung durch Arbeitgeber in Ausnahmefällen kein Arbeitslohn Arbeitnehmer eines städtischen Versorgungsbetriebs müssen jeden Monat eine wöchentliche Rufb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber

Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.2 Nachträglich eingebaute Sonderausstattung

Bei nachträglicher Anschaffung bzw. nachträglichem Einbau sind die Kosten nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.[1] Danach erhöht sich der Bruttolistenpreis für den Sachbezug "Dienstwagen" z. B. nicht durch den nachträglichen Einbau einer Anhängerkupplung, eines Navigationssystems, einer Klimaanlage, einer Standheizung oder einer Flüssiggasanlage[2]...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7 Zuschlag für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auc...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10 Bewertungskürzungen

Die Monatsbeträge sind i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich nutzt.[1...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.3 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung

Eine Verwaltungsregelung bietet die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils zu verhindern.[1] Danach ist ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten überlassen wird, bei denen eine dienstliche Nutzung an der Wohnung begi...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.5 Privater Zweitwagen

Die 1 % des Bruttolistenpreises sind auch in den Fällen maßgeblich, in denen dem Arbeitnehmer für Privatfahrten ein eigener Zweitwagen zur Verfügung steht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 4 Garagenunterbringung im eigenbetrieblichen Interesse

Eine andere Beurteilung gilt dann, wenn die Garagenunterbringung des Arbeitnehmers nicht als freiwillige Leistung erfolgt, sondern aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Beispielhaft anzuführen ist die betrieblich auferlegte Garagennutzung wegen der Mitführung von Werkzeugen oder Waren von erheblic...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4.1 Aufladen im Betrieb oder bei verbundenen Unternehmen

Der vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an einer betrieblichen Ladevorrichtung im Betrieb oder eines verbundenes Unternehmens überlässt, ist steuerfrei. Dies gilt auch für beim Arbeitgeber eingesetzte Leiharbeitnehmer.[1] Die Steuerbefreiung gilt bis 2...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Halter von "reinen" Elektroautos können ihre CO2-Einsparungen seit 2022 (und aktuell bis zum Jahr 2030) jährlich zertifizieren lassen und an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Verkauf erfolgt regelmäßig über Online-Plattformen als Zwischenhändler. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen, die THG-Prämie wird nur für reine Elektrofahrzeuge gewährt. Zur Abwicklung ist ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Garagengeld / 5 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.2 Nutzung aus besonderem Anlass

Auf die monatsbezogene Berechnung wird ebenfalls verzichtet, wenn dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nicht auf Dauer zur Verfügung steht, sondern nur von Fall zu Fall aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck und für max. 5 Kalendertage im Monat. In diesem Fall werden die festen Monatsbeträge durch eine kilometerbezogene Berechnung ersetzt. Die Nutzung zu Privatfahrten ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.2 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Dabei kommt es für die Anwendung des 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage nicht an.[1] Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten v...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.3 Park-and-Ride-System

Der Zuschlag für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist auch zu erheben, falls der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im "Park-and-Ride-System" zurücklegt. Wird der überlassene Dienstwagen nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungs...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.6 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen, die sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer ergeben[1]: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung des Vormona...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.3 Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Abs. 9 und 10 LStR 2023 geregelt.[1] Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehme...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / II. Wann ist sie sinnvoll?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Familienunternehmen und mittelständische Firmen greifen gerne auf diese Rechtsform zurück, wenn sie z.B. an die Börse gehen oder Investoren beteiligen möchten, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen wollen. Beraterhinweis Solange die Gründerfamil...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer) Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ansatz zum Buchwert

9.2.2.1 Buchwertansatz Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung geb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7 Nachversteuerungspflichtiger Betrag aus "Thesaurierungsbegünstigung" (§ 34a EStG)

9.2.7.1 Allgemeines Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr